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Vorfälligkeitsrechner

Vorfälligkeitsentschädigung berechnen und umschulden

Vorfälligkeitsrechner

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TÜV geprüftes Vergleichsportal

Verivox lässt seinen Ratenkredit-Vergleich freiwillig in regelmäßigen Abständen vom TÜV Saarland testen. Mit dem TÜV-Siegel bestätigen die Prüfer, dass der Kreditvergleich höchsten Qualitätsansprüchen genügt und für Verbraucherinnen und Verbraucher einfach und sicher nutzbar ist. Besonders positiv bewertet hat der TÜV bei seiner letzten Untersuchung die verbraucherfreundlichen Nutzungsbedingungen, die sichere Datenübermittlung, die nachvollziehbaren Filter- und Sortierkriterien sowie die hohe Anzahl der am Vergleich teilnehmenden Anbieter.

Wir konnten Sie mit unserem Know-how und Fachwissen besonders beeindrucken: FOCUS MONEY hat Verivox als das Vergleichsportal mit der höchsten Kompetenz im Versicherungs- und Finanzbereich ausgezeichnet und zum Testsieger 2024 gekürt.

Dafür untersuchte das Wirtschaftsmagazin in Zusammenarbeit mit dem Analyseinstitut ServiceValue, welche Anbieter mit ihren Produkten und Leistungen bei den Konsumenten als sehr kompetent gelten. Insgesamt standen 1.122 Unternehmen aus 48 Branchen auf dem Prüfstand.

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Inhalt dieser Seite
  1. Ein Darlehen günstig ablösen
  2. Vorfälligkeitsentschädigung berechnen
  3. Vorfälligkeitsentschädigung berechnen
  4. Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
  5. Die Berechnung ist kompliziert
  6. Berechnung beim Ratenkredit
  7. Sondertilgung und Gesamttilgung
  8. Berechnung beim Baukredit
  9. Vorfälligkeitsentschädigung prüfen lassen
  10. Wann entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung?
  11. Die Vorfälligkeitsentschädigung und das ewige Widerrufsrecht
  12. Angaben im Darlehensvertrag prüfen
  13. Lohnt sich eine Kreditablösung?

Ein Darlehen günstig ablösen

Wenn Verbraucher einen bestehenden Kredit vorzeitig zurückzahlen oder mithilfe eines neuen Kredits ablösen möchten, müssen sie einiges beachten: Einen Ratenkredit darf der Kunde jederzeit umschulden, eine Baufinanzierung nur bei berechtigtem Interesse. In beiden Fällen kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Je nachdem, wie hoch diese ausfällt, lohnt sich eine Umschuldung oder nicht. Auf Verivox können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung für Ihren bestehenden Kredit berechnen und einen günstigen Umschuldungskredit finden.

Das sagen unsere Kunden über uns
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So berechnen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Baufinanzierung

Banken sind verpflichtet, die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung transparent darzustellen, sodass der Kreditnehmer ihre Höhe nachvollziehen kann. Der Vorfälligkeitsrechner von Verivox unterstützt Interessenten dabei und berechnet die ungefähre Höhe ihrer Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Baufinanzierung. Und so geht's:

  1. Rechner aktivieren: Geben Sie die vorhandene Restschuld, den gebundenen Sollzinssatz und die Höhe der monatlichen Raten in den Rechner ein.
  2. Vorfälligkeitsentschädigung berechnen: Geben Sie einige Eckdaten zum bestehenden Immobiliendarlehen ein. Im nächsten Schritt sehen Sie, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ausfällt und welche weiteren Gebühren anfallen können.
  3. Neues Darlehen finden: Anschließend können Sie direkt über den Verivox-Partner Interhyp einen neuen, günstigen Kredit finden, um Ihr bestehendes Darlehen abzulösen. Wer einen Ratenkredit umschulden möchte, findet im Kreditrechner von Verivox günstige Kreditangebote.

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Vorfälligkeitsentschädigung berechnen

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  • Kosten für vorzeitige Ablösung berechnen

  • Einfach ermitteln, ob sich eine Umschuldung lohnt

  • Funktionen des Rechners unterstützen eine einfache Bedienung

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Zahlt ein Kreditnehmer einen Kredit vorzeitig ab oder schuldet ihn vor Ablauf der Zinsbindung um, muss er dem Kreditgeber eine Ausgleichszahlung für den entstandenen Zinsverlust zahlen – die Vorfälligkeitsentschädigung. Eine solche Zahlung wird fällig, wenn der Kreditnehmer den vereinbarten Kreditvertrag mit einer festen Zinsbindung vor Erreichung des erstmöglichen ordentlichen Kündigungstermins kündigen und zurückzahlen möchte, sofern im Kreditvertrag keine vorzeitige Zurückzahlung des Kredits vereinbart wurde.

Warum wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?

Die vorzeitige Kündigung eines Darlehens kann für den Kunden ein Vorteil sein; für den Kreditgeber entsteht ein finanzieller Nachteil. Zahlt der Kunde sein Darlehen vorzeitig zurück, kann die Bank die im Vorhinein berechneten Zinsen nicht mehr vereinnahmen. Für die Bank bedeutet das einen Ertragsverlust. Um diesen zu kompensieren, kann sie eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung variiert je nach Art des Kredits und je nach Bank. Einen Ratenkredit darf der Kunde jederzeit umschulden oder ablösen. Die Höhe der zu zahlenden Zinsen ist dafür gesetzlich festgelegt. Bei Darlehen mit einer Grundschuld, etwa Baufinanzierungen, sind die Berechnungen dagegen komplexer – dennoch müssen die Banken und Sparkassen für Transparenz und Nachvollziehbarkeit sorgen.

Die Kalkulation der Vorfälligkeitsentschädigung ist kompliziert

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist sehr kompliziert und kann fehlerhaft sein. Verbraucherschützer raten daher jedem Bankkunden, der ein Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Kreditlaufzeit zurückzahlen möchte, die Kalkulation der Bank genau zu prüfen. Auch die Verbraucherzentralen oder auf das Thema Kredite und Baufinanzierungen spezialisierte Anwälte prüfen gegen eine Gebühr die Aufstellungen der Banken und Sparkassen auf ihre Richtigkeit. Eine Neuberechnung kann eine hohe Differenz zugunsten des Kreditnehmers ergeben.

Die Berechnung erfolgt bei jedem Kreditinstitut nach eigenen Kriterien. Der Vorfälligkeitsrechner auf Verivox kann deshalb nur einen Richtwert ermitteln, sodass eine Entschädigung, die vom Ergebnis des Vorfälligkeitsrechners abweicht, durchaus berechtigt sein kann. Bei einer hohen Abweichung kann jedoch eine Prüfung sinnvoll sein.

Berechnung beim Ratenkredit

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Ratenkrediten, die nach dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden, ist einfach. Da es sich hierbei um allgemeine Verbraucherkredite handelt, die nicht durch eine Grundschuld abgesichert sind, ist die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im § 502 BGB wie folgt geregelt:

  • Die Vorfälligkeitsentschädigung bei einem vorzeitig gekündigten Verbraucherdarlehen darf höchstens 1 Prozent der Restschuld betragen.
  • Ist die Restlaufzeit kürzer als ein Jahr, so darf die Summe sogar nur maximal 0,5 Prozent der Restschuld ausmachen.

Diese Begrenzung gilt nicht für Baufinanzierungen (§ 503 BGB). Auch bei früher abgeschlossenen Ratenkrediten wird die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung nicht gedeckelt. Entscheidend für die Berechnung ist dann die vertragliche Vereinbarung.

Sondertilgung und Gesamttilgung

Bevor die Bank mithilfe dieser Rechnung die Vorfälligkeitsentschädigung ermittelt, muss sie die maximale kostenlose Sondertilgung von der Restschuld abziehen. Verbraucher sollten vorab im Vertrag nachlesen, ob und in welcher Höhe ihnen eine kostenfreie Sondertilgung zusteht. Einige Banken bieten auch eine kostenlose Gesamttilgung an – in diesem Fall ist jederzeit eine kostenfreie Rückzahlung des Ratenkredits möglich.

Berechnung beim Baukredit

Verbraucher dürfen eine Baufinanzierung nur nach Ablauf der Zinsbindung oder nach Ablauf von zehn Jahren Laufzeit ablösen – ansonsten kann die Bank eine Entschädigung verlangen. Wer seinen Baukredit vorher tilgen möchte, muss zudem ein berechtigtes Interesse vorweisen, das heißt die Immobilie anderweitig nutzen wollen, wie beispielsweise:

  • Die Immobilie zu verkaufen.
  • Mit der Immobilie ein zusätzliches Darlehen abzusichern, um Sanierungen oder Umbaumaßnahmen vorzunehmen, und die jetzige Bank stellt keinen weiteren Kredit bereit.

Arbeitslosigkeit, Tod eines der Darlehensnehmer oder ein Erbe, mit dem der Kredit auf einmal getilgt werden kann, gelten dagegen nicht als berechtigtes Interesse. In solchen Fällen muss die Bank die vorzeitige Tilgung nicht akzeptieren.

Um die Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Immobilienkredit zu berechnen, nutzen Banken eine von zwei Methoden:

Aktiv-Aktiv-Methode

Die Aktiv-Aktiv-Methode unterstellt, dass die Bank das Geld wieder als Darlehen vergeben würde. Dabei werden die durch vorzeitige Ablösung des Kredites entgangenen Zinserträge mit den Zinseinnahmen verglichen, die bei einem neuen, gleichwertigen Darlehensvertrag anfallen. Diese Berechnungsmethode ist für die Kreditnehmer häufig günstiger und wird von relativ wenigen Banken verwendet.

Aktiv-Passiv-Methode

Die Berechnung auf Basis der Aktiv-Passiv-Methode wird hingegen häufiger verwendet. Sie geht davon aus, dass die Bank das zurückgezahlte Darlehen wieder auf dem Kapitalmarkt anlegen würde. Das BGH-Urteil (AZ: XI ZR 285/03 vom 30.11.2004) sieht vor, dass das Kreditinstitut die Vorfälligkeitsentschädigung aus der Differenz zweier Beträge berechnet:

  • Den Zinserträgen des ursprünglichen Darlehens
  • und der Zinserträge, die bei einer Wiederanlage in Hypothekenpfandbriefe mit der gleichen Laufzeit anfallen würden.

Bei beiden Berechnungsmethoden müssen die der Bank entgangenen Zinserträge um die enthaltene Risikoprämie, die vor einem Darlehensausfall absichert, und um die Verwaltungskostenanteile für die Kreditlaufzeit gekürzt werden, da beide Kosten nach der Rückzahlung nicht mehr anfallen.

Vorfälligkeitsentschädigung prüfen lassen

Die Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung auf Verlagen mitzuteilen – und das kostenfrei. Vergleichen Sie diese Angaben mit dem Rechner auf Verivox. Erscheint Ihnen die Zahlung zu hoch, lassen Sie diese prüfen. Verbraucherzentralen oder auf Kredite spezialisierte Anwälte prüfen gegen eine Gebühr die Rechnung der Bank auf ihre Richtigkeit.

Wann entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nur dann berechnet, wenn die gesamte Tilgung des Kredites noch während der Zinsbindungsfrist vorgenommen wird. Bei variabel verzinslichen Darlehen ohne Sollzinsbindung (zum Beispiel bei Dispokrediten) gibt es keinen Grund für die Berechnung einer Entschädigung.

Bei einer Baufinanzierung kann nach Ende der Zinsfestschreibung eine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank ohne jeglicher Vorfälligkeitsentschädigung abgeschlossen werden. Dauert die Sollzinsbindung länger als zehn Jahre, wird bei einer vorzeitigen Ablösung nach dem zehnten Jahr ebenfalls keine Entschädigung erhoben, wenn man die Kündigungsfrist von sechs Monaten einhält. Die Zehn-Jahres-Frist beginnt ab dem Tag, an dem Verbraucher den Kredit ausgezahlt bekommen haben.

Die Vorfälligkeitsentschädigung und das ewige Widerrufsrecht

Zur Vorfälligkeitsentschädigung gibt es zahlreiche Gerichtsurteile, die sowohl zum Vorteil der Kreditinstitute als auch im Sinne der Darlehensnehmer entschieden wurden. Im Jahr 2009 hat sich etwa der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Widerspruchsfrist, die jedem Kreditnehmer bei Abschluss eines Darlehensvertrages eingeräumt werden muss, beschäftigt. Wegen diverser Formfehler gab es bei zahlreichen Kreditverträgen keine gültige Widerspruchsfrist, weshalb die Schuldner auch noch Jahre nach Aufnahme des Darlehens eine Ablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung verlangen konnten.

Das ewige Widerrufsrecht von Immobilienverträgen wurde allerdings von der Bundesregierung gesetzlich gekippt. Ab dem 21. Juni 2016 gelten neue Regelungen zum Widerruf: Die Frist für Kreditnehmern erlischt automatisch nach zwölf Monaten und 14 Tagen - unabhängig davon, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist oder nicht.

Angaben im Darlehensvertrag prüfen

Generell geht aus Anmerkungen zum BGH der Bundesregierung von 2009 hervor, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird, wenn die Angaben über die Laufzeit, das Kündigungsrecht oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind. Ferner sollten diese möglichst klar, prägnant und verständlich sein. Dies gilt jedoch erst für Verträge nach dem 21.03.2016.

Lohnt es sich, den Kredit vorzeitig abzulösen?

Bevor Kreditnehmer ihr bestehendes Darlehen vorzeitig ablösen, sollten sie die anfallende Vorfälligkeitsentschädigung stets einkalkulieren. Dafür müssen sie berechnen, ob der Zinsvorteil, der sich durch das neu aufgenommene (günstigere) Darlehen ergeben würde, als Gesamtbetrag wirklich größer als die zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung ist. Ist die Zinsersparnis geringer als die Vorfälligkeitsentschädigung, lohnt es sich für den Kreditnehmer nicht, das bestehende Darlehen vorzeitig zu kündigen – selbst wenn der Sollzinssatz des neuen Kredites günstiger ist.

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