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Unfall durch nicht eingetragenen Fahrer: Das sind die Folgen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Um Versicherungskosten zu sparen, haben viele Fahrzeughalter mit ihrer Kfz-Versicherung einen eingeschränkten Fahrerkreis vereinbart. Daran sollten sich Versicherungsnehmer auch halten, denn bei Verstößen drohen finanzielle Folgen.

Lesezeit: rund 3 Minuten

  • Wenn ein nicht eingetragener Fahrer einen Unfall verursacht, reguliert die Versicherung den Schaden. Allerdings kann sie hinterher Strafzahlungen vom Versicherungsnehmer verlangen.
  • Mit welchen Sanktionen der Fahrzeughalter rechnen muss, legt die Versicherung in ihren Vertragsbedingungen fest.
  • Der Einsatz von nicht eingetragenen Fahrern ist in begründeten Notfällen zulässig.
  • Für bestimmte Anlässe wie etwa längere Urlaubsfahrten mit eingeplantem Fahrerwechsel lässt sich bei vielen Versicherungen zu geringen Mehrkosten der Fahrerkreis befristet erweitern.

Eingetragene Fahrer: Welche Bedeutung hat der Fahrerkreis?

In vielen Kfz-Versicherungspolicen ist festgelegt, dass im versicherten Auto nur der Halter selbst und bestimmte weitere Einzelpersonen – beispielsweise Ehepartner oder Kinder – am Steuer sitzen dürfen. Ob der Versicherungsnehmer eine solche Einschränkung des Fahrerkreises wünscht, muss er beim Ausfüllen des Versicherungsantrags angeben.

Dass sich viele Verbraucher in der Kfz-Versicherung für die Beschränkung auf eingetragene Fahrer entscheiden, hat meist finanzielle Gründe. Im Vergleich zu Tarifen, bei denen der Fahrzeughalter sein Auto an jede beliebige weitere Person verleihen darf, sind Kfz-Versicherungen mit eingeschränktem Fahrerkreis deutlich preisgünstiger.

Unterschiedliche Abstufungen

Wenn es um eingetragene Fahrer geht, bieten viele Versicherer abgestufte Modelle an. Der Fahrerkreis umfasst dann je nach Vereinbarung

  • nur den Halter des Fahrzeugs,
  • den Halter und seinen Ehe- bzw. Lebenspartner oder
  • den Halter, seinen Partner sowie deren Kinder.

Darüber hinaus besteht zumeist die Möglichkeit, einzelne Fahrer aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis eintragen zu lassen.

Einfluss auf die Versicherungskosten hat dabei nicht nur die Anzahl der möglichen Fahrer, sondern auch deren Erfahrung. So ist das Eintragen von jungen Leuten bis 23 Jahren oft mit vergleichsweise hohen Zusatzkosten verbunden. Manche Versicherer gewähren bei Jungfahrern jedoch einen Nachlass auf den Aufschlag, wenn diese am begleiteten Fahren mit 17 teilgenommen haben.

Welche Konsequenzen hat ein Unfall durch einen nicht eingetragenen Fahrer?

Fahrzeughalter sollten eine mit der Versicherung vereinbarte Einschränkung des Fahrerkreises unbedingt ernst nehmen. Wenn ein nicht eingetragener Fahrer das Auto steuert, handelt es sich um einen Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen, der bei einem Unfall gravierende Folgen hat.

Unfall selbst verschuldet

Wenn der nicht eingetragene Fahrer den Unfall selbst verschuldet hat, muss der Fahrzeughalter mit finanziellen Nachteilen rechnen. Zwar übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners. Doch im Nachhinein drohen Sanktionen wie beispielsweise

  • eine Vertragsstrafe von mehreren hundert Euro,
  • die rückwirkende Nachberechnung der Beitragsdifferenz zum Tarif ohne eingeschränkten Fahrerkreis für ein bis zwei Jahre oder
  • die Heraufsetzung der Selbstbeteiligung bei einem Kasko-Schaden.

Welche Maßnahmen die Versicherung ergreift, ist in den Vertragsbedingungen festgelegt. Darüber hinaus hat die Versicherung das Recht, den Vertrag zu kündigen.

Nicht selbst verschuldeter Unfall

Weniger gravierend sind die Folgen meist dann, wenn der nicht berechtigte Fahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt ist. Abzüge bei der Schadenregulierung wie etwa die Heraufsetzung der Kasko-Selbstbeteiligung sind nicht zu befürchten, da für alle Schäden die gegnerische Versicherung aufkommt.

Allerdings kann eine Vertragsstrafe oder Beitrags-Nachzahlung auf den Halter zukommen, wenn die Versicherung erfährt, dass am Unfall ein nicht eingetragener Fahrer beteiligt war.

Gibt es Ausnahmen?

In begründeten Ausnahmefällen erlauben die Versicherer, dass ein nicht eingetragener Fahrer am Steuer sitzt. In erster Linie handelt es sich dabei um gesundheitliche Notfälle. Zwei Beispiele:

  • Ein Fahrer, der sich zusammen mit einem Bekannten auf der Heimfahrt befindet, erleidet unterwegs einen Schwächeanfall und fühlt sich nicht mehr fahrtüchtig. Der Bekannte darf ihn nach Hause fahren, auch wenn er nicht zum eingetragenen Fahrerkreis zählt.
  • Bei einer schwangeren Frau, die allein zu Hause ist, setzen unvermittelt und zu früh die Wehen ein. Eine Nachbarin, die kein eigenes Auto besitzt, erklärt sich für die Fahrt in die Klinik bereit. Weil es sich hier um eine medizinische Notlage handelt, darf sie das Fahrzeug der schwangeren Halterin auch dann nutzen, wenn sie nicht als Fahrerin eingetragen ist.

Kann ich den Fahrerkreis für Einzelfälle erweitern lassen?

Bei vielen Versicherungsanbietern ist es möglich, für bestimmte einzelne Anlässe den Fahrerkreis vorübergehend zu erweitern. Vorteil für den Fahrzeughalter: Die Mehrkosten sind im Vergleich zur dauerhaften Erweiterung gering, und bei einem Unfall drohen keine finanziellen Sanktionen. Manche Versicherer verzichten sogar auf Zusatzkosten, wenn es sich nur um kurze Zeiträume handelt.

Empfehlenswert ist dieses Vorgehen beispielsweise dann, wenn mehrere Freunde zusammen mit dem Auto in den Urlaub fahren und einander auf der langen Fahrt am Steuer abwechseln wollen.

Häufig gestellte Fragen

Wer ohne ausreichenden Versicherungsschutz mit dem Auto fährt, begeht eine Straftat. Festgehalten wird dies im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG §6). Durch die Gefährdung weiterer Verkehrsteilnehmer können als rechtliche Konsequenzen Freiheitsstrafen (bis zu sechs Monate), Führerscheinentzug oder Geldbuße (bis zu 180 Tagessätze) drohen.

Da es sich hierbei um einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz handelt, können Geldbußen, Führerscheinentzug und sogar Freiheitsstrafen die Folge sein.

Besitzt der Unfallverursacher keine Kfz-Haftpflicht, muss er den Schaden von seinem eigenem Privatvermögen zahlen. Kann der Unfallverursacher das nicht, bleiben Sie unter Umständen als Geschädigter auf den entstandenen Kosten sitzen.

In der Regel gilt, dass andere Personen nur dann Ihr Auto nutzen dürfen, wenn Sie als Fahrer im Kfz-Versicherungsvertrag angegeben sind. Die Fahrer können entweder namentlich benannt werden, oder über die Familienzugehörigkeit im Vertrag mitversichert werden (beispielsweise Partner oder Kinder).