Geschwindigkeit mit Anhänger: Das ist erlaubt
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Das Fahren mit einem Anhänger, unabhängig, ob Wohnwagen, Pferdeanhänger oder nur der kleine Einachser, stellt eine ziemliche Herausforderung dar. Durch das zusätzliche Gewicht des Gespanns verändert sich das komplette Fahrverhalten. Am häufigsten wird der deutlich längere Bremsweg gegenüber einer Fahrt ohne Anhänger unterschätzt. Um die Risiken zu minimieren sieht der Gesetzgeber Geschwindigkeitsbegrenzungen vor. Diese orientieren sich an der Art des Hängers.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Hänger gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, in Ausnahmefällen von 100 km/h auf Autobahnen.
- Für die Tempo-100 Plakette muss ein Prüfbericht vorliegen.
- Das Überschreiten des zulässigen Tempolimits kann Führerscheinentzug bedeuten, im Ausland empfindlich hohe Geldstrafen.
- Bis zu einem Gesamtgewicht des Gespanns von 3,5 Tonnen ist der Führerschein Klasse B ausreichend.
Die maximal zulässigen Geschwindigkeiten mit Anhänger
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern in der Stunde, wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer auch. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist in Deutschland eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vorgesehen. Für Ausnahmefälle, beispielsweise Caravans, ist die Erweiterung auf 100 km/h möglich, allerdings muss das Fahrzeug dafür eine spezielle 100 km/h-Plakette besitzen.
Fahrradträger sind keine Hänger im klassischen Sinn und unterliegen daher auch keiner speziellen Geschwindigkeitsbegrenzung.
Regelungen für den Führerschein
Mit der Klasse B lassen sich folgende Kombinationen fahren:
- Ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 750 kg.
- Ist der Anhänger schwerer als 750 kg, darf die Gesamtmasse von Auto und Anhänger nicht mehr wiegen als 3500 kg.
- Mit der Erweiterung B96 darf der Anhänger mehr als 750 kg wiegen, die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf aber nicht über 4250 kg liegen. Für die Erweiterung B96 sind Theorie- und Praxiskurse notwendig, aber keine Prüfung.
- Mit der Führerscheinklasse BE können Sie Anhänger bis 3500 kg ziehen. Für BE sind Sonderstunden und eine praktische Prüfung notwendig.
Die Tempo-100 Plakette
Die Tempo-100 Plakette erlaubt auf Autobahnen eine Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h. Auf Landstraßen und Bundesstraßen, die nicht als Schnellstraße ausgewiesen sind, muss auch mit der Tempo-100 Plakette die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h eingehalten werden. Folgende Voraussetzungen müssen für die Erteilung der Tempo-100 Plakette erfüllt sein:
- Die Zugmaschine verfügt über ein Antiblockiersystem (ABS).
- Das Gesamtgewicht des Gespanns darf 3,5 Tonnen nicht übersteigen.
- Der Anhänger erfüllt von der Bauart die Anforderungen für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
- Die Reifen des Anhängers dürfen bis zu 120 km/h schnell fahren und weisen den Geschwindigkeitsindex L auf.
- Die Reifen des Anhängers müssen jünger als sechs Jahre sein.
Daneben müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Fahrzeug eingehalten werden.
Die Tempo-100 Plakette kostet Geld. Für die Plakette selbst berechnet die Zulassungsstelle zwischen 15 Euro und 20 Euro. Liegt seitens des Herstellers keine Bestätigung für die Tempo 100-Tauglichkeit des Hängers vor, muss noch ein gesonderter Prüfbericht bei einer amtlich anerkannten Stelle erstellt werden. Dieser schlägt mit einer Gebühr von bis zu 60 Euro zu Buche.
Tempolimit überschritten: Das kostet es in Europa
Deutschland ist nicht das einzige Land, welches Tempolimits für Fahrten mit Anhänger vorsieht. Die Bußgelder sind gestaffelt. Wer in Deutschland in einer geschlossenen Ortschaft mit dem Anhänger bis zu zehn Kilometer zu schnell ist, muss 40 Euro bezahlen. Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft sind es noch 30 Euro. Am teuersten wird es, innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit mehr als 60 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geblitzt zu werden. In diesem Fall werden 680 Euro Bußgeld fällig, der Führerschein wird für drei Monate eingezogen und in Flensburg werden dem Fahrer zwei Punkte eingetragen.
Die Geldbußen fallen hierzulande aber noch relativ moderat aus. In Österreich kostet eine Überschreitung bis zu 2.000 Euro. In Italien ist die Höchstgeschwindigkeit für Anhänger ebenfalls auf 80 km/h festgelegt. Bei einer Überschreitung ab 21 km/h berechnen die Carabinieri mindestens 175 Euro.
Bei unseren französischen Nachbarn dürfen Gespanne mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen auf Autobahnen bis zu 130 km/h fahren. Bei Geschwindigkeitsübertretungen ab 20 km/h fallen allerdings Geldbußen ab 135 Euro an.
Fahrradträger: die Besonderheit
Fahrradträger gelten nicht als Anhänger oder anhängerähnlich. Vor diesem Hintergrund gibt es auch keine besonderen Vorschriften bezüglich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Es empfiehlt sich allerdings, bei einem Fahrradtransport 130 km/h nicht zu überschreiten. Unabhängig davon, ob die Räder auf einem Dachgepäckträger montiert sind oder auf einem Kupplungsträger, das Fahrverhalten des Fahrzeugs ändert sich. Für E-Bikes gilt, dass der Akku vor dem Transport entfernt werden sollte, um das Gewicht, welches auf die Träger drückt, zu reduzieren.