Kreditzusage: Kann die Bank die Zusage widerrufen?
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Mit der Kreditzusage informiert die Bank den Kreditnehmer, dass sein Antrag genehmigt ist und der Kredit zur Auszahlung bereitsteht.
Das Wichtigste in Kürze
- Voraussetzung für die Erteilung einer Kreditzusage ist der Kreditantrag des Kreditnehmers und ein positives Ergebnis der Bonitätsprüfung.
- Eine Kreditzusage kann widerruflich oder unwiderruflich sein.
- Wenn der Abruftermin der Kreditsumme zum Zeitpunkt der Kreditzusage nicht feststeht, ist die Zusage meist befristet.
Kreditzusage: Definition des Begriffes
Bei der Kreditzusage handelt es sich um die Ankündigung der Bank gegenüber einem Kreditnehmer, dass sie dessen Kreditantrag genehmigt hat und bereit ist, die vereinbarte Kreditsumme auszuzahlen. Damit kann der Antragsteller davon ausgehen, dass die Bank innerhalb kurzer Zeit den Kreditbetrag auf das Girokonto des Kreditnehmers überweist.
Je nach Ausgestaltung des Kreditvertrags kann die Kreditzusage der Bank unter dem Vorbehalt stehen, dass der Kreditnehmer die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt. Dies kann beispielsweise die Stellung von Kreditsicherheiten etwa in Form eines Grundpfandrechts bei der Immobilienfinanzierung sein.
In rechtlicher Hinsicht handelt es sich bei der Kreditzusage um eine Willenserklärung der Bank. Weil im Regelfall der Kreditnehmer schon zuvor mit der Stellung des Kreditantrags eine verbindliche Willenserklärung abgegeben hat, wird der Kreditvertrag mit der Kreditzusage der Bank rechtskräftig.
Unter welchen Voraussetzungen erteilt die Bank eine Kreditzusage?
Bevor die finanzierende Bank einem Verbraucher eine Kreditzusage erteilt, sind einige Bedingungen zu erfüllen.
Willenserklärung des Kreditnehmers
Zunächst einmal muss der Kreditnehmer ausdrücklich bekunden, dass er den von ihm gewünschten Kredit in Anspruch nehmen will. Dies geschieht üblicherweise mit der Einreichung des eigenhändig oder digital unterzeichneten Kreditantrags bei der Bank.
Prüfung der Bonität
Die Vergabe eines Kredites bedeutet für die Bank, dass sie über die gesamte Laufzeit hinweg darauf vertrauen muss, dass der Kreditnehmer die vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen pünktlich und zuverlässig leistet.
Daher erfolgt die Kreditzusage erst nach der eingehenden Prüfung der Bonität des Antragsstellers. Dazu zählen in erster Linie:
- die Prüfung der Einkommensverhältnisse auf Basis von eingereichten Gehalts- oder Einkommensnachweisen
- die Berechnung auf Basis der üblichen Lebenshaltungskosten, ob sich der Kreditnehmer die laufenden Zins- und Tilgungsraten dauerhaft leisten kann
- bei der Vereinbarung von Kreditsicherheiten gegebenenfalls die Prüfung von deren Werthaltigkeit
- die Einholung einer Auskunft bei der Schufa über bereits bestehende Kreditverpflichtungen und eventuelle Negativmerkmale wie Pfändung, gerichtliches Mahnverfahren oder Privatinsolvenz
Übereinstimmung der Willenserklärungen
Nicht zuletzt ist auch die Übereinstimmung der Willenserklärung von Kreditnehmer und Kreditgeber eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung einer Kreditzusage. Dies betrifft insbesondere die wichtigsten Eckpunkte des Kreditvertrags wie Kreditsumme, jährlicher Zins, Dauer des Zinsbindung bzw. Gesamtlaufzeit des Kredites, Höhe der Zins- und Tilgungsraten sowie individuelle Vereinbarungen etwa zur Sondertilgung.
Widerrufliche und unwiderrufliche Kreditzusage
Die Kreditzusage kann aus Sicht der Bank mit unterschiedlichen Konsequenzen verbunden sein – je nachdem, ob es sich um eine unwiderrufliche oder um eine widerrufliche Zusage handelt.
Unwiderrufliche Kreditzusage
Unwiderruflich ist eine Kreditzusage, wenn eine Bank ausdrücklich darauf verzichtet, ihre Zusage vor der Kreditauszahlung wieder zurückzuziehen. Eine Zusage ist auch dann unwiderruflich, wenn die Auszahlung davon abhängt, dass der Kreditnehmer noch bestimmte Voraussetzungen erfüllt, die ausschließlich in seinem Einflussbereich liegen. Dazu zählt beispielsweise die Stellung von Kreditsicherheiten.
Widerrufliche Kreditzusage
Wenn sich die Bank vorbehält, die Zusage bis zur Auszahlung einseitig wieder zurückzuziehen, handelt es sich um eine widerrufliche Kreditzusage. Das ist unter anderem häufig bei Großkrediten der Fall, die einer Bestätigung von Gremien wie Aufsichtsrat oder Vorstand bedürfen und bis dahin unter dem Vorbehalt des Widerrufs stehen.
Kann die Bank eine Kreditzusage nach der Auszahlung widerrufen?
Ein Widerruf der Kreditzusage durch die Bank ist nur vor der Auszahlung möglich. Nach der Auszahlung kann die Bank jedoch unter bestimmten Voraussetzungen den Kredit aus wichtigem Grund kündigen und die sofortige Rückzahlung verlangen. Dieses Recht hat die Bank etwa dann, wenn der Kreditnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt und mit den Zins- und Tilgungszahlungen im Verzug ist.
Ist eine Kreditzusage befristet?
Wenn der Kreditvertrag so gestaltet ist, dass die Bank die Kreditsumme erst auf Abruf des Kreditnehmers auszahlt, trägt die Bank im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Abruf das Zinsänderungsrisiko. Hat sie die Auszahlung des Kredites zu einem fest vereinbarten Zinssatz zugesagt, muss sie sich an den Festzins halten, auch wenn sich die Marktzinsen zwischen Zusage und Auszahlung erhöht haben.
Um dieses Risiko zu begrenzen, befristen Banken in aller Regel ihre Zusage bei Krediten mit noch nicht festgelegtem Auszahlungstermin auf zumeist 14 bis 30 Tage. Hat der Darlehensnehmer nach Ablauf der Frist das Darlehen nicht abgerufen, erlischt die Zusage.