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Selbstauskunft

Eine Selbstauskunft ist üblicherweise ein Dokument, mit dem Verbraucher Dritten die für einen Vertragsabschluss relevanten Informationen zur Verfügung stellen. Meistens handelt es sich bei der Vertragspartei um einen Kreditgeber oder Vermieter. Im Zuge der seit 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können nun auch Verbraucher von jedem Unternehmen eine Selbstauskunft einfordern.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Welche Daten enthält die klassische Selbstauskunft im Allgemeinen?
  3. Selbstauskunft für die Bank
  4. Mieterselbstauskunft
  5. Informationspflichten für Unternehmen durch die Datenschutz-Grundverordnung
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Jetzt Kreditvergleich starten

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Selbstauskunft informieren Verbraucher den Adressaten über ihre Bonität.
  • Eine Selbstauskunft dient Vermietern, Banken und anderen Unternehmen als Entscheidungsgrundlage dafür, ob sie mit der betreffenden Person ein Vertragsverhältnis eingehen.
  • Alle in einer Selbstauskunft getätigten Angaben müssen der Wahrheit entsprechen; die Empfänger fordern in der Regel entsprechende Nachweise.
  • Auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung haben auch Verbraucher das Recht, bei Unternehmen eine Selbstauskunft mit den über sie erfassten Daten anzufordern.

Welche Daten enthält die klassische Selbstauskunft im Allgemeinen?

Bei einer Selbstauskunft für Dritte handelt es sich für gewöhnlich um einen Fragebogen, der sowohl Informationen zur Person als auch zu den wirtschaftlichen Verhältnissen enthält. Obligatorisch sind Personenangaben wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum. Darüber hinaus enthält eine Selbstauskunft Angaben zu regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben. Diese Informationen ermöglichen es den Verwendern einzuschätzen, ob die Auskunft gebende Person sich beispielsweise die Wohnung oder das Darlehen leisten kann.

Es besteht übrigens keine gesetzliche Verpflichtung zur Selbstauskunft. Potenzielle Vermieter oder Kreditgeber können einen Bewerber beziehungsweise Antragsteller also nicht dazu zwingen, die gewünschten Angaben zu tätigen. Ohne das ausgefüllte Formular dürften die Chancen auf die Wohnung oder das Darlehen jedoch beträchtlich sinken.

Selbstauskunft für die Bank

Eine Selbstauskunft für eine Bank erfolgt üblicherweise mit einem von dieser vorgefertigten Formular. Auch wenn die geforderten Informationen sich je nach Kreditinstitut in Details unterscheiden, sind im Wesentlichen immer die gleichen Angaben zu machen. Welche Daten in den Rubriken „Einnahmen“ und „Ausgaben“ von Bedeutung sind, zeigt die nachfolgende Tabelle:

Übliche Positionen in der Rubrik „Einnahmen“
Übliche Positionen in der Rubrik „Ausgaben“
·       Gehaltszahlungen ·       Mietzahlungen
·       Rentenleistungen ·       Versicherungsbeiträge
·       Lohnersatzleistungen ·       Lebenshaltungskosten
·       Unterhalt ·       Sonstige Kosten
·       Zinseinnahmen
·       Mieteinnahmen
·       Einnahmen aus unternehmerischen Tätigkeiten
·       Sonstige Einnahmen

Aus der Gegenüberstellung beider Rubriken ergibt sich die Summe, die dem Antragsteller monatlich zur Kredittilgung zur Verfügung steht. Die Bank berücksichtigt bei ihrer Entscheidung über eine Kreditvergabe noch weitere Faktoren, die in einer Selbstauskunft für die Bank enthalten sind. Dazu gehören:

  • Vermögen: Hierzu zählen sämtliche Guthabenpositionen bei Finanzinstituten, Immobilienbesitz und Wertgegenstände. Auch Lebensversicherungen und andere vermögensbildende Policen nennen Antragsteller hier.
  • Forderungen: Diese Rubrik weist an andere Personen vergebene Kredite sowie die daraus resultierenden Zinserträge aus.
  • Schulden: Unter die Verbindlichkeiten fallen sämtliche Darlehen. Ob es sich um einen Kredit bei einer Privatperson oder einer Bank handelt, spielt keine Rolle. Eigentlich gehören auch höhere, noch nicht bezahlte Rechnungen dazu.

Selbstauskunft: Beim Kredit von enormer Bedeutung

Die Selbstauskunft ist ein wesentlicher Bestandteil des Kreditantrags. Mit ihrer Unterschrift bestätigen Antragsteller nämlich, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Vorsätzlich falsche Angaben zu machen oder relevante Daten wegzulassen, ist Betrug. Der Straftatbestand kann zu einer Geldstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren führen. Im Regelfall fordern die Kreditinstitute außerdem Nachweise für die getätigten Angaben. Geeignet dafür sind Gehaltsnachweise, aktuelle Kontoauszüge und Besitzurkunden (bei Wertpapieren und Immobilien).

Das Finanzinstitut wird in Eigenregie zusätzliche Informationen einholen. Mit seiner Unterschrift genehmigt der Antragsteller beispielsweise, dass die Bank Einsicht in das Grundbuch nimmt, bei Auskunfteien wie der Schufa Daten abfragt oder gegebenenfalls den zuständigen Steuerberater kontaktiert.

Mieterselbstauskunft

Jeder Vermieter möchte vor der Vertragsunterzeichnung wissen, was für ein Mensch in die Wohnung oder Immobilie einzieht. Schließlich hat kein Eigentümer Interesse daran, das Objekt an einen Mietnomaden zu vergeben. Allerdings ist die Mieterselbstauskunft nicht ganz so umfangreich wie die für Banken. Wichtig sind hier vor allem die Angaben zu den Einkommensverhältnissen, die Rückschlüsse auf die Bonität des Bewerbers zulassen. Eine Standardregel besagt, dass Wohnungssuchende mindestens das Dreifache der Warmmiete verdienen sollten. Ebenfalls von Bedeutung sind eventuelle Mietrückstände, Räumungsklagen, aber auch Zwangsvollstreckungen und eidesstattliche Versicherungen.

Einige Vermieter interessieren sich beispielsweise außerdem dafür, ob der Bewerber Haustiere besitzt oder Raucher ist. Allerdings darf der Vermieter lediglich solche Fragen stellen, die für das Mietverhältnis relevant sind. Steht eine Frage damit nicht im Zusammenhang, dürfen Wohnungssuchende sie sogar falsch beantworten, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Die nachfolgende Liste zeigt beispielhaft auf, wonach Vermieter nicht fragen dürfen:

  • Familienstand
  • Nationalität
  • Religion
  • Krankheiten
  • Vorstrafen

Informationspflichten für Unternehmen durch die Datenschutz-Grundverordnung

Gemäß der seit 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung haben Verbraucher das Recht, in regelmäßigen Abständen Auskunft über die Daten anzufordern, die Unternehmen über sie speichern. Sie können sich zudem darüber informieren lassen, ob ein Unternehmen überhaupt personenbezogene Informationen verarbeitet und in welchem Ausmaß dies gegebenenfalls geschieht.

Zu den Institutionen, die personenbezogene Daten sammeln und speichern, gehören auch Auskunfteien wie die Schufa. Diese Dienstleister haben detaillierte Kenntnisse über das Zahlungsverhalten eines Menschen. Daher fordern viele Unternehmen (etwa Versandhäuser und Mobilfunkbetreiber) eine Auskunft von der Schufa an, bevor sie eine Bestellung oder einen Vertrag genehmigen.

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