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Um welchen Bereich geht es genau?
Häufig gestellte Fragen:
Eine Kilowattstunde (kWh) Gas kostet für private Verbraucher durchschnittlich knapp 10 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Gasversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was eine Kilowattstunde (kWh) bei einem Gasversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Gasverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Gasverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Gas.
Erdgas für private Verbraucher wird meistens in einem Gastarif abgerechnet, der aus einem festen Grundpreis pro Monat und aus einem Preis pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) besteht. Zusammengerechnet kostet eine Kilowattstunde (kWh) Gas ungefähr 8 bis 12 Cent. Es gibt jedoch große Unterschiede je nach Region und Gasversorger. Daher sollten private Verbraucher regelmäßig die Gaspreise vergleichen und einen möglichst günstigen Gastarif mit empfehlenswerten Bedingungen wählen.
In aller Kürze: Um einen Schätzwert zu erhalten, können Sie die Kubikmeter (m3) mit 10 multiplizieren und erhalten so den ungefähren Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh).
Im Detail: Sollte Ihnen der Gasverbrauch nur in Kubikmetern (m3) bekannt sein, können Sie ihn wie folgt in kWh umrechnen: Multiplizieren Sie den Gasverbrauch in m3 mit dem Brennwert und der Zustandszahl (z-Zahl). Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung freigesetzt wird. Er variiert je nach Gasnetz und liegt etwa zwischen 8,0 und 12,5 pro m3. Die Zustandszahl drückt den örtlichen Temperaturdurchschnitt und Luftdruck aus. Die beiden Werte finden Sie auf Ihrer Gasrechnung oder sie können beim örtlichen Netzbetreiber erfragt werden. Sind Brennwert und Zustandszahl nicht bekannt, kann die Kubikmeterzahl mit 10 multipliziert werden, was einen guten Schätzwert ergibt.
Wichtig: Die Preise des neuen Gasanbieters richten sich nach den verbrauchten Kilowattstunden (kWh). Der Brennwert des örtlichen Gases und die Zustandszahl ändern sich durch den Anbieterwechsel nicht.
Nein, allerdings können Sie sich als Mieter auf das Wirtschaftlichkeitsgebot berufen.
Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Energiesteuern, Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwertsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werd
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