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Einfach Heizkosten berechnen: So geht's!

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Um die eigenen Heizkosten zu berechnen, stehen Verbrauchern verschiedene Methoden zur Verfügung. Für Mieter gestaltet sich die Berechnung der Kosten oftmals etwas komplizierter, da ihnen wichtige Informationen für gewöhnlich nicht zur Verfügung stehen. Wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie die Heizkosten berechnen möchten, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Da verschiedene, nicht immer ein- oder vorhersehbare Variablen beeinflussen, wie hoch die Heizkosten ausfallen, lassen sich für gewöhnlich lediglich Schätzwerte ermitteln.
  • Liegt ein Energieausweis als Verbrauchsausweis vor, stellen die Heizkosten das Produkt aus dem Endenergieverbrauch, der Wohnfläche und dem Brennstoff- beziehungsweise Energiepreis dar.
  • Ist der Endenergieverbrauch nicht bekannt, besteht die Möglichkeit, die Heizkosten mithilfe von Vergleichswerten zu berechnen

Wie werden Heizkosten berechnet?

Grundsätzlich sind Heizkosten in verbrauchsabhängige und verbrauchsunabhängige Kosten unterteilt. Mindestens 50 Prozent und maximal 70 Prozent der Kosten müssen nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet werden. Der Rest bemisst sich entweder nach der Wohnfläche, der beheizbaren Fläche oder dem umbauten Raum. Letzteres kann beispielsweise bei Wohnungen mit unterschiedlicher Deckenhöhe innerhalb eines Hauses sinnvoll sein. Es muss in jedem Fall die gleiche Berechnungsgrundlage für sämtliche Wohnungen innerhalb eines Gebäudes gelten.

Berechnung der Heizkosten meist nur als Überschlag möglich

Welche Heizkosten tatsächlich anfallen, lässt sich im Regelfall nur grob berechnen. Dies hängt damit zusammen, dass zahlreiche Faktoren einen Einfluss auf den Heizenergieverbrauch haben. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang vor allem das Nutzerverhalten. Manche Verbraucher bevorzugen eine etwas höhere Raumtemperatur, während andere Menschen eine kühle Wohnung präferieren.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Energieeffizienz des Wohngebäudes. Tendenziell fallen die Heizkosten in einem gut gedämmten Neubau natürlich niedriger aus als in einem unrenovierten Altbau. Da bei Häusern mit steigender Größe die Relation zwischen Wohn- und Außenfläche sinkt, sinkt auch der durchschnittliche Bedarf an Heizenergie je Quadratmeter. Darüber hinaus beeinflussen auch die Witterungsverhältnisse die jährlichen Ausgaben. In Jahren mit einem milden Winter läuft die Heizung seltener, was sich in einem niedrigeren Verbrauch bemerkbar macht. Wenn Sie die Heizkosten berechnen, sollten Sie das Ergebnis daher als groben Schätzwert ansehen.

Die Heizkosten mithilfe des Energieausweises ermitteln

Wer über einen Energieausweis in Form eines Verbrauchsausweises verfügt, kann die voraussichtlichen Heizkosten relativ unkompliziert berechnen. Dazu müssen Sie lediglich prüfen, wie hoch der sogenannte Endenergieverbrauch des Gebäudes ausfällt. Diese Größe ergibt sich aus dem Verbrauch der letzten drei Jahre und ist ein Orientierungswert dafür, wie viele Kilowattstunden pro Quadratmeter in einem Gebäude jährlich zum Heizen notwendig sind. Wie hoch der Wert ausfällt, hängt von der Energieeffizienz der Immobilie ab. Moderne Passivhäuser der Effizienzklasse A+ bleiben unter 30 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr. Unsanierte Altbauten (Effizienzklasse H) überschreiten dagegen mehr als 250 Kilowattstunden je Quadratmeter.

Da sich der Endenergieverbrauch immer auf einen Quadratmeter bezieht, müssen Sie die Variable mit der Wohnfläche und dem Brennstoff- beziehungsweise Energiepreis multiplizieren, um die zu erwartenden Heizkosten berechnen zu können. Damit ergibt sich folgende Formel:

  • Jährliche Heizkosten (in Euro) = Endenergieverbrauch (in Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr) x Wohnfläche (in Quadratmetern) x Rohstoffpreis (in Euro je Kilowattstunde)

Besonderer Hinweis:

Der Gesetzgeber empfiehlt, die mithilfe des Endenergieverbrauchs errechneten Heizkosten mit einem Faktor von 1,2 und im Falle eines Altbaus mit hohen Decken sogar mit 1,3 zu multiplizieren. Grund für diese Empfehlung sind die in einem Wohngebäude vorhandenen Verkehrsflächen – etwa das Treppenhaus – die die Bewohner indirekt mitheizen.

Praxisbeispiel: Die Heizkosten über den Endenergieverbrauch berechnen

Frau und Herr Mustermann wohnen in einem modernen Einfamilienhaus mit Gasheizung, das eine Wohnfläche von 150 Quadratmetern hat und einen Endenergieverbrauch von 45 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr aufweist. Pro Kilowattstunde Gas muss das Ehepaar 6,5 Cent bezahlen. Damit gilt für die Heizkosten des Ehepaares:

  • Jährliche Heizkosten = 45 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr x 150 Quadratmeter x 0,065 Euro je Kilowattstunde = 438,75 Euro

Die jährlichen Ausgaben fürs Heizen liegen also bei 438,75 Euro. Multipliziert mit dem Faktor von 1,2 ergeben sich Heizkosten von 526,5 Euro.

Wann kommt die Heizkostenabrechnung?

Mieter warten jedes Jahr gespannt auf die Abrechnung ihrer Heizkosten vom letzten Jahr. Schließlich will jeder wissen, ob es eine Rückzahlung gibt oder er gar noch etwas nachzahlen muss. Eine Abrechnungsperiode umfasst grundsätzlich 12 Monate. Diese geht häufig vom 1.1. bis 31.12. eines Jahres – muss sie aber nicht. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mietern eine Abrechnung zukommen zu lassen. Diese muss der Mieter spätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums erhalten haben, bei einem Zeitraum vom 1.1. bis 31.12.2016 also bis spätestens zum 31.12.2017. Versäumt der Vermieter diese Frist, kann er keine Nachforderung mehr stellen. Wenn Mieter bezweifeln, dass die Abrechnung korrekt ist, sollten sie nicht zahlen, sondern sich umgehend an den Vermieter wenden. Denn wer zahlt, erkennt die Heizkostenabrechnung (inkl. eventuell angefallener Heiznebenkosten) an.

Was gehört zu den Heizkosten?

Zu den Kosten für die Heizung und Bereitstellung von Warmwasser gehören mehr Posten als nur der reine Wert der Rohstoffe. Auch die Kosten für den Strom zum Betrieb der Heizanlage, für die Wartung und Reinigung oder das jährliche Ablesen der Zählerstände kann der Vermieter auf die Heizkostenabrechnung setzen. Er darf jedoch keine Reparaturkosten für die Heizungsanlage auf die Mieter umlegen. Wer solche Posten auf der Abrechnung entdeckt, sollte dies nicht hinnehmen.

Wann dürfen die Heizkosten geschätzt werden?

Schätzen darf der Vermieter die Heizkosten grundsätzlich nicht. An jedem Heizkörper muss ein Wärmemessgerät installiert sein, das die verbrauchten Einheiten genau festhält. Nur in Ausnahmefällen darf der Verbrauch geschätzt und darauf basierend die Abrechnung erstellt werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Messgerät defekt ist oder der Mieter sich weigert, die Ablesung zu ermöglichen, etwa durch mehrmaliges Versäumen des Termins. Dann zieht der Vermieter die Werte aus dem letzten Abrechnungszeitraum oder die Verbrauchswerte vergleichbarer Wohnungen im selben Haus für die Schätzung heran.

Vergleichswerte zur Berechnung der Heizkosten nutzen

Falls einem Verbraucher keine Daten zum Endenergieverbrauch vorliegen, kann dieser alternativ auf Richtwerte zurückgreifen, um die Heizkosten zu berechnen. Dazu bietet sich insbesondere der Heizspiegel an. Dabei handelt es sich um eine jährlich durchgeführte Erhebung, für die der Deutsche Mieterbund und die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online verantwortlich sind. Wie hoch die Kosten pro Quadratmeter in einem mittelgroßen Wohnhaus (500 bis 1.000 Quadratmeter Wohnfläche) in Abhängigkeit des verwendeten Energieträgers beziehungsweise Heizsystems ausfallen können, zeigt die nachfolgende Tabelle auf:

Energieträger/ Heizsystem
Jährliche Kosten in Euro pro Quadratmeter
Niedriger Verbrauch Mittlerer Verbrauch (Durchschnitt) Erhöhter Verbrauch Zu hoher Verbrauch
Erdgas 6,7 10 14 14,01
Heizöl 8,4 12,1 16,8 16,81
Fernwärme 8,3 12,3 19,1 19,11
Wärmepumpe 6,9 9,8 19,4 19,41

Da sich die Heizkosten hier ebenfalls auf die Fläche eines Quadratmeters beziehen, müssen Sie den Wert aus der Tabelle mit der Wohnfläche multiplizieren. Wer beispielsweise mit Erdgas heizt und in einer 70 Quadratmeter großen Wohnung lebt, sollte mit jährlichen Heizkosten zwischen 469 und 980 Euro rechnen.

Was nützt mir der Heizspiegel?

Anhand des Heizspiegels können sich sowohl Mieter als auch Eigentümer einen Überblick über die aktuellen Kosten verschaffen und anhand der Daten aus den Vorjahren die generelle Preisentwicklung verfolgen. So lässt sich feststellen, ob die eigenen Heizkosten niedrig oder hoch sind – und vor allem, ob der Betrag auf der jährlichen Heizkostenabrechnung plausibel ist. Außerdem lässt sich abschätzen, wie groß das weitere Sparpotenzial ist und welche Gebäude womöglich energetisch saniert werden sollten. Die aktuellen Daten des Heizspiegels finden interessierte Mieter und Eigentümer direkt im Internet oder als Flyer bei vielen Mietervereinen.