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Leistungsstarke Zahnversicherungen im Überblick

Zahnzusatzversicherung: Vergleich 2024

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Wir konnten Sie mit unserem Know-how und Fachwissen besonders beeindrucken: FOCUS MONEY hat Verivox als das Vergleichsportal mit der höchsten Kompetenz im Versicherungs- und Finanzbereich ausgezeichnet und zum Testsieger 2024 gekürt.

Dafür untersuchte das Wirtschaftsmagazin in Zusammenarbeit mit dem Analyseinstitut ServiceValue, welche Anbieter mit ihren Produkten und Leistungen bei den Konsumenten als sehr kompetent gelten. Insgesamt standen 1.122 Unternehmen aus 48 Branchen auf dem Prüfstand.

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Die Zahnzusatzversicherung: Was ist das?

Zahnbehandlungen können Ihren Geldbeutel schnell belasten. Gerade intensive Wurzelbehandlungen oder hochwertige Kronen können schnell mehrere tausend Euro kosten. Eine gute Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor hohen Kosten - denn gesetzliche Krankenkassen übernehmen oft weniger als 20 Prozent der anfallenden Behandlungskosten. Rund 1.500 Euro kosteten Behandlungen bei Zahnersatz im Schnitt. Das zeigt der Zahnreport 2020 der Barmer Krankenkasse.

Dabei muss guter Schutz nicht teuer sein! Die Stiftung Warentest hat über 200 Tarife getestet und bestätigt: Gute Basistarife kosten ab 3 Euro pro Monat, erweiterte Premiumtarife sind bereits ab 16 Euro pro Monat möglich.Mit einer günstigen Zahnzusatzversicherung können Sie ganz einfach Versorgungslücken zur gesetzlichen Krankenkasse schließen. Damit Sie die beste Zahnzusatzversicherung für Ihre individuellen Bedürfnisse finden, nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Vergleich für Zahnversicherungen.

Inhalt dieser Seite
  1. So funktioniert der Vergleich
  2. Was ist versichert?
  3. Was kostet es?
  4. Kostenbeispiel
  5. Für wen lohnt es sich?
  6. Wie geht die Kostenübernahme?
  7. Die teuersten Zahnbehandlungen
  8. Kosten- und Berechnungsbeispiele
  9. Beachten Sie Wartezeiten!
  10. Häufig gestellte Fragen
  11. Weitere interessante Artikel
  12. Das ist Verivox

Zahnzusatzversicherungen vergleichen: So funktioniert es

Bei VERIVOX vergleichen Sie kostenlos und unkompliziert Basis-, Komfort- und Premiumtarife der Zahnzusatzversicherung.

  1. Persönliche Angaben: Geben Sie einfach Ihr Geburtsdatum, Ihren Krankenversicherungsstatus (gesetzlich, privat oder freie Heilfürsorge) sowie Ihren gewünschten Versicherungsbeginn an.
  2. Gesundheitsfragen: Beantworten Sie nur vier Fragen zu bereits stattgefundenen Vorbehandlungen.
  3. Detaillierter Tarifvergleich: Vergleichen Sie auf einen Blick alle angebotenen Tarife zur Zahnzusatzversicherung. Zusätzlich können Sie jetzt nach Zusatzoptionen (bspw. stabile Beiträge im Alter oder Tarife ohne Wartezeit) filtern, um den besten Zahntarif für Ihre individuellen Bedürfnisse finden.
  4. Geschafft! Schließen Sie jetzt Ihre neue Zahnzusatzversicherung ab. Wir senden Ihnen hierfür Ihren Versicherungsvertrag per Post. So können Sie sich ganz in Ruhe mit den Versicherungsbedingungen vertraut machen. Nun müssen Sie nur noch Ihr Angebot unterzeichnen und schon sind Sie in Ihrer Zahngesundheit bestens abgesichert.

Zum Vergleich

Das sagen unsere Kunden über uns
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4.9 von 5

  • 270945

    Bewertungen

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4.8 von 5

  • 43295 Bewertungen
  • insgesamt bei Trustpilot

Was ist versichert?

Zu den Leistungen von Zahnbehandlungen gehören:

  • Einlagefüllungen (Inlays und Onlays)
  • Kunststofffüllungen
  • Knirscherschienen
  • Wurzelbehandlungen
  • Paradontosebehandlungen

Zahlreiche Tarife bieten die Kostenübernahme für Zahnbehandlungen an. Oft werden diese Behandlungen nur teilweise oder auch gar nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Hier lohnt sich der Schutz durch eine Zahnzusatzversicherung also besonders.

Je nach Tarif können Sie so Ihren selbst zu zahlenden Eigenanteil sehr gering halten.

Übernahme Wurzelbehandlung

Die gesetzliche Krankenkasse gibt nur dann einen Zuschuss zu Wurzelbehandlungen, wenn es sich um einen erhaltungswürdigen Zahn handelt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie selbst alle Kosten der Behandlung aus eigener Tasche übernehmen.

Übernahme Kunststoff-Füllungen

Auch hier greift der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung nur begrenzt. Generell werden Kosten nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn es sich um einen Zahn im sichtbaren Bereich (Vorderzähne) handelt. Fissurenversiegelungen für Backenzähne werden im Regelfall nur bei Kindern von der Krankenkasse übernommen. Eine Kunststofffüllung kann je nach Material und schwere der Behandlung schnell über 100 Euro kosten - während Sie als Kassenpatient mindestens die Hälfte der Kosten übernehmen müssen, können Sie mit Hilfe der Zahnzusatzversicherung eine Kostenübernahme von bis zu 100% erreichen.

Zu den Leistungen für Zahnersatz gehören:

  • Kronen
  • Brücken
  • Implantate

Hohe Kosten kommen auf den Versicherten besonders beim Zahnersatz zu. Je nach Tarif werden bei der GKV 50 bis 65 Prozent erstattet. Sollen zum Zahnersatz hochwertige Materialien verwendet werden sinkt der effektive Festzuschuss weiter.

Zu den Standards einer Zahnversicherung gehören auch Inlays aus Edelmetall sowie Verblendungen aus Keramik bei Kronen und Brücken. Alle, die Implantate möchten, müssen darauf achten, dass auch der teure Knochenaufbau mitversichert ist. Mindestens 50 Prozent der anfallenden Kosten sollten dabei von der Zahnzusatzversicherung getragen werden. Da die Erstattung abhängig vom Tarif weit über 50 Prozent der Kosten übernimmt, lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung.

Von den gesetzlichen Versicherungen nicht immer bezahlt, übernimmt eine Zahnzusatzversicherung die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. In der Regel sollte die Zahnreinigung 1-2-mal im Jahr durchgeführt werden.

Auf Grund der Hohen Kosten schrecken viele Versicherte davor zurück. Da bei der professionellen Zahnreinigung schwer erreichbare Bereiche, wie Zahnzwischenräume, gesäubert werden, , beugt diese Behandlung späteren Erkrankungen vor. Die Zahnreinigung sollte deshalb unbedingt im Tarif der Zahnzusatzversicherung enthalten sein.

Auf Wunsch können auch Kosten für die Kieferorthopädie mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.

Für Kinder kommt teilweise auch die gesetzliche Versicherung für Kosten auf, gewisse Behandlungen werden jedoch nur von Zahnzusatzversicherungen übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr werden Behandlungen in diesem Bereich überhaupt nicht mehr erstattet.

Kommt es zum Beispiel bei einem Unfall beim Sport zu einem Zahnverlust, muss die komplette Behandlung alleine gezahlt werden. Durch eine Zahnzusatzversicherung ist man bei einigen Versicherungen auch im Erwachsenenalter rundum geschützt.

Leistungen zu Zahnersatz

  • Kronen
  • Brücken
  • Implantate
  • Veneers
  • Inlays

Leistungen zu Zahnerhalt

  • Einlagefüllungen (Inlays und Onlays)
  • Kunststofffüllungen
  • Knirscherschienen
  • Wurzelbehandlungen
  • Parodontosebehandlungen

Leistungen zu Prophylaxe

  • Professionelle Zahnreinigung
  • unterstützende Paradontitis-Therapien

Was kostet eine Zahnversicherung?

Die Kosten für Ihre Zahnzusatzversicherung sind abhängig von Ihrem gewählten Leistungsumfang. Günstiger Basisschutz ist bereits für 3 Euro pro Monat möglich. Wer sich eine umfangreichere Leistung wünscht, kann Komfort- und Premiumtarife bereits ab 7,50 Euro abschließen.

Basis-, Komfort- und Premiumtarife im Vergleich

Die Kostenübernahme bei günstigen Basistarifen

Erwachsene

  • Zahnersatz: mind. 50 Prozent
  • Zahnbehandlung: mind. 20 Prozent
  • Prophylaxe (inkl. professioneller Zahnreinigung): mind. 30 Prozent

Kinder bis 16 Jahre

  • Kieferorthopädie: mind. 50 Prozent
  • Zahnbehandlung: mind. 25 Prozent
  • Prophylaxe (inkl. professioneller Zahnreinigung): mind. 30 Prozent

Die Kostenübernahme bei günstigen Komforttarifen

Erwachsene

  • Zahnersatz: mind. 70 Prozent
  • Zahnbehandlung: mind. 55 Prozent
  • Prophylaxe (inkl. professioneller Zahnreinigung): mind. 50 Prozent

Kinder bis 16 Jahre

  • Kieferorthopädie: mind. 55 Prozent
  • Zahnbehandlung: mind. 55 Prozent
  • Prophylaxe (inkl. professioneller Zahnreinigung): mind. 40 Prozent

Die Kostenübernahme bei günstigen Premiumtarifen

Erwachsene

  • Zahnersatz: mind. 80 Prozent
  • Zahnbehandlung: mind. 65 Prozent
  • Prophylaxe (inkl. professioneller Zahnreinigung): mind. 65 Prozent

Kinder bis 16 Jahre

  • Kieferorthopädie: mind. 80 Prozent
  • Zahnbehandlung: mind. 65 Prozent
  • Prophylaxe (inkl. professioneller Zahnreinigung): mind. 50 Prozent

Für wen lohnt sich die Zahnzusatzversicherung?

Zahnarzt untersucht mit Spiegel die Zähne einer Patientin im Close-upPrinzipiell profitiert jeder von einer Zahnzusatzversicherung. Im Laufe eines Lebens kommen nahezu alle Menschen in eine Lebenslage, in welcher Zahnersatz benötigt wird. Ohne eine Zusatzversicherung liegt der zu zahlende Eigenanteil hier bei 50% der Kosten. Insbesondere bei hochwertigem Zahnersatz, der ein Leben lang halten soll, sind die Zuschüsse durch die gesetzliche Krankenversicherung recht gering. Eine Zahnzusatzversicherung bringt Ihnen hier deutliche Vorteile. Auch die in der Zusatzversicherung eingeschlossenen prophylaktischen Maßnahmen sind sehr wertvoll für den Erhalt Ihrer Zahngesundheit und werden von der Zahnzusatzversicherung abgedeckt.

Ab welchem Alter lohnt sich der Zahnschutz?

Es empfiehlt sich, so früh wie möglich eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen und den Leistungskatalog je nach Alter regelmäßig anzupassen.

Junge Menschen erhalten besonders günstige Tarife

So ist bei jungen Menschen ein kompletter Schutz in der Regel nicht nötig, bei älteren ab 50 aber schon. So bleibt in jungen Jahren der Monatsbeitrag sehr gering und bei steigenden Schutzbedürfnissen kann der Vertrag jederzeit angepasst werden. Sollte eine umfangreiche Sanierung schon früh absehbar sein, muss natürlich eine umfassendere Leistung im Vertrag vereinbart werden.

  • Zahnzusatzversicherung für Kinder: Für Kinder sollte grundsätzlich eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden, da hier kieferorthopädische Behandlungen immer abgedeckt sind und die Kosten mit maximal 20 Euro im Monat überschaubar sind.
  • Zahnzusatzversicherung für Studenten: Als Student erhalten Sie oft günstige Tarifoptionen, da Versicherer von einem geringen Kostenrisiko ausgehen.

Als Faustregel gilt: 70% des Eigenanteils sollten mindestens von der Zahnzusatzversicherung getragen werden. Pauschale Obergrenzen sollten nicht vorgesehen sein. Es gibt auch Zahnzusatztarife mit 100% Kostendeckung. Diese fallen in der monatlichen Prämie oft teurer aus, können sich aber besonders dann rentieren, wenn Sie mit hohen Behandlungskosten rechnen (beispielsweise bei erblich veranlagten Zahnproblemen).

Wie funktioniert die Kostenübernahme?

Ähnlich wie es auch die gesetzliche Krankenkasse verlangt, fertigt der Zahnarzt einen Behandlungsplan an. Die Krankenversicherung teilt dem Patienten anschließend mit, ob und in welcher Höhe die vom Zahnarzt angesetzten Kosten übernommen werden. Diese Bestätigung schicken Sie zusammen mit dem Behandlungsplan an die Zahnzusatzversicherung und erhalten von dieser die Zusage der Kostenübernahme. Verlangt Ihr Zahnarzt eine Bezahlung via Vorkasse, müssen Sie zwar zunächst erst einmal selbst die Kosten übernehmen, können die Rechnung allerdings auch nachträglich an Ihre Zahnversicherung schicken, um eine zeitnahe Erstattung zu erhalten.

Das sind die teuersten Zahnbehandlungen

Kostenübersicht von Zahnbehandlungen

Die größten Kostenverursacher sind in der Regel

  • hochwertiger Zahnersatz
  • Implantologie
  • Kieferorthopädie
  • prophylaktische Zahnbehandlungen
  • kosmetische bzw. ästhetische Zahnbehandlungen

Kosten- und Berechnungsbeispiele

Behandlung
Gesamtkosten
Übernahme durch gesetzliche KV
Kosten ohne Zahnversicherung
Kosten mit Zahnversicherung (90%)
Keramik-Brücke 1760 € 350 € 1410 € 176 €
Keramik-Inlay 500 € 40 € 460 € 50 €
Implantat (Keramik-Krone) 2584 € 179 € 2405 € 258 €
Hochwertige Kunststofffüllung 180 € 40 € 140 € 0 €
Professionelle Zahnreinigung 120 € 0 € 120 € 0 €

Beachten Sie Wartezeiten in der Zahnzusatzversicherung

Bei einem Großteil aller Zahnzusatz-Tarife müssen Sie mit Wartezeiten zwischen drei bis acht Monaten rechnen, bevor Sie die Leistungen Ihrer Versicherung vollständing in Anspruch nehmen können. Einige Zahntarife können auch ohne Wartezeit abgeschlossen werden. Diese Tarife beinhalten allerdings oft eine Zahnstaffel. Das bedeutet, dass die Kostenübernahme in den ersten Jahren auf einen bestimmten Betrag limitiert ist. Die genauen Vertragsbindungen können Sie im Vergleichsrechner vor Auswahl eines Tarifs einsehen. So verzichten viele Zahnzusatzversicherungen auf eine Wartezeit, wenn Sie beispielsweise aufgrund eines unvorhersehbaren Unfalls auf eine Zahnbehandlung angewiesen sind.

Auch die professionelle Zahnreinigung ist zumeist von der Wartezeit ausgeschlossen und kann sofort nach Tarifabschluss in Anspruch genommen werden. Möchten Sie nur Tarife ohne Wartezeit miteinander vergleichen, so finden Sie diese Filteroption im Vergleichsrechner von VERIVOX.

Zum Vergleich

Häufig gestellte Fragen

Welche Leistungen die Versicherung zu welchem Anteil erstattet, hängt vom gewählten Tarif ab. Eine derartige Police setzt sich für gewöhnlich aus vier Leistungsbausteinen zusammen. Sie kommt nicht nur für Zahnbehandlungen (auch mit hochwertigen Füllungsmaterialien) und Zahnersatz wie Implantate auf. Das Leistungsportfolio umfasst ebenfalls prophylaktische Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung und kieferorthopädische Behandlungen. Allerdings wird hier für gewöhnlich nur ein Anteil der Kosten übernommen. Ob die Versicherung auch für spezielle Therapien wie eine unsichtbare Zahnspange oder für die Behandlung durch einen Privatarzt zahlt, darüber entscheiden die Vertragskonditionen.

Die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung variieren je nach Leistungsumfang. So wird zwischen Basistarif, Komforttarif und Premiumtarif unterschieden.

  • Basistarif: ab 2,73 € pro Monat
  • Komforttarif: ab 7,50 € pro Monat
  • Premiumtarif: ab 7,50 € pro Monat

Je früher Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, desto geringer fallen für Sie die Versicherungskosten aus. Für Kinder und Studenten sind die Zahntarife besonders günstig.

Der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung ist grundsätzlich auch bei einer laufenden oder vor einer angeratenen Behandlung möglich. Allerdings übernimmt der Versicherer in einem solchen Fall die Kosten für gewöhnlich nicht. Schließlich liegt aufgrund der vorhandenen Diagnose bereits ein Versicherungsfall vor, weshalb sich das Risiko nicht mehr absichern lässt.

Für gewöhnlich gibt es eine Wartezeit. Das heißt, dass der Versicherungsnehmer Leistungen erst nach einer bestimmten Zeitspanne (üblicherweise drei Monate bei Zahnbehandlungen und acht Monate bei Zahnersatz und Kieferorthopädie) in Anspruch nehmen kann, die mit dem Vertragsbeginn startet. Vereinzelt gibt es Tarife, bei denen sich der Versicherungsschutz auch auf laufende und bereits geplante Behandlungen erstreckt.

Natürlich kann Sie niemand dazu zwingen, die Gesundheitsfragen zu beantworten. Sollten Sie sich jedoch dazu entscheiden, den entsprechenden Bereich oder einzelne Fragen im Versicherungsantrag unausgefüllt zu lassen, wird die Versicherung das Dokument mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bearbeiten. Es besteht die Notwendigkeit, wahrheitsgetreu zu antworten. Falschangaben gefährden nicht nur die Kostenübernahme im Leistungsfall, sondern auch den Versicherungsschutz an sich. Prinzipiell darf die Versicherung sämtliche Informationen einholen, die sie zur Einschätzung des Krankheitsrisikos eines Antragstellers benötigt. Fragen nach Gentests verbietet der Gesetzgeber jedoch. Als einzige Alternative bietet sich ein Tarif ohne Gesundheitsfragen an.

Die zahnmedizinische Regelversorgung ist im § 75f. des SGB V (Soziales Gesetzbuch Buch 5) festgeschrieben und wurde vom Gemeinsamen Bundesauschuss der Zahnärzte und den Krankenkassen entwickelt. Die Regelversorgung sichert demnach eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Zahnersatz. Ästhetische Belange werden dabei nur im sichtbaren Bereich berücksichtigt. Die Krankenkasse übernimmt damit recht einfache Systeme und weniger hochwertige Materialien, zum Beispiel Amalgam-Füllungen oder Nicht-Edelmetall-Kronen. Der Patient kann darüber hinaus eine gleichartige oder eine andersartige Versorgung wählen:

  • gleichartige Versorgung: Die Behandlung folgt der kassenärztlichen Empfehlung, nur das Material ändert sich beispielsweise. Die Mehrkosten für ein besseres Material trägt der Patient.
  • andersartige Versorgung: Die Behandlung folgt einem ganz anderen Ansatz, der Patient trägt alle Kosten selbst.

Die sogenannte Zahnstaffel – auch unter den Bezeichnungen Leistungsstaffel und Summenbegrenzung bekannt – gibt an, welchen Betrag die Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren höchstens zahlt. Für gewöhnlich beschränken die Versicherungen ihre Leistungen in den ersten Vertragsjahren nämlich auf einen gewissen Höchstbetrag. Die Versicherung begrenzt mit dieser Maßnahme ihre Kosten. Sie verhindert auf diese Weise, dass Personen die Versichertengemeinschaft ausnutzen – beispielsweise, weil sie bereits vermuten, dass demnächst eine umfangreiche Behandlung notwendig ist. Nach dem fünften Versicherungsjahr entfällt die Erstattungsgrenze. In den meisten Fällen betrifft die Einschränkung sämtliche Leistungen. Manchmal gelten für einzelne Tarifbausteine wie die Kieferorthopädie oder Zahnersatz jedoch unterschiedliche Höchstbeträge.

Ein Heil- und Kostenplan (abgekürzt HKP) stellt hierzulande die Grundlage jeder geplanten Versorgung mit Zahnersatz dar. Das Formular setzt sich im Wesentlichen aus zwei Teilen zusammen. Der erste Teil umfasst sämtliche Informationen, die für die Krankenkasse von Bedeutung sind. Das Dokument beinhaltet die persönlichen Daten des Versicherungsnehmers, eine Beschreibung der angedachten Behandlung, aber auch Festzuschussbefunde, eine Kostenprognose und die Unterschrift des Patienten. Der zweite Teil listet dagegen die Privatleistungen auf, die der Versicherungsnehmer aus eigener Tasche bezahlen muss. Den unterschriebenen Heil- und Kostenplan schickt der Patient an seine Versicherung, die daraufhin über die Kostenübernahme entscheidet.

Ja, prinzipiell besteht diese Möglichkeit. Wer eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, kann die Beitragskosten in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ der Einkommenssteuererklärung eintragen. Allerdings hat der Staat die Höhe der abzugsfähigen Sonderausgaben gedeckelt. Im Falle eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers liegt der Höchstbetrag bei 1.900 Euro pro Jahr; für Selbstständige sind es 2.800 Euro jährlich. In den meisten Fällen ergeben sich daher lediglich geringe oder gar keine Steuervorteile, da die Krankenversicherungsbeiträge die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen gänzlich oder zum größten Teil aufzehren.

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