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Inhalt dieser Seite
  1. Ab dem 01.03. beginnt das neue Versicherungsjahr
  2. Das Wichtigste in Kürze
  3. Die richtige Mopedversicherung wählen
  4. Beginn des Versicherungsjahrs für die Mopedversicherung
  5. Hinweise zum Moped-Kennzeichen
  6. Kann ich eine Mopedversicherung übertragen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Steuerfreie Fahrzeuge mit limitierter Motorleistung müssen ein Versicherungskennzeichen aufweisen.
  • Für die Mopedversicherung gelten als Obergrenze 45 km/h und 50 Kubikzentimeter.
  • Das Versicherungsjahr dauert vom 1. März bis zum letzten Februartag des Folgejahres.

Die richtige Mopedversicherung wählen

Im Gegensatz zu einer Auto- oder Motorradversicherung beinhaltet die Mopedversicherung nur eine Haftpflicht und auf Wunsch eine Teilkasko. Vollkaskoschutz fürs Motorrad ist nicht möglich.

Zunächst einmal steht die Versicherungssumme für die Haftpflichtversicherung im Vordergrund. Diese sollte so hoch wie möglich ausfallen, da Personenschäden für den Verursacher in einem finanziellen Debakel enden können. Hintergrund dafür ist Paragraf 823, Abs. 1 BGB, der die Schadensersatzpflicht regelt:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Im Zusammenhang mit Personenschäden schließt dies auch die Kosten für medizinische Heilbehandlung des Geschädigten, Reha-Maßnahmen, Schmerzensgeld und gegebenenfalls eine lebenslange Rentenzahlung mit ein. Eine Versicherungssumme von 100 Millionen Euro ist heute Standard.

In der Haftpflicht gibt es keine Selbstbeteiligung. Diese greift aber bei den meisten Anbietern bei der Teilkasko und beläuft sich auf 150 Euro. Bei Entwendung des Mopeds erhöht sich die Selbstbeteiligung allerdings auf 300 Euro. Folgenden Versicherungsschutz sollte die Teilkasko-Mopedversicherung aufweisen:

  • Brand, Kurzschluss, Explosion
  • Diebstahl und Raub
  • Naturgewalten
  • Zusammenstoß mit Haarwild
  • Glasbruch
  • Schäden durch Marderbiss
  • Freie Werkstattwahl

Für Elektrofahrzeuge gilt die Besonderheit, dass der Akku im Rahmen der Elektrokasko mitversichert sein sollte.

Es ist nicht auszuschließen, dass der Versicherungsnehmer das Moped auch im Ausland nutzt. Dies kann gerade dann der Fall sein, wenn er in einer Grenzregion, beispielsweise Kehl und Straßburg, wohnt. Der Auslandsschutz erstreckt sich bei der Haftpflicht und der Teilkasko auf eine europaweite Geltung.

Welche Zusatzbausteine lohnen sich?

Zunächst einmal kann der Einschluss der Teilkaskoversicherung, bei einem Fahrzeug mit Elektromotor die Elektroteilkasko, nicht schaden.

Mopedfahrer sind einem überdurchschnittlichen Unfallrisiko ausgesetzt. Eine private Unfallversicherung kommt auf, wenn der Fahrer durch einen Unfall anhaltende gesundheitliche Schäden davon trägt.

Beginn des Versicherungsjahrs für die Mopedversicherung

Im Gegensatz zur Kfz-Versicherung, die als einheitliches Beginndatum den 1. Januar vorsieht, startet die Mopedversicherung am 1. März und dauert bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres.

Versicherungsschutz endet automatisch

Der Versicherungsvertrag wird immer nur auf ein Jahr abgeschlossen und endet automatisch am letzten Tag des Februars im Folgejahr. Schließt der Versicherungsnehmer den Vertrag beispielsweise erst im Mai oder August, mindert sich die Prämie entsprechend.

Hinweise zum Moped-Kennzeichen

Farbwechsel beim Versicherungskennzeichen

Durch die jährlich wechselnden Farben des Kennzeichens ist sofort ersichtlich, ob das Moped ordnungsgemäß versichert ist oder nicht. Wer ein Moped mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr einsetzt, macht sich zum einen strafbar, muss zum anderen im Fall eines Unfalls für alle Kosten selbst aufkommen.

Wo muss ich das Kennzeichen anbringen?

Zur Anbringung des Versicherungskennzeichens gibt es im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Abschnitt 5, Paragraf 27, Abs. 3 klare Vorschriften:

„Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Kraftfahrzeug in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar sein.“

Kann ich eine Mopedversicherung übertragen?

Da die Rechtsgrundlagen für eine Mopedversicherung und eine Kfz-Versicherung unterschiedlicher Natur sind, ist ein Übertrag, beispielsweise durch ein Wechselkennzeichen, nicht möglich. Es gibt aber einige Versicherer, welche die schadensfreie Zeit in der Mopedversicherung bei Erstzulassung eines Autos auf den bisherigen Mopedfahrer auf die Autoversicherung anrechnen. Betrachtet man die extrem niedrigen Prämien für eine Mopedversicherung, kann es Sinn machen, ein Moped zu versichern, auch wenn es bis zum 17. oder 18. Geburtstag nur unbenutzt in der Garage steht.