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Staatliche Förderungen auf einen Blick

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Ob Hauskauf, Umstieg auf erneuerbare Energieträger, Altersvorsorge oder berufliche Weiterbildung: Der Staat hält für die Bürger Fördermittel in Form von zinsverbilligten Krediten und Zuschüssen bereit. Geldgeber sind je nach Förderprogramm Institutionen des Bundes oder der Länder. Der nachfolgende Überblick zeigt, für welche Vorhaben staatliche Fördergelder zur Verfügung stehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Besonders vielfältige staatliche Förderprogramme gibt es für Käufer und Eigentümer von Wohnimmobilien.
  • Bei der Altersvorsorge und dem privaten Vermögensaufbau können Sparer von Förderprogrammen wie Riester-Rente, Rürup-Rente oder Arbeitnehmersparzulage profitieren.
  • Auch die berufliche Weiterbildung honoriert der Fiskus mit Fördermittel. Bekannte Beispiele sind das Aufstiegs-Bafög und die Bildungsprämie.

Staatliche Förderung beim Hauskauf

Beim Realisieren des Traums von den eigenen vier Wänden können Immobilienkäufer und Bauherren verschiedene Fördermittel in Anspruch nehmen.

KfW-Förderung

Die bundeseigene Förderbank KfW bietet verschiedene Fördermittel für Immobilienkäufer an. Interessant ist vor allem das Förderprogramm „Wohngebäude – Kredit“, wenn die neu gekaufte oder selbst gebaute Wohnimmobilie besonders energieeffizient ist. Zusätzlich zum günstigen Zins profitieren Eigentümer von einem Tilgungszuschuss, dessen Höhe vom Energieverbrauch der Immobilie abhängt. Bauherren können die KfW-Förderung im Rahmen der Immobilienfinanzierung bei ihrer Hausbank beantragen.

Landesfördermittel

Ergänzend zur KfW-Förderung bieten die Förderbanken der Bundesländer weitere Unterstützung für Bauherren und Immobilienkäufer. Im Mittelpunkt steht hierbei die Förderung von jungen Familien sowie des energiesparenden Bauens. Ebenso wie bei der KfW sind die Hausbanken der Finanzierungsnehmer für die Vermittlung der Fördermittel zuständig.

Fördermittel für Renovierung und erneuerbare Energie

Wer bereits eine Immobilie besitzt und diese renovieren möchte oder eine Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien plant, kann ebenfalls auf Subventionen der KfW zugreifen:

  • Förderprogramme „Erneuerbare Energien - Standard“. Wer sich für eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach entscheidet, erhält von der KfW dafür einen zinsgünstigen Kredit. Hierbei können bis zu 100 Prozent der Investitionskosten beantragt werden. Die Förderung finanziert Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme (u. a. auch für Wasser, Wind, Biogas) sowie für Speicher und Netze.
  • Förderprogramme für effiziente Gebäude "Wohngebäude - Kredit". Je nach Umfang der Maßnahmen und dem Energieeffizienz-Standard nach der Sanierung steht das Programm in unterschiedlichen Varianten zur Verfügung. Hauseigentümer erhalten bis zu 150.000 Euro Förderkredit mit einem vergünstigten Zinssatz. Nach Abschluss der Arbeiten und abhängig von der Effizienzhaus-Stufe gibt es zusätzlich einen einmaligen Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent.
  • Förderprogramm „Altersgerecht umbauen“. Auch für den altersgerechten Umbau stellt die KfW wahlweise zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse zur Verfügung. Neben der Reduzierung von Barrieren fördert der Staat auch Maßnahmen zum Schutz vor Einbrechern.

Weitere Zuschüsse gewährt der Staat denjenigen, die bei der Heizung auf erneuerbare Energieträger umsteigen.

  • BAFA-Zuschuss für Sanierung und erneuerbare Energien. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wer beispielsweise eine thermische Solaranlage, eine Wärmepumpe oder einen Holzpellet-Kessel als Wärmequelle für die Heizung installiert, kann einen Zuschuss beantragen. Dessen Höhe hängt von der Art des Energieträgers und den konkreten Maßnahmen ab.

Zuschüsse vom Staat für Anleger

Für die Altersvorsorge und den Vermögensaufbau gewährt der Fiskus Subventionen, teilweise als Zuschüsse und teilweise in Form von steuerlichen Vorteilen.

Förderung der privaten Altersvorsorge

Verbraucher tun gut daran, für die im Rentenalter zu erwartende Einkommensminderung vorzusorgen und Kapital für zusätzliche spätere Einkünfte anzusparen. Finanzielle Unterstützung gibt es vom Staat bei zwei Vorsorgemodellen:

  • Riester-Rente. Wer Pflichtmitglied in der Rentenversicherung ist, kann mit einem Riester-Sparplan jährliche Zulagen einstreichen. Die Grundzulage pro Sparer beträgt 175 Euro, dazu kommt pro Kind eine Kinderzulage von 185 Euro, bei ab 2008 geborenen Kindern sogar 300 Euro. Als förderfähige Anlageprodukte gibt es Bank-, Fonds- und Versicherungssparpläne. Mit der Wohn-Riester-Variante können Immobilieneigentümer die Finanzierung des Eigenheims bezuschussen lassen.
  • Basis-Rente. Diese auch als Rürup-Rente bezeichneten Versicherungs- oder Fondssparpläne stehen allen Bundesbürgern offen. Damit können auch Selbstständige, die kein Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind, staatlich geförderte Altersvorsorge betreiben. Ein Teil der eingezahlten Beiträge ist steuerlich absetzbar. Voraussetzung ist, dass das Kapital mit dem Eintritt in den beruflichen Ruhestand in eine lebenslange Rente umgewandelt wird.

Betriebliche Altersvorsorge

Steuerliche Vergünstigungen gibt es auch für die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Hierbei wandelt der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts in Sparbeiträge um, die er beispielsweise in einen Pensionsfonds oder in einen Versicherungssparplan einzahlen kann. Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 Prozent beizusteuern. Welches Anlageprodukt zum Einsatz kommt, entscheidet der Arbeitgeber.

Staatliche Förderung für vL-Sparpläne

Arbeitnehmer können im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen (vL) Arbeitnehmersparzulage vom Staat erhalten. Voraussetzung ist der Abschluss eines zulagenfähigen Aktienfondssparplans oder Bausparvertrags und die Einhaltung der Einkommensgrenze, die je nach Familienstand und gewähltem Sparprodukte zwischen 17.900 und 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen liegt. Abhängig von Anlageform und Ratenhöhe kann die Zulage bis zu 123 Euro pro Jahr betragen.

Staatliche Förderung für Weiterbildung und Qualifizierung

Wer sich beruflich weiterbildet, hat bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Das honoriert der Staat mit Fördermitteln für die Weiterbildung. Weit verbreitet sind vor allem zwei Förderwege:

  • Aufstiegs-Bafög.Als Variante des vor allem Studierenden zugedachten Bafög kommt das Aufstiegs-Bafög denjenigen zugute, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben und sich weiterqualifizieren wollen. Typische Beispiele sind Weiterbildungen zum Fachwirt, Techniker oder Handwerksmeister. Die Förderung setzt sich zu 50 Prozent aus einem KfW-Darlehen und zu 50 Prozent aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zusammen. Wer sich nach erfolgreichem Abschluss selbstständig macht, erhält sogar einen 100-prozentigen Erlass.

Gibt es eine offizielle Förderdatenbank?

Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Online-Datenbank angelegt, die den Bürgerinnen und Bürgern Auskunft über die Fördermaßnahmen der EU, des Bundes und der Länder gibt. Die Datenbank ist im Internet unter www.foerderdatenbank.de erreichbar und enthält eine Suchfunktion, anhand derer die Nutzer zielgerichtet nach den für sie relevanten Fördermitteln suchen können.