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Die Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie vor finanziellen Ansprüchen aus Schäden, die von Ihrem Hund oder Ihrem Pferd verursacht wurden. Denn laut Gesetzbuch (§ 833 BGB) haften Sie für all die Schäden, die von Ihrem Tier verursacht wurden - und das im vollen Umfang. Selbst dann, wenn Sie keine Mitschuld an einem Schadensfall tragen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung (auch: Tierhaftpflichtversicherung) gehört daher zu einer der wichtigsten Versicherungen für Tierhalter.

Bei Verivox können Sie Tierhalterhaftpflichtversicherungen für Hunde und Pferde vergleichen.

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Inhalt dieser Seite
  1. So geht der Vergleich
  2. Für wen lohnt es sich?
  3. Was ist versichert?
  4. Worauf Hundehalter achten sollten
  5. Was kostet die Tierhaftpflicht?
  6. Wechseln und kündigen
  7. Auf Landesrechte achten
  8. Häufig gestellte Fragen
  9. Das ist Verivox

Tierhaftpflichtversicherungen im Vergleich: So funktioniert es

  1. Geben Sie einfach die Art bzw. Rasse und die Anzahl Ihres Tieres im Tierhaftpflicht-Rechner ein.
  2. Wählen Sie zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise Ausfalldeckung, Fremdhüterrisiko, ungewollter Deckakt oder Auslandsaufenthalte.
  3. Wunschtarif gefunden? Dann können Sie jetzt bequem Ihre neue Tierhalterhaftpflicht online abschließen. Eine Bestätigung des Versicherungsabschlusses erhalten Sie im Anschluss via E-Mail.

Tierhalterhaftpflicht: Für wen lohnt es sich?

Für Tiere, die viel im Freien unterwegs sind oder schon allein aufgrund ihrer Körpergröße einigen Schaden anrichten können, macht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung in jedem Fall Sinn. Spezielle Pferde- oder Hundeversicherungen lohnen sich auch für die ruhigsten und liebsten Vierbeiner. Immerhin kann jedes Pferd sich einmal erschrecken, durchgehen und dabei den angemieteten Stall beschädigen. Auch der bravste Hund springt einmal aus lauter Freude ein Kind an, das dadurch umgerissen wird, fällt und sich verletzt. In einigen Bundesländern ist eine Haftpflicht für Hundebesitzer verpflichtend!

Ähnlich wie bei einer Kfz-Versicherung schließt man eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ab, weil es durch eine Verkettung von Umständen immer zu einem Unfall kommen kann, und nicht, weil man davon ausgeht, dass dieser Fall auch wirklich eintritt. Die Versicherung ist bei den meisten Rassen schon für wenige Euro im Monat zu haben.

Tipp: Kleine Haustiere brauchen keine extra Police

Zu den kleineren Haustieren, die meist durch eine private Haftpflicht versichert sind, gehören beispielsweise:

  • Hamster
  • Meerschweinchen,
  • Kaninchen
  • Vögel

Eine Ausnahme ist die Haltung der Tiere zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken. Züchter und Imker brauchen also andere Versicherungen als Katzenliebhaber, die lediglich ein oder zwei Tiere in der Wohnung halten.

Was versichert eine Tierhalterhaftpflicht?

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Verursachte Schäden im Ausland (beispielsweise im Urlaub)
  • Die Verwendung sowie der Besitz von nicht versicherungspflichtigen Hunde-, Reittier- und Zugtiertransportanhängern
  • Bei Pferden: Schäden und Risiken durch Personen, die nicht regelmäßig oder ohne eine Gegenleistung mit dem Pferd umgehen (auch: Fremdreiterrisiko)

Ein Tier kann sowohl Personenschäden als auch Sachschäden verursachen. Deshalb schützt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung Halter und Tier vor den Folgekosten beider Schadensarten. Zumeist greift der Schutz auch, wenn beispielsweise der Hund gar nicht mit seinem Halter unterwegs ist, sondern die Nachbarskinder mit ihm Gassi gehen, er sich dabei losreißt, auf die Straße läuft und dabei einen Unfall verursacht.

Gut zu wissen: Die Tierhalterhaftpflichtversicherung umfasst meist auch Welpen und Fohlen von der Geburt bis zum Vollenden des ersten Lebensjahres. Gerade junge Tiere sind oft ungestüm und verursachen deshalb schneller einen Schaden als erwachsene Hunde und Pferde. Oft sind auch Mietsachen (zum Beispiel Pferdeboxen oder Wohnungen) in der Police inbegriffen und der Schutz greift bei einer guten Versicherung auch bei einem Vorfall im Ausland.

Tipp: Versicherungsdetails prüfen

Die genauen Details variieren selbstverständlich von Versicherungspolice zu Versicherungspolice. Daher sollten Sie vor Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht genau prüfen, ob Ihre Bedürfnisse durch die Police abgedeckt werden.

Fallbeispiel: Tierhaftpflichtversicherung für Hunde

Die verbreitetste Variante der Tierhaftpflichtversicherung ist die Hundehaftpflichtversicherung. „Bello“ muss noch nicht einmal zubeißen, um großen Schaden anzurichten. Das Landgericht Coburg (Az. 13 O 150/11) verdonnerte die Halterin eines Dackels zur Kostenübernahme von 6.500 Euro. Eine Passantin hatte sich an dem vor einem Supermarkt angeleinten Dackel erschreckt, als dieser bellend auf sie zugekommen war. Sie wich zurück, stürzte und brach sich einen Lendenwirbel sowie das linke Handgelenk. Die Krankenkasse forderte von der Hundehalterin die Behandlungskosten ein. Ohne Tierhaftpflichtversicherung musste die Hundehalterin das Geld aus eigener Tasche bezahlen.

Worauf Hundehalter bei ihrer Tierhalterhaftpflicht achten sollten

Nicht jede Hundehaftpflichtversicherung versichert alle Hunderassen. Natürlich fallen gerade Kampfhunde in diese Kategorie. Weiterhin verweigern die Versicherungsgesellschaften die Schadensbegleichung bei vernachlässigter Leinen- und Maulkorbpflicht. Obendrein decken Versicherer keine Schäden, die der Tierhalter selbst erleidet. Dafür schützt eine Tierhalterhaftpflicht vor den zum Teil enormen Kosten gerichtlicher Verfahren.

Deckungssumme und Selbstbeteiligung

Die Deckungssumme bezeichnet den maximalen Betrag, den eine Versicherungsgesellschaft im Schadensfall deckt. Bei kleineren Tieren ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung oft nicht notwendig. Hier reicht im Zweifesfall der Schutz durch die eigene Privathaftpflichtversicherung aus.

Die Selbstbeteiligung gibt an, in welcher Höhe Sie Kosten selber tragen. Die Selbstbeteiligung kann den Betrag Ihrer Tierhaftpflicht verringern - allerdings lohnt sich eine Selbstbeteiligung oft nicht, da die Ersparnis zu gering ist.

Kampfhunde: Tierhalterhaftpflicht ganz speziell

Für die Halter von sogenannten Kampfhunden ist die Hundehaftpflicht besonders wichtig. Bei diesen Tieren besteht ein besonders hohes Risiko für einen Schaden. Daher zwingen viele Bundesländer diese Hundebesitzer zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht. Hundehalter sollten sich informieren, wie die Regelungen in ihrem Bundesland sind und ob sie eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen müssen.

Ein weiterer Sonderfall: Pferde

Zu den Haustieren mit dem höchsten Schadenspotenzial gehören Pferde. Ganz einfach, weil sie durch Ihre Körpergröße schnell bei einem Sturz oder einem Scheuen jemanden oder etwas verletzen oder zerstören. Auch Ponys, Esel und Maultiere verursachen, beispielsweise durch ein plötzliches Ausschlagen, leicht einen Schaden. Eine Tierhaftpflicht lohnt sich bei diesen Tieren ebenfalls.

Pferdehalter sollten darauf achten, dass die Versicherung auch Schäden durch Menschen einschließt, die nicht Halter des Tieres sind, sondern beispielsweise nur eine Reitbeteiligung haben.

Was kostet eine Tierhalterhaftpflicht?

Die Kosten einer Tierhaftpflichtversicherung sind abhängig von folgenden Faktoren:

  • Der Rasse / der Art des Tieres
  • Der Anzahl der zu versichernder Tiere
  • Die Höhe der Deckungssumme
  • Den gewählten Zusatzleistungen
  • Die Höhe der Selbstbeteiligung
  • Dem Anbieter

Kosten für Hundehaftpflicht

Rasse / Tierart
Anzahl
Tarifdetails
Kosten Tierhaftpflicht
Shih Tzu 1 Tier gechippt: ja, Selbstbeteiligung: Ja (500€), Deckungssumme: mind. 5 Mio. € ab 2,85€ / Monat
Golden Retriever 1 Tier gechippt: ja, Selbstbeteiligung: keine (empfohlen), Deckungssumme: mind. 1 Mio. € ab 4,06€ / Monat
Deutscher Schäferhund 1 Tier gechippt: ja, Selbstbeteiligung: keine (empfohlen), Deckungssumme: mind. 1 Mio. € ab 4,06€ / Monat
Chihuahua 1 Tier gechippt: ja, Selbstbeteiligung: keine (empfohlen), Deckungssumme: mind. 1 Mio. € ab 3,36€ / Monat
Jack Russell Terrier 1 Tier gechippt: ja, Selbstbeteiligung: keine (empfohlen), Deckungssumme: mind. 1 Mio. € ab 3,36€ / Monat
Rottweiler 1 Tier gechippt: ja, Selbstbeteiligung: 500€, Deckungssumme: mind. 5 Mio. € ab 3,66€ / Monat

Kosten für Pferde- und Eselhaftpflicht

Tierart
Anzahl
Tarifdetails
Kosten Tierhaftpflicht
Pferd 1 Selbstbeteiligung: keine (empfohlen), Deckungssumme: mind. 1 Mio. €, Schäden am Tierhüter: ja, Teilnahme an Turnieren: ja ab 7,19€ / Monat
Pferd 2 Selbstbeteiligung: keine (empfohlen), Deckungssumme: mind. 1 Mio. €, Schäden am Tierhüter: ja, Teilnahme an Turnieren: ja ab 12,93€ / Monat
Esel 1 Selbstbeteiligung: keine (empfohlen), Deckungssumme: mind. 1 Mio. € ab 6,87€ / Monat

Tierhalterhaftpflicht wechseln oder kündigen

Sie können Ihre Tierhalterhaftpflicht kündigen, ohne eine Begründung anzugeben. Bei einer ordentlichen Kündigung müssen Sie auf die Kündigungsfrist von drei Monaten achten. Ebenso verläuft es sich, wenn Sie Ihre Tierhaftpflichtversicherung wechseln möchten. Nutzen Sie bei einem Tarifwechsel vor Neuabschluss unbedingt den Tarifvergleich von VERIVOX. So sichern Sie sich eine Ersparnis von bis zu 65% im Vergleich zum alten Tarif.

Zum Vergleich

Tierhalterhaftpflicht und Landesrecht

Unabhängig vom gesetzlichen Zwang zur Tierhalterhaftpflicht verpflichten zahlreiche Bundesländer den Hundehalter zum Anlegen von Leine und Maulkorb. Obendrein kann ein Tierhaftpflichtversicherer in seinen Klauseln festlegen, dass er von der Schadensbegleichung frei bleibt, falls der Tierhalter Leine und Maulkorb vor dem Schaden nicht angelegt hatte – auch, wenn diesem das jeweilige Landesrecht diese Pflicht nicht auferlegt. Wer einen Urlaub mit dem Hund plant, sollte den Auslandsschutz in seiner Police nochmals prüfen.

Desweiteren kann sich auch eine Tierkrankenversicherung für den Vierbeiner lohnen, denn die Kosten für den Tierarzt werden von der Tierhaftpflicht nicht übernommen.

Häufig gestellte Fragen

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Halter eines Haustieres vor finanziellen Ansprüchen Dritter, die durch vom Haustier verursachte Schäden entstehen. Zu diesen Schäden zählen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Nein, Kleintiere sind in der Privathaftpflicht versichert.

Die Tierhaftpflicht lässt sich als Sonderausgabe bei den "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" in der Einkommensteuererklärung absetzen. Für die Vorsorgeaufwendungen gelten aber insgesamt Höchstgrenzen, die schnell erreicht sind.

Wenn Ihr Tier gestorben ist, können Sie die Tierhaftpflicht fristlos kündigen. Zuviel bezahlte Beiträge erhalten Sie erstattet.

Die Forderungsausfalldeckung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sie bietet zusätzlichen Schutz, wenn der Halter eines Haustiers durch einen Vorfall geschädigt wird, der von einem anderen Tier verursacht wurde, dessen Halter jedoch keine oder eine unzureichende Haftpflichtversicherung hat, um die entstandenen Kosten zu decken. In einem solchen Fall würde die eigene Forderungsausfalldeckung einspringen.

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