Einnahmen-Ausgaben-Rechner
Auf dieser Seite finden Sie einen vereinfachten Einnahmen-Ausgaben-Rechner für Ratenkredite. Bauherren finden unter "Jetzt vergleichen" einen ausführlichen Rechner.
Jetzt vergleichen- Einnahmen-Ausgaben-Rechner für Ratenkredite
- Ausgaben senken: Spartipps für Ihren Haushalt
- Die Berechnungsgrundlage
- Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bei der Kreditaufnahme
- Der betriebswirtschaftliche Ansatz
Einnahmen und Ausgaben richtig berechnen
Bevor Sie einen Kredit aufnehmen oder eine Baufinanzierung abschließen, sollten Sie mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung prüfen, ob die Kreditrate nachhaltig tragbar ist. Die Differenz zwischen Ihren monatlichen Einnahmen und Ausgaben verkörpert den finanziellen Spielraum für eine mögliche Kreditrate.
Verivox-Rechner für Ihre Einnahmen und Ausgaben gibt es in zwei Varianten:
- Der oben verlinkte Rechner hilft Ihnen, wenn Sie eine Baufinanzierung planen.
- Möchten Sie einen Ratenkredit aufnehmen, nutzen Sie den folgenden Rechner. Hier haben Sie die Auswahl zwischen der vereinfachten Ermittlung der Lebenshaltungskosten als pauschalen Anteil des Nettoeinkommens oder der detaillierten Eingabe Ihrer tatsächlichen Ausgaben.
Einnahmen-Ausgaben-Rechner für Ratenkredite
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Ausgaben senken: Spartipps für Ihren Haushalt
Der Verivox-Newsletter gibt Ihnen aktuelle Spartipps und hilft Ihnen, Ihre Ausgaben nachhaltig zu senken, damit Sie mehr finanziellen Freiraum für die Monatsrate haben. Tragen Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse ein und bleiben Sie informiert.
Die Berechnungsgrundlage
Wichtig bei der Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben ist eine solide Berechnungsgrundlage. Wer seine Einnahmen nicht überschätzt und bei den Ausgaben keine wichtigen Posten vergisst, hat eine verlässliche Grundlage für die Ermittlung der möglichen Monatsrate. Zur Sicherheit sollten Sie bei der Kreditaufnahme jedoch noch einen zusätzlichen Puffer einplanen, damit ungeplante Aufwendungen nicht gleich zu einem finanziellen Engpass führen.
Welche Einnahmen sind zu berücksichtigen und welche nicht?
Zu den Einnahmen zählt in erster Linie der monatliche Gehaltseingang. Bei variablen Gehaltsanteilen etwa in Form von Bonuszahlungen oder Erfolgsprämien sollten Sie sicherheitshalber nur den fixen Teil des Gehaltes berücksichtigen. Auch andere regelmäßige Einkünfte wie Kindergeld oder Mieteinnahmen können mit aufgenommen werden.
Wie ermittle ich meine laufenden Ausgaben?
Die exakteste Methode zur Ermittlung der durchschnittlichen Monatsausgaben besteht darin, mindestens drei Monate lang ein Haushaltsbuch zu führen. Darin werden alle Ausgaben eingetragen und in unterschiedliche Kategorien wie beispielsweise Miete, Energiekosten, Lebensmittel, Ausgehen oder Abos einsortiert. Haushaltsbücher gibt es nicht nur in Papierform, sondern auch als App fürs Handy.
Ist Ihnen das Haushaltsbuch zu aufwändig, können Sie alternativ dazu in den Kontoauszügen der vergangenen Monate die Abbuchungen, Kartenzahlungen und Bargeldabhebungen ermitteln und damit zumindest eine ungefähre Einschätzung Ihrer laufenden Ausgaben erhalten.
Jährliche Ausgaben nicht vergessen
Ganz wichtig bei der Erfassung der Ausgaben ist die Berücksichtigung von Kosten, die nur quartalsweise oder ein Mal pro Jahr anfallen. Dazu zählen unter anderem
- Versicherungskosten bei jährlicher Prämienberechnung,
- Jahresabrechnungen für Strom oder Mietnebenkosten,
- Beiträge zur privaten Krankenversicherung,
- Jahres- oder Quartalsrechnungen bei Abos und Mitgliedschaften sowie
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das auf den Monat umgerechnete Jahresbudget für Urlaub und Reisen.
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bei der Kreditaufnahme
Banken erstellen bei jedem Kredit, unabhängig, ob Ratenkredit, Baufinanzierung oder Firmenkredit, eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Je nachdem, ob es sich beim Kreditnehmer um einen Arbeitnehmer oder Selbstständigen handelt, können dabei unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden.
So rechnen Banken bei Arbeitnehmern
Bei Arbeitnehmern zählen neben dem Arbeitseinkommen weitere verlässliche Einkünfte wie Kindergeld oder Mieteinnahmen zu den Einkünften. Die Lebenshaltungskosten werden je nach Geldinstitut entweder abgefragt oder je nach Einkommen und Anzahl der im Haushalt lebenden Personen als Pauschalbetrag angesetzt. Darüber hinaus prüft die Bank, ob noch weitere regelmäßige Verbindlichkeiten in Form von Kredit- oder Leasingraten vorhanden sind.
So rechnen Banken bei Selbstständigen
Wenn Selbstständige einen Kredit aufnehmen wollen, müssen sie der Bank einen Nachweis über die erzielten Gewinne der letzten Jahre vorlegen. Dies kann im Regelfall in Form von betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) oder aktuellen Einkommensteuerbescheiden erfolgen. Da bei Selbstständigen das Einkommen meist schwankt, nimmt die Bank einen gewissen Sicherheitsabschlag vor.
Bei den Aufwendungen kommen für Selbstständige zu den üblichen Lebenshaltungskosten noch die Aufwendungen für Krankenversicherung und Altersvorsorge hinzu, die in voller Höhe selbst zu tragen sind.
Der betriebswirtschaftliche Ansatz
Der Begriff Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wird oft landläufig als Synonym für die in Paragraf 4, Abs. 3 Einkommensteuergesetz definierte Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) verwendet. Es handelt sich dabei um eine vereinfachte Form der Buchführung für Unternehmer, die nicht bilanzierungspflichtig sind.
Wer darf eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen?
Die vereinfachte Gewinnermittlung darf von den folgenden Unternehmen in Anspruch genommen werden:
- Gewerbetreibende, deren Jahresgewinn 60.000 Euro und deren Jahresumsatz 600.000 Euro nicht übersteigt. Bilanzierungspflichtig sind jedoch auch bei Unterschreiten dieser Grenzen Unternehmen, die als OHG, KG, GmbH, AG oder einer Mischform firmieren,
- Land- und Forstwirte mit maximal 25.000 Euro Nutzflächenwert und maximal 60.000 Euro Jahresgewinn, sowie
- alle Freiberufler unabhängig vom erzielten Umsatz und Gewinn.
Wie funktioniert die Einnahmen-Überschussrechnung?
Die Einnahmen-Überschussrechnung berücksichtigt nur die monetären Zahlungsströme, aus denen am Jahresende der Gewinn ermittelt wird. Dabei gilt:
- Gesamt-Einnahmen = alle Einnahmen + eingenommene Umsatzsteuer
- Gesamt-Ausgaben = alle Betriebsausgaben + gezahlte Vorsteuer
- Jahresgewinn = Gesamt-Einnahmen – Gesamt-Ausgaben
Eine Inventur des Warenbestandes ist nicht erforderlich, und eine Rechnungsabgrenzung wie in einer Bilanz findet ebenfalls nicht statt. Beim Finanzamt ist die Einnahmen-Überschussrechnung auf dem offiziellen Steuerformular auf elektronischem Weg einzureichen.
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