KfW 40, KfW 55, KfW 70: Die wichtigsten Effizienzhaus-Standards im Überblick
30.06.2022 | 13:58
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Nach der vorübergehenden Einstellung der Förderung für energieeffiziente Neubauten und energetische Sanierungsmaßnahmen im Januar 2022 hat die KfW die Förderung neu strukturiert. Besonders hohe Zuschüsse gibt es für die Sanierung von Bestandsimmobilien.
Das Wichtigste in Kürze
- Maßstab für die Förderfähigkeit eines energieeffizienten Hauses ist das KfW-Effizienzhaus, das Gebäude in verschiedene Verbrauchsklassen unterteilt.
- Wer einen Neubau errichtet, erhält einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss nur noch bei den besonders energiesparenden Effizienzhäusern 40 in der Nachhaltigkeits-Klasse.
- Bei der Sanierung von Altbauten können Bauherren zwischen einem Kredit mit Tilgungszuschuss und dem direkten Zuschuss wählen. Je nach erreichter Effizienzklasse liegen die maximal möglichen Förderbeträge zwischen 30.000 und 75.000 Euro.
KfW-Effizienzhaus – Maßstab für Energieeffizienz
Energieeffiziente Gebäude sind ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und werden deshalb staatlich gefördert. Als Grundsatz gilt: Je effizienter das Haus, desto höher die Förderung. Gradmesser sind die Effizienzhaus-Standards der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die wichtigsten Effizienzhäuser sowie die mögliche KfW-Förderung eines entsprechenden Neubaus und für die Sanierung von Bestandimmobilien stellen wir in diesem Artikel vor.
Ein KfW-Effizienzhaus ist eine Immobilie, die bestimmte energetische Eigenschaften aufweist. Ein wichtiges Bemessungskriterium ist der Primärenergiebedarf. Dabei wird neben dem eigentlichen Energiebedarf des Hauses auch die Energiemenge berücksichtigt, die für vorgelagerte Prozesse aufgewendet werden muss – etwa für die Gewinnung und Verteilung des jeweiligen Energieträgers.
Darüber hinaus spielt der Transmissionswärmeverlust eine Rolle. Er drückt aus, wie viel Energie eine beheizte Immobilie nach draußen verliert. Im modernen Hausbau gelten bestimmte Maximalwerte, die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt sind. Diese GEG-Werte sind die Referenzgröße, auf die sich die Effizienzhaus-Standards der KfW beziehen.
Welche Förderstandards definiert die KfW?
Insgesamt gibt es folgende Standards für KfW-Effizienzhäuser:
- KfW-Effizienzhaus 40 plus
- KfW-Effizienzhaus 40
- KfW-Effizienzhaus 55
- KfW-Effizienzhaus 70
- KfW-Effizienzhaus 85
- KfW-Effizienzhaus 100
- KfW-Effizienzhaus Denkmal
Wenn im Zuge der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus die Heizungsanlage auf erneuerbare Energieträger umgestellt wird, erhält das Effizienzhaus den Zusatz „Erneuerbare-Energien-Klasse“. Mindestens 55 Prozent der Heizenergie muss dann aus erneuerbarer Energie stammen. Dies führt zu einer Erhöhung des Fördersatzes.
Beim Neubau lässt sich die Einstufung um die Nachhaltigkeits-Klasse erweitern, wenn das Gebäude besondere ökologische Anforderungen erfüllt. Auch in diesem Fall sind höhere Förderbeträge als beim jeweiligen Effizienzhaus ohne Zusatz möglich.
Sonderregelungen gelten bei der Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden, die dann als KfW-Effizienzhaus Denkmal eingestuft werden. Weil Bauherren die Sanierungsmaßnahmen auf die Vorschriften des Denkmalschutzes abstimmen müssen und nicht jede Maßnahme erlaubt ist, kann das Gebäude bis zu 160 Prozent des Primärenergiebedarfs eines GEG-Standardhauses vorweisen, um die Förderkriterien zu erfüllen.
Was bedeuten die Kennzahlen beim Effizienzhaus?
Ein Gebäude, das exakt den GEG-Regeln entspricht, ist ein KfW-Effizienzhaus 100. Je kleiner die Zahl, umso geringer der Energiebedarf der Immobilie. Ein Effizienzhaus nach dem KfW-55-Standard benötigt nur 55 Prozent der Primärenergie, die ein Neubau nach den Regeln des GEG braucht.
Beim KfW-Effizienzhaus 40 plus gilt ein Maximalverbrauch von 40 Prozent der Primärenergie nach GEG-Standard in Kombination mit einem zusätzlichen Maßnahmenpaket, das in erster Linie die Installation einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher und einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung enthält.
Förderung für das KfW-Effizienzhaus 40 beim Neubau
Nach der vorübergehenden Einstellung der Effizienzhaus-Förderung im Januar 2022 hat die KfW am 20. April 2022 die Förderung von Neubauten zu geänderten Bedingungen wieder aufgenommen. Bei Wohngebäuden fördert die KfW nur noch das Effizienzhaus 40 in der Nachhaltigkeits-Klasse.
Eine Förderung ist ausschließlich als Kredit mit Tilgungszuschuss möglich, der Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt maximal 150.000 Euro. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Förderkonditionen.
Neubau-Standard
|
Tilgungszuschuss
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Maximaler Tilgungszuschuss
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---|---|---|
Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse | 12,50% | 18.750 Euro |
Förderung von KfW-Effizienzhäusern in der Sanierung
Bei der Sanierung eines Wohnhauses zum KfW-Effizienzhaus oder beim Erwerb einer frisch sanierten und noch nicht bezuschussten Wohnimmobilie haben Bauherren die Wahl zwischen einem direkten Zuschuss und einem KfW-Darlehen mit Tilgungszuschuss. Weil der Tilgungszuschuss dieselbe Höhe wie der direkte Zuschuss hat, ist die Förderung bei beiden Varianten im Endergebnis identisch.
Ausschlaggebend ist, welchen energetischen Standard die Immobilie nach der Sanierung vorweisen kann. Erfolgt im Zuge der Sanierung die Umstellung der Heizungsanlage von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energieträger, die mindestens 55 Prozent der Heizenergie decken, erhält das Effizienzhaus den Zusatz „Erneuerbare-Energien-Klasse“. Dies führt zu einer Erhöhung des Fördersatzes und des maximal förderfähigen Investitions- bzw. Kreditbetrags. Die nach Effizienzklasse gestaffelten Fördersätze im Überblick:
Effizienzhaus ohne erneuerbare Energien, förderfähiger Kredit- bzw. Investitionsbetrag maximal 120.000 Euro
Energetischer Standard
|
Zuschuss direkt oder zur Tilgung in %
|
Maximaler Förderbetrag pro Wohneinheit
|
---|---|---|
Effizienzhaus 40 | 45% | 54.000 Euro |
Effizienzhaus 55 | 40% | 48.000 Euro |
Effizienzhaus 70 | 35% | 42.000 Euro |
Effizienzhaus 85 | 30% | 36.000 Euro |
Effizienzhaus 100 | 27,50% | 33.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 25% | 30.000 Euro |
Effizienzhaus Erneuerbare-Energien-Klasse, förderfähiger Kredit- bzw. Investitionsbetrag maximal 150.000 Euro
Energetischer Standard
|
Zuschuss direkt oder zur Tilgung in %
|
Maximaler Förderbetrag pro Wohneinheit
|
---|---|---|
Effizienzhaus 40 | 50% | 75.000 Euro |
Effizienzhaus 55 | 45% | 67.500 Euro |
Effizienzhaus 70 | 40% | 60.000 Euro |
Effizienzhaus 85 | 35% | 52.500 Euro |
Effizienzhaus 100 | 32,50% | 48.750 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 30% | 45.000 Euro |
Nicht ohne Energieberater
Wer energieeffizient baut oder saniert, kommt nicht ohne Energieberater aus. KfW-Förderung gibt es nur, wenn ein solcher Experte für Energieeffizienz in die Bauplanung und -ausführung eingebunden wird. Der Energieberater muss am Ende auch die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten bestätigen. Ohne diese Bestätigung werden weder Investitions- noch Tilgungszuschüsse ausgezahlt.
Einen Energieberater mit ausreichender Qualifikation finden Verbraucher zum Beispiel auf der Internetseite energie-effizienz-experten.de. Die Mehrkosten müssen die Auftraggeber übrigens nicht komplett aus eigener Tasche bezahlen: Die KfW übernimmt bis zur Hälfte der Kosten für den Energieberater.
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