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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wann ist eine E-Scooter-Versicherung notwendig?
  3. Haftpflicht gesetzlich vorgegeben
  4. Infos zur Versicherungsplakette
  5. Schutz erweitern
  6. Versicherungsangebote für E-Scooter – ab 01. März 2020
  7. Wann zahlt die E-Scooter-Versicherung nicht?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die E-Scooter-Versicherung in Form der Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 Stundenkilometern benötigen keine E-Scooter-Versicherung.
  • Der Versicherungsschutz ist durch einen Aufkleber am Roller nachzuweisen.
  • Mittels Teilkasko können sich Besitzer eines E-Scooters zusätzlich absichern.

Wann ist eine E-Scooter-Versicherung notwendig?

Eine E-Scooter-Versicherung dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer – das hat sie mit anderen Kfz-Versicherungen gemein. E-Scooter gehören zu den elektrisch betriebenen Kleinstfahrzeugen, die insbesondere in Innenstädten eine praktische Alternative zu Autos darstellen. Mit dem E-Scooter-Gesetz schuf die Bundesregierung die nötigen Voraussetzungen dafür, dass die motorisierten Elektro-Tretroller auch auf deutschen Straßen fahren dürfen. In der Verordnung regelt der Gesetzgeber unter anderem, in welchen Fällen Besitzer eines elektrischen Tretrollers eine E-Scooter-Versicherung benötigen.

E-Scooter ReichweiteGrundsätzlich müssen solche E-Scooter eine Versicherung besitzen, die sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Dies betrifft sowohl Elektro-Roller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 12 Stundenkilometern als auch solche, die 20 Stundenkilometer erreichen. Wer den Roller dagegen lediglich auf privatem Gelände nutzt oder nutzen darf, benötigt keine E-Scooter-Versicherung. Auch Elektro-Roller, die maximal 6 Stundenkilometer schaffen, hat der Gesetzgeber von der Versicherungspflicht ausgenommen.

E-Scooter-Versicherung: Haftpflicht gesetzlich vorgegeben

Laut dem E-Scooter-Gesetz müssen Elektro-Tretroller zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen. Diese deckt bis zur vertraglich festgelegten Summe sämtliche Schäden ab, die ein E-Scooter-Fahrer an Dritten verursacht. Die jährlichen Kosten fallen mit 30 bis 60 Euro überschaubar aus.

Um einen Vertrag mit einem Versicherer abzuschließen, sind die Fahrzeugpapiere des E-Scooters beziehungsweise die darauf vermerkten Daten erforderlich. So benötigt die Versicherungsgesellschaft beispielsweise Informationen zur Fahrzeug-ID-Nummer oder dem Alter des Tretrollers.

Auch Minderjährige ab 16 Jahren können für ihren E-Scooter eine Versicherung abschließen. Allerdings brauchen sie die Einverständniserklärung sowie die Unterschrift ihrer Eltern.

Die wichtigsten Infos zur neuen Versicherungsplakette

Mithilfe einer Versicherungsplakette weist der Halter nach, dass er eine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter abgeschlossen hat. Das Versicherungskennzeichen erhält er von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft – entweder direkt vor Ort oder auf postalischem Weg. Anders als bei Mofas handelt es sich hierbei jedoch nicht um ein Schild, sondern um einen Aufkleber mit wesentlich kompakteren Maßen (6,5 x 5,3 Zentimeter). Das Kennzeichen ist hinten am E-Scooter anzubringen. Darüber hinaus müssen Fahrzeugführer ihren Versicherungsschein stets mit sich führen.

Mit einer zusätzlichen E-Scooter-Versicherung den Schutz erweitern

Die Haftpflichtversicherung schützt lediglich vor den Schadenersatzansprüchen Dritter, die beispielsweise durch einen selbstverschuldeten Unfall zustandekommen. Daher empfiehlt es sich, eine zusätzliche Teilkasko-Versicherung abzuschließen, die in weiteren Situationen die Kosten abdeckt. Ob diese sinnvoll ist, hängt einerseits vom Wert des E-Scooters, andererseits von der Art der Nutzung ab.

Teilkasko-Versicherung

Eine freiwillige Teilkasko-Versicherung schützt den Besitzer eines E-Scooters vor den finanziellen Konsequenzen einer ganzen Reihe von Schäden. Dazu gehören Beschädigungen durch Sturm und Hagel, durch Brände oder Explosionen verursachte Schäden, aber auch Wildunfälle. Darüber versichert die Teilkasko Diebstahl.

Über die Beitragshöhe entscheidet neben dem Modell und dem Versicherungsumfang auch das Alter des Versicherungsnehmers. Die durchschnittlichen monatlichen Gebühren belaufen sich auf etwa 5 bis 10 Euro. Wer das 23. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, zahlt meist minimal höhere Beiträge. Dies liegt daran, dass vor allem junge Fahrer Unfälle verursachen und die Versicherung daher häufiger in Anspruch nehmen.

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Wann zahlt die E-Scooter-Versicherung nicht?

Wer denkt, die Versicherung übernimmt die Kosten eines Schadens in jedem Fall, liegt leider falsch. Die Gesellschaften haben natürlich ein Interesse daran, nicht mehr als nötig zu zahlen.

So kann das Versicherungsunternehmen in folgenden Situationen die Kostenübernahme verweigern:

  • Fahren unter Medikamenten-, Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Risikoreiche Fahrweise, beispielsweise entgegen einer Einbahnstraße oder bei Rot über eine Ampel fahren
  • E-Scooter bei Übermüdung nutzen
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Alles was Sie über die Kosten von einem E-Scooter wissen müssen.

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