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Gas anmelden: Was müssen Sie beachten?

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    (Stand: 17.09.2024)

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So haben wir gerechnet

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Das sagen unsere Kunden über uns
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4.8 von 5

Energievergleich

  • 2726 Bewertungen bei Trustpilot
  • seit Dezember 2022
Inhalt dieser Seite
  1. Gas anmelden: Wann und bei wem?
  2. Grundversorgung
  3. Alternative Gasanbieter
  4. Wichtig:
  5. So funktioniert die Gasanmeldung
  6. Tipps für Tarifwechsler
  7. Häufig gestellte Fragen

Gas anmelden: Wann und bei wem?

Spätestens bei Bezug einer neuen Wohnung oder eines neuen Hauses mit Gasanschluss müssen die künftigen Bewohner sich entscheiden, wo sie ihr Gas anmelden und welchen Gasanbieter sie wählen. Dabei braucht sich niemand Sorgen machen, dass es nicht möglich sein könnte, Gas an eine bestimmte Adresse zu liefern. Die gesetzlich verankerte Grundversorgung stellt sicher, dass Gas in alle Haushalte geliefert werden kann. Allerdings unterscheiden sich die Gaspreise bei den verschiedenen Versorgern teils deutlich. Daher lohnt es sich in jedem Fall, die Gastarife zu vergleichen, bevor die Entscheidung für einen Lieferanten fällt. Besonders einfach geht das mit einem Online-Vergleichsrechner, wie ihn Verivox anbietet.

Die Grundversorgung mit Gas

Wer eine Wohnung bezieht und beispielsweise einen Gasherd in der Küche hat, kann diesen zumeist direkt einschalten und benutzen. Denn auch wenn noch kein Vertrag mit einem Gaslieferanten abgeschlossen wurde, übernimmt der Grundversorger eines Wohngebiets automatisch die Versorgung einer mit Gas zu beliefernden Wohnung. Grundversorger ist immer der Gaslieferant, der die meisten Haushalte eines festgelegten Gebietes mit Gas beliefert. Da sich das auch ändern kann, erfolgt die Ermittlung des Grundversorgers in regelmäßigen Abständen.

Der Grundversorger übernimmt, ebenso wie beim Strom, auch die Ersatzversorgung der Wohnung. Diese erfolgt immer dann, wenn ein Gaslieferant ausfällt, der nicht der Grundversorger ist, aber einen Haushalt mit Gas versorgt. So ist sichergestellt, dass kein Haushalt, der darauf angewiesen ist, je ohne Gas auskommen muss. Das ist auch wichtig für Kunden, die keinen Vertrag mit ihrem Wunschanbieter abschließen können, weil ein Schufa-Eintrag sie daran hindert.

Selbstverständlich können Gasnutzer aber auch freiwillig beim Grundversorger bleiben und das Gas bei ihm anmelden. Wer unsicher ist, welcher Gasanbieter die Grundversorgung im neuen Wohngebiet übernimmt, kann beispielsweise seinen Vermieter fragen. In der Regel handelt es sich um die örtlichen Stadtwerke. Gas dort anzumelden ist nicht nur im Grundversorgertarif möglich, sondern meist auch über einige andere Tarife.

Gas anmelden bei alternativen Anbietern

Die Grundversorgung ist eine sinnvolle Einrichtung, aber die Gastarife des Grundversorgers sind nicht automatisch diejenigen mit den besten Konditionen. Bevor Sie umziehen und einen Gasanschluss anmelden, empfiehlt es sich daher, sich rechtzeitig nach attraktiven Gastarifen umzusehen. Die Anmeldung können Sie zum Wunschtermin beim ausgewählten Gaslieferanten durchführen. Bestenfalls informieren Sie Ihren neuen Lieferanten bereits einige Wochen vor dem Umzug. Doch auch später ist ein Wechsel zu einem alternativen Anbieter noch recht kurzfristig möglich, weil die Tarife der Grundversorger nur eine Kündigungsfrist von zwei Wochen haben. Mindestvertragslaufzeiten gibt es in der Grundversorgung ebenfalls nicht, wodurch es jederzeit möglich ist, zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

Grund für eine Gasanmeldung bei einem neuen Gasanbieter kann auch sein, dass die neue Wohnstätte in einem Gebiet liegt, das der gewohnte Anbieter nicht beliefert. In diesem Fall steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die übliche Kündigungsfrist entfällt dadurch. Unser Vergleichsrechner hilft Ihnen beim Finden der besten Tarife für das neue Wohngebiet, da er nicht nur den besten Preis aufzeigt, sondern auch einen Überblick über die möglichen Lieferanten bietet. Sollte eine Lieferung durch den bisherigen Anbieter an der neuen Adresse aber möglich sein, reicht oft ein rechtzeitiger Anruf, um die Belieferung mit Gas umzumelden.

Wichtig:

Bei einem Wechsel zu einem neuen Anbieter müssen keine neuen Gasleitungen verlegt werden. Selbst wenn die vorhandenen Leitungen dem Grundversorger gehören, können alternative Gasanbieter diese nutzen. Auch aus diesem Grund müssen Sie nicht befürchten, dass es zu einem Lieferengpass kommt, wenn Sie sich für die Gasversorgung durch einen alternativen Anbieter entscheiden.

So funktioniert die Gasanmeldung

Ob in der neuen Wohnung oder beim Hauskauf: Gas neu anzumelden bzw. umzumelden ist ein einfacher Prozess. Wer den Gaspreisvergleich Verivox nutzt, meldet sich auf Wunsch ganz bequem online beim gewählten Gasanbieter an – direkt nach der Entscheidung für einen Tarif. Die Daten, die Neukunden bei einem Wechsel angeben müssen, sind folgende:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Zahlungsweise bzw. Bankverbindung
  • Zählernummer
  • Durchschnittlicher Gasverbrauch pro Jahr
  • Name des bisherigen Gasanbieters
  • aktuelle Kundennummer
  • Zählerstand

Zur Ermittlung des besten Tarifs reicht es, wenn Sie Ihre Postleitzahl und Ihren durchschnittlichen jährlichen Gasverbrauch in kWh kennen. Der zweite Wert findet sich auf der letzten Gasjahresabrechnung, falls eine solche vorliegt. Wer das erste Mal Erdgas anmeldet oder weiß, dass sich der Verbrauch durch den Zusammenzug mit anderen Personen vergrößert, kann auch die Quadratmeterzahl der neuen Wohnfläche angeben. Die Angabe persönlicher Daten kann dagegen bis nach der Entscheidung für einen Tarif warten.

Kündigung bei Anbieterwechsel

Wenn Sie Strom und Gas anmelden, übernimmt der neue Versorger automatisch die Kündigung beim bisherigen Lieferanten. Das gilt auch, wenn Sie sich aktuell noch in der Grundversorgung befinden. Selbst beim Gasanbieter zu kündigen, ist in der Regel nicht nötig. Das gilt allerdings nur bei ordentlichen Kündigungen und unter Berücksichtigung der Mindestvertragszeit und der Kündigungsfrist.

In Fällen, in denen Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, ist es sinnvoll, selbst ein Kündigungsschreiben an den bisherigen Anbieter zu schicken. Das ist etwa bei einer Gaspreiserhöhung möglich. Selbst kündigen sollten Sie auch, wenn die Kündigungsfrist demnächst abläuft. Wenn Sie aufgrund eines Umzugs an anderer Stelle Gas anmelden wollen, können Sie meist ebenfalls kurzfristig und außerordentlich kündigen. Vergewissern Sie sich dazu, ob in Ihrem Vertrag eine Umzugsklausel enthalten ist.

Tipps für Tarifwechsler

Bei der Wahl eines Gasanbieters sollte nicht nur der Preis eine Rolle spielen, sondern ebenso auch andere Konditionen wie Kündigungsfristen und mögliche Boni. Da der Gaspreis sich schnell ändern kann, sollte die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist nicht zu lang sein, damit ein weiterer möglicher Wechsel zu einem günstigeren Gasanbieter nicht unnötig hinausgezögert werden muss. Bei alten Gasverträgen beträgt die Kündigungsfrist meist zwischen vier Wochen und drei Monaten. Energieverträge, die nach dem 1. März 2022 geschlossen wurden, können nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Gasverträge haben häufig eine Laufzeit von 12 oder 24 Monaten. In dieser Zeit können Sie nicht regulär kündigen. Da sich ein jährlicher Wechsel finanziell jedoch meist lohnt, sollten Sie bei der Suche nach dem richtigen Tarif auf kurze Laufzeiten achten.

Häufig bietet ein Versorger einen Wechsel- oder Neukundenbonus an, wenn Sie Gas bei ihm anmelden. Mit solchen Prämien sparen Sie häufig besonders viel, denn dadurch wird der Tarif im ersten Belieferungsjahr deutlich günstiger. Oft handelt es sich um eine Summe im dreistelligen Bereich. Meist bekommen Kunden die Prämie erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ausbezahlt, mitunter erfolgt aber auch eine anteilige Auszahlung mit einer der ersten Rechnungen. In jedem Fall ist es wichtig, ein Auge darauf zu haben, ob der Bonus wirklich zu einem günstigen Jahresbeitrag beiträgt und der reguläre Gaspreis des Anbieters nicht vergleichsweise hoch ausfällt.

Unter Umständen kann es zu Problemen beim Vertragsabschluss mit dem Wunschlieferanten kommen, sofern ein negativer Schufa-Eintrag vorliegt. Bei einigen Anbietern können Kunden durch eine Art Kaution für Sicherheit und Vertrauen sorgen. Diese sogenannten Sonderzahlungen werden am Ende des Vertragsverhältnisses zurückgezahlt. Einziges Risiko hierbei ist eine Insolvenz des Gaslieferanten, denn in diesem Fall ist auch die Sonderzahlungssumme verloren.

Häufig gestellte Fragen

Selbst Gas anzumelden ist für Mieter nicht nötig, wenn die Gaskosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. In diesem Fall können Sie den Anbieter auch nicht wechseln. Kümmert sich der Vermieter nicht um die Belieferung mit Gas, fällt Ihnen diese Aufgabe zu. Welche Regelung gilt, sollten Sie vor Unterzeichnen des Mietvertrags erfragen, damit Sie gegebenenfalls genügend Zeit haben, einen passenden Anbieter zu finden. So steht der Belieferung ab dem Einzugsdatum nichts im Weg.

Für einen Zeitraum von sechs Wochen nach der Schlüsselübergabe ist es möglich, das Gas rückwirkend anzumelden. Am Ende dieser Frist muss der Wechselantrag jedoch dem Netzbetreiber vorliegen. Damit es nicht zu Verzögerungen kommt, sollten Sie sich daher spätestens vier bis fünf Wochen nach Ihrem Einzug bei Ihrem gewünschten Lieferanten mit Ihrem Gaszähler anmelden.

Auch wenn Sie bisher keine Gasheizung hatten, ist das Anmelden bei einem Gaslieferanten nicht schwierig. In diesem Fall geben Sie für die Suche nach dem passenden Tarif im Vergleichsrechner nicht Ihren exakten jährlichen Gasverbrauch ein, sondern wählen eine der vorgegebenen Wohnungsgrößen aus. Der durchschnittliche Gasverbrauch wird dann automatisch eingefügt. Da der Verbrauch allerdings auch von dem eigenen Heizverhalten abhängt, können sich mitunter Abweichungen ergeben.

Es gibt keine Höchstzahl an Wechseln, die Sie beachten müssen. Sie können beliebig oft Gas bei einem neuen Anbieter anmelden oder den Tarif wechseln. Beachten Sie dabei lediglich, welche Mindestvertragslaufzeit Ihr Gastarif hat und welche Kündigungsfrist Sie einhalten müssen. Bei Sonderkündigungen ist es wichtig zu beachten, dass ein Neukundenbonus in der Regel verfällt, wenn Sie den Vertrag vor Ende der Erstlaufzeit beenden.

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Gas nicht angemeldet: Was kann ich tun?

Wenn Verbraucher nach einem Umzug das Gas nicht angemeldet haben und dies irgendwann realisieren, fragen sie sich für gewöhnlich: "Was kann ich jetzt tun?" Im nachfolgenden Ratgeber erhalten Sie die Antworten.

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Sparschwein auf Heizung

Gas nicht angemeldet: Welche Konsequenzen folgen?

Wird nach einem Umzug das Gas nicht angemeldet, ist mit hohen Nachzahlungen zu rechnen. Mit der rechtzeitigen Ummeldung lässt sich dies leicht vermeiden. Die An- oder Ummeldung ist bequem online möglich.

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In unserer Umzugscheckliste finden Sie die wichtigsten To Do's – vom richtigen Transportunternehmen bis hin zum Wechsel Ihrer Verträge.

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    Grundversorgungstarif: WSW Gas Classic, Kosten: 2.890,37 Euro

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    (Stand: 17.09.2024)

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Mehr rund um Gas

  • Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.

    Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.

    Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden.
  • Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.

    Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Energiesteuern, Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwertsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.

    Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werd

  • Eine Kilowattstunde (kWh) Gas kostet für private Verbraucher durchschnittlich knapp 10 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Gasversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.

    Wer ermitteln möchte, was eine Kilowattstunde (kWh) bei einem Gasversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Gasverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Gasverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Gas.

  • Erdgas für private Verbraucher wird meistens in einem Gastarif abgerechnet, der aus einem festen Grundpreis pro Monat und aus einem Preis pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) besteht. Zusammengerechnet kostet eine Kilowattstunde (kWh) Gas ungefähr 8 bis 12 Cent. Es gibt jedoch große Unterschiede je nach Region und Gasversorger. Daher sollten private Verbraucher regelmäßig die Gaspreise vergleichen und einen möglichst günstigen Gastarif mit empfehlenswerten Bedingungen wählen.

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