Nachrichten über Strom
Mehr rund um Strom
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1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 30 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.
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Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.
Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie. -
Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.
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Beim Wechsel des Stromanbieters sollten Sie auf einen günstigen Preis und faire Tarifbedingungen achten.
Laufzeiten und Kündigungsfrist: Je kürzer, desto besser. Erstvertragslaufzeit und Vertragsverlängerung sollten maximal 12 Monate betragen, die Kündigungsfrist nicht länger als 6 Wochen sein. Wer auf kurze Laufzeiten und Fristen achtet, kann schnell auf flexibler auf Marktveränderungen reagieren.
Preisgarantie: Preisgarantien schützen vor Preiserhöhungen und geben Kostensicherheit. Im Energiemarkt sind in vielen Fällen „eingeschränkte Preisgarantien“ in den Verträgen festgehalten. Der Anbieter gibt dann lediglich Erhöhungen weiter, die er nicht selbst beeinflussen kann, wie z.B. Steuern, Abgaben und Umlagen.
Bonuszahlungen: Boni machen Tarife für die Dauer der Erstvertragslaufzeit sehr günstig. Wer längerfristig sparen will, sollte einmal im Jahr seinen Stromtarif überprüfen.
Was sagen andere Kunden: Wer sich ein umfassendes Bild über seinen Wunschanbieter machen möchte, sollte auch die Bewertungen und Erfahrungsberichte anderer Kunden lesen.
Kündigung: In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung beim bisherigen Versorger. Mit zwei Ausnahmen: Läuft der Vertrag in Kürze aus, sollten Sie besser selbst kündigen. Auch wenn Sie eine Preiserhöhung erhalten haben und von Ihren Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, sollten Sie die Kündigung in die eigene Hand nehmen.
Wechsel findet nur auf dem Papier statt: Der Anbieterwechsel selbst dauert drei bis sechs Wochen. Die Leitungen und Zähler bleiben im Besitz des örtlichen Netzbetreibers, der bei Störungen auch weiterhin der Ansprechpartner vor Ort bleibt. Die ununterbrochene Versorgung mit Strom ist gesetzlich garantiert.