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Gas nicht angemeldet: Welche Konsequenzen folgen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wird nach einem Umzug das Gas nicht angemeldet, ist mit hohen Nachzahlungen zu rechnen. Mit der rechtzeitigen Ummeldung lässt sich dies leicht vermeiden. Die An- oder Ummeldung ist bequem online möglich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Gaszentralheizung muss sich der Verbraucher nicht um eine Anmeldung kümmern. Anders sieht das bei einer Gasetagenheizung aus.
  • Wenn keine Anmeldung erfolgt, folgt zum Ende des Abrechnungszeitraumes eine hohe Nachzahlung; außerdem werden zusätzliche Aufwandskosten des Anbieters in Rechnung gestellt.
  • Es besteht die Gefahr, dass das Gas abgestellt wird.

Bei Gasetagenheizungen muss der Mieter selbst einen Gasvertrag abschließen

Gas ist das dominierende Heizmittel in Deutschland. Über einen Gasanschluss ist es jederzeit verfügbar, in ausreichender Menge vorhanden und in der Regel günstiger als Heizöl. Trotzdem ist nicht jeder Verbraucher in Deutschland schon einmal mit einer Gasheizung in Kontakt gekommen.

Dies kann bei einem Umzug dazu führen, dass versehentlich das Gas nicht angemeldet wird. Wird die neue Wohnung über eine Gaszentralheizung versorgt, muss sich der Mieter jedoch um nichts kümmern. Monatliche Abschläge halten die finanzielle Belastung für den Kunden gering. Mit der Heizkostenabrechnung wird der tatsächliche Verbrauch den Vorauszahlungen gegenübergestellt.

Was passiert, wenn man Gas nicht anmeldet?

Anders sieht es bei einer Gasetagenheizung aus: Hier muss sich der Verbraucher selbst um seine Gasversorgung kümmern. Wird das Gas nicht angemeldet, passiert zunächst meist nichts. Es ist in der Regel auch ohne Anmeldung verfügbar. Spätestens zur Abrechnung merkt der Gasversorger jedoch meist, dass es genutzt wird, obwohl kein Kunde zugeordnet werden kann. Der Energieversorger beginnt nun, die Identität des Verbrauchers festzustellen. Verursacht dies dem Versorger Kosten, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.

Gas nicht bezahlt – wann abgestellt?

Hat man das Gas nicht angemeldet, bekommt man zunächst auch keine Rechnung hierfür. Hat sich der Vormieter nicht abgemeldet, bekommt er die Rechnung für den Gas-Verbrauch. Ist er verzogen, ohne dies mitgeteilt zu haben, gehen ihm die Rechnungen möglicherweise nicht zu. Die Konsequenz ist, dass die offenen Forderungen nicht bezahlt werden. Ist dies der Fall, droht dem Verbraucher eine Gassperre. Gleiches gilt natürlich auch, wenn die Rechnungen aus anderen Gründen nicht beglichen werden.

Für die Sperre muss der Gaslieferant zunächst den fälligen Betrag anmahnen. Die Mahnung kann jedoch die Androhung der Sperrung in frühestens vier Wochen beinhalten. Spätestens jetzt sollte der Verbraucher aber reagieren und sich um eine Einigung mit seinem Gasversorger bemühen. Denn neben dem Ärgernis, ohne Gas dazusitzen, gehen sowohl die Kosten der Sperrung als auch die Kosten für die Entsperrung zu Lasten des Kunden. Drei Werktage vor der Sperrung muss der Verbaucher erneut informiert werden.

Gas nicht bezahlt – Nachzahlung oder Strafe?

Wird das Gas nicht monatlich bezahlt, dann muss es nachgezahlt werden. Wird es regulär nach dem Umzug angemeldet, werden monatliche Abschläge festgelegt. Diese orientieren sich an den zu erwartenden Gaskosten, die über das Jahr hinweg anfallen. Als Grundlage dienen hauptsächlich der aktuelle Gaspreis sowie die Wohnungsgröße. Daraus ergeben sich Richtwerte über den durchschnittlichen Verbrauch. Der Kunde hat durch die monatlichen Abschläge den Vorteil, dass er nicht am Ende des Abrechnungszeitraums auf einmal eine große Summe für die Heizkostenabrechnung aufbringen muss.

Durch die gleichmäßige Verteilung der Heizkosten auf das ganze Jahr werden die höheren Kosten während der Heizperiode auch auf die Sommermonate umgelegt, in denen keine Heizkosten anfallen. Wer sein Gas nicht anmeldet, muss statt monatlicher Abschläge die Gesamtrechnung auf einmal zahlen. Die meisten Gasversorger lassen sich zwar auf eine Ratenzahlung ein, allerdings müssen dann neben den Raten der alten Rechnung auch noch die laufenden Abschläge gezahlt werden. Dadurch hat der Verbraucher eine doppelte finanzielle Belastung.

Preisvergleich bei Gasanbietern lohnt sich

Wird das Gas nicht angemeldet, wird automatisch nach dem Grundversorgungstarif abgerechnet. Zwar ist der Gasmarkt nicht so umkämpft wie der Strommarkt, trotzdem lässt sich einiges an Geld sparen, wenn verschiedene Gastarife vor Vertragsabschluss miteinander verglichen werden. Dies ist im Internet bequem möglich. Dazu braucht man nicht viele Angaben: Neben der Postleitzahl wird nur die Wohnungsgröße benötigt, um einen günstigen Gasanbieter in der Region zu finden. Mit weiteren Eingabemöglichkeiten wie beispielsweise dem Wunsch nach Biogas lässt sich die Anbietersuche noch weiter verfeinern. Hat man den Gasversorger mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis gefunden, kann der Vertrag ganz einfach direkt online abgeschlossen werden.