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DSL-Vertrag kündigen – Tipps und Infos

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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste zum Thema DSL-Kündigung in Kürze
  2. Wann Sie nicht DSL kündigen müssen
  3. Wann eine DSL-Kündigung sinnvoll ist
  4. So bereiten Sie Ihre DSL-Kündigung vor
  5. Verträge sind nach Laufzeitende monatlich kündbar
  6. Wann gelten Sonderkündigungsrechte?
  7. Minderungsrecht: DSL-Kündigung bei dauerhaft zu langsamer Internetleitung
  8. DSL kündigen wegen Todesfalls
  9. So behalten Sie Ihre Rufnummer
  10. So kündigen Sie Ihren DSL-Vertrag selbst
  11. DSL kündigen: So schreiben Sie Ihre Kündigung
  12. Sie möchten lieber wechseln?
  13. Lesen Sie mehr zum Thema DSL-Kündigung

Das Wichtigste zum Thema DSL-Kündigung in Kürze

  • In den meisten Fällen wie einem Umzug oder einem Anbieterwechsel sollten Sie nicht selbst kündigen.
  • Verträge sind nach Laufzeitende monatlich kündbar.
  • Die Kündigung können Sie einfach, schnell und online mit dem Kündigungsschreiben erledigen.
  • In speziellen Fällen kommen Sie mit einer Sonderkündigung auch früher aus Ihrem Vertrag.
  • Internetprovider bieten einen Button für die Vertragskündigung auf ihrer Homepage.
  • Beachten Sie die geltenden Kündigungsfristen.
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Internet der Telekom kündigen

Finden Sie alle Infos, die Sie wissen müssen, um Ihren Internertvertrag der Deutschen Telekom zu kündigen.

Internet der Telekom kündigen

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Internet bei Vodafone kündigen

Erfahren Sie von uns alles Wissenswerte rund um die Kündigung Ihres Internetvertrags bei Vodafone.

Internet bei Vodafone kündigen

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Wann Sie nicht DSL kündigen müssen

Sie möchten zu einem anderen Anbieter wechseln oder einfach nur an eine neue Adresse umziehen? Dann brauchen Sie nicht zu kündigen. Das sind die Gründe:

  • Im Falle eines Anbieterwechsels übernimmt Ihr neuer Provider die Kündigung Ihres alten Vertrags für Sie.
  • Wenn Sie an eine neue Adresse umziehen, können Sie in der Regel Ihren bestehenden Internetanschluss bei Ihrem aktuellen Anbieter behalten: Führen Sie einfach einen Umzug zur neuen Adresse durch. Beachten Sie aber: Prüfen Sie vorher, ob der Umzug Ihres Anschlusses an die neue Adresse möglich ist.

Führen Sie in diesen Fällen einen Anbieterwechsel durch. Wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie auf unserer Seite "So wechseln Sie DSL, Kabel-Internet oder Glasfaser".

Wenn Sie nach neuen Tarifen schauen möchten, klicken Sie auf den folgenden Button "Internetanbieter wechseln".

Internetanbieter wechseln

Wann eine DSL-Kündigung sinnvoll ist

Eine Kündigung brauchen Sie normalerweise nur in folgenden Fällen durchzuführen:

  • Sie möchten keinen Internetanschluss mehr nutzen.
  • Sie ziehen ins Ausland oder an einen Ort ohne Breitbandabdeckung.
  • Sie ziehen an eine neue Adresse um, aber Ihr Anbieter kann dort keinen Anschluss herstellen. Das gilt besonders dann, wenn Sie einen Internettarif eines regionalen Anbieters nutzen.
  • Sie möchten vorsichtshalber zum Kündigungstermin kündigen, ohne dass Sie sich bereits für einen neuen Anbieter entschieden haben. Bitte beachten Sie hierbei aber: Informieren Sie Ihren neuen Anbieter, dass Sie Ihren alten Provider bereits selbst gekündigt haben.
  • Sie können eine Sonderkündigung durchführen, zum Beispiel aufgrund einer Preiserhöhung.

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So bereiten Sie Ihre DSL-Kündigung vor

1. Beachten Sie die Kündigungsfristen

Bei jeder Vertragskündigung gilt: Kündigen Sie rechtzeitig innerhalb der gültigen Kündigungsfristen. Zu wann Sie Ihren Vertrag kündigen müssen, erfahren Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder online in Ihrem jeweiligen Kundenkonto.

Wichtig:
Nach dem Erreichen der Mindestvertragslaufzeit von üblicherweise 24 Monaten können Sie mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Das regelt das Telekommunikationsgesetz nach einer Reform.

2. Diese Angaben benötigen Sie für eine DSL-Kündigung

Halten Sie je nach Anbieter Ihre jeweilige Kundennummer, Vertragsnummer oder auch ggf. Ihre Telefonnummer bereit. Sie finden diese Angaben in Ihren Vertragsunterlagen oder online in Ihrem jeweiligen Kundenkonto.

Verträge sind nach Laufzeitende monatlich kündbar

Wussten Sie, dass Sie jederzeit mit einer Frist von nur einem Monat kündigen können, nachdem die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist? Sie profitieren dann von einer verkürzten Kündigungsfrist. Damit ist die alte Regelung hinfällig, nach der sich eine Laufzeit von 12 oder 24 Monaten automatisch um den gleichen Zeitraum verlängert. Möglich macht das eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, das seit Ende 2021 in Kraft ist.

Prüfen Sie daher, wie lange Sie schon bei Ihrem Internetanbieter Kunde sind. Haben Sie bereits die Mindestvertragslaufzeit überschritten, kommen Sie mit nur einem Monat Kündigungsfrist früher aus Ihrem laufenden Vertrag.

Wann gelten Sonderkündigungsrechte?

Die reguläre Kündigungsfrist entfällt, wenn Ihr Internetanbieter die vereinbarten Leistungen zu Ihrem Nachteil ändert – z. B. indem er den Preis anhebt oder Funktionen beschränkt. Nachdem Ihr Anbieter Ihnen die Vertragsänderung mitgeteilt hat, haben Sie drei Monate Zeit, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Wirksam wird diese Kündigung ab dem Zeitpunkt, ab dem die Vertragsänderung wirksam wird. Warten Sie also nicht zu lange mit Ihrer Kündigung, da andernfalls Ihr Anspruch verfallen kann.

Auch wenn Sie an eine neue Wohnadresse umziehen und Ihr Internetanbieter dort keinen oder keinen gleichwertigen Anschluss bereitstellen kann, gilt ein Sonderkündigungsrecht.

Minderungsrecht: DSL-Kündigung bei dauerhaft zu langsamer Internetleitung

Im Fall eines Minderungsrechts gilt es, den Aufwand abzuwägen: Haben Sie z. B. gerade einen Internetanschluss über 24 Monate gebucht, lohnt es sich, die Messungen mit der Desktop-App der Bundesnetzagentur durchzuführen. Sobald Sie stichhaltig nachweisen können, dass Ihr Internetprovider nicht die vereinbarte Bandbreite liefert, haben Sie das Recht der Sonderkündigung.
Ist das Ende der Vertragslaufzeit absehbar, kann es bequemer sein, zu diesem Zeitpunkt den Internetprovider zu wechseln. Das können Sie schnell und häufig mit einem Sonderbonus direkt bei Verivox erledigen. Damit ist Ihr Wunschtarif bei Verivox häufig günstiger als beim Anbieter selbst.

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DSL kündigen wegen Todesfalls

Im Falle, dass Sie einen Internetanschluss einer verstorbenen Person kündigen möchten, machen es die Internetanbieter den Hinterbliebenen möglichst einfach und unkompliziert. Eine Kündigung ist dann auch vor dem vertraglichen Laufzeitende möglich. Dazu ist es erforderlich, dass Sie eine Sterbeurkunde einreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Vertrag auch übernehmen.

So behalten Sie Ihre Rufnummer

Sie nutzen über Ihren aktuellen Provider neben Internet auch Ihre Rufnummer für Telefonie? Dann sollten Sie statt einer Kündigung den Wechsel zu einem anderen Anbieter erwägen. Der Grund: Die Kündigung eines Internetanschlusses betrifft in der Regel auch die damit verbundene Telefonnummer.
Bei einem Wechsel hingegen kümmert sich Ihr neuer Anbieter in Absprache mit dem alten Provider darum, dass Ihre Telefonnummer ebenfalls umgezogen wird – dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie innerhalb Ihres Vorwahlbereichs wechseln. Sobald Sie z. B. in eine andere Stadt oder Region mit anderer Vorwahl ziehen, kann Ihre Rufnummer nicht mitgenommen werden.

DSL kündigen

So kündigen Sie Ihren DSL-Vertrag selbst

Wenn Sie Ihren Vertrag selbst kündigen möchten, können Sie das direkt auf der Website Ihres Internetanbieters tun. Über den sogenannten Kündigungsbutton finden Sie dort alle Kontakte und Adressen: Internetanbieter sind verpflichtet, auf ihren eigenen Websites einen Button oder Textlink für die einfache Vertragskündigung anzubieten. Sie finden ihn auf der jeweiligen Website Ihres Internetanbieters, wenn Sie bis nach unten scrollen. Im sogenannten Footer können Sie auf den Eintrag Vertrag kündigen bzw. Kündigung klicken – meist ist er ein reiner Textlink ohne besondere Hervorhebung.

Sobald Sie daraufklicken, finden Sie auf einer eigenen Seite die E-Mail- und Postadresse, Telefonnummern, häufig einen Chat sowie ein Online-Formular. Hier können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten.

DSL kündigen: So schreiben Sie Ihre Kündigung

Beachten Sie bei Ihrem Kündigungsschreiben, dass es vollständig ist und alle notwendigen Angaben enthält. Dazu gehören Ihr Name, Ihre Anschrift sowie Ihre Kunden- und Vertragsnummer und die Anschrift Ihres Internetanbieters. Wichtig ist, dass Sie den Kündigungsgrund mitteilen. Diese sind:

  • Regulär zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Nennen Sie diesen Grund, wenn Sie Ihren Vertrag vertragsmäßig kündigen möchten. Die Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit werden dabei eingehalten.

  • Kündigung aufgrund Telekommunikationsgesetz: Wählen Sie diesen Grund, wenn Sie Ihre erste reguläre Vertragslaufzeit (in der Regel sind das 24 Monate) bereits erreicht haben. Dann können Sie monatlich kündigen.

  • Sonderkündigung aufgrund Preiserhöhung: Dieser Grund ist Ihre Wahl, wenn Ihr Provider während der laufenden Vertragslaufzeit eine Preiserhöhung durchführt.
  • Sonderkündigung aufgrund Umzug: Diese Option wählen Sie, wenn Ihr Provider an Ihrem neuen Wohnort keinen Anschluss liefern kann.

  • Sonderkündigung aufgrund Sterbefall: Ist der Vertragsinhaber verstorben, können Sie mit dieser Option ein spezielles Anschreiben generieren.

Sie können Ihr Kündigungsschreiben selbst schreiben – oder Sie lassen es sich vom Online-Kündigungsschreiben unseres Partners Aboalarm erstellen. Damit erhalten Sie kostenlos ein rechtssicheres Schreiben mit allen notwendigen Angaben. Außerdem verwendet es automatisch die korrekte Anschrift Ihres Internetanbieters, sodass Sie diese nicht selbst suchen müssen. Dieses können Sie im Anschluss als PDF-Datei herunterladen und versenden. Oder Sie lassen es auf Wunsch versenden.

Das anwaltlich geprüfte Kündigungsschreiben hat immer die korrekte Form einer rechtsverbindlichen Kündigung – Sie brauchen nichts selbst zu formulieren, können es aber bei Bedarf auch anpassen.

Damit ist das Vorgehen für jeden Anbieter gleich, einfach und online:

  • Anbieter auswählen
  • Name und Adresse angeben
  • Kündigungsgrund auswählen
  • ggf. noch Kunden- und Vertragsnummer eintragen

Per Mausklick generieren Sie das Kündigungsschreiben einfach selbst. Es enthält automatisch einen Briefkopf mit Ihrer Anschrift und der Adresse Ihres Anbieters. So erhalten Sie immer ein Schreiben, das auch formal gut aussieht.

Kündigungsschreiben erstellen

Sie möchten lieber wechseln?

Sie müssen nicht kündigen, sondern möchten den Anbieter wechseln? Dann nutzen Sie unseren kostenlosen Tarifrechner. In wenigen Schritten finden Sie einen optimalen und günstigen Tarif bei einem neuen Internetanbieter Ihrer Wahl und können den Wechsel sofort beauftragen. Bei Verivox erhalten Sie Ihren Wunschtarif dank Sofortprämien sogar häufig günstiger als beim Anbieter selbst. Wie Sie beim Wechsel vorgehen, lesen Sie auf unserer Seite "So wechseln Sie DSL, Kabel-Internet oder Glasfaser".

Sie möchten sich direkt Tarife anderer Anbieter anzeigen lassen? Dann klicken Sie auf den unteren Button "Internettarife vergleichen".

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