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Grundversorgung mit Gas

Für alle Haushaltskunden in Deutschland ist jeweils ein Gasversorger für die Grundversorgung mit Gas zuständig. Der örtliche Grundversorger ist immer das Energieunternehmen, das die meisten Haushalte in einem Netzgebiet mit Gas beliefert. In Deutschland gibt es über 700 örtliche Grundversorger. Sie sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dazu verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten Bedingungen und Preisen zu versorgen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Hier erfahren Sie sofort, wann es sich wieder lohnt zu sparen
  3. Wozu ist die Grundversorgung mit Gas gut?
  4. Wie sehen die Vertragsbedingungen der Grundversorgung mit Gas aus?
  5. Wie teuer ist die Grundversorgung mit Gas?
  6. Entwicklung der Gaspreise seit 2020
  7. Lohnt sich der Wechsel in die Grundversorgung mit Gas?
  8. Sie möchten in den Grundversorgungstarif Ihres örtlichen Gasversorgers wechseln?
  9. Was bedeutet Ersatzversorgung?
  10. Jetzt sparen mit Verivox
  11. Jetzt Gaspreise vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der örtliche Grundversorger beliefert die meisten Haushalte in einem Netzgebiet.
  • Er hat einen Grundversorgungstarif, den alle Haushalten im Netzgebiet bekommen können.
  • Wer Ihr örtlicher Grundversorger ist, sehen Sie direkt im Gas-Vergleich.
  • Die Grundversorgung mit Gas kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
  • Preisänderungen muss der Versorger sechs Wochen vorher ankündigen.

Wozu ist die Grundversorgung mit Gas gut?

Die Grundversorgung mit Gas soll sicherstellen, dass alle Haushalte in einem Liefergebiet auch dann mit Gas versorgt werden, wenn kein spezieller Vertrag abgeschlossen wurde. Wer beispielsweise neu einzieht und keinen besonderen Gastarif vereinbart hat, wird automatisch als Haushaltskunde in der Grundversorgung zu den sogenannten Allgemeinen Preisen beliefert. Niemand soll ohne Energieversorgung dastehen. Wer Gas ohne Vertrag aus dem öffentlichen Netz entnimmt, muss das dem örtlichen Grundversorger mitteilen.

Wie sehen die Vertragsbedingungen der Grundversorgung mit Gas aus?

Die Grundversorgung mit Gas hat keine feste Laufzeit und kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Preisänderungen der Grundversorgung müssen mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt gegeben werden. Die Preise und Bedingungen der Grundversorgung muss der örtliche Energieversorger auf seiner Internetseite veröffentlichen.

Wie teuer ist die Grundversorgung mit Gas?

In der Vergangenheit mussten Haushalte im Grundversorgungstarif deutlich mehr bezahlen als in anderen Tarifen. Seit dem Wegfall der Gaslieferungen aus Russland hat sich dieses Bild zeitweise gewandelt. Je nach Region kann die Grundversorgung nun zu den günstigsten verfügbaren Angeboten zählen. Der Grund dafür ist, dass die örtlichen Versorger langfristig Gas eingekauft haben und die höheren Einkaufspreise langsamer an ihre Kunden weitergeben als andere Versorger.

Wichtig: Die Preistendenz zeigt auch bei den Grundversorgungstarifen steil nach oben. Innerhalb einer Frist von sechs Wochen kann der Gas-Grundversorgungstarif jederzeit teurer werden.

Entwicklung der Gaspreise seit 2020

Lohnt sich der Wechsel in die Grundversorgung mit Gas?

Wegen der hohen und stark schwankenden Einkaufspreise konnten viele Gasversorger zeitweise keine günstigen Neukundenangebote machen. Die Folge: Der Gas-Grundversorgungstarif des örtlichen Gasversorgers war manchmal der günstigste Tarif. Diese Gastarife bieten allerdings keine Preissicherheit und sind in der Zwischenzeit deutlich angestiegen. Darum sind die Gastarife für Neukunden bei überregionalen Versorgern mittlerweile oft wieder günstiger.

Sie möchten in den Grundversorgungstarif Ihres örtlichen Gasversorgers wechseln?

Dann übernehmen wir gerne die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger für Sie. Anschließend landen Sie automatisch bei Ihrem örtlichen Grundversorger. Die örtlichen Anbieter haben meistens unterschiedliche Arten von Tarifen. Neben dem Grundversorgungstarif bieten die Versorger häufig auch Sondertarife mit Laufzeit von 12 oder 24 Monaten an. Eine Reihe von Versorgern hat zusätzlich einen Ersatzversorgungstarif, der bis zu drei Monaten lang gelten kann.

Wichtig: Sie sollten dem örtlichen Versorger ausdrücklich mitteilen, dass Sie direkt in den Grundversorgungstarif möchten. Sollten Sie Probleme haben, im Grundversorgungstarif zu landen, können Sie sich bei der Verbraucherzentrale informieren und/oder deren Briefvorlagen nutzen.

Was bedeutet Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung gilt für Haushaltskunden, deren Versorgungslage als „unklar“ gilt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihr bisheriger Gasversorger Insolvenz angemeldet hat oder keine Netzgebühren mehr an den örtlichen Netzbetreiber bezahlt. In diesem Fall werden sie für maximal drei Monate zu den Bedingungen der Ersatzversorgung mit Gas beliefert. Danach fallen Sie automatisch in die Grundversorgung mit Gas.

Die Ersatzversorgung kann deutlich teurer sein als der Grundversorgungstarif. Fallen die drei Monate Ersatzversorgung in den Winter und damit in die Heizperiode, kann das bei einem Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh Mehrkosten von über 1.000 Euro bedeuten.

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    (Stand: 25.04.2024)

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