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Wohn-Riester (Eigenheimrente)

Der Wohn-Riester ist eine staatliche Förderung für Bausparverträge. Ihre Einführung machte das Bausparen noch interessanter – und die Änderungen im Jahr 2014 machten den Wohn-Riester durch flexiblere Nutzung richtig attraktiv. Die eigenen vier Wände sind nämlich nicht nur eine stabile Geld- und Wertanlage, sondern gehören so auch zu den Standbeinen der privaten Altersvorsorge.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was bringt der Wohn-Riester?
  3. Die Wohn-Riester-Förderung bei Annuitätendarlehen
  4. Wohn-Riester zum Bausparen nutzen
  5. Die Besteuerung der Eigenheimrente
  6. Vorteile des Wohn-Riesters auf einen Blick
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Baufinanzierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1.8.2008 erhält jeder Bausparer, der einen Wohn-Riester-Vertrag abschließt, auf Antrag eine staatliche Zulage in Höhe von 175 Euro pro Jahr.
  • Junge Leute und Sparer mit Kinder erhalten noch mehr Förderung.
  • Seit dem Jahr 2008 kann ein Immobilienbesitzer seine Riesterförderung auch zur Darlehenstilgung für die selbst genutzte Immobilie verwenden.

Was bringt der Wohn-Riester?

Der Bausparvertrag hat in Deutschland eine lange Tradition und ist für einen zukünftigen Bauherrn ein wichtiges Instrument zur Finanzierung seines Eigenheims. Seit dem 1.8.2008 erhält jeder Bausparer, der einen Wohn-Riester-Vertrag abschließt, auf Antrag eine staatliche Zulage in Höhe von 175 Euro pro Jahr, und das unabhängig von der Höhe seines Einkommens, wenn er mindestens 4 Prozent seines Vorjahreseinkommens einzahlt. Pro Kind erhält er obendrein eine Zulage von bis zu 300 Euro im Jahr. Junge Leute bis 25 Jahre erhalten zusätzlich einen einmaligen Bonus von 200 Euro.

Die staatliche Förderung, die im Rahmen der privaten Altersvorsorge gezahlt wird, summiert sich im Laufe der Jahre zu einer stattlichen Summe, die dazu beiträgt, dass das Baudarlehen schneller getilgt wird. Je früher der Bausparer einen durch den Wohn-Riester geförderten Bausparvertrag abschließt, desto größer sind die finanziellen Vorteile – über die Jahre kommen leicht ein paar Tausend Euro an staatlichen Zulagen heraus.

Die Wohn-Riester-Förderung bei Annuitätendarlehen

Seit dem Jahr 2008 kann ein Immobilienbesitzer seine Riester-Förderung auch zur Darlehenstilgung für die selbst genutzte Immobilie verwenden. Bei der Auswahl ist allerdings Vorsicht geboten. Einige Banken verlangen für zertifizierte Darlehen einen höheren Zinssatz als für eine „reguläre“ Finanzierung. Damit ist zum einen ein Anbietervergleich zwingend notwendig, zum anderen eine Berechnung, ob ein gefördertes Darlehen oder eine herkömmliche Finanzierung vor dem Hintergrund höherer Zinsen die sinnvollere Alternative darstellt. Während bei einem Bausparvertrag die Zulage das Ansparguthaben zunächst erhöht und erst während der Finanzierung mit in die Tilgung einfließt, ist dies bei einem Annuitätendarlehen sofort der Fall.

Wohn-Riester zum Bausparen nutzen

Damit ein Bausparer für seine Finanzierung die Riesterzulage erhält, muss der Bausparvertrag, analog zu allen anderen Riester-Sparformen, zertifiziert sein. Das Guthaben in dem Riester-Bausparvertrag wird von allen Instituten klar als Eigenkapital anerkannt. Die Gelder können für den Erwerb oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie eingesetzt werden. Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Az. C 269/07) muss das finanzierte Objekt nicht mehr in Deutschland stehen, aber der Lebensmittelpunkt des Sparers sein. Neben Kauf oder Neubau einer Immobilie lässt sich mit Wohn-Riester auch ein altersgerechter Umbau der eigenen vier Wände realisieren. Voraussetzung für die Förderung ist ein entsprechendes Gutachten eines Architekten. Ist der Bausparvertrag noch in der Ansparphase, kann jederzeit Kapital zulagenunschädlich aus dem Vertrag entnommen werden, um eine Entschuldung oder Umschuldung der Immobilie vorzunehmen.

Die Besteuerung der Eigenheimrente

Klassische Riester-Sparpläne, die eine spätere echte Rentenleistung vorsehen, werden auf der Grundlage der nachgelagerten Besteuerung bei Auszahlung steuerpflichtig. Nun ist dies bei einer Baufinanzierung schlecht möglich. Vor diesem Hintergrund wurde ein buchhalterisches Konstrukt erfunden. Sowohl die Eigenleistung als auch die Zulage werden jährlich fiktiv auf einem Konto verbucht und mit zwei Prozent pro Jahr verzinst. Mit Beginn des Rentenalters wird der auf dem Konto befindliche Betrag durch die Anzahl der verbleibenden Jahre bis zum 85. Lebensjahr geteilt und dem jährlichen steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet. Zahlt der Sparer die Steuerlast in einer Summe, erhält er einen Nachlass von 30 Prozent.

2014 brachte etliche Verbesserungen beim Wohn-Riester

Modernisierungen und altersgerechte Umbauten von bestehendem Wohnraum wurden anfangs vom Staat nicht gefördert. Dies hat sich mit Beginn des Jahres 2014 geändert. Betragen die Umbaukosten mindestens 6.000 Euro und erfolgen sie innerhalb von drei Jahren nach Kauf oder Bau des Eigenheims, kann die Riester-Förderung nun auch hierfür verwendet werden. Kann die Drei-Jahres-Frist nicht eingehalten werden, müssen die Kosten für den Umbau mindestens 20.000 Euro betragen.

Auch darf seit 2014 mit dem angesammelten geförderten Kapital eine Bestandsimmobilie schuldenfrei gemacht werden. Ebenso wurden der Verkauf einer mit dem Wohn-Riester geförderten Immobilie und ein anschließender Neuerwerb erleichtert. Der Zeitraum für eine Reinvestition wurde auf fünf Jahre ausgedehnt. Ursprünglich standen dem Eigentümer dafür nur vier Jahre zur Verfügung.

Vorteile des Wohn-Riesters auf einen Blick

Die Eckpunkte der Eigenheimrente vor 2014:

  • Staatliche Förderung
  • Niedrige Darlehenszinsen
  • Interessante Guthabenzinsen

Ergänzungen 2014:

  • Alters- und behindertengerechte Umbauten
  • Entschuldung von vorhandenem Wohneigentum
  • Ausdehnung des Reinvestitionszeitraums

Diese für den Bausparer positiven Änderungen wurden im Jahr 2013 per Gesetz beschlossen und sind seit 1. Januar 2014 gültig.

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