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Die Privathaftpflicht: Ihr Allrounder in Sachen Schutz

Bereits 85% aller deutschen Haushalte besitzen sie: die private Haftpflichtversicherung. Das ist keine Überraschung, dient die Privathaftpflicht doch als wahrer Allrounder in Sachen Schutz. Ob im privaten oder beruflichen Leben - die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen Dritter bei Sach-, Personen- oder Vermögensschäden. Ob ein verlorener Schlüssel oder eine zerbrochene Fensterscheibe nach einem intensiven Fußballspiel - in allen Fällen leistet die Privathaftpflicht, so dass Sie stressfrei und ohne finanzielle Engpässe allen kleinen und größeren Unfällen im Leben begegnen können.

Aber noch fehlt die Haftpflichtversicherung in vielen Haushalten. Dabei können sich Verbraucher selbst ab 1,54 Euro pro Monat umfassenden Schutz leisten. Nutzen Sie einfach den kostenlosen Privathaftpflicht Vergleich von VERIVOX und sichern Sie sich noch heute ab - damit eine kleine Unachtsamkeit nicht zu einem großen Schuldenberg führt.

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Das Wichtigste zur Haftpflichtversicherung

  • Die private Haftpflichtversicherung springt in Schadensfällen ein, die Vermögen, Sachen oder Personen betreffen.
  • Leistungsstarke Haftpflicht-Tarife zahlen auch dann für Schäden, wenn die gegnerische Partei die Kosten nicht übernimmt.
  • Zusätzlich wirkt die Privathaftpflicht wie ein passiver Rechtsschutz - und wehrt so unberechtigte Schadensersatzforderungen ab.

Inhalt dieser Seite
  1. Die Privathaftpflicht
  2. Auch ein Tarifwechsel lohnt sich
  3. Was versichert die Privathaftpflicht?
  4. Wann die private Haftpflicht nicht greift
  5. Wer ist in der Privathaftpflicht versichert?
  6. Optionale Zusatzleistungen
  7. Höhe der Deckungssumme
  8. Selbstbeteiligung: Ja oder Nein?
  9. Schutz für die Familie
  10. Was kostet es?
  11. Die Privathaftpflicht steuerlich geltend machen
  12. Haftpflicht-Kosten im Überblick
  13. Weitere Haftpflichtprodukte
  14. Das ist Verivox

Private Haftpflichtversicherung: Definition

Die Privathaftpflicht schützt Sie vor Schadensforderungen Dritter. Das bedeutet: Haben Sie einen Schaden verursacht, übernimmt die Privathaftpflicht die Kosten. Auch wenn der Schaden durch Leichtsinn, Unachtsamkeit oder eine vergessene Pflicht entstanden ist. Da sich die Leistungen einzelner Privathaftpflicht-Anbieter stark unterscheiden können, nutzen Sie unbedingt unseren kostenlosen Vergleich für Haftpflichtversicherungen. Nur so können Sie Leistungspakete und Einsparpotentiale direkt miteinander vergleichen und finden Ihren Wunschtarif.

Auch ein Tarifwechsel lohnt sich

Sie haben bereits eine Privathaftpflichtversicherung? Nutzen Sie dennoch den kostenlosen Haftpflichtversicherungs-Vergleich - denn neue Verträge enthalten oft ein besseres Leistungspaket zu günstigen Preisen.

Was versichert die Privathaftpflicht?

Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie im Basistarif bei folgenden Schadensfällen.

1. Sachschäden

Beschädigen oder zerstören Sie das Eigentum einer anderen Person, so spricht man von einem Sachschaden.

Privathaftpflicht-Leistungen bei Sachschäden

  • Prüfung des Schadensfalls und Ermittlung, ob der Schaden tatsächlich von Ihnen verursacht wurde und Sie demnach haftbar sind.
  • Tragen Sie die Schuld für den Schaden, so übernimmt die Privathaftpflicht die Schadensregulierung.
  • Bei nicht gerechtfertigten Schadensersatzansprüchen wehrt Ihre Privathaftpflicht im Sinne einer passiven Rechtsschutzversicherung die Ansprüche gegen Sie ab

Diese Kosten werden übernommen

Im Falle eines Sachschadens übernimmt die Privathaftpflicht die Kosten für den Zeitwert des beschädigten oder zerstörten Gegenstandes. Der Neuwert wird nicht ersetzt.

Beispiel für kleinere Schäden

Ein Freund gibt Ihnen sein Smartphone, um Ihnen seine neuen Urlaubsfotos zu zeigen. Durch eine Unachtsamkeit fällt Ihnen das Handy aus der Handy und fällt zu Boden. Das Display des Handys ist zerbrochen. Für Sie ist das allerdings kein Problem, denn Ihre Privathaftpflicht übernimmt die Kosten für den Austausch des Displays.

Beispiel für größere Schäden

In Ihrer Wohnung entsteht ein Brand, der auf die Wohnung Ihres Nachbarn übergreift. Gut, dass Sie über Ihre Privathaftpflicht versichert sind! Diese kommt für die Schäden bei Ihrem Nachbarn auf, so dass Ihnen auch in großen Notsituationen keine Kosten entstehen.

2. Personenschäden

Man spricht von einem Personenschaden, wenn ein Mensch verletzt oder in seiner Gesundheit beeinträchtig wurde. Im schlimmsten Fall eines Personenschadens stirbt der Betroffene oder wird durch schwere gesundheitliche Schäden für den Rest seines Lebens beeinträchtigt. Tritt ein solcher Personenschaden ein, so haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen, um Schadensansprüchen gerecht zu werden. Die Privathaftpflicht deckt diese Schadensersatzansprüche ab.

Privathaftpflicht-Leistungen bei Personenschäden

  • Prüfung des Schadensvorgangs und Überprüfung, ob die Absprüche der Schadensersatzanforderungen gerechtfertigt sind.
  • Bei berechtigten Forderungen erfolgt die Schadensregulierung.
  • Bei unberechtigten Forderungen wird Ihre Privathaftpflicht zu einer passiven Rechtsschutzversicherungen. Schadensersatzansprüche werden dann durch die Versicherung abgewehrt.

Diese Kosten werden übernommen

  • Bergungskosten
  • Behandlungs- und Heilkosten (inkl. Krankenhausaufenthalt, Reha-Kosten, Hilfsmittel und Personal)
  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Beerdigungskosten
  • Im Falle einer Berufsunfähigkeit: Rentenzahlungen
Beispiel für leichte Personenschäden

Sie sind auf dem Fahrrad unterwegs. Aus Unachtsamkeit bremsen Sie an einer roten Ampel zu spät und krachen dadurch mit einem anderen Fahrradfahrer zusammen. Dieser stürzt und bricht sich den Finger. Behandlungs- sowie Transportkosten werden hier von Ihrer Privathaftpflicht übernommen.

Beispiel für schwere Personenschäden

Sie überqueren als Fußgänger eine rote Ampel. Ein heranfahrender Autofahrer kann nicht schnell genug bremsen und stößt bei einem Ausweichmaneuver mit einem anderen Fußgänger zusammen. Dieser erleidet schwere Verletzungen und ist seitdem querschnittsgelähmt. Die Privathaftpflicht übernimmt Operations- sowie Krankenhausaufenthaltskosten, zahlt Therapiemaßnahmen sowie eine Rente an den Beschädigten aus.

Beispiel für Personenschäden mit Todesfolge

Sie versuchen auf einem engen Radweg einen anderen Radfahrer zu überholen. Dieser gerät dadurch ins Ungleichgewicht und kollidiert mit einem heranfahrendem Fahrzeug. Der Geschädigte stirbt noch am Unfallort. Die Privathaftpflicht übernimmt in diesem Fall die Bestattungskosten und zahlt Schmerzensgeld an Hinterbliebene aus.

3. Vermögensschäden

Erleidet jemand durch Ihr Verhalten einen direkten oder indirekten finanziellen Verlust, so spricht man von einem Vermögensschaden. Es wird zwischen echter und unechter Vermögensschaden unterschieden. Bei unechten Vermögensschäden handelt es sich um Folgeschäden durch Sach- oder Personenschäden. Von echten Vermögensschäden spricht man insbesondere im Berufsumfeld und bedeutet, dass durch Ihre Schuld eine andere Person einen finanziellen Schaden erleidet (beispielsweise durch eine Falschberatung).

Privathaftpflicht-Leistungen bei Vermögensschäden

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit der Schadensersatzansprüche.
  • Bei ungerechtfertigten Ansprüchen wehrt Ihre Privathaftpflicht die Schadensersatzanforderungen ab und übernimmt in Zweifelsfall Kosten für Anwälte und Gerichtsverhandlungen.
  • Bei gerechtfertigten Ansprüchen übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung.

Diese Kosten werden übernommen

Die Privathaftpflichtversicherung reguliert und ersetzt den entstandenen Vermögensschaden. Sie kommt für den Schaden in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme auf. Bei unechten Vermögensschäden greift die Privathaftpflicht zusätzlich zur Regulierung von Personen- und Sachschäden ein.

Schadensbeispiel unechter Vermögensschaden

Sie sind auf dem Fahrrad unterwegs und fahren aus Unachtsamkeit einen Fußgänger an. Dieser bricht sich bei dem Sturz sein Handgelenk. Zunächst handelt es sich bei diesem Sachverhalt um einen Personenschaden. Da der verletzten Person allerdings Berufsbedingt ein Verdienstausfall und damit ein finanzieller Verlust entsteht, wird der Schaden als "unechter Vermögensschaden" beschrieben.

Schadensbeispiel echter Vermögensschaden (berufsbedingt)

Als Steuerberater versäumen Sie eine Abgabefrist. Daraufhin wird durch das Finanzamt ein Säumniszuschlag erhoben. Sie haften hier für den finanziellen Schaden.

Schadensbeispiel echter Vermögensschaden (privat)

Sie parken unbedacht ein weiteres Fahrzeug ein. Daraufhin kann die eingeparkte Person einen wichtigen Geschäftstermin nicht wahrnehmen. Muss sich der Geschädigte jetzt ein Taxi rufen, um zu seinem Termin zu gelangen, müssen Sie für die Kosten aufkommen.

    Wann die private Haftpflicht nicht greift

    Unter bestimmten Bedingungen greift der Schutz der Haftpflichtversicherung nicht.

    Demnach besteht kein Versicherungsschutz, bei

    • durch Vorsatz hervorgerufene Schäden.
    • Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen (Tipp: Einige Versicherer ermöglichen durch eine Sonderklausel einen Versicherungsschutz).
    • Schäden durch oder in Zusammenhang mit kriminellen Tätigkeiten.
    • Schäden, welche durch mitversicherte Personen an Angehörigen entstanden sind.
    • Geldstrafen und Bußgeldern.
    • Sie selbst betreffende Schäden.

    Wer ist in der Privathaftpflicht versichert?

    Sie können eine Haftpflichtversicherung nicht nur für sich selbst, sondern auch als Paar oder als Familie abschließen. Oft sind Familientarife für Haftpflichtversicherungen sogar günstiger, als Tarife für Einzelpersonen.

    Voraussetzung zum Abschluss einer Paar- oder Familienhaftpflicht

    Als Voraussetzung zum Abschluss eines Gemeinschaftstarif reicht es aus, wenn Sie sich einen Wohnsitz teilen. Paare müssen dementsprechend nicht miteinander verheiratet sein, um eine Haftpflichtversicherung zusammen abschließen zu können.

    Kinder in der Haftpflicht mitversichern

    Ihre Kinder sind im Regelfall in Ihrem Tarif mitversichert. Allerdings greift der Versicherungsschutz nur dann, wenn sich alle Kinder im gleichen Wohnsitz befinden.

    Wer kann sich in einem Tarif zusammen versichern?

    • Lebens- und Ehepartner
    • Eltern sowie Groß- und Schwiegereltern
    • Kinder (inkl. Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sowie Enkel)
    • Austauschschüler und Au-Pairs

    Optionale Zusatzleistungen

    Sie können einen Schlüsselverlust als Zusatzleistung in Ihrer Privathaftpflicht mitversichern. Verlieren Sie Ihren Schlüsselbund, so kommt die private Haftpflichtversicherung für die Kosten auf, die beispielsweise durch das Auswechseln der Schließanlage bestehen.

    Tipp: Achten Sie bei der Tarifauswahl darauf, dass Sie den Verlust privater Schlüssel (für Ihre Wohnung) sowie den Verlust beruflicher Schlüssel (für ein Bürogebäude) versichern.

    Einige Privathaftpflicht-Tarife ermöglichen es Ihnen, Mietsachschäden im Versicherungsschutz einzuschließen.

    Unter Mietsachschäden fallen:

    • Schäden am Inventar (beispielsweise Brandlöcher in Polstergarnituren eines Hotels)
    • Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen (beispielsweise die Beschädigung einer für den Urlaub bei einem Freund ausgeliehenen Kamera)
    • Schäden am Gebäude (beispielsweise durch einen Wasserschaden nach dem Überlaufen der Badewanne)

    Bei einem Gefälligkeitsschaden handelt es sich um einen Schaden, die beispielsweise durch einen Freundschaftsdienst (Hilfe beim Umzug) entstanden ist. Generell wird eine Gefälligkeit als "Gefallen ohne Vergütung" beschrieben.

    Die Forderungsausfalldeckung deckt Ihre eigenen Schadensersatzansprüche, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist.

    Wichtige Voraussetzung: Der Beschuldigte muss vor Gericht zu einer Schadensersatzleistung verurteilt werden.

    Kinder unter sieben Jahren gelten als nicht deliktfähig und können daher nicht für verursachte Schäden haftbar gemacht werden. Im Straßenverkehr gilt diese Regelung für Kinder unter zehn Jahren. Als Elternteil haften Sie jedoch dann, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Buchen Sie Schäden durch deliktunfähige Kinder in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung im Tarif mit dazu, so zahlt die Versicherung Schäden auch dann, wenn Sie rein gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind.

    Versichern Sie ehrenamtliche Tätigkeiten in Ihrer Privathaftpflicht, so gilt der Schutz vor Schadensersatzansprüchen bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auch bei Ausübung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit (beispielsweise als Trainer eines Sportvereins).

    Wie hoch sollte die Deckungssumme der Privathaftpflicht sein?

    Die maximale Deckungssumme ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Insbesondere Sach- und Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten verursachen. Wir empfehlen daher eine Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro.

    Sollte eine Selbstbeteiligung vereinbart werden?

    Eine Selbstbeteiligung reduziert die jährlich zu zahlende Prämie. Das heißt: Im Schadensfall tragen Sie die Kosten bis zum vereinbarten Selbstbehalt. Wir raten daher zu einer Privathaftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung. Der Preisunterschied für diese Tarife beträgt oft nur wenige Euro im Jahr.

    Haftpflicht-Schutz: Absicherung für die Familie

    Bei Abschluss einer Privathaftpflicht schützen Sie nicht nur selbst. Einige Policen bieten Privathaftpflicht-Familienversicherungen an. Auch Hausangestellte können über die Privathaftpflicht mitversichert werden. Volljährige Kinder können über die Privathaftpflicht ihrer Eltern mitversichert werden.

    Voraussetzung: Sie befinden sich im Studium, einer Berufsausbildung, im Bundesfreiwilligendienst oder im Grundwehrdienst. Wer clever vergleicht, findet die beste Haftpflichtversicherung, die vor dem finanziellen Ruin bewahrt.

    Was kostet eine private Haftpflichtversicherung?

    Die Kosten für eine Privathaftpflichtversicherung unterscheiden sich je nach Familienstand und Höhe der Selbstbeteiligung. Günstige Haftpflichtversicherungen mit gutem Leistungsumfang gibt es bereits ab 1,54 Euro pro Monat. Die folgenden Tabelle gibt Ihnen einen Überblick zu möglichen Kosten für Ihren neuen Privathaftpflicht-Tarif.

    Die Privathaftpflicht steuerlich geltend machen

    Sie können Ihre Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen. Tragen Sie dazu Ihre Kosten einfach unter "Vorsorgeaufwand" in Ihrer Steuererklärung ein.

    Haftpflicht-Kosten im Überblick

    Familienstand
    Wohnort
    Zusatzleistung
    Vorversicherung und Schäden
    Deckungssumme
    Selbstbeteiligung
    Privathaftpflicht Kosten
    Single ohne Kinder Berlin Inkl. Ausfalldeckung keine mind. 5 Mio. € (empfohlen) keine (empfohlen) ab 33,90€ / Jahr
    Single ohne Kinder Berlin Inkl. Ausfalldeckung keine mind. 5 Mio. € (empfohlen) max. 150€ ab 26,35€ / Jahr
    Single mit Kindern Berlin Inkl. Ausfalldeckung, Deliktunfähige Kinder mitversichert keine mind. 5 Mio. € (empfohlen) keine (empfohlen) ab 40,39€ / Jahr
    Single mit Kindern Berlin Inkl. Ausfalldeckung, Deliktunfähige Kinder mitversichert keine mind. 5 Mio. € (empfohlen) max. 150€ ab 34,01€ / Jahr
    Familie / Paar ohne Kinder Berlin Inkl. Ausfalldeckung keine mind. 5 Mio. € (empfohlen) keine (empfohlen) ab 40,39€ / Jahr
    Familie / Paar ohne Kinder Berlin Inkl. Ausfalldeckung keine mind. 5 Mio. € (empfohlen) max. 150€ ab 33,92€ / Jahr
    Familie mit Kindern Berlin Inkl. Ausfalldeckung, Deliktunfähige Kinder mitversichert keine mind. 5 Mio. € (empfohlen) keine (empfohlen) ab 40,39€ / Jahr
    Familie mit Kindern Berlin Inkl. Ausfalldeckung, Deliktunfähige Kinder mitversichert keine mind. 5 Mio. € (empfohlen) max. 150€ ab 34,01€ / Jahr

    Häufig gestellte Fragen

    Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt bei berechtigten Ansprüchen von Dritten, denen Sie in Ihrem Privatleben einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zugefügt haben.

    Ja, denn nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Sie verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die Sie anderen zufügen, – und das in unbegrenzter Höhe. Mit einer Privathaftpflichtversicherung sichern Sie sich für einen kleinen Betrag zuverlässig gegen dieses finanzielle Risiko ab.

    Kinder ab dem 7. Lebensjahr sind bis zur Beendigung ihrer Erstausbildung in der Familien-Haftpflicht ihrer Eltern mitversichert. Ein Privathaftpflicht-Tarif für kinderlose Singles ist nicht ausreichend.

    Kinder unter 7 Jahren (im Straßenverkehr: unter 10 Jahren) gelten als deliktunfähig. Sie können für die Folgen ihres Handelns nicht belangt werden. Und wenn niemand „schuld ist“ und niemand haftet, muss auch die Privathaftpflicht nicht zahlen. Der Haftpflichtversicherer kommt im Schadensfall nur dann für die Kosten auf, wenn Sie als Eltern Ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Ansonsten würde der Geschädigte leer ausgehen.

    Das kann schnell zum Streit führen, wenn Freunde oder Nachbarn deshalb auf ihren Kosten sitzen bleiben. Um dies zu vermeiden, können Sie in Ihrer Haftpflichtversicherung auch Schäden durch Ihre deliktunfähigen Kinder mitversichern.

    Mit der Forderungsausfalldeckung sichern Sie sich gegen Schäden ab, die andere Ihnen zufügen.

    Eigentlich müsste hier die Privathaftpflicht des Verursachers zahlen. Hat dieser aber selbst keine Privathaftpflicht und auch keine ausreichenden finanziellen Mittel, um den entstandenen Schaden zu begleichen, dann springt Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung für Sie ein und übernimmt die Kosten. Voraussetzung hierfür ist üblicherweise, dass ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil gegen den Schadenverursacher vorliegt.

    Die Ausfalldeckung ist in vielen Tarifen der Privathaftpflicht enthalten. Für die Erstattung gilt oft eine Mindestschadenhöhe, zum Beispiel 2.500 Euro. Besonders empfehlenswert sind Tarife, die gänzlich auf eine Mindestschadenhöhe verzichten.

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