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Die Hundehalterhaftpflicht: Was ist das?

Ihr Hund ist wohlerzogen, leinenfĂŒhrig und alles andere als bösartig. Und doch kann es immer mal passieren, dass er plötzlich aus der Reihe tanzt: Voller Euphorie könnte er das Nachbarskind umrennen und verletzen oder sich vor Schreck losreißen und einen Verkehrsunfall verursachen. Je nachdem wie schwer die Folgen solcher UnglĂŒcksfĂ€lle sind, kann es fĂŒr Sie als Hundehalter teuer werden. TatsĂ€chlich mĂŒssen Sie nĂ€mlich persönlich mit Ihrem kompletten Vermögen haften, wenn Ihr Tier einen Schaden verursacht. Doch drohende finanzielle Katastrophen lassen sich mit einer speziellen Unterart der Tierhaftpflichtversicherung abwenden: der Hundehaftpflicht. DarĂŒber hinaus ist eine solche Haftpflichtversicherung fĂŒr Hunde in den meisten BundelĂ€ndern verpflichtend abzuschließen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist versichert?
  2. Was ist passiver Rechtsschutz?
  3. Schadensbeispiele
  4. Weitere Zusatzleistungen
  5. Wichtige Tarifmerkmale
  6. Wann ist eine Hundehaftpflicht Pflicht?
  7. Häufig gestellte Fragen
  8. Weitere interessante Artikel
  9. Das ist Verivox
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Was versichert die Hundehaftpflichtversicherung?

Die Hundehaftpflicht gehört zu der Gruppe der Haftpflichtversicherungen. Diese schĂŒtzen Sie immer dann, wenn SchĂ€den an Dritten oder am Eigentum Dritter entstanden ist. Die bekannteste Form der Haftpflichtversicherung ist die Privathaftpflicht. Allerdings sind im Versicherungsschutz einer privaten Haftpflichtversicherung SchĂ€den, die durch Hunde verursacht werden, nicht inbegriffen. Anders ist das bei SchĂ€den durch kleinere Haustiere, wie beispielsweise Katzen, Vögel und Nager, geregelt. Ohne eine entsprechende Hundeversicherung haften Sie als Halter im Schadenfall mit Ihrem gesamten Vermögen. Dies gilt im Falle folgender Schadensarten:

  • PersonenschĂ€den
  • SachschĂ€den
  • VermögensschĂ€den

Eine gĂŒnstige Hundeversicherung kostet Sie oftmals nicht mehr als 45 Euro im Jahr. Generell kommt die Versicherung fĂŒr SchĂ€den auf, welche Ihr Hund an Dritten oder deren Eigentum anrichtet. Sie erstattet nicht nur die Kosten fĂŒr die Reparatur oder den Ersatz von beschĂ€digten GegenstĂ€nden, sondern ĂŒbernimmt auch die medizinische Behandlung von Verletzten. Auch SchadensersatzansprĂŒche werden ĂŒber die Hundehalterhaftpflicht geregelt.

People Component Wolfgang Schuetz

„Die Versicherungssumme sollte mindestens fĂŒnf Millionen Euro betragen, SchĂ€den an einer gemieteten Wohnung sollten bis 300.000 Euro versichert sein.“

Wolfgang SchĂŒtz GeschĂ€ftsfĂŒhrer Verivox Versicherungsvergleich GmbH

Passiver Rechtsschutz durch die Hundehalterhaftpflicht

Die Hundehaftpflicht dient nicht nur als finanzielle Absicherung im Falle von Forderungen, sondern steht dem Hundehalter auch als passiver Rechtsschutz vor Gericht bei. So können ĂŒber die Haftpflichtversicherung fĂŒr den Hund unberechtigte Forderungen abgewiesen werden und der Versicherer kommt fĂŒr die Gerichtskosten auf.

Schadensbeispiele in der Hundehaftpflichtversicherung

Die Hundehaftpflicht rentiert sich bei allen grĂ¶ĂŸeren SchĂ€den, die Ihr Hund verursacht. Zu den hĂ€ufigsten SchadensfĂ€llen zĂ€hlen dabei SachschĂ€den und PersonenschĂ€den. Reißt sich der Vierbeiner beispielsweise von der Leine los und rennt auf die Straße, kann dies einen Autounfall zur Folge haben. Als Tierhalter mĂŒssen Sie nun fĂŒr den Sachschaden am Auto sowie fĂŒr eventuelle PersonenschĂ€den aufkommen. Wird eine Person durch den Unfall dauerhaft arbeits- oder erwerbsunfĂ€hig, mĂŒssen Sie nicht nur fĂŒr den Krankenhausaufenthalt zahlen, sondern womöglich eine lebenslange Rentenzahlung leisten. Schlimmstenfalls können sich solche SchadensfĂ€lle auf mehrere Millionen Euro summieren.

DarĂŒber hinaus sind auch geringere SchĂ€den abgesichert. Beim Spielen in einer fremden Wohnung rĂ€umt ihr Hund beispielsweise das teure Porzellan vom Tisch oder zerkratzt das neue Ledersofa. Auch in so einem Fall entstehen schnell Kosten von tausend Euro. Die Hundehaftpflicht kommt fĂŒr diese Kosten auf.

Sonderfall: VermögensschÀden

Deutlich seltener und damit nicht in jeder Hundehaftpflicht vollumfĂ€nglich abgedeckt sind VermögensschĂ€den. Damit sind finanzielle SchĂ€den gemeint, die in Folge eines Sach- oder Personenschadens entstehen. So könnte im obigen Beispiel des Autounfalls der GeschĂ€digte seinen Flug verpassen und ihn umbuchen lassen. Die Kosten fĂŒr die Umbuchung kann er vom Hundehalter einfordern.

Wichtig:

Bei einigen Versicherungstarifen ist die Deckungssumme fĂŒr VermögensschĂ€den begrenzt. Sie sollten die Vertragsbedingungen in der gewĂŒnschten Tierhaftpflicht daher einem genauen Vergleich mit anderen Tarifen unterziehen, bevor Sie die Police abschließen.

Weitere Leistungen der Hundehaftpflicht

Da sich sowohl die Preise als auch die Leistungen von Hundeversicherungen unterscheiden, lohnt es sich zu vergleichen. Vor dem Abschluss einer Hundehaftpflicht gilt es abzuwĂ€gen, welche zusĂ€tzlichen Leistungen mitversichert werden sollen. Nicht immer mitversichert sind durch den Hund verursachte MietsachschĂ€den. Teilweise wird bei hier die Deckungssumme reduziert oder eine Selbstbeteiligung fĂ€llig. Versicherte sollten daher den Abschnitt zu den MietsachschĂ€den im Vertrag genau prĂŒfen.

Gute Hundehaftpflichtversicherungen ĂŒbernehmen in den ersten Monaten auch SchĂ€den von Welpen. Achten Sie hier auf die Klausel „Welpenschutz“. Wenn Sie hĂ€ufig reisen, sollten Sie zudem den Auslandsschutz prĂŒfen.

Achtung!

Eine Haftpflicht-Hundeversicherung kommt nicht fĂŒr OP-Kosten Ihres Tiers auf. Um diese abzudecken, mĂŒssen Sie eine spezielle Hundekrankenversicherung abschließen.

Wichtige Tarifmerkmale Ihrer Hundehaftpflicht

Hundehalter sollten die Höhe der Deckungssumme unbedingt beachten. Die Deckungssumme ist bei einigen Versicherungen selbst wÀhlbar. Sie sollte nicht zu gering angesetzt werden, da insbesondere bei PersonenschÀden sehr hohe Kosten anfallen können. Sie sparen dann zwar bei den BeitrÀgen, im Schadensfall sind Sie dann aber trotz Hundehaftpflicht einem enormen Risiko ausgesetzt. Wir empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro.

Durch eine Selbstbeteiligung kann die monatliche Rate ebenfalls reduziert werden, doch auch hier sollten Sie sich darĂŒber im Klaren sein, dass Sie im Schadenfall mit höheren Kosten rechnen mĂŒssen. Der Verivox-Rechner bietet Ihnen die Möglichkeit, nur solche Hundehaftpflichtversicherungen einem Vergleich zu unterziehen, die den gewĂŒnschten Versicherungsschutz sicherstellen.

Wo ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht?

Die Hundehaftpflicht ist aktuell in nur sechs BundeslĂ€ndern Pflicht, wĂ€hrend sie in anderen nur fĂŒr bestimmte Hunde gilt. DafĂŒr kommen je nach Bundesland etwa Listenhunde, auffĂ€llige Tiere oder auch solche mit einer bestimmten GrĂ¶ĂŸe infrage.

  • Pflicht: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, ThĂŒringen
  • Pflicht fĂŒr bestimmte Hunde: Baden-WĂŒrttemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen
  • Keine Pflicht: Mecklenburg-Vorpommern

Hundebesitzer sollten hier vorab die Regelungen der BundeslĂ€nder prĂŒfen. Falls Sie mit dem Hund in den Urlaub fahren, sollten Sie ebenfalls die unterschiedlichen Regelungen der UrlaubslĂ€nder beachten.

Wichtig:

Viele Anbieter einer Hundehaftpflicht schließen die Aufnahme von „Kampfhunden“ aus. In diesen FĂ€llen ist die Auswahl an Anbietern der passenden Hundehaftpflichtversicherung vergleichsweise gering. Dennoch lohnt sich auch in diesem Fall ein Preisvergleich verschiedener Tarife.

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HĂ€ufig gestellte Fragen

Hundehaltung ist LĂ€ndersache. Daher fallen die Bestimmungen je nach Bundesland unterschiedlich aus. Eine generelle Versicherungspflicht besteht aktuell in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und ThĂŒringen. In Bayern und Mecklenburg-Vorpommern ist es nicht verpflichtend, eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Allerdings gestatten die bayerischen Behörden die Haltung von als gefĂ€hrlich geltenden Hunden fĂŒr gewöhnlich nur, wenn der Halter eine Versicherung nachweisen kann. In den ĂŒbrigen BundeslĂ€ndern hĂ€ngt es von der Hunderasse ab, ob Sie fĂŒr das Tier eine Police abschließen mĂŒssen. Die Versicherungspflicht betrifft vor allem Listenhunde.

Von einem ungewollten Deckakt ist die Rede, wenn ein nicht kastrierter RĂŒde eine HĂŒndin deckt, ohne dass ihr Halter das erlaubt hat. In diesem Fall haftet der Besitzer des RĂŒden. FĂŒr gewöhnlich erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf den ungewollten Deckakt. Demzufolge kommen Hundehaftpflichtversicherungen in der Regel fĂŒr sĂ€mtliche Folgekosten auf, die ein solcher Vorfall nach sich zieht. Die Versicherung trĂ€gt nicht nur fĂŒr den möglichen Abbruch der Schwangerschaft und fĂŒr tierĂ€rztliche Behandlungen die Kosten. Sie ĂŒbernimmt gegebenenfalls auch die Haltungs- beziehungsweise Versorgungskosten fĂŒr die Welpen.

Ob die Hundehaftpflicht fĂŒr SchĂ€den aufkommt, wenn der Halter das Tier entgegen geltender Vorschriften nicht an der Leine gefĂŒhrt hat, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. Meist ist eine KostenĂŒbernahme möglich, manchmal jedoch nur anteilig. Allerdings trĂ€gt die Versicherung lediglich Personen-, Sach- und VermögensschĂ€den, nicht jedoch Bußgelder. Eine Sondersituation liegt vor, wenn sich das Tier in der Vergangenheit auffĂ€llig beziehungsweise aggressiv verhalten hat und der Hundehalter darĂŒber Bescheid weiß. War ein entsprechender Vierbeiner nicht angeleint, lehnt die Versicherung die KostenĂŒbernahme ab.

FĂŒr SchĂ€den, die der eigene Hund verursacht, muss in Deutschland prinzipiell der Halter des Tieres aufkommen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Paragraph 833 des BĂŒrgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wenn sich der Vierbeiner also verteidigt, liegt ein Versicherungsfall vor. Infolgedessen kommt die Versicherungsgesellschaft fĂŒr sĂ€mtliche Kosten auf, beispielsweise fĂŒr Tierarztkosten und SchadensersatzansprĂŒche. Trifft den Versicherungsnehmer eine Mitschuld, kĂŒrzt die Versicherung die AnsprĂŒche gegebenenfalls. Wer seinen Hund ohne Leine ausfĂŒhrt, muss bei einigen Anbietern ebenfalls damit rechnen, dass die Versicherung nicht zahlt.

Als MietsachschĂ€den gelten SchĂ€den, die der Verbeiner des Versicherungsnehmers in von ihm privat genutzten RĂ€umen verursacht. FĂŒr gewöhnlich deckt die Hundehaftpflicht entsprechende SchadenfĂ€lle ab. Im Regelfall erstreckt sich der Versicherungsschutz auf SchĂ€den am Fußboden, an den TĂŒren, der Decke und den WĂ€nden. Bei Verschleiß und ĂŒbermĂ€ĂŸiger Beanspruchung erfolgt keine KostenĂŒbernahme. Selbiges gilt fĂŒr GlasschĂ€den und SchĂ€den an Heizungen sowie Haushalts- und ElektrogerĂ€ten. BeschĂ€digt der Hund in einem Hotel oder einer Ferienwohnung EinrichtungsgegenstĂ€nde, kommt es auf den gewĂ€hlten Tarif an.

Die Versicherungen kommen prinzipiell nur fĂŒr SchĂ€den auf, die Dritten entstehen. Handelt es sich dagegen um einen Eigenschaden, liegt kein Leistungsfall vor. Dieser Ausschluss bezieht sich nicht nur auf den Versicherungsnehmer, sondern auch auf alle weiteren Personen, die im selben Haushalt leben. Gehen SchĂ€den auf gefahrdrohende UmstĂ€nde oder sogar auf Vorsatz zurĂŒck, zahlt die Versicherung ebenfalls nicht. Selbiges gilt fĂŒr SchĂ€den, die durch Abnutzung beziehungsweise Verschleiß entstehen. Auch Bußgelder mĂŒssen Hundehalter in Eigenregie zahlen. Außerdem lehnt die Versicherung die KostenĂŒbernahme ab, wenn die Anzeige des Schadens zu spĂ€t erfolgt.

Falls Ihnen die Rasse Ihres Hundes nicht bekannt ist, sollten Sie sich an einen Tierarzt wenden. Dieser kann die Rasse in der Regel bestimmen – beispielsweise anhand des Fells oder Skeletts. Das Gutachten beziehungsweise die ErklĂ€rung des VeterinĂ€rs senden Sie der Versicherungsgesellschaft zu. Handelt es sich um einen Mischling, der sich nicht eindeutig zuordnen lĂ€sst, kann der Tierarzt Sie an einen SachverstĂ€ndigen vermitteln. Zudem ist es möglich, Informationen beim ZĂŒchter einzuholen. Eine Alternative besteht darin, der Versicherung ein Bild des Tieres zuzuschicken, damit diese die Rasse in Eigenregie bestimmt.

Wenn Ihr Hund einer dritten Person Schaden zufĂŒgt, mĂŒssen Sie zunĂ€chst dafĂŒr sorgen, dass dieser so gering wie möglich ausfĂ€llt – beispielsweise, indem Sie der verletzten Person helfen oder den Notdienst verstĂ€ndigen. Noch am Ort des Geschehens sollten Sie versuchen, den Namen und die Anschrift sĂ€mtlicher Beteiligten in Erfahrung zu bringen und alle Daten notieren. Im Anschluss gilt es, die Versicherung unverzĂŒglich – innerhalb einer Woche – ĂŒber den Schadenfall in Kenntnis zu setzen. Teilen Sie der Versicherung wahrheitsgemĂ€ĂŸ und detailliert mit, wie sich der Vorfall ereignet hat. Außerdem sollten Sie prinzipiell darauf verzichten, SchadensansprĂŒche anzuerkennen oder von sich aus zu regulieren.

Diese Frage lĂ€sst sich nicht pauschal beantworten, da jedes Bundesland separat festlegt, welche Rassen zu den Listenhunden gehören. Daher gelten in den einzelnen LĂ€ndern unterschiedliche Bestimmungen. Niedersachsen, Schleswig-Holstein und ThĂŒringen fĂŒhren keine sogenannte Rassenliste. Die BundeslĂ€nder Baden-WĂŒrttemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen unterscheiden bei Listenhunden zwischen zwei Klassen. Rassen der Kategorie I dĂŒrfen Sie nur halten, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. FĂŒr Listenhunde der Kategorie II gelten lediglich strengere Auflagen. Die restlichen BundeslĂ€nder haben auf diese Unterscheidung verzichtet.

In einigen BundeslĂ€ndern – Berlin, Hamburg, Niedersachen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und ThĂŒringen – gibt es eine gesetzliche Versicherungspflicht. Dort muss jeder Hundehalter eine Tierhaftpflichtversicherung abschließen, sobald der Vierbeiner ein Alter von drei bis sechs Monaten erreicht hat. In den ĂŒbrigen BundeslĂ€ndern – abgesehen von Mecklenburg-Vorpommern – ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur fĂŒr Listenhunde notwendig. Prinzipiell empfiehlt sich eine entsprechende Police jedoch fĂŒr jeden Hundehalter. Schließlich kann auch ein gut erzogener Hund einen Schaden verursachen, fĂŒr den nach Paragraph 833 des BĂŒrgerlichen Gesetzbuches der Halter aufkommen muss.

Einen vom Hund verursachten Schaden mĂŒssen Versicherungsnehmer unverzĂŒglich (innerhalb einer Woche) anzeigen. Dies ist fĂŒr gewöhnlich sowohl telefonisch als auch per E-Mail und auf postalischem Weg möglich. Manche Versicherungsgesellschaft stellt ihren Kunden auch ein Online-Formular zur VerfĂŒgung. Neben einer detaillierten Schadensschilderung sollte die Meldung ebenso die Namen und Adressen der geschĂ€digten Person(en) enthalten. Legen Sie dem Schreiben nach Möglichkeit Fotos und Nachweise des beschĂ€digten Gegenstands und gegebenenfalls bereits vorhandene Schriftwechsel bei.

Hundehaftpflichtversicherungen enthalten auch einen Auslandsschutz. Wie lange die Versicherung im Ausland gĂŒltig ist, hĂ€ngt vom Land ab, in das Sie reisen. Wenn Sie sich in einem europĂ€ischen Staat aufhalten, besteht in den meisten FĂ€llen ein zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz. Außerhalb von Europa sind Hundehalter fĂŒr gewöhnlich höchstens zwölf Monate am StĂŒck abgesichert. Es gibt jedoch auch Anbieter, die auf diese Unterscheidung verzichten und auf Auslandsreisen generell ein Jahr Versicherungsschutz gewĂ€hren.

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