Rürup-Rente Vergleich
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Rürup-Rente bzw. Basisrentenversicherung: ein privates Vorsorgeprodukt
Wer lediglich auf die gesetzliche Rentenversicherung setzt, wird im Alter Probleme haben, seinen gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Aus diesem Grund sorgen immer mehr Berufstätige durch eine private Rentenversicherung vor. Eine Möglichkeit ist hierbei die Rürup-Rente – auch als Basisrente bekannt. Bei Verivox erfahren Sie, ob eine Rürup-Rente für Sie sinnvoll ist und welche Vor- und Nachteile mit ihr einhergehen.
- Was ist die Rürup-Rente?
- Voraussetzungen
- An wen richtet sich die Basisrente?
- Steuervorteile
- Leistungen beim Todesfall
- Versteuerung
- Klassisch oder fondsgebunden?
- Kündigung
- Häufig gestellte Fragen
In 3 Schritten die beste Rürup-Rente finden: Vergleich und Test
Die zugesagte Garantierente bei der Rürup-Rente unterscheidet sich je nach Anbieter. Es ist daher ratsam, mehrere Angebote zu vergleichen. Mit dem Renten-Rechner von Verivox können Sie die Anlageform, Risikoklasse und Höhe der Rente einfach und unkompliziert vergleichen.
- Geben Sie Ihre gewünschte monatliche Rente im Versicherungsrechner ein.
- Ergänzen Sie Ihre persönlichen Daten und legen Sie Ihren Anlagebetrag fest.
- Ein passender Versicherungspartner kontaktiert Sie und berät Sie kostenfrei. Anschließend erhalten Sie ein persönliches Angebot über eine individuelle Rentenversicherung.
Was ist die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente, benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup, dient der privaten Vorsorge und kann als Zusatzrente oder alleinige private Rentenabsicherung gewählt werden. Mit dieser Zusatzrente können Verbraucher in den Genuss staatlicher Förderungen in Form von steuerlichen Vergünstigungen kommen. Im Gegensatz zur Riester-Rente kann die Rürup-Rente von jedem Verbraucher gleichermaßen genutzt werden.
Deshalb richtet sich dieses Rentenmodell nicht nur an Bundesbürger, welche die Riester-Rente nicht abschließen können, beispielsweise Selbständige oder Freiberufler. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht, sodass diese Rente auch noch kurz vor Renteneintritt abgeschlossen werden kann.
Voraussetzungen für die Rürup-Rente
Um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, müssen bei der auch als Basisrente bekannten Rentenversicherung einige Voraussetzungen erfüllt werden. Zu diesen zählt zunächst, dass der geschlossene Vertrag eine monatliche Zahlungsweise vorsieht. Die Auszahlung des eingezahlten Kapitals in einem Betrag ist bei der Rürup-Rente nicht vorgesehen. Es besteht nur die Möglichkeit, sich monatlich eine lebenslange Rente auszahlen zu lassen. Weitere Einschränkungen sehen vor, dass für eine Auszahlung ein Mindestalter erreicht werden muss.
Wurde der Vertrag ab dem Jahre 2012 geschlossen, kann die Auszahlung frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen. Bei früheren Verträgen ist die Auszahlung frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich.
An wen richtet sich die Basisrente?
Die Rürup- oder Basisrente richtet sich an
- Personen, die pflichtversichert sind und ihre Rente aufstocken wollen
- Selbständige oder Freiberufler ohne Pflichtversicherung, die eine private Altersvorsorge aufbauen wollen
Auf Grund der teilweise hohen Abschlusskosten lohnt sich die Rürup-Versicherung bzw. Basisrente insbesondere, wenn Sie die Steuervorteile bis zur Höchstgrenze ausschöpfen. Personen mit hohem Einkommen und hoher Steuerlast haben bei der Rürup-Rente klare Vorteile und sollten Angebote unbedingt prüfen.
Steuervorteile der Rürup-Rente
Mit Abschluss einer Rürup-Rente erhalten Versicherte die Möglichkeit, Steuern zu sparen. Anderweitige Zulagen sind nicht vorgesehen. Die Steuerersparnis wird während der Ansparphase auf die Sparbeträge gewährt. Denn die Beiträge zum gewählten Rentenprodukt können steuerlich als Sonderausgaben mit der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.
Durch die Rürup-Rente sinkt das zu versteuernde Einkommen und somit reduziert sich die zu zahlende Steuerlast. Insbesondere mit der Höhe der steuerlichen Belastung des Steuerzahlers steigt das Sparpotenzial der Rürup-Rente. Die Ansparphase beginnt mit dem Abschluss des Rürup-Vertrags und endet mit dem gewählten Renteneintritt.
Allerdings können nicht alle Beiträge bei der Rürup-Rente berücksichtigt werden, denn es gibt Höchstgrenzen zu beachten. Diese liegen für ledige Steuerzahler im Jahr 2021 bei 25.787 Euro im Jahr. Bei verheirateten Sparern mit gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich der Betrag.
Achtung!
Ab dem Jahr 2025 wird es möglich sein, den vollen Sparbetrag bis zum Höchstbetrag der Rürup-Rente steuerlich geltend zu machen. Im Jahre 2005 lag dieser Anteil noch bei 60 Prozent. Dieser wurde schrittweise angehoben und beträgt 2021 exakt 92 Prozent. Damit steigt für Sparer im Laufe der Jahre das Einsparpotenzial.
Leistungen beim Todesfall
Stirbt der Versicherte noch während der Ansparphase, ist ein Vererben der Rente zunächst nicht vorgesehen. Die eingezahlten Beiträge der Rürup-Rente würden in diesem Fall an die Versicherungsgesellschaft übergehen. Jedoch gibt es die Möglichkeit, eine Vererbbarkeit durch eine an den Rentensparvertrag gekoppelte Hinterbliebenenversicherung zu schaffen. Dadurch können Ehepartner oder Kinder, für welche noch Kindergeld bezogen wird, im Todesfall des Versicherten eine Hinterbliebenenrente erhalten.
Beim Tod während der Auszahlungsphase können die restlichen Rentenzahlungen nicht direkt vererbt werden. Auch hier verfallen sie und gehen an die Versicherungsgesellschaft. Bei manchen Versicherungen lässt sich jedoch die Auszahlungsdauer auf einen bestimmten Zeitraum festlegen. Wird die sogenannte Rentengarantiezeit auf 10 Jahre festgesetzt und der Versicherte stirbt nach 2 Jahren, wird die Rürup-Rente noch die folgenden 8 Jahre ausgezahlt. In beiden Fällen müssen Verbraucher jedoch mit zusätzlichen Kosten rechnen.
Versteuerung der Rürup-Rente
Mit Beginn der Rentenphase müssen für die Rentenbeträge aus der Rürup-Rente Steuern gezahlt werden. Wie hoch die Versteuerung ist, hängt insbesondere davon ab, in welchem Jahr der Rentenbeginn lag. Denn erst ab dem Jahre 2040 wird zur Besteuerung der volle Rentenbetrag zugrunde gelegt. Im Jahr 2021 liegt der zu versteuernde Prozentsatz der Rente bei 81 Prozent. Er erhöht sich bis 2040 jährlich um ein Prozent.
Rürup-Rente: klassisch oder fondsgebunden?
Je nachdem, ob ein Sparer eher sicherheits- oder eher renditeorientiert ist, bieten sich für die Altersvorsorge mit der Rürup-Rente zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit bildet die klassische Anlageform. Hier sind sowohl die Verzinsung als auch die Höhe der späteren Rente bei Vertragsabschluss garantiert.
Die fondsgebundene Rürup-Rentenversicherung ist eine Kombination aus Fondssparplan und klassischer Rente. Dabei legen Versicherungsnehmer ihr Geld zunächst in einem oder mehreren Investmentfonds an. Bei Rentenbeginn wird daraufhin das angesparte Kapital in eine Versicherung umgewandelt.
Da die Investmentfonds den Schwankungen der Börse unterliegen, ist diese Form der Rürup-Rente sehr viel risikoreicher als die klassische und es kann keine garantierte Rente angegeben werden. Allerdings sind im Gegenzug auch die Renditeerwartungen höher. Sowohl für die klassische als auch für die fondsgebundene Rürup-Rente gilt die Regelung, dass Rentenzahlungen erst ab dem 60. bzw. 62. Lebensjahr erfolgen dürfen.
Kündigung der Rürup-Rente ist nicht möglich
Ob Sie die Rürup-Rentenversicherung als Form der Altersvorsorge wählen, sollten Sie sich gut überlegen. Denn im Vergleich zu beispielsweise der Riester-Rente hat die Rürup-Rente einen entscheidenden Nachteil: eine Rürup-Police können Sie nicht kündigen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie die Beiträge bis zum Lebensende zahlen müssen. Es besteht stets die Möglichkeit, die Rürup-Rente beitragsfrei zu stellen. So fallen zwar ab diesem Zeitpunkt keine Beiträge mehr an, aber an das bereits eingezahlte Geld kommen Sie trotzdem nicht heran. Es wird weiter verzinst und dann als Rente ausgezahlt.
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Häufig gestellte Fragen
Die Absicherung mit der Rürup-Rente stellt eine lebenslange Leibrente dar und kann mit verschiedenen Vertragsvarianten erfolgen. Möglich sind etwa eine fondsgebundene Basisrente, ein Basisrente mit oder ohne Hinterbliebenenschutz oder eine Rürup-Rente als Sofortrente. Zusätzlich können Sie verschiedene Zusatzbausteine in den Vertrag aufnehmen. Dazu zählt etwa die Absicherung einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.
Die Rürup-Rente bietet vor allem Selbständigen einen Steuervorteil, wenn diese ein hohes Einkommen und eine hohe Steuerlast haben. Zahlen diese nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein oder sorgen anderweitig fürs Alter vor, kann sich eine Rürup-Rente lohnen. Auch Beamte profitieren umso mehr von dieser Altersvorsorge, je höher ihre Dienstbezüge sind. Allerdings steigt die Steuerbelastung im Alter mit der Höhe der Alterspension.
Der Vorteil einer Basis- oder Rürup-Rente liegt in erster Linie in den steuerlichen Vorteilen, weswegen auch die Zahl der abgeschlossenen Verträge kontinuierlich steigt. Die Policen sind allerdings recht unflexibel: die Rente kann nicht übertragen, vererbt oder beliehen werden. Auch können Sie die Rürup-Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr beziehen. Kapitalauszahlungen sind ebenso wenig möglich wie eine Kündigung der Police.
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