E-Scooter-Versicherung
- Wann ist eine E-Scooter-Versicherung notwendig?
- Haftpflicht gesetzlich vorgegeben
- Infos zur Versicherungsplakette
- Schutz erweitern
- Versicherungsangebote für E-Scooter – ab 01. März 2020
- Wann zahlt die E-Scooter-Versicherung nicht?
Das Wichtigste in Kürze
- Die E-Scooter-Versicherung in Form der Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 Stundenkilometern benötigen keine E-Scooter-Versicherung.
- Der Versicherungsschutz ist durch einen Aufkleber am Roller nachzuweisen.
- Mittels Teilkasko können sich Besitzer eines E-Scooters zusätzlich absichern.
Wann ist eine E-Scooter-Versicherung notwendig?
Eine E-Scooter-Versicherung dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer – das hat sie mit anderen Kfz-Versicherungen gemein. E-Scooter gehören zu den elektrisch betriebenen Kleinstfahrzeugen, die insbesondere in Innenstädten eine praktische Alternative zu Autos darstellen. Mit dem E-Scooter-Gesetz schuf die Bundesregierung die nötigen Voraussetzungen dafür, dass die motorisierten Elektro-Tretroller auch auf deutschen Straßen fahren dürfen. In der Verordnung regelt der Gesetzgeber unter anderem, in welchen Fällen Besitzer eines elektrischen Tretrollers eine E-Scooter-Versicherung benötigen.
Grundsätzlich müssen solche E-Scooter eine Versicherung besitzen, die sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Dies betrifft sowohl Elektro-Roller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 12 Stundenkilometern als auch solche, die 20 Stundenkilometer erreichen. Wer den Roller dagegen lediglich auf privatem Gelände nutzt oder nutzen darf, benötigt keine E-Scooter-Versicherung. Auch Elektro-Roller, die maximal 6 Stundenkilometer schaffen, hat der Gesetzgeber von der Versicherungspflicht ausgenommen.
E-Scooter-Versicherung: Haftpflicht gesetzlich vorgegeben
Laut dem E-Scooter-Gesetz müssen Elektro-Tretroller zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen. Diese deckt bis zur vertraglich festgelegten Summe sämtliche Schäden ab, die ein E-Scooter-Fahrer an Dritten verursacht. Die jährlichen Kosten fallen mit 30 bis 60 Euro überschaubar aus.
Um einen Vertrag mit einem Versicherer abzuschließen, sind die Fahrzeugpapiere des E-Scooters beziehungsweise die darauf vermerkten Daten erforderlich. So benötigt die Versicherungsgesellschaft beispielsweise Informationen zur Fahrzeug-ID-Nummer oder dem Alter des Tretrollers.
Auch Minderjährige ab 16 Jahren können für ihren E-Scooter eine Versicherung abschließen. Allerdings brauchen sie die Einverständniserklärung sowie die Unterschrift ihrer Eltern.
Die wichtigsten Infos zur neuen Versicherungsplakette
Mithilfe einer Versicherungsplakette weist der Halter nach, dass er eine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter abgeschlossen hat. Das Versicherungskennzeichen erhält er von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft – entweder direkt vor Ort oder auf postalischem Weg. Anders als bei Mofas handelt es sich hierbei jedoch nicht um ein Schild, sondern um einen Aufkleber mit wesentlich kompakteren Maßen (6,5 x 5,3 Zentimeter). Das Kennzeichen ist hinten am E-Scooter anzubringen. Darüber hinaus müssen Fahrzeugführer ihren Versicherungsschein stets mit sich führen.
Mit einer zusätzlichen E-Scooter-Versicherung den Schutz erweitern
Die Haftpflichtversicherung schützt lediglich vor den Schadenersatzansprüchen Dritter, die beispielsweise durch einen selbstverschuldeten Unfall zustandekommen. Daher empfiehlt es sich, eine zusätzliche Teilkasko-Versicherung abzuschließen, die in weiteren Situationen die Kosten abdeckt. Ob diese sinnvoll ist, hängt einerseits vom Wert des E-Scooters, andererseits von der Art der Nutzung ab.
Teilkasko-Versicherung
Eine freiwillige Teilkasko-Versicherung schützt den Besitzer eines E-Scooters vor den finanziellen Konsequenzen einer ganzen Reihe von Schäden. Dazu gehören Beschädigungen durch Sturm und Hagel, durch Brände oder Explosionen verursachte Schäden, aber auch Wildunfälle. Darüber versichert die Teilkasko Diebstahl.
Über die Beitragshöhe entscheidet neben dem Modell und dem Versicherungsumfang auch das Alter des Versicherungsnehmers. Die durchschnittlichen monatlichen Gebühren belaufen sich auf etwa 5 bis 10 Euro. Wer das 23. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, zahlt meist minimal höhere Beiträge. Dies liegt daran, dass vor allem junge Fahrer Unfälle verursachen und die Versicherung daher häufiger in Anspruch nehmen.
Versicherungsangebote für E-Scooter – ab 01. März 2020
Versicherer | Beitrag | Beitrag Haftpflicht & Teilkasko | Besonderheiten | Weitere Informationen | |
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Haftpflicht: 28,00 € Teilkasko: 48,00 € |
- Kennzeichen beim Allianz Ansprechpartner vor Ort | Informieren | ||
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Haftpflicht: 53,90 € Teilkasko: 103,90 € |
- Kennzeichen online beantragen und kostenlos per Post erhalten - Gleicher Beitrag für Fahrer unter / über 23 Jahre |
Informieren | ||
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Haftpflicht: ab 60,00 € Teilkasko: nicht bekannt |
- Fun-Kennzeichen mit Wunschziffern - Bei Arbeitsunfähigkeit durch Verletzung, 100 € Entschädigung pro Woche und 10 € Genesungs-gutschein |
Informieren | ||
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Haftpflicht: 39,00 € Teilkasko: 78,00 € |
- Kennzeichen beim Concordia Ansprechpartner vor Ort | Informieren | ||
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Haftpflicht: 28,00 € Teilkasko: 58,00 € |
- Kenneichen beim DEVK Ansprechpartner vor Ort - Teilkasko mit 50 € Selbstbehalt möglich (Standard 150 €) |
Informieren | ||
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Haftpflicht: 24,80 € Teilkasko: 49,80 € |
- Kennzeichen online beantragen und kostenlos per Post am nächsten Werktag erhalten - Schadenfreie Jahre mit dem E-Scooter werden für die Autoversicherung angerechnet. |
Informieren | ||
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Haftpflicht: 19,00 € Teilkasko: 35,00 € |
- Kennzeichen beim HUK Ansprechpartner vor Ort oder online beantragen und kostenlos per Post erhalten | Informieren | ||
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Haftpflicht: 29,00 € Teilkasko: 68,00 € |
- Kennzeichen online beantragen und kostenlos per Post erhalten - Gleicher Beitrag für Fahrer über / unter 23 Jahre |
Informieren | ||
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Haftpflicht: 49,50 € Teilkasko: 79,90 € |
- Kennzeichen beim R+V Ansprechpartner vor Ort - Versicherte Zubehörteile in der Teilkasko: Ladekabel, Ladekarte und Wandladestation |
Informieren |
Wann zahlt die E-Scooter-Versicherung nicht?
Wer denkt, die Versicherung übernimmt die Kosten eines Schadens in jedem Fall, liegt leider falsch. Die Gesellschaften haben natürlich ein Interesse daran, nicht mehr als nötig zu zahlen.
So kann das Versicherungsunternehmen in folgenden Situationen die Kostenübernahme verweigern:
- Fahren unter Medikamenten-, Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Risikoreiche Fahrweise, beispielsweise entgegen einer Einbahnstraße oder bei Rot über eine Ampel fahren
- E-Scooter bei Übermüdung nutzen