Was gilt als festes Einkommen?
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Immer wieder ist bei Krediten die Rede davon, dass der Antragsteller ein festes Einkommen benötigt. Was genau versteht man aber unter einem festen Einkommen?
Das Wichtigste in Kürze
- Die Definition „Einkommen“ des Einkommenssteuergesetzes weicht von der Definition der Kreditwirtschaft ab.
- Banken und Kreditkartengesellschaften haben keine einheitliche Definition.
- Generell gelten Leistungen der öffentlichen Hand bei der Kreditvergabe nicht als festes Einkommen.
Festes Einkommen: die Definition gemäß Einkommenssteuergesetz
Das Einkommensteuergesetz (EstG) kennt sieben Einkunftsarten, auf die Steuer gezahlt werden muss:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EstG (zum Beispiel Rente oder Unterhalt)
Banken definieren ein festes Einkommen allerdings etwas anders.
Was gilt als festes Einkommen bei der Kreditaufnahme?
Zum einen gilt als festes Einkommen ein regelmäßiges, gleichbleibendes Gehalt oder ein Lohn aus einer unselbstständigen Tätigkeit. Während das Gehalt auf der Basis einer monatlichen Abrechnung berechnet wird, gilt beim Lohn eine stundenweise Berechnung.
Zum anderen zählen zum festen Einkommen auch die Bezüge oder Pensionen für Beamte und Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Feste Rentenzahlungen seitens der Berufsgenossenschaft werden ebenfalls dem festen Einkommen zugerechnet.
Als festes Einkommen können auch Mieterträge oder wiederkehrende Zinszahlungen aus Anleihen betrachtet werden.
Nicht als festes Einkommen gelten dagegen alle Leistungen der öffentlichen Hand. Dazu zählen
- BAföG
- ALG I und ALG II
- Kindergeld
- Wohngeld
- Lastenzuschuss
Ein fehlendes festes Einkommen als Voraussetzung für die Kreditaufnahme macht es für Freiberufler und Gewerbetreibende bei vielen Banken schwierig, einen Kredit zu erhalten. Auch wenn das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit regelmäßig fließt, kommt es in der Regel doch zu monatlichen Schwankungen.
Was gilt als festes Einkommen bei der Kreditkartenbestellung?
Die Herausgeber von Kreditkarten haben sehr individuelle Definitionen von einem festen Einkommen. Bei Angestellten ist der Sachverhalt klar geregelt. Auch in diesem Fall gilt, dass Lohn oder Gehalt als festes Einkommen zählt. Selbstständige haben in der Regel auch kein Problem, eine Kreditkarte zu bekommen.
Einige Herausgeber vergeben auch Kreditkarten an Studenten, deren Einkommen ausschließlich aus BAföG oder einem Nebenjob auf 450-Euro-Basis resultiert. Rentner und Pensionäre haben ebenfalls problemlos Zugang zu Kreditkarten. Gleiches gilt für Privatiers mit entsprechenden Zahlungseingängen, seien es Mieterträge oder Kapitalerträge aus Wertpapieren.
Lediglich Bezieher von öffentlichen Leistungen werden durchgängig auf Prepaid-Kreditkarten verwiesen.
Wie weise ich ein festes Einkommen nach?
Der Nachweis hängt davon ab, ob es sich um einen Kreditantrag oder eine Kreditkartenbestellung handelt.
Bei einem Kreditantrag gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Der klassische Weg war bisher, eine Kopie der Gehalts- oder Lohnabrechnung beziehungsweise des Rentenbescheids vorzulegen. Banken, welche Kredite an Selbstständige vergeben, wollen in der Regel die letzten zwei oder drei Bilanzen oder Steuerbescheide sehen.
Mittlerweile erfolgt die Antragstellung oft rein digital. Unterlagen auf Papier entfallen dadurch. Stattdessen erlaubt der Antragsteller der Bank einen einmaligen Zugriff auf sein Girokonto. Damit kann sich das Institut ein Bild von der finanziellen Situation des möglichen Neukunden machen.
Geht es um einen Antrag für eine Kreditkarte, fällt der Einkommensnachweis auch wieder von Emittent zu Emittent unterschiedlich aus. Während das eine Unternehmen konkrete Einkommensnachweise wünscht, verzichten andere darauf. Sie begnügen sich mit einer einfachen Auskunft zu den finanziellen Verhältnissen und einer Schufa-Anfrage.
Fakt ist, dass es sowohl bei einem Kredit- als auch bei einem Kreditkartenantrag keine pauschale Aussage zu den Nachweisanforderungen für ein festes Einkommen gibt. Die Unternehmen, seien es Banken oder Kreditkartenherausgeber, legen unterschiedliche Maßstäbe fest.