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Vorteile & Förderung im Überblick

Rürup-Rente: Die Basisrente im Vergleich

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Inhalt dieser Seite
  1. Die Rürup-Rente: Altersvorsorge für Selbstständige
  2. Förderberechtigung und Voraussetzungen der Rürup-Rente
  3. Höchstgrenze 2023
  4. Rürup-Rente: Übersicht der Vertragsarten
  5. Vorteile der Rürup-Rentenversicherung
  6. Nachteile der Rürup-Rentenversicherung
  7. Vorteile vom Rürup-Fondssparplan
  8. Nachteile vom Rürup-Fondssparplan
  9. Steuerliche Vorteile und Förderung der Rürup-Rente
  10. Rürup-Rente: Lohnenswert bei hoher Steuerlast
  11. Die Rürup-Rente: Flexibilität und Auszahlungsphase
  12. Besondere Regelungen und Optionen
  13. Vorteile und Nachteile der Rürup-Rente
  14. Richtiges Vorgehen bei der Rürup-Rente
  15. Unser Fazit zur Rürup-Rente
  16. Häufig gestellte Fragen
  17. Das ist Verivox

Die Rürup-Rente: Altersvorsorge für Selbstständige

Die Rürup-Rente, auch bekannt als Basisrente, ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge in Deutschland. Sie ist benannt nach dem deutschen Ökonomen Bert Rürup. Sie wurde 2005 eingeführt, um insbesondere Selbständigen und Freiberuflern, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, eine steuerbegünstigte Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge zu bieten.

Attraktive Altersvorsorge durch steuerliche Vorteile

Der besondere Vorteil der Rürup-Rente liegt in ihrer hohen steuerlichen Absetzbarkeit. Die Beiträge zur Rürup-Rente können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wobei der absetzbare Anteil Jahr für Jahr ansteigt. Allerdings sind die Auszahlungen im Alter dann vollständig zu versteuern. Zudem zeichnet sich die Rürup-Rente durch eine lebenslange Rentenzahlung aus, wobei Kapitalauszahlungen nicht möglich sind.

Förderberechtigung und Voraussetzungen der Rürup-Rente

Grundsätzlich ist jeder in Deutschland Steuerpflichtige berechtigt, eine Rürup-Rente abzuschließen und damit von der staatlichen Förderung zu profitieren. Der Personenkreis, der von der Rürup-Rente besonders profitiert, sind jedoch Selbständige und Freiberufler, da sie nicht zur gesetzlichen Rentenversicherung beitragen können und somit ein erhöhtes Bedürfnis nach privater Altersvorsorge haben. Aber auch für Angestellte, die über der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung liegen, kann die Rürup-Rente eine sinnvolle Ergänzung zur Altersvorsorge sein.

Höchstgrenzen für steuerliche Absetzbarkeit

Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Rürup-Rente ist einer ihrer Hauptvorteile. Es existieren jedoch festgelegte Höchstgrenzen, bis zu denen die eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können. Dieser Betrag orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung (West). (Quelle: Deutsche Rentenversicherung)

Höchstgrenze 2023

Die Höchstgrenze liegt im Jahr 2023 bei 26.527,80 Euro für Alleinstehende, für Ehepaare gilt der doppelte Betrag.

Die Höchstgrenzen umfassen sämtliche Beiträge zur Altersvorsorge, die als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Das schließt also auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und zu landwirtschaftlichen Alterskassen ein. Der Beitrag zur Rürup-Rente konkurriert also um den Sonderausgabenabzug mit diesen anderen Formen der Altersvorsorge.

Rürup-Rente: Übersicht der Vertragsarten

Die Rürup-Rente bietet unterschiedliche Vertragsvarianten, die es ermöglichen, individuell auf die finanziellen Bedürfnisse und die Risikobereitschaft des Anlegers einzugehen. Zwei dieser Varianten sind der Rürup-Fondssparplan und die Rürup-Rentenversicherung.

1. Die Rürup-Rentenversicherung

Die Rürup-Rentenversicherung zeichnet sich insbesondere durch ihre Sicherheit und garantierten Leistungen aus. Die Funktionsweise ähnelt der einer klassischen Rentenversicherung: Der Versicherungsnehmer zahlt regelmäßig Beiträge in den Vertrag ein und erhält dafür im Alter eine lebenslange Rente. Die Höhe der Rentenzahlungen ist dabei abhängig von der Dauer und der Höhe der Einzahlungen, dem Rentenbeginn und den zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen des Versicherers.

Neben den garantierten Rentenzahlungen besteht bei der Rürup-Rentenversicherung zusätzlich die Möglichkeit einer Überschussbeteiligung. Diese ist allerdings nicht garantiert und hängt vom wirtschaftlichen Erfolg des Versicherers ab. Bei einer positiven Entwicklung können die Rentenzahlungen dadurch erhöht werden, allerdings können sie im umgekehrten Fall auch geringer ausfallen.

Vorteile der Rürup-Rentenversicherung

  • Garantierte Rentenzahlungen: Unabhängig von der Entwicklung am Kapitalmarkt erhält der Versicherungsnehmer eine garantierte Rente.
  • Überschussbeteiligung: Bei guter wirtschaftlicher Lage des Versicherers kann sich die Rentenhöhe durch Überschüsse erhöhen.
  • Steuerliche Förderung: Die Beiträge zur Rürup-Rentenversicherung können steuerlich geltend gemacht werden.

Nachteile der Rürup-Rentenversicherung

  • Keine Kapitalauszahlung: Die Kapitalauszahlung ist bei der Rürup-Rente gesetzlich ausgeschlossen.
  • Keine Vererbbarkeit: Das angesparte Kapital kann nicht vererbt werden, es sei denn, es wurde eine Hinterbliebenenrente vereinbart.
  • Rentenbeginn: Die Rente kann frühestens mit 62 Jahren bezogen werden. Ein vorzeitiger Rentenbezug ist nicht möglich.

2. Der Rürup-Fondssparplan

Ein Rürup-Fondssparplan ist die zweite Form der Rürup-Rente, bei der die Beiträge in Investmentfonds investiert werden. Das kann entweder über einen Fondssparplan oder über eine fondsgebundene Rentenversicherung geschehen.

Bei einem Fondssparplan legt der Sparer regelmäßige Beträge an, die dann in ausgewählten Investmentfonds investiert werden. Das Besondere an einem Rürup-Fondssparplan ist, dass er die steuerlichen Vorteile einer Rürup-Rente mit den Chancen des Kapitalmarktes verbindet. Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung fließen die Beiträge ebenfalls in Fonds, allerdings wird hier zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente garantiert.

Ein Rürup-Fondssparplan bietet Chancen, da er im Vergleich zu klassischen Rentenversicherungen in der Regel höhere Renditen erzielen kann. Denn die Rendite hängt von der Entwicklung der Fonds ab, in die investiert wird. Allerdings birgt dies auch Risiken. Die Fonds können Schwankungen unterliegen und es besteht das Risiko von Verlusten, wenn die Fonds sich schlecht entwickeln. Zudem gibt es bei einem Rürup-Fondssparplan keine garantierte Rentenhöhe, die Höhe der Auszahlungen hängt von der Entwicklung der Fonds ab.

Vorteile vom Rürup-Fondssparplan

  • Höhere Renditechancen durch die Investition in Fonds
  • Steuerliche Vorteile durch staatliche Förderung
  • Flexibilität in der Wahl der Fonds und Anpassungsmöglichkeit an das individuelle Risikoprofil

Nachteile vom Rürup-Fondssparplan

  • Risiko von Verlusten durch schlechte Fondsentwicklung
  • Keine garantierte Rentenhöhe
  • Bei Fondssparplänen keine garantierte lebenslange Rente (im Gegensatz zu fondsgebundenen Rentenversicherungen)

Steuerliche Vorteile und Förderung der Rürup-Rente

Einer der größten Vorteile der Rürup-Rente ist ihre steuerliche Förderung. Die Beiträge zur Rürup-Rente können als Sonderausgaben innerhalb der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass sie das zu versteuernde Einkommen reduzieren und so die Steuerlast mindern.

Steuerlicher Vorteile bis zum Höchstbetrag

Der Sonderausgabenabzug ist jedoch nicht unbegrenzt. Er ist durch einen Höchstbetrag begrenzt. Dieser Höchstbetrag umfasst neben den Beiträgen zur Rürup-Rente auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zu berufsständischen Versorgungswerken.

Was ist die nachgelagerte Versteuerung bei Rürup-Rente?

Ein zusätzlicher wichtiger Aspekt bei der Rürup-Rente ist die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass die Rentenleistungen, die man im Alter erhält, vollständig versteuert werden müssen. Die Höhe der Steuer hängt dabei vom individuellen Steuersatz im Rentenalter ab. Da viele Menschen im Rentenalter einen geringeren Steuersatz haben als während ihrer Erwerbstätigkeit, kann dies trotz der vollen Besteuerung einen steuerlichen Vorteil darstellen.

Rürup-Rente: Lohnenswert bei hoher Steuerlast

Die steuerliche Förderung der Rürup-Rente ist vor allem für Selbständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte attraktiv, die hohe Steuern zahlen und eine hohe Steuerersparnis erzielen können. Für Personen mit geringem Einkommen und entsprechend geringer Steuerlast kann die Rürup-Rente hingegen weniger attraktiv sein.

Die steuerlichen Aspekte der Rürup-Rente im Überblick

  • Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge als Sonderausgaben
  • Nachgelagerte Besteuerung der Rentenleistungen im Alter
  • Besonders attraktiv für Personen mit hohem Einkommen und hoher Steuerlast

Die Rürup-Rente: Flexibilität und Auszahlungsphase

Neben den steuerlichen Vorteilen bietet die Rürup-Rente auch eine gewisse Flexibilität in Bezug auf die Beitragszahlungen und die Auszahlungsphase. Dies betrifft die Möglichkeit, die Höhe der Beiträge und den Zeitpunkt ihrer Zahlung anzupassen, sowie die Art und Weise, wie die Rente im Alter ausgezahlt wird. Allerdings gibt es auch bestimmte Regeln und Einschränkungen, die dabei beachtet werden müssen.

Rentenbeginn

Der Rentenbeginn bei der Rürup-Rente ist gesetzlich festgelegt und beträgt derzeit frühestens das 62. Lebensjahr. Dies gilt für alle Verträge, die ab 2012 abgeschlossen wurden. Dabei ist zu beachten, dass der Rentenbeginn einmal festgelegt und später nicht mehr verändert werden kann. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Beginn der Rente hinauszuzögern, was zu einer höheren monatlichen Rentenzahlung führt.

Rentenhöhe

Die Rentenhöhe bei der Rürup-Rente hängt hingegen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Höhe und Dauer der eingezahlten Beiträge, das Alter bei Vertragsabschluss und der Rentenbeginn, der gewählte Tarif sowie die Überschussbeteiligung des Versicherers. Bei der fondsgebundenen Rürup-Rente hängt die Rentenhöhe zudem von der Entwicklung der gewählten Fonds ab. Eine garantierte Rentenhöhe wird nur bei der klassischen und der fondsgebundenen Rürup-Rente mit Garantiezusage angeboten. Bei einem Rürup-Fondssparplan hingegen variiert die Rentenhöhe je nach Fondsperformance.

Kapitalauszahlungsoptionen

Die Rürup-Rente zeichnet sich durch ihre Auszahlungsform als lebenslange Rentenleistung aus. Das bedeutet, dass eine einmalige Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn gesetzlich ausgeschlossen ist. Stattdessen wird das angesparte Kapital in monatlichen Rentenleistungen ausgezahlt, die bis zum Lebensende des Rentenempfängers fortgesetzt werden.

Diese Regelung birgt jedoch auch Einschränkungen. So kann der Versicherungsnehmer beispielsweise nicht über einen größeren Betrag auf einmal verfügen, um größere Anschaffungen zu tätigen oder unerwartete Kosten zu decken. Zudem ist es nicht möglich, das Kapital zu vererben. Stirbt der Rentenempfänger, fällt das angesparte Kapital an den Versicherer zurück, es sei denn, es wurde eine Hinterbliebenenrente vereinbart. Diese Regelungen besonderen Regelungen müssen zwingend berücksichtigt werden, wenn man die Flexibilität und Verfügbarkeit seines Altersvermögens bewertet.

Übersicht der Kapitalauszahlungsoptionen bei der Rürup-Rente:

  • Keine einmalige Kapitalauszahlung möglich
  • Auszahlung als lebenslange monatliche Rente
  • Keine Vererbbarkeit des Kapitals (es sei denn, eine Hinterbliebenenrente wurde vereinbart)
  • Teilauszahlungen und Rentenwahlrecht

Ein wesentlicher Aspekt der Rürup-Rente ist die fehlende Möglichkeit von Teilauszahlungen. Bei anderen Altersvorsorgeprodukten kann man oft einen Teil des angesparten Kapitals auf einmal entnehmen und den Rest als Rente beziehen. Bei der Rürup-Rente ist dies jedoch nicht möglich. Das angesparte Kapital muss vollständig in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt werden.

Das Rentenwahlrecht ist ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Rürup-Rente. Es bezieht sich auf die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Auszahlungsoptionen zu wählen, wenn die Rente beginnt. Bei der Rürup-Rente gibt es jedoch nur eine Auszahlungsoption: die lebenslange Rentenzahlung. Die Ausgestaltung der Rentenzahlung kann jedoch unterschiedlich sein, je nachdem, ob man eine klassische Rürup-Rente, eine fondsgebundene Rürup-Rente oder einen Rürup-Fondssparplan gewählt hat.

Besondere Regelungen und Optionen

Besondere Regelungen und Optionen für Versicherte sind bei jeder Versicherung zu finden. Selbstverständlich auch bei der Rürup-Rente.

Die Rürup-Renten genießen einen Sonderstatus, da sie nur eingeschränkt als Einkommen bei der Berechnung von Sozialleistungen berücksichtigt werden. Zudem sind sie in gewissen Grenzen vor einer Pfändung geschützt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Vererbbarkeit und Übertragbarkeit der Rürup-Rente. Im Todesfall können die angesparten Beiträge auf den Ehepartner oder die Kinder übertragen werden, was eine langfristige Absicherung der Hinterbliebenen ermöglicht. Allerdings nur dann, wenn das im Vorfeld so vereinbart wurde. Hier gibt es Unterschiede, die beim Vertragsabschluss unbedingt Berücksichtigung finden müssen.

Schonvermögen und Pfändungsfreigrenzen

Die Rürup-Rente bietet eine besondere Regelung in Bezug auf das Bürgergeld. Das bedeutet, dass die angesammelten Beiträge zur Rürup-Rente nicht als Vermögen bei der Berechnung von Sozialleistungen wie das Bürgergeld gelten. Dadurch haben Versicherte die Möglichkeit, eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen, ohne dass dies ihre Ansprüche auf staatliche Unterstützung gefährdet.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Rürup-Rente ist der Pfändungsschutz. Das bedeutet, dass die angesparten Beiträge in gewissem Umfang vor einer Pfändung geschützt sind. Die genauen Pfändungsfreigrenzen variieren je nach individueller Situation und können sich im Laufe der Zeit ändern. Es ist daher ratsam, sich über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu informieren, um den genauen Pfändungsschutz im Zusammenhang mit der Rürup-Rente zu kennen.

Vererbbarkeit und Übertragbarkeit

Die Rürup-Rente kann nicht im herkömmlichen Sinne vererbt werden. Sie kann nicht einfach an Kinder oder andere Familienmitglieder weitergegeben werden. Möglich ist jedoch ein Hinterbliebenenschutz: Die Hinterbliebenen (Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder) erhalten dann eine Rente, wenn diese Option zusätzlich im Rürup-Vertrag vereinbart wurde.

Die Übertragbarkeit der Rürup-Rente ist ebenfalls eingeschränkt. Im Gegensatz zu vielen anderen Arten von Rentenversicherungen kann eine Rürup-Rente nicht übertragen, verkauft oder verpfändet werden. Der Hauptgrund für diese Einschränkung ist, dass die Rürup-Rente in erster Linie dazu dient, eine lebenslange Altersvorsorge zu gewährleisten.

Vorteile und Nachteile der Rürup-Rente

Die Rürup-Rente bietet eine Reihe von Vorteilen, insbesondere für Selbständige und Freiberufler, die sonst wenig Möglichkeiten zur Altersvorsorge haben. Dazu gehören unter anderem:

  • Steuerliche Vorteile: Die Beiträge zur Rürup-Rente können in Deutschland als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dies reduziert das zu versteuernde Einkommen und kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen.
  • Lebenslange Rentenzahlungen: Die Rürup-Rente bietet eine lebenslange Rentenzahlung, die eine finanzielle Sicherheit im Alter gewährleistet.
  • Insolvenzschutz: Die Rürup-Rente ist vor einer möglichen Insolvenz geschützt. Im Falle einer Insolvenz kann das angesparte Kapital nicht zur Deckung der Schulden herangezogen werden.
  • Pfändungsschutz: Im Falle einer Pfändung ist das angesparte Kapital ebenfalls geschützt.

Es gibt jedoch auch einige Nachteile und Kritikpunkte, die oft in Bezug auf die Rürup-Rente genannt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Eingeschränkte Flexibilität: Die Rürup-Rente ist nicht übertragbar, veräußerbar oder beleihbar. Zudem können die Beiträge nicht flexibel angepasst werden.
  • Eingeschränkte Vererbbarkeit: Im Falle des Todes des Versicherten kann die Rürup-Rente nur an den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner weitergegeben werden, falls ein Hinterbliebenenschutz besteht.
  • Keine Kapitalauszahlung: Anders als bei anderen Rentenversicherungen ist bei der Rürup-Rente keine einmalige Kapitalauszahlung möglich. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Rente.
  • Hohe Kosten: Einige Anbieter von Rürup-Renten berechnen hohe Gebühren für die Verwaltung der Verträge, was die Rendite schmälern kann.

Richtiges Vorgehen bei der Rürup-Rente

Die Entscheidung für eine Rürup-Rente sollte immer auf Basis einer genauen Bedarfsermittlung und individuellen Planung erfolgen. Zuerst müssen deshalb der aktuelle finanzielle Status und die zukünftigen finanziellen Bedürfnisse bewertet werden. Wie viel Geld wird im Ruhestand benötigt und welche anderen Formen der Altersvorsorge liegen bereits vor? Wie viel kann man als Versicherungsnehmer monatlich oder jährlich in eine Rürup-Rente investieren? Dies sind Fragen, die beantwortet werden müssen, um die Bedarfsermittlung durchzuführen.

In der Phase der individuellen Planung muss zusätzlich überlegt werden, welche Art von Rürup-Rente am besten zu den eigenen Bedürfnissen passt. Es gibt verschiedene Modelle, darunter die klassische Rürup-Rente, die fondsgebundene Rürup-Rente und die Rürup-Rente mit variablem Beitrag. Diese Modelle unterscheiden sich hinsichtlich des Risikos, der Rendite und der Flexibilität. Ein Finanzberater kann helfen, das passende Modell zu finden.

Die Auswahl des richtigen Anbieters ist der nächste entscheidende Schritt. Es sollten immer verschiedene Anbieter verglichen werden. Unter anderem in Bezug auf die Leistungsfähigkeit, die Kosten, den Service und die Produkte. Die Qualität der Anlagestrategie, die Kostenstruktur und der Kundenservice sind ebenfalls wichtig. Zudem muss genau geprüft werden, ob der Anbieter in der Vergangenheit gute Renditen erzielt hat und wie stabil er finanziell ist.

Bei Vertragsabschluss müssen alle Bedingungen sorgfältig gelesen werden. Es muss sichergestellt werden können, dass alle Aspekte des Vertrags verstanden wurden. Gibt es offenen Fragen, müssen diese vor der Vertragsunterzeichnung geklärt werden. Das gilt auch für Fragen, die sich beispielsweise auf die Regelungen zur Auszahlung, zur Vererbbarkeit und zu den Kosten beziehen.

Die laufende Betreuung ist ein oft übersehener Aspekt bei der Rürup-Rente. Ein guter Anbieter sollte regelmäßige Updates und Informationen zur Performance Ihrer Rürup-Rente liefern. Zusätzlich sollte der Versicherungsnehmer regelmäßig den Vertrag überprüfen, um sicherzustellen, dass er noch zu den aktuellen Bedürfnissen passt. Ein jährlicher Check-Up mit dem Finanzberater kann dabei hilfreich sein.

Unser Fazit zur Rürup-Rente

Die Rürup-Rente bietet eine wichtige Möglichkeit zur Altersvorsorge, insbesondere für Selbständige und Freiberufler, die wenig Zugang zu anderen Vorsorgeoptionen haben. Sie bietet steuerliche Vorteile und eine lebenslange Rentenzahlung, die eine finanzielle Sicherheit im Alter gewährleistet. Allerdings kommt sie mit einigen Einschränkungen, wie der begrenzten Vererbbarkeit und Übertragbarkeit, und kann hinsichtlich der Flexibilität und der Gebührenstruktur Nachteile gegenüber anderen Vorsorgeprodukten aufweisen.

Eine sorgfältige Bedarfsermittlung und individuelle Planung sind daher entscheidend, um zu entscheiden, ob und in welcher Form eine Rürup-Rente für die individuelle Situation geeignet ist.

    Das sagen unsere Kunden über uns
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      Bewertungen

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    4.8 von 5

    • 45430 Bewertungen
    • insgesamt bei Trustpilot

    Häufig gestellte Fragen

    Die Rürup-Rente, auch bekannt als Basisrente, ist eine staatlich geförderte private Rentenversicherung in Deutschland. Sie wurde speziell für Selbständige und Freiberufler entwickelt, die keinen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung haben.

    Die Rürup-Rente eignet sich besonders für Selbständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte, da die Beiträge zu dieser Rentenversicherung steuerlich absetzbar sind.

    Die Rürup-Rente kann nur an den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner vererbt werden, nicht aber an Kinder oder andere Familienmitglieder.

    Grundsätzlich ist die Rürup-Rente nicht für die Immobilienfinanzierung vorgesehen. In bestimmten Fällen kann aber eine Einmalzahlung zur Finanzierung oder Teilfinanzierung einer Immobilie verwendet werden.

    Nein, eine Rürup-Rente kann nicht übertragen, verkauft oder verpfändet werden.

    Kritiker argumentieren, dass die Rürup-Rente aufgrund ihrer geringen Flexibilität, eingeschränkten Vererbbarkeit und hohen Kosten für viele Menschen unattraktiv ist. Sie behaupten, dass andere Formen der Altersvorsorge in vielen Fällen vorteilhafter sein können.

    Die Rürup-Rente hat eine begrenzte Flexibilität, eine eingeschränkte Vererbbarkeit, keine einmalige Kapitalauszahlung und kann hohe Kosten aufweisen.

    Die Rürup-Rente bietet steuerliche Vorteile, eine lebenslange Rentenzahlung und ist insolvenz- und pfändungssicher.

    Sie sollten verschiedene Anbieter vergleichen und sich über deren Leistungsfähigkeit, Kosten, Service und Produkte informieren. Achten Sie auf die Qualität der Anlagestrategie, die Kostenstruktur und den Kundenservice.

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