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Sind Schäden durch Grundwasser abgedeckt?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die verbundene Wohngebäudeversicherung versichert Schäden durch Grundwasser, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Versicherungsschutz ist keine Standarddeckung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundwasserschäden sind in der Wohngebäudeversicherung nur versichert, wenn das Grundwasser hochwasserbedingt oberirdisch in das Haus eindringt.
  • Voraussetzung für eine Schadensregulierung ist eine Elementarschadenversicherung mit Grundwassereinschluss.
  • Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach der Wahrscheinlichkeit, mit der ein Hochwasserschaden in der Region eintritt.

Wann greift der Versicherungsschutz für Grundwasserschäden?

Die Wohngebäudeversicherung besteht, im Gegensatz zur Hausratversicherung, nicht aus einem Paket, sondern aus einzelnen Bausteinen, von denen jeder für sich ausgewählt werden kann. Bei den Hauptrisiken handelt es sich um Feuer, Leitungswasser und Sturm.

Als vierten Baustein bieten die Versicherer seit einigen Jahren auch eine Elementarschadendeckung an. Dieser Baustein in der verbundenen Wohngebäudeversicherung ist entscheidend, wenn es um die Frage geht, ob Schäden durch Grundwasser abgedeckt sind.

Die Elementarschadendeckung leistet unter anderem bei Schäden durch

  • Überflutung
  • Schneebruch
  • Schneelawinen
  • Schlammlawinen
  • Erdbeben
  • Vulkanausbrüchen

Wie definieren die Versicherer Schäden durch Grundwasser?

Unter Grundwasser verstehen die Versicherungsgesellschaften Wasser, welches unterirdisch im Erdreich vorhanden ist. Es stellt sich die Frage, wann Grundwasser für ein Gebäude eine Gefahr darstellen kann. Dringt es unterirdisch ein und beschädigt das Mauerwerk, besteht kein Versicherungsschutz. Anders verhält es sich jedoch, wenn Grundwasser nach oben gedrückt wird und über der Erdoberfläche steht. Dies kann beispielsweise der Fall nach einem Starkregen sein oder nach einer Überschwemmung. Das Grundwasser steht im Garten, bildet einen See und dringt durch die Kellerfenster in das Haus ein. Dieser klassische Schadenshergang ist durch die Elementarschadendeckung versichert. Bleibt das Grundwasser dagegen unterhalb der Erdoberfläche, besteht kein Versicherungsschutz.

Versicherer entscheiden über Risikoannahme

Die vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, dass das Hochwasserrisiko auch in Deutschland zugenommen hat. Die Rede ist dabei nicht nur von Nord- und Ostsee, sondern auch von den Überschwemmungen in Süddeutschland oder im Oderbruch.

Bei der Risikokalkulation legen die Versicherer Risikoregionen, die ZÜRS-Zonen fest. Anhand der Zone, die sich aus der Postleitzahl ergibt, wird die Prämie festgesetzt oder das Haus als nicht versicherbares Risiko deklariert.

Grundlage für die Einstufung in die jeweilige ZÜRS-Zone ist die Wahrscheinlichkeit, mit der es in der jeweiligen Region zu einer Überschwemmung kommt. Die Versicherer unterscheiden vier ZÜRS-Zonen:

  • Klasse I, sehr geringe Gefährdung. Hochwasserrisiko kleiner als einmal in 200 Jahren.
  • Klasse II, geringe Gefährdung, Hochwasserrisiko kleiner als einmal in 100 bis 200 Jahren. Region ist auch durch Deiche geschützt.
  • Klasse III, mittlere Gefährdung. Statistisch gesehen tritt ein Hochwasser einmal in 10 bis 100 Jahren auf.
  • Klasse IV, hohe Gefährdung. Das Hochwasserrisiko liegt bei einmal in zehn Jahren.

Bei der Einstufung des Risikos spielt es auch eine Rolle, ob das Gebäude in der Nähe eines Gewässers steht. Laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) werden 1,7 Prozent der Gebäude in Deutschland in den Risikoklassen I und II eingestuft.

Pflichten der Versicherungsnehmer

Das Hochwasserrisiko setzt voraus, dass die Versicherungsnehmer diesem besonderen Risiko auch über den Abschluss einer Versicherung hinaus entgegenwirken. Versicherungsnehmer haben grundsätzlich eine sogenannte Schadensminderungspflicht. In hochwassergefährdeten Gebieten muss der Versicherungsnehmer dafür sorgen, dass im Gebäude Rückschlagklappen vorhanden sind und diese auch funktionieren. Die Abflussleitungen auf dem Grundstück müssen freigehalten werden.

Wurde die Elementarschadenabsicherung in Verbindung mit einer Hausratversicherung abgeschlossen, gelten noch weitere Vorgaben. So muss der Versicherungsnehmer im Keller aufbewahrte Hausrat mindestens zwölf Zentimeter über dem Fußboden verstauen.

Häufig gestellte Fragen

Diese Frage stellen sich künftige Hausbesitzer zu Recht, wenn es um die Auswahl des Grundstücks geht. Wer eine Bestandsimmobilie erwirbt, sollte den Sachverhalt ebenfalls prüfen. Ob eine Gefahr durch Grundhochwasser besteht, kann die jeweilige Kommune beantworten. Idealerweise verfügt die Gemeinde über Kartenmaterial, um genaue Auskünfte darüber zu geben, welche Gebiete von Grundhochwasser betroffen sein könnten.

Unabhängig davon, ob eine Wohngebäude- und Hausratversicherung mit Elementarschadeneinschluss besteht, ist es notwendig, Aufräumarbeiten durchzuführen. Nach der Schadensdokumentation mit Fotos ist die Trockenlegung der betroffenen Räumlichkeiten erforderlich. Der Versicherer wird seinen Kunden Unternehmen empfehlen, die die Trockenlegung vornehmen können, oder direkt eine Firma zum Schadensort schicken.

Die Schadenmeldung erfolgt in der Regel telefonisch oder online. Da Hochwasserschäden fast immer als Großschaden eingestuft werden, wird der Versicherer einen Gutachter schicken, der auch alle weiteren Schritte einleiten wird. Für Schäden am Gebäude kommt die Wohngebäudeversicherung auf, für das bewegliche Eigentum der Bewohner die Hausratversicherung.

Besteht keine Versicherung für Hochwasserschäden, muss der Eigentümer die Kosten am Gebäude und der Bewohner die Kosten an seinem Hausrat selbst tragen.

Bei Grundhochwasser geht es auch in gewissem Sinne um Schadensbegrenzung und Prävention. Hauseigentümer, die Öltanks im Keller haben, sollten darauf achten, dass die Tanks sowie alle Anschlüsse und Öffnungen gegen Wassereintritt gesichert sind. Wo Wasser eindringt, kann bei entsprechendem Druck auch Öl austreten. Die Folge ist eine Kontaminierung des Erdreichs, dessen Entsorgung sehr kostspielig ist. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im Jahr 2018 beschlossen, dass alle Eigentümer mit oberirdischen Öltanks diese hochwassersicher machen müssen.

Besteht eine latente Hochwassergefahr, ist es dazu ratsam, Gegenstände nicht auf dem Boden, sondern erhöht in Regalen zu lagern.

Die deutschen Versicherer befürchten ab den 2020er Jahren massive Schäden bei Gebäuden. Grund ist, dass die Wasserleitungen in großen Teilen des Immobilienbestandes völlig überaltert sind. Gerade die zwischen 1950 und 1970 gebauten Ein- und Zweifamilienhäuser bereiten Sorgen. Drückt Wasser von außen in das Leitungssystem, besteht die Gefahr, dass durch die maroden Rohre Feuchtigkeit austritt. Neuwertige Rohre und eine funktionierende Rückstausicherung helfen, Keller trocken zu halten.