Kfz-Versicherung wechseln: einfach bei VERIVOX

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1-Klick-Kündigungsservice
EXKLUSIVER VERIVOX Kündigungsservice:
Nachdem Sie sich für einen Tarif entschieden haben, können Sie Ihre aktuelle Versicherung kostenlos und bequem über unseren Partner aboalarm.de online kündigen.
Ohne Papier und ohne Unterschrift: Ihre Zulassungsstelle wird automatisch vom neuen Versicherer über den Wechsel informiert. Es ist keine Ummeldung nötig.
Kündigungsgarantie: Der aboalarm Service garantiert eine rechtswirksame Kündigung und dass das Vertragsverhältnis zum jeweiligen Anbieter, für den die Kündigungsgarantie gilt, beendet wird.
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Nirgendwo Günstiger Garantie
Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es denselben Tarif, den Sie über Verivox abgeschlossen haben, doch woanders günstiger geben, bezahlen wir den Preisunterschied. Darauf geben wir Ihnen unser Wort.
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Günstigstes Vergleichsportal laut FINANZTIP (09/2019)
Aus der Finanztip-Kfz-Studie (10/2019)
"In unserem aktuellen Test schneidet Verivox auch aufgrund der dort gelisteten günstigen Tarife von Friday am besten ab."
"Ein doppelter Vergleich liefert die besten Ergebnisse! Die Kombination von Portal und Direktversicherer oder von beiden großen Portalen liefert wie bereits im Vorjahr die besten Ergebnisse."

Wie berechnen wir die Ersparnis?
Günstigstes Angebot: 542,07 Euro
Teuerstes Angebot: 1403,20 Euro
Ersparnis: 861,13 Euro jährlich
Modellfall – Nur leistungsstarke Tarife im Vergleich:
Tarifleistungen: freie Werkstattwahl, Schutz bei grober Fahrlässigkeit, Marderschäden inkl. Folgeschäden, erweiterte Wildschäden
Volvo V50 T5 (9101/AJL); Erstzulassung 06/2012; Kauf 01/2018
Beamter (50) in Heidelberg (PLZ 69123); weiterer Fahrer: Kind (20); Jahresfahrleistung 6.000 km
Haftpflicht und Vollkasko mit 300/150 Euro Selbstbehalt bei SF 12
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH, Januar 2018
Ihr unabhängiger Versicherungsmakler - Erstinformation
Das sagen unsere Kunden
- Kfz-Versicherung wechseln
- Wann kann ich wechseln?
- Wechsel zum Vertragsende
- Wechsel durch Beitragserhöhung oder Schadensfall
- Fahrzeug- oder Halterwechsel
- Wie funktioniert der Wechsel?
- Häufig gestellte Fragen
Kfz-Versicherung wechseln
- Den Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung können Sie ganz bequem online abschließen.
- Beachten Sie Ihre aktuelle Kündigungsfrist für den Versicherungswechsel: diese beträgt 4 Wochen mit Stichtag zum 30. November.
- Nach einer Beitragserhöhung, einem Fahrzeug- oder Halterwechsel und im Schadensfall können Sie Gebrauch von Ihrem Sonderkündidungsrecht machen.
Wann kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?
Generell können Sie Ihre Autoversicherung unter folgenden Vorraussetzungen wechseln:
- Es endet die Vertragslaufzeit regulär zum Vertragsende.
- Es gab eine Beitragserhöhung oder es liegt ein Schadensfall vor.
- Es findet ein Wechsel des Fahrzeugs oder des Fahrzeughalters statt.
Wechsel zum Vertragsende
Möchten Sie Ihre Versicherung zum regulären Ende Ihres Vertrags wechseln, so können Sie ganz einfach Fristgerecht kündigen. Der Wechsel ist in diesem Fall mit Stichtag 30. November möglich. Bis spätestens zu diesem Datum muss die Kündigung bei Ihrem aktuellen Versicherungsanbieter vorliegen.
Ihre neue Kfz-Versicherung ist somit zum 01. Januar des neuen Jahres gültig.
Abweichende Vertragslaufzeit
Weicht Ihre Vertragslaufzeit vom Kalenderjahr ab, so gilt in diesem Fall ebenfalls einen Frist von vier Wochen zur Kündigung.
Wechsel durch Beitragserhöhung oder Schadensfall
Erhöht Ihr Kfz-Versicherer den Beitrag, können Sie von Ihrem Sonderkündidungsrecht Gebrauch machen. Sie sollten in diesem Falle im Kündigungsschreiben als Grund "wegen Beitragserhöhung" angeben, damit die Kündigung auch wirksam ist.
Sonderkündigungsrecht: Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen
Für das Sonderkündigungsrecht spielt die Vertragslaufzeit keine Rolle - hier beträgt die Frist 1 Monat und startet an dem Datum, an welchem der Versicherer Ihnen die Beitragserhöhung übermittelt.
Die Sonderfrist gilt ebenfalls im Schadensfall.
Fahrzeug- oder Halterwechsel
Wechseln Sie Ihr Auto, können Sie sich Ihre neue Autoversicherung ganz normal wie gewohnt aussuchen. Hierfür empfehlen wir Ihnen unseren Kfz-Versicherungsvergleich.
Für den Wechsel der Kfz-Versicherung bei einem neuen Halter, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Wird das Auto innerhalb der Familie weitergegeben, können Sie die bestehende Versicherung einfach auf den neuen Halter überschreiben.
- Nehmen Sie ein neues Fahrzeug an, haben Sie die Option, die bestehende Kfz-Versicherung zu übernehmen oder eine neue Autoversicherung abschließen.
Wie funktioniert der Wechsel?
Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist denkbar einfach!
In nur 3 Schritten können Sie bequem online einen Wechsel beantragen. Wahlweise können Sie sich auch Ihre Vertragsdaten herunterladen und den Wechselantrag per Post versenden.
Anleitung zum Kfz-Versicherungswechsel
- Tragen Sie zunächst Ihre Daten in den Versicherungsrechner ein. Keine Sorge - Ihre persönlichen Daten werden verschlüsselt und sind bei uns sicher! Sie können Ihre eingetragenen Versicherungswünsche auch abspeichern und pausieren, falls Ihnen etwas dazwischen kommt. Vergleichen Sie im Anschluss die ausgespielten Tarife ganz in Ruhe und finden Sie Ihr bestes Angebot.
- Haben Sie eine Entscheidung getroffen, schließen Sie Ihre Autoversicherung mit nur einem Klick direkt online. Bei einem Fahrzeugwechsel erhalten Sie umgehend via E-Mail die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) von uns. Einige Tage später erhalten Sie die Police (kurz: Ihren Versicherungsvertrag) Ihrer neuen Autoversicherung per Post.
- Und dann heißt es nur noch: entspannt zurücklehnen! Wir übernehmen die Kündigung des alten Vertragsanbieters für Sie - und schon ist der Kfz-Versicherungswechsel komplett.
Umfrage: Mehrheit zum Wechsel der Kfz-Versicherung bereit
Eine repräsentative Umfrage aus dem Jahr 2017 ergab: Mehr als drei Viertel aller Befragten (77 %) haben bereits den Kfz-Versicherer gewechselt oder können sich vorstellen, dies zu tun. Jeder Dritte hat sich sogar schon mehrmals für einen anderen Kfz-Versicherer entschieden.
Häufig gestellte Fragen
Sie können Ihre Kfz-Versicherung am Ende eines Vertragsjahres (in der Regel der 31.12.) wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Daher muss die Kündigung bis zum 30.11. beim Versicherer vorliegen. Mehr dazu
Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung ist üblicherweise der 30. November. Die Kündigung muss bis dahin bei Ihrer alten Versicherung eingegangen sein. Gegebenenfalls können Sie auch nach diesem Termin das Vertragsverhältnis mit Ihrem Versicherer auflösen, sofern die Bedingungen für eine außerordentliche Kündigung gegeben sind.
Worum Sie sich kümmern sollten:
- Kündigen Sie rechtzeitig den bestehenden Altvertrag.
- Schließen Sie zeitnah einen neuen Vertrag ab, sodass es zu keiner Unterbrechung des Versicherungsschutzes kommt.
- Überweisen Sie innerhalb der vorgegebenen Frist die zu zahlende Versicherungsprämie.
Worum Sie sich nicht kümmern müssen:
- Die Übermittlung der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung an die Zulassungsbehörde erfolgt durch Ihre neue Versicherung.
In 3 Schritten zur günstigsten Autoversicherung:
- Online vergleichen & regelmäßig wechseln
- Werkstattbindung akzeptieren
- Jährliche Zahlweise wählen
Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren. Mehr zum Thema: eVB-Nummer.