Ihr unabhängiger Versicherungsmakler - Erstinformation
Günstige Versicherungen im Vergleich
Mit den Versicherungsexperten von VERIVOX
Mit den Tarifexperten von VERIVOX finden Sie jederzeit den besten Tarif für Ihre Versicherung - ganz gleich, was Sie absichern möchten. Dank des kostenlosen online Vergleichsrechners können Sie sicher und kostenfrei Tarfe nach Ihren persönlichen Wunschkriterien filtern und direkt online zu Ihrem präferierten Anbieter wechseln. Ob Kfz-Versicherung, Altersvorsorge oder Zusatzversicherungen - finden Sie jetzt Ihre Wunschtarife auf Verivox.de!
Unsere meistgenutzten Vergleiche
- Diese Versicherungen brauchen Sie
Diese Versicherungen brauchen Sie
Weitere Kfz-Produkte
Weitere Produkte
Weitere Haus- und Wohnungs-Produkte
Weitere Gesundheits-Produkte
Weitere Vorsorge-Produkte
Weitere Tier-Produkte
Weitere Berufs- und Gewerbeprodukte
Mehr rund um Versicherungen
-
Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
-
Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
-
Für die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs benötigt die Zulassungsbehörde folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugbrief)
- Kennzeichenschilder
- ggf. Verbleib- bzw. Verwertungsnachweis
-
Mit der Forderungsausfalldeckung sichern Sie sich gegen Schäden ab, die andere Ihnen zufügen.
Eigentlich müsste hier die Privathaftpflicht des Verursachers zahlen. Hat dieser aber selbst keine Privathaftpflicht und auch keine ausreichenden finanziellen Mittel, um den entstandenen Schaden zu begleichen, dann springt Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung für Sie ein und übernimmt die Kosten. Voraussetzung hierfür ist üblicherweise, dass ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil gegen den Schadenverursacher vorliegt.
Die Ausfalldeckung ist in vielen Tarifen der Privathaftpflicht enthalten. Für die Erstattung gilt oft eine Mindestschadenhöhe, zum Beispiel 2.500 Euro. Besonders empfehlenswert sind Tarife, die gänzlich auf eine Mindestschadenhöhe verzichten.
Das ist Verivox

Seit 1998 haben unsere Experten über 8 Millionen Verbrauchern beim Vergleichen und Sparen geholfen.
Mehr erfahren
Sie können bei Verivox stets auf aktuelle Tarifangebote und einen mehrfach ausgezeichneten Kundenservice vertrauen.
Mehr erfahren
Wir finanzieren uns durch Provisionen und sind dennoch unabhängig - dank unserer größtmöglichen Marktabbildung.
Mehr erfahren