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Verkehrsrechtsschutz: Nicht nur für Autofahrer wichtig

Wer recht hat, muss nicht auch recht bekommen. Das gilt auch für Teilnehmer am Straßenverkehr: Ob Auto-, Lkw-, Motorrad- oder Fahrradfahrer und Fußgänger – ein Verkehrsrechtsschutz kann für jeden wichtig werden. Kommt es in diesem Bereich zu einem Rechtsstreit, können sich die Kosten dafür schnell auf mehrere Tausend Euro belaufen. In diesem Fall mindert die Verkehrsrechtsschutzversicherung die finanzielle Belastung und unterstützt den Versicherten durch eine umfangreiche Rechtsberatung. Auf Verivox können Sie kostenlos verschiedene Tarife vergleichen und direkt online abschließen.

Inhalt dieser Seite
  1. Verkehrsrechtsschutz vergleichen
  2. Leistungsumfang
  3. Kostenübernahme und Rechtsbeistand
  4. Unterschied zur Kfz-Haftpflicht
  5. Kosten für den Verkehrsrechtsschutz
  6. Spartipps
  7. Für wen lohnt sich Kfz-Rechtsschutz?
  8. Vertrauen Sie auf Verivox
Das sagen unsere Kunden über uns
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Ein passendes Angebot für eine Rechtschutzversicherung können Versicherte mithilfe des Preisvergleichs von Verivox finden. So geht‘s:

  1. Rechner starten: Tragen Sie Ihre aktuelle berufliche Tätigkeit und Ihr Alter in den Rechner ein.
  2. Tarifrelevante Angaben: Wählen Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang aus und machen Sie einige Angaben zu bestehenden Versicherungen. Interessierte können die Versicherung für sich allein oder für die ganze Familie abschließen. Es ist außerdem möglich, die Police um weitere Bausteine zu ergänzen, etwa durch die Wahl von „Arbeit“ für Berufsrechtsschutz oder „Mieter“ für Mietrechtsschutz. Klicken Sie dafür alle gewünschten Zusatzleistungen an.
  3. Rechtsschutztarife vergleichen: Vergleichen Sie günstige Angebote zur Rechtsschutzversicherung und schließen Sie Ihren Tarif bequem online ab.

Zum Vergleich

Verkehrsrechtsschutz für Sie allein oder die ganze Familie

Im Rechner wird zwischen einem Verkehrsrechtsschutz für Versicherungsnehmer (VN) und einem Kfz-Rechtsschutz für die ganze Familie unterschieden. Im ersten Fall sind der Fahrer inklusive die auf ihn zugelassenen und fremden Fahrzeuge, mit denen er fährt, versichert. Der Familienschutz sichert Sie und Ihre Familienangehörigen – in einem Haushalt lebend – bei der Teilnahme am Straßenverkehr ab. Im Schutz inbegriffen sind alle Familienangehörige als Fahrer eigener und fremder Fahrzeuge sowie als Fahrradfahrer, Fußgänger oder Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel.

Was ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Der Verkehrsrechtsschutz unterstützt Versicherte dabei, ihr Recht bei Streitigkeiten im Straßenverkehr wahrzunehmen. Dabei geht es zum einen um nicht selbst verschuldete Unfälle, bei denen die eigenen Interessen vor Gericht durchgesetzt werden müssen – etwa, wenn jemand mit dem Fahrrad unterwegs ist, ein Auto ihm die Vorfahrt nimmt und er stürzt. Zum anderen bietet sie Unterstützung bei der Regulierung von Haftpflichtschäden bei ungewollten, selbst verschuldeten Unfällen, die aus Fahrlässigkeit entstehen oder wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist. Viele Policen unterstützen Versicherte zudem bei einer außergerichtlichen Einigung, indem ein Mediator bereitgestellt wird.

Auch Streitigkeiten mit der Werkstatt wegen einer Reparatur oder beim Autokauf sind Fälle für den Verkehrs- beziehungsweise Kfz-Rechtsschutz. Wird beispielsweise ein Autokaufvertrag angefochten, weil das erworbene Fahrzeug Mängel aufweist, deckt der Verkehrsrechtsschutz die Kosten für ein mögliches Gerichtsverfahren. Des Weiteren hilft die Versicherung bei Streitigkeiten mit Behörden weiter – zum Beispiel bei einem Führerscheinverlust sowie bei einem Rechtsstreit bezüglich der Kfz-Steuer.

Leistungsumfang

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung beinhaltet folgende Leistungen:

  • Strafrechtsschutz (Fahrrad-/Autounfall)
  • Vertrags- und Sachenrecht (Kaufvertrag, Vermietung)
  • Schadenersatz-Rechtsschutz (Schaden durch Unfall)
  • Verkehrssteuer-Rechtsschutz (Kfz-Steuer)
  • bei Verkehrsordnungswidrigkeiten (Widerspruch Bußgeld)
  • Verwaltungs-Rechtsschutz bezüglich Verkehr (Wiedererlangung Fahrerlaubnis)
  • Sozial-Rechtsschutz (Wegeunfall)
  • Opfer-Rechtsschutz (aktive Strafverfolgung bei Unfall)
  • juristische Erstberatung
  • außergerichtliche Einigung (Mediation)
  • Strafkaution als Darlehen

Der Verkehrsrechtsschutz ist einer der wichtigsten Bestandteile der Rechtsschutzversicherung. Versichert sind der Eigentümer, Halter, Mieter und Insasse des angegebenen Fahrzeugs, ein zweites kann oft mitversichert werden. Eine solche Versicherung gibt es auch für den betrieblichen Fuhrpark. Außerdem können Kinder und in der häuslichen Gemeinschaft lebende Personen in den Schutz eingeschlossen werden. Der Kfz-Rechtsschutz kann entweder als Baustein mit der Privatrechtsschutzversicherung kombiniert oder auch einzeln abgeschlossen werden.

Besteht eine Wartezeit beim Verkehrsrechtsschutz?

Für Rechtsstreitigkeiten bezüglich des Vertrags- und Sachenrechts sowie des Verwaltungsrechtsschutzes beträgt die Wartezeit – wie bei vielen anderen Bereichen des Privatrechts – drei Monate. Geht es um einen Kauf- oder Leasingvertrag, greift der Versicherungsschutz dagegen sofort. Mitunter kann auch direkt nach Abschluss einer Versicherung Widerspruch gegen Ordnungswidrigkeiten eingelegt werden. Generell können die Versicherer je nach Tarif selbst festlegen, wann die Wartezeit besteht oder sie entfällt. Die genauen Bedingungen, wann welche Leistung bis zu welchem Umfang übernommen wird, können Versicherte im jeweiligen Vertrag nachlesen.

Kostenübernahme und Rechtsbeistand

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung berät und unterstützt Versicherte zunächst im Streitfall und stellt auf Wunsch einen Anwalt sowie Gutachter oder Sachverständige zur Verfügung. Besteht ein Versicherungsfall, übernimmt sie die Kosten für den Rechtsschutz, klärt bei offener Schuldfrage und kämpft für Schadenersatz und Schmerzensgeld. Hierbei werden sowohl die Anwalts- und Gerichtskosten als auch die Aufwände für Zeugen, Gutachter und Sachverständige bezahlt. Im Falle einer Niederlage werden auch die Kosten der Gegenseite übernommen. Ist eine außergerichtliche Einigung möglich, übernimmt die Versicherung die Kosten für eine Mediation.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten jeweils bis zur vereinbarten Deckungssumme. Je nach Anbieter gilt der Rechtsschutz weltweit, wobei die Deckungssumme im Ausland teilweise begrenzt wird. In der Regel wird beim Kfz-Rechtsschutz auch eine Selbstbeteiligung pro Rechtsstreit fällig. Bei vielen Versicherungsunternehmen fällt die Selbstbeteiligung weg, wenn der Versicherte für einen längeren Zeitraum schadensfrei ist.

Kfz-Rechtsschutz auch im Ausland gültig

Auch für Personen, die mit dem eigenen Auto ins Ausland fahren oder vor Ort einen Mietwagen nutzen, ist ein Verkehrsrechtsschutz sinnvoll. Wer keine andere Versicherung hat, die im Falle eines Verkehrsunfalls nebst Streitigkeiten im Ausland die Kosten übernimmt, ist mit einem Verkehrsrechtsschutz gut beraten. Üblicherweise ist ein Schutz in Europa inbegriffen, manche Policen greifen sogar weltweit.

Wann greift der Verkehrsrechtsschutz nicht?

Vorsätzlich begangene Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sind vom Versicherungsschutz allerdings ausgeschlossen. Auch Strafzettel werden durch den Kfz-Rechtsschutz nicht abgedeckt. Hier ist allerdings genau zu differenzieren: Zwar wird das Bußgeld selbst nicht übernommen; kommt es aber zu einem Rechtsstreit wegen der Ordnungswidrigkeit, greift der Verkehrsrechtsschutz bei den Kosten, die sich im Zuge dessen ergeben. Wird ein Bußgeld fälschlicherweise zugestellt, kümmert sich der Kfz-Rechtsschutz darum. Es lohnt sich also in jedem Fall, in der Police nachzusehen, was genau übernommen wird. Generell werden die Kosten für den Verkehrsrechtsschutz nur dann übernommen, wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.

Auch Unfälle und Rechtsstreitigkeiten, die sich bereits vor Abschluss der Versicherung ereignet oder davor angekündigt wurden, werden von der Versicherung nicht übernommen. Der Verkehrsrechtsschutz gilt in der Regel nur für Fälle, die sich nach Vertragsunterzeichnung ereignen. Nur wenige Versicherungen bieten einen Schutz für laufende Rechtsfälle.

Kfz-Haftpflicht und -Rechtsschutz: Was sind die Unterschiede?

Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist ein Verkehrsrechtsschutz für Autobesitzer nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings ist diese Art von Rechtsschutzversicherung eine sinnvolle Ergänzung: Sie greift immer dann, wenn die Schuldfrage bei einem Unfall oder anderen Vorkommnissen im Verkehr nicht einfach zu klären ist und es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Im Falle eines Schuldspruchs müssen die Anwaltskosten für beide Parteien vom Schuldigen getragen werden, was eine enorme finanzielle Belastung bedeuten kann.

Eine Kfz-Haftpflicht ist für Autobesitzer dagegen Pflicht. Sie kommt für den Schaden auf, den der Versicherte Dritten zufügt. Sie deckt also unmittelbare sowie Folgeschäden ab, die beispielsweise bei einem durch den Versicherten verursachten Unfall entstanden sind.

Kosten für den Verkehrsrechtsschutz

Die Kosten für die Rechtsschutzversicherung im Verkehr richten sich nach der Anzahl der versicherten Personen, der Anzahl der versicherten Fahrzeuge sowie nach dem gewünschten Leistungsumfang. Dabei gilt: Je mehr versichert wird, desto teurer wird der Tarif. Einige Versicherungen bieten den Kfz-Rechtsschutz als Tarifpaket innerhalb der privaten Rechtsschutzversicherung günstiger an.

Selbstverständlich bleibt bei einem Vergleich der einzelnen Angebote der Preis ein ausschlaggebendes Kriterium. Ein Verkehrsrechtsschutz muss jedoch nicht teuer sein – je nach Anzahl der Mitversicherten ist eine Versicherung bereits ab fünf Euro pro Monat zu haben. Familien- und Komforttarife fallen etwas höher aus.

Spartipps für den Vergleich

Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis finden Sie, wenn Sie den Versicherungsschutz an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Dafür sollten Sie die folgenden Kostenparameter und Rabattmöglichkeiten im Vergleichsrechner so gut wie möglich nutzen:

  • Deckungssumme: Die Höhe der Deckungssumme hat Einfluss auf die Prämie. Nur bis zu dieser Höhe übernimmt die Versicherung später die Kosten. Empfohlen wird eine Versicherungssumme von mindestens 300.000 Euro je Rechtsschutzfall. In der Regel bieten Verkehrsrechtsschutzversicherer eine Deckungssumme von mindestens einer Million Euro oder sogar unbegrenzt an.
  • Selbstbeteiligung: Auch die maximale Höhe der Selbstbeteiligung kann vorab gewählt werden. Üblich sind hier zwischen 150 und 250 Euro. Einige Versicherungen belohnen mehrjährige Schadenfreiheit mit sinkenden Selbstbeteiligungen. Zu bedenken ist, dass durch die Selbstbeteiligung ein Verkehrsrechtsschutz bei kleinen Konflikten keinen großen finanziellen Vorteil bringt. Kommt es aber zu juristischen Verfahren, an deren Ende Gerichts- und Anwaltskosten stehen, schützt diese vergleichsweise günstige Versicherung den Versicherungsnehmer vor hohen finanziellen Belastungen.
  • Kaution: Ebenfalls kann im Tarif die Höhe einer möglichen Strafkaution festgelegt werden. Es gehört zu den Leistungen der Rechtsschutzversicherung, dem Versicherten etwa zur Vermeidung einer Untersuchungshaft eine Kaution als Darlehen zur Verfügung zu stellen.
  • Folgeereignistheorie: Eine weitere Zusatzleistung ist die„Schadensregulierung nach Folgeereignistheorie“: Hier leistet Ihr Kfz-Rechtsschutzversicherer auch für einen künftigen Schaden, dessen Ursache in der Vergangenheit liegt und bis zum Schadenseintritt nachwirkt. Versicherungen, die diese beinhalten, sind in der Regel teurer.

Für wen lohnt sich ein Verkehrsrechtsschutz?

Anders als die Kfz-Haftpflicht ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht verpflichtend. Dennoch lohnt sie sich, da sie alle Bereiche der Verkehrsteilnahme abdeckt – vom Auto bis zum Fußgänger.

  • Vielfahrer, die jeden Tag mit dem eigenen Auto oder dem Dienstwagen unterwegs sind, sollten sich um einen Verkehrsrechtsschutz bemühen. Auch wer durch das tägliche Fahren eine ausgesprochen sichere Führung seines Fahrzeugs beanspruchen kann, ist schließlich nicht vor den Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer gefeit. Denn wer sich viel im Straßenverkehr bewegt, ist schon rein statistisch gefährdet, in einen Unfall verwickelt zu werden.
  • Miet- und Carsharing-Nutzer: Immer weniger Personen – gerade in Städten – entscheiden sich für den Kauf eines eigenen Autos und nutzen stattdessen Miet- und Carsharing-Angebote verschiedener Partner. Wer dann einen Unfall verursacht oder in einen verwickelt wird, kann als Fahrer rechtlich belangt werden. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt auch in diesem Fall vor hohen Gerichts- und Anwaltskosten. Auch Autos von Bekannten und Freunden fallen unter den Versicherungsschutz.
  • Radfahrer und Fußgänger: Doch nicht nur, wer täglich ein Auto nutzt, sollte eine Verkehrsrechtsschutz-Police haben. Wer regelmäßig das Auto stehen lässt und stattdessen mit Fahrrad und Bus fährt oder auf eine andere Art am Verkehr teilnimmt, profitiert bei einem Vorfall ebenso von der Versicherung. Manche Policen schließen sogar das Benutzen von Rolltreppen und Fahrstühlen sowie Reiter, Ruderer, Rollschuhfahrer und andere mehr ein.

Persönliche Beratung

Sie suchen nach einer passenden Verkehrsrechtsschutz-Versicherung und haben Fragen zu den jeweiligen Tarifen? Unsere Verivox-Experten helfen Ihnen gern weiter und beraten Sie unverbindlich unter der kostenlosen Hotline.

06221 777 00 50

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