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Förderung für Wärmepumpen im Überblick

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Umstellung der alten Öl- oder Gasheizung auf eine energiesparende Wärmepumpe ist mit hohen Investitionen verbunden. Doch Fördermittel vom Staat sorgen für eine deutliche Senkung der finanziellen Belastung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Umstellung der Heizung auf Wärmepumpe können Bauherren bei der KfW einen Zuschuss und gegebenenfalls noch einen zinsgünstigen Ergänzungskredit beantragen.

  • Fördermittel gibt es nur für Wärmepumpen, die in der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen aufgeführt sind.
  • Bauherren können auch für Nebenkosten bei der Installation Förderung erhalten, etwa für die notwendige Installation zusätzlicher Heizkörper oder die Demontage und Entsorgung der alten Heizung.

Wärmepumpenheizung: Förderung vergünstigt die hohen Anschaffungskosten

Wer seinen alten Heizkessel gegen eine moderne und energiesparende elektrische Wärmepumpe tauschen will, muss zunächst einmal mit deutlich höheren Anschaffungskosten als bei einem Gas- oder Ölkessel rechnen. Allein das Gerät selbst kostet deutlich mehr als ein mit Heizöl oder Gas betriebener Heizkessel. Hinzu kommen oft weitere Kosten, wenn aufgrund der im Vergleich zu anderen Heizungen niedrigeren Vorlauftemperatur der Austausch oder die zusätzliche Installation von Heizkörpern erforderlich wird. Wer sich für eine Erdwärmepumpe entscheidet, muss darüber hinaus noch die Aufwendungen für die Bohrung einkalkulieren.

Weil die Wärmepumpe die erzeugte Wärme ihrer Umgebung entnimmt, kann die benötigte Heizenergie im Vergleich zur Direktheizung mit Strom mit rund einem Drittel des Strombedarfs erzeugt werden. Statt fossiler Brennstoffe kommt im Idealfall Ökostrom zum Einsatz. Das spart im laufenden Betrieb Kosten – allerdings amortisiert sich der zusätzliche Investitionsaufwand erst nach etlichen Jahren.

Um diesen finanziellen Nachteil auszugleichen, fördert der Staat den Einbau von energiesparenden Wärmepumpen mit Zuschüssen. Im günstigsten Fall können Bauherren die Hälfte der Investitionskosten als Zuschuss erhalten.

Von welchen staatlichen Stellen erhalte ich Förderung?

Für die Förderung beim Umstieg auf effiziente Heizungen ist die staatseigene Förderbank KfW zuständig. Förderfähig sind Wärmepumpenmodelle, die auf einer Liste von genehmigten Produkten aufgeführt sind. Diese Liste führt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dabei gibt es sowohl eine Zuschussförderung als auch einen Ergänzungskredit.

KfW-Zuschuss Nr. 458 für Wärmepumpe

Die KfW fördert die Installation von Heizungswärmepumpen mit einem Zuschuss. Förderfähig sind Investitionskosten bis zu 30.000 Euro. Dabei gelten die folgenden Regeln:

  • Die Basisförderung umfasst 30 Prozent der Investitionskosten.
  • Ersetzt die Wärmepumpe eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder eine Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung, gibt es zusätzlich 20 Prozent Klimabonus.
  • Für den Einsatz eines natürlichen und klimaschonenden Kältemittels und für Erdwärmepumpen erhalten Bauherren zusätzlich 5 Prozent Effizienzbonus.
  • Beträgt das zu versteuernde Einkommen weniger als 40.000 Euro pro Jahr, zahlt die KfW 30 Prozent Einkommensbonus.
  • Die Summe aller Förderbestandteile darf maximal 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen.

KfW-Ergänzungskredit Nr. 358 / 359 für Einzelmaßnahmen

Im Zuge der Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierungen können Bauherren für die Finanzierung ihrer Wärmepumpe zinsvergünstigte KfW-Kredite nutzen. Voraussetzung ist, dass die Zuschussförderung bewilligt wurde.

Vorgesehen ist hierfür als Standard der Kredit Nr. 359 (Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude). Wer ein Einkommen von weniger als 90.000 Euro pro Jahr vorweisen kann, erhält mit dem Kredit Nr. 358 eine zusätzliche Zinsverbilligung.

Für welche Wärmepumpenheizung gibt es Förderung?

Grundsätzlich ist die Förderung nur für Wärmepumpen möglich, die für Heizzwecke zum Einsatz kommen. Wenn eine Wärmepumpe nur das Brauchwasser erwärmt, gibt es dafür keine Fördermittel.

Darüber hinaus müssen Wärmepumpen in Bezug auf die Energieeffizienz auf dem aktuellen Stand der Technik sein. Geräte, die die technischen Vorgaben nicht erfüllen, sind nicht förderfähig. Um zu erkennen, ob die von Ihnen ins Auge gefasste Wärmepumpe die Anforderungen erfüllt, können Sie auf der BAFA-Website die Liste der förderfähigen Anlagen aufrufen. Dort sind alle Wärmepumpenmodelle aufgeführt, die sämtliche vom Gesetzgeber geforderten Kriterien einhalten.

Luft-Wasser- oder Erdwärmepumpe: Förderung bleibt gleich

Bei der Zentralheizung mit Wärmepumpe gibt es unterschiedliche Technologien für die Erwärmung des Heizungswassers:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen ziehen über einen Ventilator und Wärmetauscher die Wärme aus der Umgebungsluft.
  • Erdwärmepumpen leiten den flüssigen Wärmeträger über ein Rohrsystem durch die Erde und holen sich dort – meist aus Tiefen zwischen 50 und 100 Metern – die notwendige thermische Energie aus der Erdwärme.

Erdwärmepumpen haben aufgrund der gleichmäßigen Temperaturen im tieferen Erdreich einen besseren Wirkungsgrad als Luft-Wasser-Wärmepumpen, sind jedoch aufgrund der zusätzlich notwendigen Bohrung deutlich teurer in der Anschaffung. Die prozentualen Fördersätze sind hingegen für beide Varianten gleich.

Ist auch für eine reine Luftwärmepumpe Förderung möglich?

Bei reinen Luftwärmepumpen handelt es sich um Geräte, die nicht das Heizungswasser, sondern über Wärmetauscher und Ventilator direkt die Raumluft erwärmen. Aufgrund der meist vergleichsweise geringen Leistung werden sie häufig in Niedrigenergiehäusern in Kombination mit einer automatisierten Lüftungsanlage installiert. Wenn eine Luftwärmepumpe in der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen aufgeführt ist, gibt es auch dafür Förderung.

Kann ich auch für Nebenkosten Förderung erhalten?

Beim Umstieg von fossilen Energieträgern auf eine umweltfreundliche Wärmepumpe fallen neben den reinen Gerätekosten noch weitere Aufwendungen an. Sofern die Zusatzkosten im direkten Zusammenhang mit der Heizungsumstellung stehen, zählen sie zu den förderfähigen Installationskosten. Dazu zählen unter anderem

  • Erdsondenbohrungen für Erdwärmepumpen
  • Fundamente für die Außengeräte bei Luft-Wasser-Wärmepumpen
  • Installation und Anschluss
  • elektrische Installation
  • Installation von Pufferspeichern
  • Austausch von Heizkörpern und Einbau zusätzlicher Heizkörper
  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs
  • die Demontage und Entsorgung des alten Heizungssystems
  • die Reinigung, Stilllegung und gegebenenfalls Entsorgung nicht mehr genutzter Heizöltanks