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Kreditvertrag unterschrieben: Kann noch was schief gehen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wer einen Kredit beantragt, möchte sicher sein, dass nach Abschluss des Vertrags auch innerhalb kurzer Zeit die Auszahlung erfolgt. Maßgebend dafür ist zumeist die Unterschrift der Bank.

Das Wichtigste in Kürze

  • Aufgrund der gesetzlich angeordneten Schriftform für Verbraucherkreditverträge sind Kreditverträge zwischen Banken und Privatpersonen nur gültig, wenn sie schriftlich abgeschlossen sind.
  • Im Regelfall legt die Bank dem Kreditnehmer einen Vertragsentwurf vor, den dieser zuerst unterzeichnet. Danach erfolgt eine Bonitätsprüfung und bei positivem Ergebnis die Unterschrift des Vertrags durch einen autorisierten Mitarbeiter der Bank.
  • Erst mit der Unterzeichnung aller Beteiligten erlangt der Kreditvertrag Gültigkeit. Danach zahlt die Bank die Kreditsumme innerhalb kurzer Zeit an den Kreditnehmer aus.

Wie kommt ein Kreditvertrag zustande?

Bei einem Kreditvertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen zwei Parteien, nämlich dem Kreditnehmer auf der einen und dem Kreditgeber auf der anderen Seite. Laut den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kommt ein Vertrag zwischen zwei Parteien zustande, wenn beide Seiten eine übereinstimmende Willenserklärung abgeben.

Grundsätzlich lassen sich Verträge sowohl schriftlich als auch mündlich abschließen. Allerdings hat der Gesetzgeber für bestimmte Vertragsarten, darunter auch den Verbraucherkreditvertrag, die Schriftform angeordnet. Aufgrund der finanziellen Tragweite von Kreditgeschäften sollen Verbraucher dadurch vor unüberlegtem Handeln geschützt werden. Darüber hinaus erleichtert die Schriftform in Streitfällen die Beweisführung.

Für die Einhaltung der Schriftform genügt auch die so genannte maschinenschriftliche Textfassung, beispielsweise in Form eines Online-Textes, den der Kreditnehmer durch die Eingabe seiner PIN und TAN bestätigt.

Haben beide Vertragsparteien den Kreditvertrag durch ihre handschriftliche oder elektronische Unterschrift bestätigt, tritt der Vertrag in Kraft. Dabei muss der Vertragstext nicht zwangsläufig fertiggestellt sein: Wenn beispielsweise die kreditgebende Bank das Datum der Kreditauszahlung noch offenlässt und beide Parteien den Vertrag unterschrieben haben, ist er auch gültig, wenn die Bank das Auszahlungsdatum erst nachträglich einfügt.

Kreditvertrag unterschrieben: Zusage beider Vertragsparteien erforderlich

Eine wichtige Voraussetzung für die Gültigkeit eines Vertrages ist, dass alle Vertragspartner dem Vertrag ausdrücklich zustimmen. Bei schriftlichen Verträgen geschieht dies durch die eigenhändige bzw. elektronische Unterschrift des Vertragspartners oder die Unterschrift einer von ihm bevollmächtigten Person. Ein weiteres Kriterium für das Inkrafttreten eines Vertrages ist, dass die Willenserklärungen der beteiligten Vertragsparteien auch inhaltlich übereinstimmen. Das bedeutet zum Beispiel:

  • Unterschreiben Bankmitarbeiter und Kreditnehmer einen inhaltlich identischen Kreditvertrag, ist der Vertrag abgeschlossen.
  • Würde der Bankmitarbeiter nach der Unterschrift des Vertrags durch den Kreditnehmer nachträglich den Zinssatz erhöhen und danach unterschreiben, ist der Vertrag nicht abgeschlossen, weil die inhaltliche Übereinstimmung der beiden Willenserklärungen fehlt.

Was kann nach der Unterschrift schief gehen?

Wenn es um die Frage geht, ob bei einem unterschriebenen Kreditvertrag noch etwas schief gehen kann, gilt es somit zuerst zu klären, ob alle Unterschriften vorhanden sind und ob sie sich auf die identischen Vertragsinhalte beziehen.

Abfolge der Unterzeichnung

Wenn sich Bank und Kreditnehmer auf einen Vertrag geeinigt haben, stellt im Regelfall zuerst die Bank einen noch nicht unterschriebenen Vertragsentwurf aus – den so genannten Kreditantrag – und legt diesen dem Kreditnehmer zur Unterschrift vor.

Nach der Unterzeichnung des Kreditvertrags durch den Kreditnehmer prüft die Bank nochmals eingehend dessen Bonität. Ergeben sich nach dieser Prüfung keine negativen Merkmale, unterschreibt ein dafür autorisierter Mitarbeiter den Kreditvertrag. Dieser ist damit rechtsgültig, und die Bank verpflichtet sich zur Auszahlung des Kredites auf das vereinbarte Konto des Kreditnehmers.

Unterschrift der Bank ist entscheidend

Da üblicherweise die Unterzeichnung des Kreditvertrags zuerst durch den Kreditnehmer und danach durch die Bank erfolgt, ist im Regelfall die Unterschrift der Bank dafür entscheidend, dass bei der Auszahlung nichts mehr schief gehen kann.

So lange hingegen der Vertrag nur vom Kreditnehmer unterschrieben ist, kann die Bank immer noch einen Rückzieher machen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn sich bei der Kreditprüfung nach Antragseingang negative Merkmale ergeben, über die der Kreditnehmer die Bank im Vorfeld nicht informiert hat.

Kreditvertrag unterschrieben: Wann die Auszahlung erfolgt

Wenn ein bevollmächtigter Mitarbeiter der Bank nach dem Kreditnehmer den Kreditvertrag unterzeichnet hat, steht im Regelfall der Auszahlung des Kredites nichts mehr im Wege. Wie schnell das Geld auf dem Konto des Kreditnehmers landet, hängt nun in erster Linie von den organisatorischen Prozessen des Kreditinstitutes ab. Üblicherweise erfolgt die Kreditauszahlung innerhalb weniger Tage, bei manchen Banken sogar schon am nächsten Werktag.