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Was gilt als festes Einkommen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Immer wieder ist bei Krediten die Rede davon, dass der Antragsteller ein festes Einkommen benötigt. Was genau versteht man aber unter einem festen Einkommen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Definition „Einkommen“ des Einkommenssteuergesetzes weicht von der Definition der Kreditwirtschaft ab.
  • Banken und Kreditkartengesellschaften haben keine einheitliche Definition.
  • Generell gelten Leistungen der öffentlichen Hand bei der Kreditvergabe nicht als festes Einkommen.

Festes Einkommen: die Definition gemäß Einkommenssteuergesetz

Das Einkommensteuergesetz (EstG) kennt sieben Einkunftsarten, auf die Steuer gezahlt werden muss:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EstG (zum Beispiel Rente oder Unterhalt)

Banken definieren ein festes Einkommen allerdings etwas anders.

Was gilt als festes Einkommen bei der Kreditaufnahme?

Zum einen gilt als festes Einkommen ein regelmäßiges, gleichbleibendes Gehalt oder ein Lohn aus einer unselbstständigen Tätigkeit. Während das Gehalt auf der Basis einer monatlichen Abrechnung berechnet wird, gilt beim Lohn eine stundenweise Berechnung.

Zum anderen zählen zum festen Einkommen auch die Bezüge oder Pensionen für Beamte und Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Feste Rentenzahlungen seitens der Berufsgenossenschaft werden ebenfalls dem festen Einkommen zugerechnet.

Als festes Einkommen werden auch Mieterträge oder wiederkehrende Zinszahlungen aus Anleihen betrachtet.

Nicht als festes Einkommen gelten dagegen alle Leistungen der öffentlichen Hand. Dazu zählen:

  • BAföG
  • ALG I und Bürgergeld
  • Kindergeld
  • Wohngeld
  • Lastenzuschuss

Da sie kein festes Einkommen in diesem Sinne haben, haben es Freiberufler und Gewerbetreibende bei vielen Banken schwierig, einen Kredit zu erhalten. Auch wenn das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit regelmäßig fließt, kommt es in der Regel doch zu monatlichen Schwankungen.

Was gilt als festes Einkommen bei der Kreditkartenbestellung?

Die Herausgeber von Kreditkarten haben sehr individuelle Definitionen von einem festen Einkommen. Bei Angestellten ist der Sachverhalt klar geregelt. Auch in diesem Fall gilt, dass Lohn oder Gehalt als festes Einkommen zählt. Selbstständige haben in der Regel auch kein Problem, eine Kreditkarte zu bekommen.

Einige Herausgeber vergeben auch Kreditkarten an Studenten, deren Einkommen ausschließlich aus BAföG oder einem Nebenjob auf 450-Euro-Basis resultiert. Rentner und Pensionäre haben ebenfalls problemlos Zugang zu Kreditkarten. Gleiches gilt für Privatiers mit entsprechenden Zahlungseingängen, seien es Mieterträge oder Kapitalerträge aus Wertpapieren.

Lediglich Bezieher von öffentlichen Leistungen werden durchgängig auf Prepaid-Kreditkarten verwiesen.

Wie weise ich ein festes Einkommen nach?

Der Nachweis hängt davon ab, ob es sich um einen Kreditantrag oder eine Kreditkartenbestellung handelt.

Bei einem Kreditantrag gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Der klassische Weg war bisher, eine Kopie der Gehalts- oder Lohnabrechnung beziehungsweise des Rentenbescheids vorzulegen. Banken, welche Kredite an Selbstständige vergeben, wollen in der Regel die letzten zwei oder drei Bilanzen oder Steuerbescheide sehen.

Mittlerweile erfolgt die Antragstellung oft rein digital. Unterlagen auf Papier entfallen dadurch. Stattdessen erlaubt der Antragsteller der Bank einen einmaligen Zugriff auf sein Girokonto. Damit kann sich das Institut ein Bild von der finanziellen Situation des möglichen Neukunden machen.

Geht es um einen Antrag für eine Kreditkarte, fällt der Einkommensnachweis auch wieder von Emittent zu Emittent unterschiedlich aus. Während das eine Unternehmen konkrete Einkommensnachweise wünscht, verzichten andere darauf. Sie begnügen sich mit einer einfachen Auskunft zu den finanziellen Verhältnissen und einer Schufa-Anfrage.

Fakt ist, dass es sowohl bei einem Kredit- als auch bei einem Kreditkartenantrag keine pauschale Aussage zu den Nachweisanforderungen für ein festes Einkommen gibt. Die Unternehmen, seien es Banken oder Kreditkartenherausgeber, legen unterschiedliche Maßstäbe fest.

Kredit richtig beantragen

Informationen zum Kreditabschluss finden Sie auch in anderen Sprachen als Deutsch:

Um einen Kredit aufzunehmen, müssen Sie einen ausgefüllten Kreditantrag an die Bank schicken. Dafür haben Sie bei Verivox mehrere Möglichkeiten:

  1. Teilweise online: Geben Sie im Kreditrechner zuerst den Kreditbetrag, die Laufzeit und den Zweck an, wählen Sie dann "In 7 Min. zum Angebot" und füllen Sie die Antragestrecke aus. Sie erhalten individuelle Kreditangebote von jeder Bank, die zur Kreditvergabe bereit wäre. Für jedes Angebot können Sie den Kreditantrag herunterladen, ausdrücken, ausfüllen und per Post verschicken.
  2. Ausgedruckten Antrag erhalten: Sie müssen den Antrag aber nicht selbst ausdrücken, sondern können ihn bei Verivox auch zugeschickt bekommen.
  3. Komplett online: Die Angebote vieler Banken können Sie alternativ auch online abschließen. Nach dem Videoident können Sie den Antrag digital signieren und die Unterlagen entweder hochladen oder komplett umgehen, indem Sie sich für den digitalen Kontoblick entscheiden. Der Kontoblick ist die schnellste Option und ermöglicht eine Auszahlung in 48 Stunden.
  4. Komplett offline: Statt Ihre Daten im Kreditrechner anzugeben, können Sie über ein PDF-Formular die Verivox-Kreditexperten mit der Durchführung des Vergleichs und der Zusendung der Angebote auf dem Postweg beauftragen.

Hier müssen Sie angeben, ob Sie den Kredit allein oder zu zweit, beispielsweise mit dem Partner, aufnehmen möchten. In der Regel erhöht ein Mitantragsteller die Wahrscheinlichkeit, günstigere Zinsen zu erhalten – vorausgesetzt, er verfügt über ein festes Einkommen. Auch bei anderen Konstellationen kann ein solventer Mitantragsteller die Kreditwürdigkeit positiv beeinflussen.

Von den Einnahmen jedes Kreditnehmers zieht die Bank eine Haushaltspauschale ab, um die Lebenshaltungskosten abzudecken. Sie ist umso höher, je mehr Personen gegenüber der Kreditnehmer unterhaltspflichtig ist – also Kinder und Ehepartner. Diese müssen bei der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen mit angegeben werden.

Die genaue Höhe der Haushaltspauschale unterscheidet sich je nach Bank, aber im Rechner Wie viel Kredit kann ich mir leisten? können Sie Ihre Einnahmen mit einen Durchschnittswert vergleichen. Geben Sie einfach die Anzahl der Personen im Haushalt an.

Wer den Kredit zu zweit aufnimmt, sollte beachten: Leben die Antragsteller in zwei verschiedenen Haushalten, werden auch zwei separate Haushaltspauschalen angerechnet, zum Beispiel bei getrenntlebenden Paaren.

Leben Paare in eheähnlichen Beziehungen in einem Haushalt zusammen, wird dagegen eine geringere Haushaltspauschale angerechnet.

Möchten die Bewohner einer Wohnungsgemeinschaft dagegen einen gemeinsamen Kredit aufnehmen – zum Beispiel Freunde oder Geschwister – und sind diese jeweils nicht untereinander unterhaltspflichtig, so werden trotz gemeinsamer Wohnung zwei Haushaltspauschalen angerechnet.

Geben Sie hier an, ob Sie Angestellter (Festlohn), Arbeiter (Stundenlohn), Beamter, Angestellter im öffentlichen Dienst, Rentner, Student oder selbstständig sind und wo Sie tätig sind. Der Arbeitgeber wird dabei nicht kontaktiert. Viele Banken unterscheiden bei der Kreditvergabe entsprechend ihrer internen Richtlinien, an welche Berufsgruppen sie einen Kredit vergeben.

Auch der Status Ihrer Anstellung ist entscheidend für die Konditionen und letztendlich für die Kreditvergabe. So sollte das Arbeitsverhältnis während der Abzahlung des Kredits möglichst seit sechs Monaten bestehen und unbefristet sein. Das ist vor allem bei Nebenjobs und Erwerbsminderungsrenten zu beachten. Wer einen Kredit mit einem befristeten Arbeitsvertrag aufnehmen möchte, sollte sich mit der Verivox-Kundenberatung absprechen.

Den Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten erklärt unser Ratgeber.

Um Ihre Kreditwürdigkeit einschätzen und Ihr Zahlverhalten bewerten zu können, prüfen Banken Ihre Einnahmen und Ausgaben. Damit stellen sie sicher, dass sich Kreditnehmer die monatlichen Raten auch leisten können. Zu den Ausgaben zählen etwa Miete, Nebenkosten, Versicherungen und Unterhaltszahlungen. Zu den Einnahmen zählen das Gehalt oder der Lohn sowie die Altersrente oder Pension und je nach Bank zum Beispiel auch Nebeneinkünfte oder Mieteinnahmen. Vorsicht: Die Banken berücksichtigen nur pfändbares Einkommen.

Tipp: Das Gehalt sollte genau, aber ohne Kommastellen angeben werden. Empfehlenswert ist, das niedrigste Einkommen aus den letzten drei Monaten zu wählen, abzüglich von Boni-Zahlungen oder Weihnachtsgeld.

Kreditnehmer sollten angeben, ob sie bereits einen anderen Kredit abzahlen: Dazu zählen neben Bankkrediten und Baufinanzierungen etwa auch Ratenzahlungen, Null-Prozent-Finanzierungen (bei Möbelhäusern, Elektrofachmärkten, Autohäusern), Handyverträge oder Kreditkarten. Diese beeinflussen ebenfalls die Einschätzung der Zahlungsfähigkeit des Antragstellers. Eine Umschuldung sollten Kreditnehmer bereits als Verwendungszweck angeben.

Für die Erstellung eines Angebots holt die Bank in aller Regel eine unverbindliche Schufa-Auskunft ein, die keinen Einfluss auf die eigene Kreditwürdigkeit hat. Wer einen Kreditantrag über Verivox stellt, muss der Bank dafür eine Einwilligung erteilen. Die Schufa fungiert als zentrale Auskunftei der Kreditwirtschaft und sammelt Daten zum Zahlungsverhalten von Verbrauchern. Eine Selbstauskunft muss in der Regel nicht an die Bank geschickt werden.

Wenn Sie anschließend einen unterschriebenen Kreditantrag an die Bank schicken, holt sie für die Prüfung eine erneute Schufa-Auskunft ein – diesmal verbindlich.

Neben dem Antrag an sich müssen Kreditnehmer auch Unterlagen wie Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen einreichen. Dabei sollten sie Folgendes beachten:

  • Die Unterlagen sollten gut lesbar sein. Wer sie also online hochladen will, sollte sie lieber einscannen als abfotografieren.
  • Ist Fotografieren unvermeidlich, sollten Verbraucher darauf achten, dass das Bild ausreichend und gleichmäßig ausgeleuchtet ist und nicht verschwommen ist. Der Kamerawinkel sollte möglichst 90° betragen, also senkrecht zum Dokument sein, damit das gesamte Foto scharf ist.
  • Kontoauszüge mit Schwärzungen akzeptieren die meisten Banken nicht.

Unlesbare Unterlagen müssen neu eingereicht werden, was die Kreditvergabe signifikant verzögern kann.