Kredit genehmigt, aber keine Auszahlung: Ist das möglich?
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Nach dem positiven Bescheid auf eine Kreditanfrage erwarten Kreditsuchende eine zeitnahe Auszahlung. Doch in Ausnahmefällen kann die Bank einen Rückzieher machen.
Das Wichtigste in Kürze
- Zuweilen bezeichnet man das individuelle Kreditangebot der Bank nach der Erstanfrage als „vorläufige Genehmigung“. Diese ist jedoch für die Bank nicht bindend.
- Erst mit der Genehmigung des Kreditantrags verpflichtet sich die Bank verbindlich zur Auszahlung des Kredites.
- Bei gravierenden Vertragsverstößen des Kreditnehmers kann die Bank auch nach der Genehmigung vom Vertrag zurücktreten und die Auszahlung verweigern.
Wie läuft eine Kreditgenehmigung ab?
Wer bei einer Bank einen Kredit in Anspruch nimmt, muss aus Sicht der Bank ein vertrauenswürdiger Geschäftspartner sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kreditnehmer der Bank keine Kreditsicherheiten – beispielsweise in Form von Pfandrechten – überschreiben muss, auf die sie bei einem Zahlungsausfall des Schuldners zurückgreifen kann. Daher prüft die Bank vor der Genehmigung eines Kredites, ob die anfragende Person finanziell solide ist. Von der ersten Anfrage bis zur Genehmigung des Kredites läuft das Verfahren in der Regel in mehreren Schritten ab.
Schritt 1: Anfrage des Interessenten
Die kreditsuchende Person vergleicht zunächst die Konditionen verschiedener Banken und fragt dann bei dem in Frage kommenden Geldinstitut ein konkretes Kreditangebot an. Hierbei müssen die Anfragenden der Bank erste Auskünfte erteilen, darunter:
- Name und Adresse
- Alter bzw. Geburtsdatum
- Angaben zum Einkommen und zu bereits laufenden Kredit- oder Leasingraten
Schritt 2: Vorabprüfung der Anfrage
Auf Basis der Angaben des Interessenten führt die Bank eine erste Bonitätsprüfung durch und fragt in diesem Zuge auch bei der Schufa an, ob negative Merkmale vorliegen wie beispielsweise ein gerichtliches Mahn- oder Pfändungsverfahren. Ergibt sich eine positive Beurteilung der Zahlungsfähigkeit, erteilt die Bank eine unverbindliche Kreditgenehmigung und unterbreitet dem Interessenten ein konkretes Kreditangebot.
Schritt 3: Kreditantrag stellen
Auf Basis des vorliegenden Angebotes kann der Kreditnehmer nun seinen Kreditantrag an die Bank stellen. Hierbei muss er zumeist weitere Unterlagen einreichen, insbesondere Nachweise über ein regelmäßiges Einkommen und gegebenenfalls eine Kopie des unbefristeten Arbeitsvertrags. Mit der Unterschrift unter den Kreditantrag bzw. beim Online-Abschluss mit der Freigabe im Onlinebanking gibt der Kreditnehmer eine verbindliche Willenserklärung ab, die er als Verbraucher jedoch innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann.
Schritt 4: Endgültige Genehmigung
Nach dem Eingang des verbindlichen Kreditantrags erfolgt die endgültige Bonitätsprüfung durch die Bank. Ist der Antragssteller kreditwürdig, erteilt der Kreditgeber die verbindliche Zusage und zahlt danach den Kredit auf das vereinbarte Konto aus.
Ab wann ist ein Kredit genehmigt?
Zwar wird das individuelle Kreditangebot der Bank nach der Vorab-Bonitätsprüfung oftmals als „unverbindliche Kreditgenehmigung“ bezeichnet. Aber die rechtlich bindende Genehmigung des Kredites erfolgt erst nach der ausdrücklichen Annahme des Kreditantrags durch die Bank.
Ist die Bank an ihre Genehmigung gebunden?
Während der Kreditnehmer als Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht hat, ist die Bank an ihre Entscheidung gebunden. Dies bezieht sich jedoch nur auf die Genehmigung eines verbindlichen Kreditantrags. Die unverbindliche Genehmigung in Form eines Kreditangebotes nach einer Konditionenanfrage durch einen Verbraucher kann die Bank hingegen wieder zurückziehen.
Keine Auszahlung trotz Kreditgenehmigung: Wann ist das möglich?
Unter Umständen kann es vorkommen, dass eine Bank trotz abgegebenen Angebotes oder sogar nach der endgültigen Bonitätsprüfung die Auszahlung verweigert. Das kann verschiedene Gründe haben.
Keine Auszahlung nach unverbindlicher Genehmigung
Die unverbindliche Genehmigung in Form eines persönlichen Kreditangebotes steht üblicherweise unter dem Vorbehalt der endgültigen Kreditprüfung. Wenn sich bei den Informationen des Kreditsuchenden Unstimmigkeiten zwischen den Angaben in der Konditionenanfrage und im Kreditantrag ergeben, kann dies zu einer Ablehnung des Kredites führen. Ausschlaggebend für eine Verweigerung von endgültiger Genehmigung und Auszahlung können unter anderem die folgenden Sachverhalte sein:
- Der Antragssteller reicht wichtige Belege wie beispielsweise Gehaltsabrechnungen nicht ein oder
- bei den Angaben zu Einkommen oder laufenden Verpflichtungen gibt es eine Differenz zwischen Konditionenanfrage und Kreditantrag.
Keine Auszahlung nach verbindlicher Genehmigung
Nach der endgültigen Genehmigung des Kreditantrags ist eine Verweigerung der Auszahlung nur in Ausnahmefällen möglich. Der Gesetzgeber sieht einen Rücktritt der Bank von ihren vertraglichen Verpflichtungen nur bei gravierenden Vertragsverstößen des Kreditnehmers vor. Das ist insbesondere bei Täuschung und Betrug der Fall.
Würde ein Verbraucher etwa versuchen, sich mithilfe gefälschter Gehaltsabrechnungen einen Kredit zu erschleichen, könnte die Bank die Auszahlung stoppen, wenn sie im Zeitraum zwischen Kreditgenehmigung und Auszahlung die Fälschung bemerkt.