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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Preisangabenverordnung schafft Transparenz
  3. Die Preisangabenverordnung bei Krediten
  4. Restschuldversicherung
  5. Kreditbearbeitungsgebühren
  6. Bearbeitungsgebühren bei einem Kredit nicht mehr zulässig
  7. Kreditbearbeitungsgebühren von der Bank zurückfordern
  8. Bearbeitungsgebühr beim Mietvertrag ebenfalls nicht rechtens
  9. Welche Kreditgebühren sind weiterhin zulässig?
  10. Vorfälligkeitsentschädigung bei Sondertilgungen
  11. Bereitstellungszinsen
  12. Nichtannahmeentschädigung
  13. Auslandseinsatzentgelt
  14. Depotgebühren
  15. Wofür dürfen Banken kein Entgelt verhängen?
  16. Jetzt Kreditvergleich starten

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Preisangabenverordnung schreibt vor, dass Verbraucher immer möglichst die vollständigen Preise – sogenannte Endpreise – sehen können.
  • Wer Kreditbearbeitungsgebühren gezahlt hat, kann das Entgelt zurückfordern, wobei Verbraucher die dreijährige Verjährungsfrist beachten müssen.
  • Den Anspruch auf ein Entgelt für spezifische Bankdienstleistungen vereinbart das jeweilige Kreditinstitut vertraglich mit seinen Kunden.
  • Bei einem Mietvertrag gestattet der Gesetzgeber keine Bearbeitungsgebühr, da der Immobilienbesitzer Betriebskosten nicht umlegen darf.

Die Preisangabenverordnung schafft Transparenz

Ein Grundsatz der Preisangabenverordnung (PAngV) ist, dass Verbraucher immer möglichst die vollständigen Preise – sogenannte Endpreise – sehen können. So schreibt sie vor, dass Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer beinhalten müssen. Es reicht im Einzelhandel nicht, wenn die Endabnehmer den Nettopreis und den Hinweis "zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer" sehen, da es in Deutschland unterschiedliche Mehrwertsteuersätze gibt. Bei Laien kann nicht vorausgesetzt werden, dass sie wissen, welcher Mehrwertsteuersatz für welches Produkt gilt. Nicht zum Endpreis zählen dagegen die Versandkosten oder das Pfand.

Eine weitere wichtige Regelung zur Steigerung der Transparenz beim Preisvergleich betrifft den Grundpreis: So muss etwa im Lebensmitteleinzelhandel auf der Preisauszeichnung auch ein Hinweis auf den Grundpreis pro Einheit, beispielsweise pro Liter oder Kilogramm, vorhanden sein. Wird beispielsweise Käse in 150 Gramm-Packungen verkauft, so muss auf dem Preisschild auch vermerkt sein, wie hoch der Preis für 100 Gramm oder für ein Kilo ausfällt.

Die Preisangabenverordnung bei Krediten

Bei anderen Produkten – beispielsweise Verbraucherkrediten oder Versicherungen – ist es schwieriger, den Endpreis zu bestimmen und Transparenz zu schaffen, als bei Lebensmitteln. Bei einem Kredit fließen normalerweise mehrere Arten von Kosten mit ein, was dazu führt, dass der Endpreis (der effektive Jahreszins) nicht mit dem Nettopreis (dem Sollzins) identisch ist. Dass die Zinsen oft nicht für alle Kunden einheitlich sind, sondern von der individuellen Bonität abhängen, macht die Kosten noch weniger transparent.

Effektiver Jahreszins

Laut der Preisangabenverordnung müssen alle kreditrelevanten Kosten, die den Zinssatz beeinflussen, zusätzlich zum Nominalzinssatz aufgelistet und in der Summe mit dem Nominalzins als effektiver Jahreszins benannt werden. Das gilt für alle Kredite, die an Privatpersonen vergeben werden – sei es ein klassischer Ratenkredit, ein Immobilienkredit oder ein Dispokredit. Dadurch soll eine Vergleichbarkeit der einzelnen Angebote für den Kreditnehmer gewährleistet werden.

Das repräsentative Beispiel bei bonitätsabhängigen Zinsen

Die Preisangabenverordnung verhindert, dass Banken bei bonitätsabhängigen Zinsen in ihrer Werbung nur den minimalen Zinssatz angeben, der nur bei schwierig zu erreichender Top-Bonität angeboten wird. § 6 a PAngV verlangt daneben auch die Angabe eines repräsentativen Beispiels, der einen Zinssatz enthält, der für mindestens zwei Drittel der Kunden tatsächlich erreichbar ist.

Restschuldversicherung

In einem Punkt hinkt die Preisangabenverordnung jedoch bei der Ermittlung des effektiven Jahreszinses der Realität hinterher. Restschuldversicherungen werden häufig zur Absicherung des Kredites für den Fall des Ablebens des Kreditnehmers abgeschlossen. Die Prämie der Restschuldversicherung treibt den Effektivzins deutlich nach oben, wird allerdings bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses nicht berücksichtigt. Das begründen Anbieter damit, dass diese Police kein zwingender Bestandteil des Vertrags ist und freiwillig abgeschlossen wird. Doch Verbraucher sind sich dessen nicht immer bewusst.

Durch die unterschiedlichen Prämien bei den verschiedenen Versicherern fallen natürlich auch die Kosten für Darlehen und Versicherung in der Summe anders aus. Die Bank mit dem günstigsten Effektivzins muss bei Beachtung ihrer Restschuldversicherung nicht weiterhin zwingend der preiswerteste Anbieter sein.

Was sind Kreditbearbeitungsgebühren?

Kreditbearbeitungsgebühren stellen Kosten dar, die Finanzinstitute im Zuge der Kreditvergabe erheben – genauer gesagt für die Bearbeitung des Antrags. Schließlich muss die Bank die Bonität des potenziellen Kreditnehmers prüfen. Teilweise bezeichnen die Geldinstitute diese Gebühr auch als Bearbeitungsprovision, Abschlussgebühr oder Individualbeitrag. Unabhängig vom verwendeten Begriff handelt es sich immer um Extrakosten, die zusätzlich zu den vereinbarten Zinsen anfallen und für gewöhnlich zwischen einem und drei Prozent liegen.

Bearbeitungsgebühren bei einem Kredit nicht mehr zulässig

Wer in der Vergangenheit einen Kredit aufnahm, musste fast immer auch eine Bearbeitungsgebühr entrichten. Im Mai 2014 erklärte der Bundesgerichtshof diese Praxis in zwei Urteilen (Aktenzeichen XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) für unzulässig. Infolgedessen dürfen Banken in Deutschland kein Bearbeitungsentgelt mehr erheben. Diese Rechtsprechung gilt für jegliche Art von Verbraucherkrediten, also ebenso für Raten- beziehungsweise Konsumentenkredite wie für die Finanzierung von Immobilien. Zusätzlich trifft die Regelung auch auf Unternehmens- und Geschäftskredite zu.

Warum ist die Bearbeitungsgebühr bei Krediten mittlerweile unzulässig?

Der Bundesgerichtshof begründet seine Urteile vor allem mit zwei Argumenten. Einerseits stellt die von der Bank durchgeführte Bonitätsprüfung aus Kundensicht keine Leistung dar. Infolgedessen benachteiligt das Finanzinstitut Kreditnehmer, wenn es ihnen den entsprechenden Aufwand in Rechnung stellt. Schließlich verlangt die Bank bereits Zinsen für die von ihr erledigten Arbeiten. Andererseits liegt die Bonitätsprüfung vorrangig im Interesse des Kreditgebers, für den sogar die gesetzliche Verpflichtung zu dieser Maßnahme besteht.

Kreditbearbeitungsgebühren von der Bank zurückfordern

Da der Bundesgerichtshof die Bearbeitungsgebühr bei Krediten für nicht zulässig befunden hat, haben Bankkunden prinzipiell einen Anspruch auf die Rückzahlung des widerrechtlich entrichteten Entgelts. Allerdings gilt es in diesem Zusammenhang, die dreijährige Verjährungsfrist zu beachten. Ausschlaggebend ist immer der Zeitpunkt, an dem die Forderung (Kreditaufnahme) entstand. Da die Banken bereits seit einigen Jahren keine Kreditbearbeitungsgebühren mehr berechnen dürfen, betrifft die Problematik ausschließlich ältere Verträge. Daher ist eine Rückerstattung im Regelfall nicht mehr möglich. Die Option besteht nur unter der Bedingung, dass der Kreditnehmer die Verjährung gehemmt hat – etwa durch einen Mahnbescheid.

Wer ein Recht auf Rückerstattung hat, kann nicht nur die von der Bank verlangte Bearbeitungsgebühr einfordern, sondern zusätzlich auch Zinsen. Nach Paragraph 818 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erstreckt sich die Verpflichtung zur Herausgabe nämlich auch auf die gezogenen Nutzungen. Der angesetzte Zinssatz darf den von der Deutschen Bundesbank festgelegten Basiszinssatz um fünf Prozentpunkte überschreiten.

Bearbeitungsgebühr beim Mietvertrag ebenfalls nicht rechtens

Auch bei Mietverträgen gilt eine Bearbeitungsgebühr als unzulässig. Dies geht darauf zurück, dass ein entsprechendes Entgelt dazu dient, die Verwaltungskosten des Vermieters zu decken. Kosten, die im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit entstehen, sind aber prinzipiell nicht umlagefähig. Eine Vermittlungsprovision beziehungsweise Vertragsausfertigungsgebühr kann dagegen anfallen, allerdings nur bei Einschaltung eines Immobilienmaklers.

Welche Kreditgebühren sind weiterhin zulässig?

Es gibt auch bestimmte Fälle, in denen Banken beziehungsweise Sparkassen weiterhin eine Bearbeitungsgebühr verlangen dürfen. Eine Ausnahme stellen beispielsweise Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dar. Wer von der staatlichen Förderbank einen günstigen Kredit oder Zuschuss erhalten möchte, muss in Kauf nehmen, einen Auszahlungsabschlag zu entrichten.

Ein weiterer Ausnahmefall ist die Abschlussgebühr von Bausparverträgen, über die der Bundesgerichtshof im Jahr 2010 entschied. Die Richter kamen zu dem Urteil, dass die Gebühr aufgrund der besonderen Gegebenheiten des Bausparsystems rechtmäßig ist. Allerdings verlangten zahlreiche Bausparkassen zusätzlich ein Entgelt bei der Auszahlung des Darlehens. Lange Zeit galt die Bearbeitungsgebühr beim Bausparvertrag als zulässig. Im November 2016 urteilte der Bundesgerichtshof jedoch, dass die zusätzliche Gebühr den Kunden unzulässig benachteiligt. Auch dieses Urteil begründet sich damit, dass der Kreditnehmer keinen reellen Gegenwert für die entrichtete Gebühr erhält.

Allerdings sind die Kreditinstitute verpflichtet, bestimmte Leistungen unentgeltlich zu erbringen. Das Gesetz sieht nämlich gewisse Mitwirkungs- und Erfüllungspflichten vor. Für entsprechende Tätigkeiten darf die Bank demnach keine Gebühren berechnen, wobei sie entstehende Aufwendungen als Gemeinkosten selbst übernehmen muss. So untersagt die geltende Rechtsprechung es beispielsweise Banken und Sparkassen, ein Entgelt für Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankautomaten zu erheben, wenn es sich um ein Girokonto der jeweiligen Bank oder Sparkasse handelt.

Aus Verbrauchersicht stellt sich die Frage, für welche Dienstleistungen Gebühren anfallen.


Vorfälligkeitsentschädigung bei Sondertilgungen

Wenn Sie ein Darlehen vor Ablauf der vertraglich festgelegten Laufzeit kündigen und ablösen, darf der Kreditgeber in vielen Fällen ein Entgelt ansetzen. Denn was für den Kunden einen Vorteil bedeutet, stellt für das Finanzinstitut einen Nachteil dar. Schließlich verliert die Bank durch die vorzeitige Ablösung einen Teil ihrer im Kreditvertrag garantierten Gewinne. Die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung gleicht den entgangenen Profit wieder aus. Wie hoch die Gebühr ausfällt, hängt im Wesentlichen von der Art des Kredits ab. Es lassen sich am Markt jedoch auch Darlehensangebote finden, die kostenlose Sondertilgungen gestatten.

Bereitstellungszinsen

Stellt die Bank Ihnen im Zuge der Baufinanzierung ein Darlehen zur Verfügung, müssen Sie für dieses auch dann Zinsen zahlen, wenn Sie den Kredit oder Teile davon noch gar nicht abgerufen haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich der Hausbau durch einen frühzeitigen Wintereinbruch verzögert. Durch das Entgelt gleicht das Kreditinstitut den Verlust aus, der sich durch die fehlenden Zinseinnahmen für die zugesicherte Kreditsumme ergibt. Für gewöhnlich berechnet die Bank Bereitstellunggebühren erst nach einer gewissen Zeitspanne – die sogenannte bereitstellungszinsfreie Zeit.

Nichtannahmeentschädigung

Wer einen Kreditvertrag unterschreibt und das Darlehen – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr in Anspruch nehmen möchte, muss unter Umständen eine Nichtannahmeentschädigung zahlen. Mit der Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich der Kreditnehmer nämlich zur Abnahme des Darlehens. Bleibt diese aus, darf die Bank als Entschädigung für die entgangenen Zinsgewinne eine Nichtannahmeentschädigung fordern.

Auslandseinsatzentgelt

Auch bei der Kreditkartennutzung im Ausland kann ein Entgelt anfallen. Wenn Sie die Zahlungskarte innerhalb der Europäischen Union verwenden, entstehen allerdings keine zusätzlichen Kosten. Dies trifft jedoch nur auf die Länder zu, die ebenfalls den Euro als Zahlungsmittel haben. Erfolgt die Zahlung dagegen in einer anderen Währung (beispielsweise in Großbritannien oder den USA), ist der Aufwand für die Bank wesentlich größer. Daher darf sie in diesem Fall ein Auslandseinsatzentgelt erheben, welches für gewöhnlich bei ein bis zwei Prozent der Rechnungssumme liegt. Dieselben Regeln gelten übrigens für Barverfügungen und Internetkäufe. Allerdings müssen Verbraucher nicht bei jedem Kreditinstitut eine entsprechende Gebühr zahlen.

Depotgebühren

Stellt Ihnen die Bank ein Wertpapierdepot zur Verfügung, fällt für gewöhnlich ein Entgelt in Form von Depotgebühren an. Direktbanken im Internet verzichten häufig auf diese Gebühren. Von weitaus größerer Bedeutung sind jedoch die bei jeder ausgeführten Order anfallenden Transaktionskosten. Wer also ein Depot eröffnen möchte, sollte folglich seinen Fokus nicht ausschließlich darauf richten, ob eine Grundgebühr anfällt.

Wofür dürfen Banken kein Entgelt verhängen?

Die von Finanzinstituten erhobenen Entgelte sind immer wieder Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Verschiedene Gerichte wie etwa der Bundesgerichtshof haben zum Beispiel bereits zahlreiche Gebühren für unzulässig erklärt. Neben den bereits erwähnten Bareinzahlungen und -auszahlungen gehören dazu unter anderem auch Entgelte für folgende Leistungen:

  • Freistellungsauftrag
  • Kontopfändung
  • Übertragung eines Wertpapierdepots
  • Kartensperrung
  • Führung eines Darlehenskontos
  • Überziehungsbearbeitung

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