Gas-Ratgeber: Hilfreiche Verbrauchertipps
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Erdgas für private Verbraucher wird meistens in einem Gastarif abgerechnet, der aus einem festen Grundpreis pro Monat und aus einem Preis pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) besteht. Zusammengerechnet kostet eine Kilowattstunde (kWh) Gas ungefähr 5 bis 7 Cent. Es gibt jedoch große Unterschiede je nach Region und Gasversorger. Daher sollten private Verbraucher regelmäßig die Gaspreise vergleichen und einen möglichst günstigen Gastarif mit empfehlenswerten Bedingungen wählen.
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Eine Kilowattstunde (kWh) Gas kostet für private Verbraucher durchschnittlich knapp 6 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Gasversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was eine Kilowattstunde (kWh) bei einem Gasversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Gasverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Gasverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Gas.
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In aller Kürze: Um einen Schätzwert zu erhalten, können Sie die Kubikmeter (m3) mit 10 multiplizieren und erhalten so den ungefähren Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh).
Im Detail: Sollte Ihnen der Gasverbrauch nur in Kubikmetern (m3) bekannt sein, können Sie ihn wie folgt in kWh umrechnen: Multiplizieren Sie den Gasverbrauch in m3 mit dem Brennwert und der Zustandszahl (z-Zahl). Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung freigesetzt wird. Er variiert je nach Gasnetz und liegt etwa zwischen 8,0 und 12,5 pro m3. Die Zustandszahl drückt den örtlichen Temperaturdurchschnitt und Luftdruck aus. Die beiden Werte finden Sie auf Ihrer Gasrechnung oder sie können beim örtlichen Netzbetreiber erfragt werden. Sind Brennwert und Zustandszahl nicht bekannt, kann die Kubikmeterzahl mit 10 multipliziert werden, was einen guten Schätzwert ergibt.
Wichtig: Die Preise des neuen Gasanbieters richten sich nach den verbrauchten Kilowattstunden (kWh). Der Brennwert des örtlichen Gases und die Zustandszahl ändern sich durch den Anbieterwechsel nicht.
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Unter „Ökogas“ fallen zwei Arten von Tarifen. Biogastarife sind Erdgastarife, bei denen ein verschieden großer Anteil von Biogas zugemischt wird. Das Biogas fällt zwar unter die erneuerbaren Energien, kann aber auch als Nebenprodukt der Massentierhaltung oder chemischer Industrieprozesse anfallen. Bauherren können Biogas im Neubau beziehen, um einen Teil der energetischen Anforderungen zu erfüllen.
Daneben gibt es auch Gastarife, die als Klimatarife bezeichnet werden. Im Rahmen dieser Gastarife wird die CO2-Neutralität des gelieferten Erdgases garantiert. Der Gasanbieter kauft Emissionszertifikate oder unterstützt Klimaprojekte, welche die durch den Gasverbrauch entstandene CO2-Belastung ausgleichen sollen.