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Gesetzliche Krankenversicherungen im Vergleich

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Die gesetzliche Krankenversicherung: Was ist das?

Die gesetzlichen Krankenkassen verwalten die Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems im Auftrag des Staates. Sie dienen der Gesundheitsvorsorge und der Absicherung von Behandlungen bei Verletzungen und Erkrankungen für ihre Mitglieder. Laut Sozialgesetzbuch ist es Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, die “Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern”.

Aber die Krankenkassen unterscheiden sich deutlich bei den Beiträgen. Der niedrigste Zusatzbeitrag einer allgemein geöffneten Krankenkasse liegt bei 0,90%, der höchste bei 2,7% (2024). Obwohl etwa 90 bis 95 Prozent der Kassenleistungen identisch sind, lohnt es sich vor einen Krankenkassenwechsel dennoch, die Angebote bei Bonusprogrammen und freiwilligen Zusatzleistungen zu vergleichen. Denn darin unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenkassen zum Teil ganz erheblich.

Inhalt dieser Seite
  1. So geht der Vergleich
  2. Wie funktioniert die GKV?
  3. Wer ist gesetzlich versichert?
  4. Was ist versichert?
  5. Zusatzleistungen in der GKV
  6. Kosten und Beiträge
  7. GKV Beiträge und Beitragsbemessungsgrenzen 2024
  8. Wer zahlt die GKV?
  9. Unterschiede zur PKV
  10. Kündigung und Wechsel
  11. Der VERIVOX Tarifvergleich

Gesetzliche Krankenversicherungen vergleichen: So funktioniert es

  1. Geben Sie Ihr Bundesland, Ihre Berufsgruppe sowie Ihr monatliches Bruttoeinkommen im Rechner ein
  2. Jetzt erhalten Sie im GKV-Vergleichsrechner eine Übersicht gesetzlicher Krankenkassen, die Sie nach Ihren eigenen Wünschen filtern können. Nutzen Sie beispielsweise Filter, um sich nur gesetzliche Krankenkassen anzeigen zu lassen, die eine erweiterte Krebsvorsorge bieten, Mehrleistungen bei Zahnersatz leisten oder gute Leistungen für Schwangerschaft und Kind anbieten.
  3. Wunschtarif gefunden? Dann fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot direkt online an - kostenlos und stressfrei. Sie erhalten im Anschluss Ihre Vertragsunterlagen per Post oder E-Mail und können ganz bequem von zu Hause aus Ihre neue gesetzliche Krankenversicherung abschließen.

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Wie funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung?

Als gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bilden sie für ihre Versicherten eine Solidargemeinschaft, innerhalb derer allen Mitgliedern die gleichen Leistungen zur Verfügung stehen. Dafür zahlen die Versicherten entsprechend ihres Einkommens anteilig in einen gemeinsamen Topf, den Gesundheitsfonds, ein. Aus dem erhalten alle Mitglieder bei Bedarf den gleichen Leistungsumfang – unabhängig von der Höhe ihrer Einzahlungen. Kranke und mittellose Mitglieder der Gemeinschaft profitieren am stärksten von diesem System.

Da aber auch heute leistungsstarke und gesunde Mitglieder ihrerseits durch Alter, Geburten, Verletzungen und Krankheiten in Lebensphasen kommen können, in denen sie auf das Solidarprinzip zurückgreifen müssen und können, ist ein allgemeiner Ausgleich innerhalb des Systems vorgesehen. Durch das "Gleiche-Leistungen-für-alle-Prinzip" können keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen oder zusätzlich hinzugebucht werden. Gemeinsam mit

gehört die gesetzliche Krankenversicherung zum Sozialversicherungssystem in Deutschland.

Zum 1. Januar 2009 wurde im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes der Gesundheitsfonds eingeführt, in dem die Beiträge der Krankenkassenmitglieder, die Anteile der Arbeitgeber und der Sozialversicherungsträger sowie ein Bundeszuschuss zusammenfließen. Aus dem Gesundheitsfonds werden die Gelder zur Finanzierung der Vorsorge und Behandlung ihrer Versicherten an die gesetzlichen Krankenkassen weitergeleitet.

Wer ist gesetzlich versichert?

In Deutschland gilt für alle Bürger seit 1. Januar 2009 die Krankenversicherungspflicht. Ähnlich wie jeder Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflicht nachweisen muss, muss jeder Mensch krankenversichert sein. Dabei ist Mitgliedschaft in einer der gesetzlichen Krankenkassen verpflichtend für alle, außer sie sind als versicherungsfrei eingestuft oder besitzen bereits eine andere Absicherung im Krankheitsfall.

73 Millionen Versicherte oder 90 Prozent der Bevölkerung sind in Deutschland Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder über eine Familienversicherung gesetzlich krankenversichert. In der GKV versicherungspflichtig sind unter anderem:

Was bedeutet "freiwillig versichert"?

Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studierende ab 30 Jahren / 14 Semestern sowie Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, sind ebenfalls versicherungspflichtig. Sie können aber wählen, ob sie sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder für eine private Krankenversicherung entscheiden. Wer aus der Versicherungspflicht herausgefallen ist, aber freiwillig weiter gesetzlich krankenversichert bleiben möchte, muss seine gesetzliche Krankenkasse innerhalb einer Frist von drei Monaten darüber informieren, danach erlischt sein Mitgliedschaftsanspruch.

Gesetzliche Krankenversicherung für Selbständige

Auch Selbstständige können sich freiwillig in der GKV versichern und günstige gesetzliche Tarife nutzen. Besonders empfehlenswert ist das

  • für eher niedrige oder unregelmäßige Einkommen etwa in der Gründungsphase
  • bei bestehenden Krankheiten und Behandlungen
  • um Ehepartner oder Kinder mitzuversichern

Was ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert?

Jede gesetzliche Krankenkasse bietet die gleichen rechtlich vorgeschriebenen Leistungen in Bezug auf freie Arztwahl, Arzt- und Zahnarztbesuche, Kontrolluntersuchungen, Hilfs- und Heilmittel, Impfungen, Krankenhausaufenthalte, Krankengeld, Vorsorgeangebote und Kuren an, daher entsprechen sich die Angebotspakete der Kassen zu 90 bis 95 Prozent. Mit Bonusprogrammen, freiwilligen Zusatzleistungen und attraktiven Zusatzversicherungen versuchen die Krankenkassen jedoch, ihre Profile in den restlichen 5 bis 10 Prozent ihres Angebots unterscheidbar zu machen. In diesen Bereichen gibt es erhebliche Unterschiede, die Versicherte bei einem Krankenkassenwechsel unbedingt berücksichtigen sollten.

Zusatzleistungen in der GKV

Oft können gesetzlich vorgeschriebene Leistungen zu Vorsorgeuntersuchungen erst ab einem bestimmten Alter bei gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch genommen werden. Geht es um Hautkrebsscreenings, Brustkrebsvorsorge oder Darmspiegelungen, bieten einige Krankenkassen diese Leistung auch bereits jüngeren Mitgliedern an.

Zuschüsse zu professionellen Zahnreinigungen

Kosten für eine professionelle Zahnreinigung können bis zu einem gewissen Anteil pro Jahr von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Oftmals wird von der Krankenkasse eine Höchstgrenze festgelegt - es gibt allerdings auch Anbieter, welche die Behandlungskosten in voller Höhe übernehmen. Voraussetzung hierfür ist dann oftmals die Behandlung bei einem vorgegebenen Zahnarzt.

Vergünstigter Zahnersatz

Generell bieten gesetzliche Krankenkassen eine Mindestversorgung an. Je nach individuellem Leistungspaket können ebenfalls Kosten für Zahnersatz bis zu einem vordefiniertem Betrag übernommen werden.

Achtung: Damit Zuschüsse gewährt werden, sehen es viele Krankenkassen vor, bestimmte Ärzte oder Zahnlabore aufzusuchen. Auch der Nachweis einer regelmäßigen Vorsorge ist oftmals verpflichtend.

Einige Krankenkassen erstatten Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen bis zu einem bestimmten Betrag im Jahr zurück. Im Rahmen einer osteopathischen Behandlung sollen die Selbstheilungskräfte des Körpers durch eine manuelle Therapie aktiviert Kosten für Osteopathie können ebenfalls bis zu einem bestimmten Jahresbetrag von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Unter osteopathische Behandlungen fallen beispielsweise manuelle Therapien, um Bewegungseinschränkungen in Muskeln, Sehnen, Knochen aber auch Organen zu identifizieren und zu behandeln.

Achtung: Die Kostenübernahme ist auf einen Höchstbetrag pro Jahr begrenzt. Ob und wie viele Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, erfragen Sie am besten im Vorfeld Ihrer Behandlung.

Kosten für Homöopathie können bis zu einem bestimmten Jahresbetrag von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Zu homöopatische Behandlungen zählen beispielsweise Globuli, die Einnahme von pflanzlichen Inhaltsstoffen sowie Mineralien oder das auftragen von pflanzlichen Salben.

Achtung: Ob Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Kosten übernimmt und in welchem Umfang, hängt individuell von den angebotenen Tarifleistungen ab. Während einige Krankenversicherungen die Behandlungen komplett übernehmen, gibt es bei anderen Krankenkassen lediglich Zuschüsse für Medikamente. Informieren Sie sich daher am besten im Vorfeld, ob und mit welcher Jahresgrenze Ihre Krankenkasse Kosten für homöopathische Behandlungen übernimmt.

Ein aktiver und gesunder Lebensstil wird oft von zahlreichen Krankenkassen belohnt. Mitglieder können hier durch Bonusprogramme Punkte sammeln, welche wiederum in Prämien eingetauscht werden können. Zu solchen Bonusprogrammen gehören beispielsweise Gesundheitskurse, Vorsorgeuntersuchungen oder auch individuelle Teilnahmen an Programmen, beispielsweise um mit dem Rauchen aufzuhören.

Die Prämien schlagen sich größtenteils in Gutscheinen, Sachprämien oder auch Geldleistungen wieder.

Kosten und Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen

Der allgemeine Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung pro Versicherten liegt bei 14,6% des Bruttomonatsverdiensts plus einem Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen selbst festlegen können. Familienangehörige wie Ehepartner oder Kinder ohne eigenes Einkommen können beitragsfrei bei ihrem Ehepartner oder einem Elternteil mitversichert werden.

Krankenkassenbeitrag mit und ohne Krankengeld

Für die meisten Versicherten der GKV gilt der allgemeine Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse ab der siebten Woche einer längerfristigen Krankheit. Daneben gibt es einen ermäßigten Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld. Diesen geringeren Beitragssatz können zum Beispiel Selbstständige oder Studierende nutzen. Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige haben aber auch die Möglichkeit, sich gegen Verdienstausfälle durch Krankheit ab der siebten Woche zu schützen, indem sie sich für den allgemeinen Versicherungsbeitrag entscheiden. Krankheitsbedingte Ausfälle vor der siebten Woche können sie nur über Zusatz-Tarife der Krankenkasse oder privat versichern. Für Rentner gilt der allgemeine Beitragssatz der Krankenkasse, obwohl sie keine Krankengeldzahlung erhalten.

GKV Beiträge und Beitragsbemessungsgrenzen 2024

Versichertengruppe
Beitragssatz
Allgemeiner Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag 14,60%
Ermäßigter Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld 14,00%
Beitragssatz aus Versorgungsbezügen 14,60%
Beitragssatz aus gesetzlicher Rente 14,60%
Pflegeversicherung 3,4 %
Pflegeversicherung für Kinderlose 4 %
Beitragsbemessungsgrenze (Monatseinkommen) 5.175 €
Beitragsbemessungsgrenze (Jahreseinkommen) 62.100 €

GKV Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte

Personenkreis
Anspruch auf Krankengeld
Beitragshöhe pro Monat
Über der Versicherungspflichtgrenze verdienende Arbeitnehmer/innen ja 843,53 €* **
Selbstständige (Mindestbemessungsgrundlage: 1.178,33 €) nein 185,00 €*
Selbstständige (Mindestbemessungsgrundlage: 1.178,33 €) ja 192,07 €*
Höchstbeitrag für Selbstständige nein 812,48 €*
Höchstbeitrag für Selbstständige ja 843,53 €*
Höchstbetrag für sonstige freiwillig Versicherte nein 812,48 €*

*Daneben können Krankenkassen von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. **Beitragszuschuss des Arbeitgebers: 421,77 € , Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Krankenkassenbeitrag entspricht prozentual immer dem erhobenen Beitragssatz der Krankenkasse, beträgt also bei einem höheren Bruttoeinkommen mehr als bei einem niedrigeren. Ab einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze gilt aber eine Deckelung. Die Höhe dieser Grenze wird jedes Jahr an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst. Der Einkommensanteil, der oberhalb dieser Grenze liegt, fließt nicht mehr in die Berechnung der Beiträge ein. Mit dieser Maßnahme versucht der Gesetzgeber, es für Gutverdiener attraktiver zu gestalten, im Solidarsystem der gesetzlichen Krankenkassen zu bleiben und damit die Abwanderung finanzkräftiger Mitglieder in private Krankenversicherung zu bremsen. Die Bemessungsgrenze unterscheidet sich von der Versicherungspflichtgrenze.

Wer zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?

Den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttolohns teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer und zahlen jeweils die Hälfte des Beitrags an die Krankenkasse. Für den Arbeitnehmer kommt noch ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag hinzu, der von Krankenkasse zu Krankenkasse variiert. Durchschnittlich lag dieser Zusatzbeitragssatz in den vergangenen Jahren bei 1,3 Prozent, 2024 stieg er auf 1,7 Prozent.

Unterschiede zur privaten Krankenversicherung

Wer die Versicherungspflichtgrenze oder PKV-Grenze überschreitet oder selbstständig ist, kann eine private Krankenversicherung abschließen. Zu den Vorteilen der PKV gehört

  • die Übernahme der Kosten für alle zugelassenen Medikamente,
  • die Möglichkeit Chefarztbehandlungen zu wählen,
  • Therapiefreiheit für den Arzt und
  • die Bevorzugung von Privatpatienten im Gesundheitssystem, zum Beispiel bei Terminen.

Für junge Versicherte können die Beiträge in der privaten Krankenversicherung dabei sogar niedriger sein als in der gesetzlichen. Erst im Alter werden die Beiträge meist deutlich teuer, weil sich in der PKV die Beitragshöhe nach den versicherten Risiken bemisst.

Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

Während das große Leistungsspektrum und die zum Teil geringeren Wahltarife der privaten Krankenversicherungen (PVK) anfangs viele Vorteile versprechen, werden manchmal für Privatversicherte im Laufe der Zeit die Kosten der privaten Krankenversicherung zu hoch. Gerade von den günstigen Beträgen der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner möchten einige Versicherte doch auch profitieren und suchen den Wechsel zurück ins Solidarsystem der gesetzlichen Krankenkassen. Aber eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nur in Ausnahmefällen. Strategien, die einen Wechsel zu ermöglichen, können sein:

  • Arbeitnehmer können mit ihrem Bruttoeinkommen durch Teilzeit oder Sabbatical unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) kommen. Dadurch fallen sie automatisch in die Zuständigkeit der GKV.
  • Selbstständige haben nur die Möglichkeit, in einen angestellten Hauptjob zu wechseln, der unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Achtung: Mit diesen Maßnahmen sollte man nicht bis zum Ende des Arbeitslebens warten: Ab 55 Jahre sinken die Chancen, in die GKV zu wechseln.

Gesetzliche Krankenversicherung: Kündigung und Wechsel

Ein regulärer Krankenkassenwechsel selbst ist nicht weiter schwierig: Sie brauchen nur eine Anmeldung für Ihre neue Kasse zu verfassen. Außerdem ist der Wechsel auch ohne eine Kündigung bei der alten Krankenkasse üblich, da diese nur automatisch erfolgt.

Achtung: Da eine Krankenversicherung in Deutschland Pflicht ist, ist die Kündigung erst vollständig vollzogen, wenn Ihre Mitgliedsbescheinigung von der neuen Versicherung bei der alten Kasse innerhalb der Kündigungsfrist eingegangen ist.

Kündigungsfrist

Diese Kündigungsfrist liegt bei zwei Monaten. Wenn Sie also zum 1. Januar kündigen möchten, muss Ihr Kündigungsschreiben bis zum 31. Oktober bei Ihrer Krankenkasse eingegangen sein. Dabei müssen Sie die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monate, die für alle gesetzlichen Krankenkassen gilt, beachten. Erst nach Ende dieser Laufzeit ist ein Krankenkassenwechsel möglich. Für Wahltarife gelten oft eigene, längere Vertragslaufzeiten. Ihre Mindestlaufzeit finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.

Wenn Ihr Krankenversicherer den bisherigen Zusatzbeitrag erhöht oder einen Zusatzbeitrag neu einführt, bedeutet dies für die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht – auch wenn Sie die Mindestvertragslaufzeit noch nicht erreicht haben. Wenn die Versicherung dagegen Zusatzleistungen kürzt oder ganz streicht, ist eine Sonderkündigung nicht möglich.

Kündigungsfrist

Auch bei Sonderkündigung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Ihr Kündigungsschreiben muss der Versicherung bis zum Ende des Monats vorliegen, in welchem der neue Zusatzbeitrag zum ersten Mal anfällt. Meistens ändern die Krankenkassen den Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel. Die Versicherung muss Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen, bevor sie einen gestiegenen Zusatzbeitrag erhebt. Wenn diese Benachrichtigung zu spät bei Ihnen eingeht, verlängert das die Sonderkündigungsfrist nach Paragraf 175 Abs. 4 SGB V. Dadurch haben Sie das Recht, rückwirkend zu kündigen.

Tipp: Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei Wahltarifen, nur Krankengeld-Wahltarife sind erst mit Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Nennen Sie bei außerordentlicher Kündigung den Kündigungsgrund: "Aufgrund des von Ihnen erhobenen Zusatzbeitrags mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht nach § 175 Abs. 4 Satz 5 des SGB V Gebrauch."

Gesetzliche Krankenkassen im Überblick

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