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Kredit abgelehnt: Was Sie tun können

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Kredite können aus verschiedenen Gründen von der Bank abgelehnt werden – von fehlerhaften Angaben im Antrag über unvollständige Unterlagen bis hin zu Zweifeln an der Bonität des Kreditnehmers. All das muss jedoch nicht das Aus für den Kreditwunsch bedeuten. Zusammen mit den Verivox-Kreditberatern lassen sich in vielen Fällen die Ursachen für die Ablehnung ermitteln und ein passender Kreditgeber finden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Banken prüfen bei Kreditanträgen, ob der Antragssteller sich den Kredit leisten kann.
  • Anhand der Schufa-Auskunft bewerten Banken das Zahlungsverhalten des Kreditnehmers.
  • Fehlerhafte Angaben im Kreditantrag oder zu wenig Einkommen können Gründe für eine Ablehnung sein.
  • Fehlerhafte Schufa-Einträge können Betroffene korrigieren lassen.

Kredit abgelehnt: Wie sollte ich reagieren?

Nach der Ablehnung eines Kreditantrags sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und die möglichen Gründe ermitteln. Eine Nachfrage bei der Bank nach dem Ablehnungsgrund kann hilfreich sein. Zwar sind Banken nicht verpflichtet, über ihre Ablehnungsgründe detailliert Auskunft zu geben. Doch zumindest können Verbraucher nachfragen, ob die Schufa-Auskunft oder die eingereichten Unterlagen der Grund für die Ablehnung waren.

Ablehnung erhalten? Unsere Berater helfen weiter!

Sie haben eine Kreditabsage erhalten? Verzagen Sie nicht! Unsere Verivox-Kreditberater helfen Ihnen gern weiter. Wir gehen mit Ihnen gemeinsam den Kreditantrag sowie die eingereichten Unterlagen durch und suchen nach Gründen für die Ablehnung. Im Anschluss suchen wir für Sie nach einem passenden Kreditgeber entsprechend Ihrer Situation und unterstützen Sie bei Ihrem Kreditantrag bis hin zur Auszahlung. Unser Kreditberatungsservice ist für Sie kostenlos und risikofrei. Rufen Sie uns einfach unter der kostenlosen Hotline an.

Kredite

06221 796 172 16

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Dürfen Banken Kreditanträge ablehnen?

Ja, denn in Deutschland gilt die Vertragsfreiheit. Zu dieser Regel zählt unter anderem der Grundsatz, dass jede Person und jedes Unternehmen selbst darüber entscheiden kann, ob es einem Vertragsangebot zustimmt oder nicht. Damit sind Banken zunächst einmal nicht von Gesetzes wegen verpflichtet, Kreditanträgen zuzustimmen. Selbst wenn es sich um einen Antragsteller mit höchster Kreditwürdigkeit handelt, hat die Bank das Recht, das Kreditgesuch ohne weitere Begründung abzulehnen.

Ebenfalls sind Banken und kreditgebende Institute laut § 18a Kreditwesengesetz dazu verpflichtet, die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers zu überprüfen, um sicher zu stellen, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann – zum Schutz des Kreditnehmenden und -gebenden. Bei einem Ratenkredit dürfen so „keine erheblichen Zweifel“ an der Bonität bestehen und bei einem Immobiliendarlehen muss die Wahrscheinlichkeit der Zahlungsfähigkeit hoch sein. Anders gesagt, darf kein Kredit bei einer negativen Bonität abgeschlossen werden.

Kredit abgelehnt trotz Zusage

Besonders unangenehm ist es, wenn die Bank zunächst den Kredit genehmigt und dann abgelehnt hat. Grundsätzlich hat sie dazu das Recht, denn der Vertrag kommt nicht mit der vorläufigen Zusage zustande, sondern erst mit der Unterzeichnung des Vertrags durch Kreditnehmer und Bank. Eine Ablehnung nach bereits erteilter Zusage kann die Bank etwa dann aussprechen, wenn sie bei der erneuten Prüfung der eingereichten Unterlagen falsche Angaben festgestellt hat.

Was prüfen die Banken?

Zur Praxis der Banken gehört zu bewerten, ob sich der Kreditnehmer die monatlichen Raten leisten kann. Das geschieht je nach Darlehen und Summe beispielsweise anhand von

  • eingereichten Einkommensunterlagen,
  • Berufs- und Haushaltsangaben,
  • einer Aufstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben,
  • Bescheiden von Auskunfteien wie der Schufa,
  • einer Bewertung von Immobilien oder Sachgütern (zum Beispiel ein Auto).

Sind die Unterlagen unvollständig, stimmen sie nicht mit der Selbstauskunft des Antragsstellers überein oder sind sie unzureichend für den Kreditwunsch, kann die Bank den Kreditantrag ablehnen. Dabei kann grob zwischen falschen Bonitätsangaben und negativem Zahlungsverhalten unterschieden werden.

Ablehnung nach Prüfung der eingereichten Unterlagen

Nach Erhalt der Unterlagen gleicht die Bank diese mit den Angaben des Antragsstellers aus dem Kreditrechner ab, aufgrund der sie das unverbindliche Konditionsangebot erstellt hat. Dabei können sich folgenden Ablehnungsgründe ergeben:

  • Falsche Haushaltsangaben: Hierbei wird unterschieden, ob die Antragsteller einen gemeinsamen Haushalt führen oder nicht. Wohnen die Kreditnehmer getrennt, werden zwei Haushaltspauschalen angerechnet, die das Einkommen schmälern. Verheiratete oder ledige Paare, die zusammenwohnen, erhalten dagegen einen Konditionsvorteil, da für sie eine geringere Pauschale angerechnet wird. Bei der Personenanzahl im Haushalt spielen zudem nur Personen eine Rolle, die jeweils wirtschaftlich voneinander abhängig beziehungsweise unterhaltspflichtig sind (Ehepartner, Eltern und Kinder). Wohnen Partner und Kinder überwiegend in einem Haushalt zusammen, müssen sie angegeben werden.
  • Falscher Berufsstatus: Einige Banken unterscheiden bei der Kreditbewertung zwischen Angestellten (Festgehalt), Arbeitern (Stundenlohn) sowie Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst – dementsprechend sollten die Angaben richtig sein.
  • Befristetes Arbeitsverhältnis: Einnahmen aus einem befristeten Arbeitsverhältnis, einem Nebenjob oder einer kurzweiligen Rentenzahlung, die während der Tilgungsphase auslaufen, können oft nicht angerechnet werden.
  • Falsche Gehaltsangaben: Stimmt das im Onlineantrag angegebene Gehalt nicht mit den Lohnbescheiden überein, muss die Bank das Kreditangebot korrigieren und gegebenenfalls ablehnen.

Tipp: So beantragen Sie einen Kredit

Die Beantragung eines Kredits über unseren Vergleichsrechner ist schnell und unkompliziert, dennoch sollten Sie bei den Eingaben Sorgfalt walten lassen. In unserem Artikel zum Thema Kredit beantragen zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen Kredit beantragen und was es zu beachten gilt. Auch bei der Beantragung helfen Ihnen unsere Kreditberater kostenlos weiter.

Negatives Zahlverhältnis

Die Zahlungsfähigkeit spielt bei der Kreditvergabe eine entscheidende Rolle. Diese prüfen Banken in der Regel anhand des Einkommens und aktueller Kontoauszüge.

  • Kredit abgelehnt wegen ungenehmigter Kontoüberziehung: Wenn das Girokonto überzogen ist und sich bereits über den eingeräumten Dispo hinaus im Minus befindet, kann dies bei einigen Banken zu einer Ablehnung des Kreditantrags führen, weil der Antragsteller bereits einen Kredit in Anspruch nimmt und diesen zuvor zurückzahlen sollte. Grundsätzlich kann dadurch der Eindruck entstehen, der Kreditnehmer lebe über die eigenen Verhältnisse, was sich ebenfalls negativ auf die Kreditvergabe auswirken kann. Allein die Inanspruchnahme des Dispositionskredites hat meist keinen negativen Effekt auf den Kreditantrag
  • Kredit abgelehnt wegen Rücklastschrift: Wenn aus den Kontodaten ersichtlich wird, dass eine Lastschrift aufgrund häufiger oder mehrmals fehlender Kontodeckung zurückgebucht worden ist, stuft dies die Bank als Zeichen für eine schlechte Kreditwürdigkeit ein.
  • Inkassozahlungen oder Pfändungen: Sind auf den Kontoauszügen Inkassozahlungen oder Pfändungen sichtbar, wirken sich diese negativ auf die Zahlungszuverlässigkeit des Kunden aus. Auch Zahlungen an Gerichtsvollzieher zählen dazu.
  • Ablehnung wegen zu geringem Einkommen: Liegen keine negativen Schufa-Einträge vor, kann die Bank den Kredit dennoch ablehnen, weil sie vermutet, dass der Antragsteller sich den Kredit nicht leisten kann. Ein Grund dafür kann ein unsicherer Arbeitsplatz mit Zeitvertrag oder ein zu geringes Einkommen sein. Denn für die Kreditvergabe ist nur ein pfändbares Einkommen relevant – Mini-Jobs, BAföG und Sozialleistungen rechnen einige Banken nur bedingt an. Zudem sollte das Verhältnis zwischen verfügbarem Einkommen und der Ratenhöhe stimmen. Wie viel Kredit Sie sich leisten können, können Sie mithilfe unseres Budgetrechners ermitteln.

Ablehnungsgründe, die aus einem negativen Zahlverhältnis resultieren, sollten Verbraucher ernst nehmen. Denn die Banken verfügen in aller Regel über ausreichende Erfahrungswerte, um die finanzielle Belastbarkeit von Kreditnehmern einzuschätzen. Sinnvoll kann es in solchen Fällen sein, seinen Finanzierungswunsch nochmals zu überdenken und nachzufragen, ob die Bank den Antrag bei einem niedrigeren Kreditbetrag genehmigen würde.

Ablehnung wegen Schufa-Auskunft

Bei der Prüfung eines Kreditantrags holt die Bank in aller Regel eine Schufa-Auskunft ein. Die Schufa fungiert als zentrale Auskunftei der Kreditwirtschaft und sammelt Daten zum Zahlungsverhalten von Verbrauchern. Banken sowie Unternehmen wie Telekommunikations- und Stromanbieter oder Versandhändler melden Personen an die Schufa, die trotz Mahnung ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

Wer aufgrund von Zahlungsverzug einen Mahnbescheid erhält, gepfändet wird oder gar Privatinsolvenz anmelden musste, erhält von der Schufa einen Negativ-Eintrag. Solche Einträge führen meist zur Ablehnung von Kreditanträgen.

Tipp: Beim Beantragen alle bestehenden Verbindlichkeiten angeben

In der Schufa-Auskunft sind in der Regel alle Verbindlichkeiten wie Kredite, Null-Prozent-Finanzierungen, Handyverträge und Kreditkarten aufgelistet. Diese beeinflussen ebenfalls die Einschätzung der Zahlungsfähigkeit des Antragsstellers und sollten bereits im Kreditantrag genannt werden. Überlegen Sie vorab, ob Sie beispielsweise monatlich Ihre Küche, ein Auto oder ein elektronisches Gerät abzahlen – wenn auch ohne Zinsen und direkt beim Hersteller –, denn dahinter steckt meist ein Kredit.

Fehlerhafte Schufa-Daten

Unter Umständen können auch Fehler in den Schufa-Daten dafür verantwortlich sein, dass eine Bank den Kreditantrag nicht genehmigt. Es gab in der Vergangenheit Fälle, in denen Verbraucher etwa aufgrund einer Namensverwechslung zu Unrecht Negativ-Einträge in ihrer Schufa-Akte erhalten haben.

Mit der Anforderung einer Selbstauskunft bei der Schufa können Sie prüfen, ob die darin enthaltenen Daten der Wirklichkeit entsprechen. Im Fall von fehlerhaften Einträgen ist die Schufa verpflichtet, die Daten auf Anforderung unverzüglich zu korrigieren.

Ablehnung aufgrund interner Bankrichtlinien

Obwohl die Banken verpflichtet sind, die Kreditwürdigkeit des Antragsstellers zu prüfen, wird gesetzlich nur vage vorgeschrieben, wie oder in welchem Umfang die Prüfung erfolgen soll. Dementsprechend haben Banken, Kreditinstitute und Bankenaufsichten ihre eigenen Vorgaben und Richtlinien entwickelt. Diese sind individuell und können am besten von einem Kreditberater vorab eingeschätzt werden. Zu den Ablehnungsgründen zählen beispielsweise geschwärzte, unvollständige Unterlagen, bestimmte Berufszugehörigkeiten (Selbstständige, Rentner, Studenten) oder niedrige Einkünfte.

Kredit trotz Ablehnung: Gibt es Alternativen?

Wenn die Ablehnung des Kreditantrags nicht auf Schufa-Negativmerkmalen beruht und die Bank auch bei einer Reduzierung der Kreditsumme kein grünes Licht gibt, ist die Situation für den Antragsteller schwierig. Zwar werben manche Kreditvermittler für „Kredite auch bei schlechter Bonität“. Doch häufig sind damit hohe Zinsen verbunden, und unseriöse Vermittler verlangen auch dann Gebühren, wenn überhaupt kein Vertrag zustande kommt. Eventuell können private Kreditgeber aus dem Verwandten- oder Freundeskreis einspringen, um einen finanziellen Engpass abzumildern. Auch ein Privatkredit an einem P2P-Kreditmarktplatz wäre möglich.

Resultiert die Kreditablehnung aus einer insgesamt zu hohen Verschuldung, ist die Konsultation einer Schuldnerberatungsstelle dringend anzuraten. Diese Stellen sind meist bei gemeinnützigen Organisationen wie beispielsweise der Caritas angesiedelt. Dort erarbeiten die Berater gemeinsam mit dem betroffenen Schuldner eine Strategie, um die Schulden nachhaltig zu reduzieren und aus der Schuldenfalle herauszukommen.