Gesetzliche Krankenversicherungen im Vergleich 2026
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Zu den Auszeichnungen
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Zu den Auszeichnungen
- Die gesetzliche Krankenversicherung
- Wie funktioniert die GKV?
- Wer ist gesetzlich versichert?
- Was ist versichert?
- Zusatzleistungen in der GKV
- Kosten und Beiträge
- Wer zahlt die GKV?
- Unterschiede zur PKV
- Kündigung und Wechsel
- Gesetzliche Krankenkassen im Überblick
- Vertrauen Sie auf Verivox
Die gesetzliche Krankenversicherung: Was ist das?
Die gesetzlichen Krankenkassen verwalten die Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems im Auftrag des Staates. Sie dienen der Gesundheitsvorsorge und der Absicherung von Behandlungen bei Verletzungen und Erkrankungen für ihre Mitglieder. Laut Sozialgesetzbuch ist es Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, die “Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern”.
Aber die Krankenkassen unterscheiden sich deutlich bei den Beiträgen. Obwohl etwa 90 bis 95 Prozent der Kassenleistungen identisch sind, lohnt es sich vor einen Krankenkassenwechsel dennoch, die Angebote bei Bonusprogrammen und freiwilligen Zusatzleistungen zu vergleichen. Denn darin unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenkassen zum Teil ganz erheblich.
Wie funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung?
Als gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bilden sie für ihre Versicherten eine Solidargemeinschaft, innerhalb derer allen Mitgliedern die gleichen Leistungen zur Verfügung stehen. Dafür zahlen die Versicherten entsprechend ihres Einkommens anteilig in einen gemeinsamen Topf, den Gesundheitsfonds, ein. Aus dem erhalten alle Mitglieder bei Bedarf den gleichen Leistungsumfang – unabhängig von der Höhe ihrer Einzahlungen. Kranke und mittellose Mitglieder der Gemeinschaft profitieren am stärksten von diesem System.
Da aber auch heute leistungsstarke und gesunde Mitglieder ihrerseits durch Alter, Geburten, Verletzungen und Krankheiten in Lebensphasen kommen können, in denen sie auf das Solidarprinzip zurückgreifen müssen und können, ist ein allgemeiner Ausgleich innerhalb des Systems vorgesehen. Durch das "Gleiche-Leistungen-für-alle-Prinzip" können keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen oder zusätzlich hinzugebucht werden. Gemeinsam mit
- der Unfallversicherung,
- der Pflegeversicherung,
- der Rentenversicherung und
- der Arbeitslosenversicherung
gehört die gesetzliche Krankenversicherung zum Sozialversicherungssystem in Deutschland.
Zum 1. Januar 2009 wurde im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes der Gesundheitsfonds eingeführt, in dem die Beiträge der Krankenkassenmitglieder, die Anteile der Arbeitgeber und der Sozialversicherungsträger sowie ein Bundeszuschuss zusammenfließen. Aus dem Gesundheitsfonds werden die Gelder zur Finanzierung der Vorsorge und Behandlung ihrer Versicherten an die gesetzlichen Krankenkassen weitergeleitet.
Wer ist gesetzlich versichert?
In Deutschland gilt für alle Bürger seit 1. Januar 2009 die Krankenversicherungspflicht. Ähnlich wie jeder Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflicht nachweisen muss, muss jeder Mensch krankenversichert sein. Dabei ist Mitgliedschaft in einer der gesetzlichen Krankenkassen verpflichtend für alle, außer sie sind als versicherungsfrei eingestuft oder besitzen bereits eine andere Absicherung im Krankheitsfall.
75 Millionen Versicherte oder 90 Prozent der Bevölkerung sind in Deutschland Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder über eine Familienversicherung gesetzlich krankenversichert. In der GKV versicherungspflichtig sind unter anderem:
- Rentner
- Auszubildende
- Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze
Was bedeutet "freiwillig versichert"?
Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studierende ab 30 Jahren sowie Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, sind ebenfalls versicherungspflichtig. Sie können aber wählen, ob sie sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder für eine private Krankenversicherung entscheiden. Wer aus der Versicherungspflicht herausgefallen ist, aber freiwillig weiter gesetzlich krankenversichert bleiben möchte, muss seine gesetzliche Krankenkasse innerhalb einer Frist von drei Monaten darüber informieren, danach erlischt sein Mitgliedschaftsanspruch.
Gesetzliche Krankenversicherung für Selbständige
Auch Selbstständige können sich freiwillig in der GKV versichern und günstige gesetzliche Tarife nutzen. Besonders empfehlenswert ist das
- für eher niedrige oder unregelmäßige Einkommen etwa in der Gründungsphase
- bei bestehenden Krankheiten und Behandlungen
- um Ehepartner oder Kinder mitzuversichern
Was ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert?
Jede gesetzliche Krankenkasse bietet die gleichen rechtlich vorgeschriebenen Leistungen in Bezug auf freie Arztwahl, Arzt- und Zahnarztbesuche, Kontrolluntersuchungen, Hilfs- und Heilmittel, Impfungen, Krankenhausaufenthalte, Krankengeld, Vorsorgeangebote und Kuren an, daher entsprechen sich die Angebotspakete der Kassen zu 90 bis 95 Prozent. Mit Bonusprogrammen, freiwilligen Zusatzleistungen und attraktiven Zusatzversicherungen versuchen die Krankenkassen jedoch, ihre Profile in den restlichen 5 bis 10 Prozent ihres Angebots unterscheidbar zu machen. In diesen Bereichen gibt es erhebliche Unterschiede, die Versicherte bei einem Krankenkassenwechsel unbedingt berücksichtigen sollten.
Zusatzleistungen in der GKV
Oft können gesetzlich vorgeschriebene Leistungen zu Vorsorgeuntersuchungen erst ab einem bestimmten Alter bei gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch genommen werden. Geht es um Hautkrebsscreenings, Brustkrebsvorsorge oder Darmspiegelungen, bieten einige Krankenkassen diese Leistung auch bereits jüngeren Mitgliedern an.
Zuschüsse zu professionellen Zahnreinigungen
Kosten für eine professionelle Zahnreinigung können bis zu einem gewissen Anteil pro Jahr von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Oftmals wird von der Krankenkasse eine Höchstgrenze festgelegt - es gibt allerdings auch Anbieter, welche die Behandlungskosten in voller Höhe übernehmen. Voraussetzung hierfür ist dann oftmals die Behandlung bei einem vorgegebenen Zahnarzt.
Vergünstigter Zahnersatz
Generell bieten gesetzliche Krankenkassen eine Mindestversorgung an. Je nach individuellem Leistungspaket können ebenfalls Kosten für Zahnersatz bis zu einem vordefiniertem Betrag übernommen werden.
Achtung: Damit Zuschüsse gewährt werden, sehen es viele Krankenkassen vor, bestimmte Ärzte oder Zahnlabore aufzusuchen. Auch der Nachweis einer regelmäßigen Vorsorge ist oftmals verpflichtend.
Einige Krankenkassen erstatten Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen bis zu einem bestimmten Betrag im Jahr zurück. Im Rahmen einer osteopathischen Behandlung sollen die Selbstheilungskräfte des Körpers durch eine manuelle Therapie aktiviert Kosten für Osteopathie können ebenfalls bis zu einem bestimmten Jahresbetrag von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Unter osteopathische Behandlungen fallen beispielsweise manuelle Therapien, um Bewegungseinschränkungen in Muskeln, Sehnen, Knochen aber auch Organen zu identifizieren und zu behandeln.
Achtung: Die Kostenübernahme ist auf einen Höchstbetrag pro Jahr begrenzt. Ob und wie viele Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, erfragen Sie am besten im Vorfeld Ihrer Behandlung.
Kosten für Homöopathie können bis zu einem bestimmten Jahresbetrag von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Zu homöopatische Behandlungen zählen beispielsweise Globuli, die Einnahme von pflanzlichen Inhaltsstoffen sowie Mineralien oder das auftragen von pflanzlichen Salben.
Achtung: Ob Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Kosten übernimmt und in welchem Umfang, hängt individuell von den angebotenen Tarifleistungen ab. Während einige Krankenversicherungen die Behandlungen komplett übernehmen, gibt es bei anderen Krankenkassen lediglich Zuschüsse für Medikamente. Informieren Sie sich daher am besten im Vorfeld, ob und mit welcher Jahresgrenze Ihre Krankenkasse Kosten für homöopathische Behandlungen übernimmt.
Ein aktiver und gesunder Lebensstil wird oft von zahlreichen Krankenkassen belohnt. Mitglieder können hier durch Bonusprogramme Punkte sammeln, welche wiederum in Prämien eingetauscht werden können. Zu solchen Bonusprogrammen gehören beispielsweise Gesundheitskurse, Vorsorgeuntersuchungen oder auch individuelle Teilnahmen an Programmen, beispielsweise um mit dem Rauchen aufzuhören.
Die Prämien schlagen sich größtenteils in Gutscheinen, Sachprämien oder auch Geldleistungen wieder.
Kosten und Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen
Der allgemeine Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung pro Versicherten liegt bei 14,6% des Bruttomonatsverdiensts plus einem Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen selbst festlegen können. Familienangehörige wie Ehepartner oder Kinder ohne eigenes Einkommen können beitragsfrei bei ihrem Ehepartner oder einem Elternteil mitversichert werden.
Krankenkassenbeitrag mit und ohne Krankengeld
Für die meisten Versicherten der GKV gilt der allgemeine Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse ab der siebten Woche einer längerfristigen Krankheit. Daneben gibt es einen ermäßigten Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld. Diesen geringeren Beitragssatz können zum Beispiel Selbstständige oder Studierende nutzen. Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige haben aber auch die Möglichkeit, sich gegen Verdienstausfälle durch Krankheit ab der siebten Woche zu schützen, indem sie sich für den allgemeinen Versicherungsbeitrag entscheiden. Krankheitsbedingte Ausfälle vor der siebten Woche können sie nur über Zusatz-Tarife der Krankenkasse oder privat versichern. Für Rentner gilt der allgemeine Beitragssatz der Krankenkasse, obwohl sie keine Krankengeldzahlung erhalten.
GKV Beiträge und Beitragsbemessungsgrenzen 2026
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Versichertengruppe
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Beitragssatz
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|---|---|
| Allgemeiner Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag | 14,60 % |
| Ermäßigter Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld | 14,00 % |
| Beitragssatz aus Versorgungsbezügen | 14,60 % |
| Beitragssatz aus gesetzlicher Rente | 14,60 % |
| Pflegeversicherung | 3,60 % |
| Pflegeversicherung für Kinderlose | 4,20 % |
| Beitragsbemessungsgrenze (Monatseinkommen) | 5.812,50 € |
| Beitragsbemessungsgrenze (Jahreseinkommen) | 69.750 € |
GKV Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte 2026
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Personenkreis
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Anspruch auf Krankengeld
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Beitragshöhe pro Monat
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|---|---|---|
| Über der Beitragsbemessungsgrenze verdienende Arbeitnehmer/innen | ja | 1.017,19 €* ** |
| Mindestbeitrag Selbstständige (Mindestbemessungsgrundlage: 1.318,33 €) | nein | 222,80 €* |
| Mindestbeitrag Selbstständige (Mindestbemessungsgrundlage: 1.318,33 €) | ja | 230,71 €* |
| Höchstbeitrag für Selbstständige / freiwillig Versicherte | nein | 982,31 €* |
| Höchstbeitrag für Selbstständige / freiwillig Versicherte | ja | 1.017,19 €* |
* Inklusive Zusatzbeitrag in Höhe von 2,9 Prozent.
** Beitragszuschuss des Arbeitgebers: 508,59 €
Der Krankenkassenbeitrag entspricht prozentual immer dem erhobenen Beitragssatz der Krankenkasse, beträgt also bei einem höheren Bruttoeinkommen mehr als bei einem niedrigeren. Ab einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze gilt aber eine Deckelung. Die Höhe dieser Grenze wird jedes Jahr an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst. Der Einkommensanteil, der oberhalb dieser Grenze liegt, fließt nicht mehr in die Berechnung der Beiträge ein. Mit dieser Maßnahme versucht der Gesetzgeber, es für Gutverdiener attraktiver zu gestalten, im Solidarsystem der gesetzlichen Krankenkassen zu bleiben und damit die Abwanderung finanzkräftiger Mitglieder in private Krankenversicherung zu bremsen. Die Bemessungsgrenze unterscheidet sich von der Versicherungspflichtgrenze.
Wer zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?
Den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttolohns teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer und zahlen jeweils die Hälfte des Beitrags an die Krankenkasse. Für den Arbeitnehmer kommt noch ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag hinzu, der von Krankenkasse zu Krankenkasse variiert. Im Jahr 2026 liegt er bei 2,9 Prozent.
Unterschiede zur privaten Krankenversicherung
Wer die Versicherungspflichtgrenze (PKV-Grenze) überschreitet oder selbstständig ist, kann eine private Krankenversicherung abschließen. Zu den Vorteilen der PKV gehört
- die Übernahme der Kosten für alle zugelassenen Medikamente,
- die Möglichkeit Chefarztbehandlungen zu wählen,
- Therapiefreiheit für den Arzt und
- die Bevorzugung von Privatpatienten im Gesundheitssystem, zum Beispiel bei Terminen.
Durch die hohe Wahlfreiheit im Hinblick auf individuell gewünschte Tarifbausteine ergeben sich teilweise deutliche Unterschiede zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkasse. Dies muss nicht zwangsläufig mit höheren Beiträgen einhergehen – für viele Kunden kann die Wahl einer privaten Krankenversicherung nicht nur bessere Leistungen, sondern gleichzeitig auch niedrigere Beiträge bedeuten.
Am Ende ist es wichtig, den jeweiligen Einzelfall zu prüfen und die passende Lösung für die eigene Lebenssituation zu finden.
Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung
Mit Blick auf die Beitragsentwicklung seit 2006 zeigt sich in der PKV ein jährliches Wachstum des Beitragsniveaus von 3,4 %, das unter der Entwicklung in der GKV mit 3,9 % pro Jahr lag. Allerdings können die Kosten im individuellen Fall im Laufe der Zeit zu hoch werden. Viele Versicherte möchten daher von den günstigen Rentner-Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren und streben einen Wechsel zurück an. Doch eine Rückkehr ist nur in Ausnahmefällen möglich. Mögliche Strategien für einen Wechsel sind:
- Arbeitnehmer können mit ihrem Bruttoeinkommen durch Teilzeit oder Sabbatical unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) kommen. Dadurch fallen sie automatisch in die Zuständigkeit der GKV.
- Selbstständige haben nur die Möglichkeit, in einen angestellten Hauptjob zu wechseln, der unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Achtung: Mit diesen Maßnahmen sollte man nicht bis zum Ende des Arbeitslebens warten: Ab 55 Jahre sinken die Chancen, in die GKV zu wechseln.
Gesetzliche Krankenversicherung: Kündigung und Wechsel
Ein regulärer Krankenkassenwechsel selbst ist nicht weiter schwierig: Sie brauchen nur eine Anmeldung für Ihre neue Kasse zu verfassen. Außerdem ist der Wechsel auch ohne eine Kündigung bei der alten Krankenkasse üblich, da diese nur automatisch erfolgt.
Achtung: Da eine Krankenversicherung in Deutschland Pflicht ist, ist die Kündigung erst vollständig vollzogen, wenn Ihre Mitgliedsbescheinigung von der neuen Versicherung bei der alten Kasse innerhalb der Kündigungsfrist eingegangen ist.
Kündigungsfrist
Diese Kündigungsfrist liegt bei zwei Monaten. Wenn Sie also zum 1. Januar kündigen möchten, muss Ihr Kündigungsschreiben bis zum 31. Oktober bei Ihrer Krankenkasse eingegangen sein. Dabei müssen Sie die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monate, die für alle gesetzlichen Krankenkassen gilt, beachten. Erst nach Ende dieser Laufzeit ist ein Krankenkassenwechsel möglich. Für Wahltarife gelten oft eigene, längere Vertragslaufzeiten. Ihre Mindestlaufzeit finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.
Wenn Ihr Krankenversicherer den bisherigen Zusatzbeitrag erhöht oder einen Zusatzbeitrag neu einführt, bedeutet dies für die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht – auch wenn Sie die Mindestvertragslaufzeit noch nicht erreicht haben. Wenn die Versicherung dagegen Zusatzleistungen kürzt oder ganz streicht, ist eine Sonderkündigung nicht möglich.
Kündigungsfrist
Auch bei Sonderkündigung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Ihr Kündigungsschreiben muss der Versicherung bis zum Ende des Monats vorliegen, in welchem der neue Zusatzbeitrag zum ersten Mal anfällt. Meistens ändern die Krankenkassen den Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel. Die Versicherung muss Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen, bevor sie einen gestiegenen Zusatzbeitrag erhebt. Wenn diese Benachrichtigung zu spät bei Ihnen eingeht, verlängert das die Sonderkündigungsfrist nach Paragraf 175 Abs. 4 SGB V. Dadurch haben Sie das Recht, rückwirkend zu kündigen.
Tipp: Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei Wahltarifen, nur Krankengeld-Wahltarife sind erst mit Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Nennen Sie bei außerordentlicher Kündigung den Kündigungsgrund: "Aufgrund des von Ihnen erhobenen Zusatzbeitrags mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht nach § 175 Abs. 4 Satz 5 des SGB V Gebrauch."
Gesetzliche Krankenkassen im Überblick
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Krankenkasse
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|---|---|
| AOK Baden-Württemberg | Zum Anbieter |
| AOK Bayern | Zum Anbieter |
| AOK Bremen / Bremerhaven | Zum Anbieter |
| AOK Hessen | Zum Anbieter |
| AOK Nordost | Zum Anbieter |
| AOK Nordwest | Zum Anbieter |
| AOK Plus | Zum Anbieter |
| AOK Rheinland/Hamburg | Zum Anbieter |
| AOK Sachsen-Anhalt | Zum Anbieter |
| Barmer Krankenkasse | Zum Anbieter |
| BIG direkt gesund (Bundesinnungskrankenkasse Gesundheit) | Zum Anbieter |
| BKK Euregio | Zum Anbieter |
| BKK Gildemeister Seidensticker | Zum Anbieter |
| BKK VerbundPlus | Zum Anbieter |
| DAK (DAK-Gesundheit) | Zum Anbieter |
| HEK (Hanseatische Ersatzkasse) | Zum Anbieter |
| HKK (Handelskrankenkasse) | Zum Anbieter |
| IKK | Zum Anbieter |
| IKK Classic | Zum Anbieter |
| mkk | Zum Anbieter |
| SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) | Zum Anbieter |
| Techniker Krankenkasse | Zum Anbieter |
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