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Löschungsbewilligung

Die Löschungsbewilligung stellt die Freigabe eines im Grundbuch eingetragenen Pfandrechtes, der Grundschuld, dar. Sie bedarf immer der notariell beglaubigten Form. Sie wird benötigt, wenn der Besitzer einer finanzierten Immobilie diese wieder verkaufen will.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist eine Löschungsbewilligung?
  3. Der Ablauf
  4. Wie viel kann eine Löschungsbewilligung kosten?
  5. Der juristische Aspekt
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Baufinanzierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Löschungsbewilligung ist Voraussetzung, dass eine Belastung auf einem Grundstück gelöscht werden kann.
  • Sie greift nicht nur für eine Grundschuldbestellung, sondern auch für dingliche Rechte aus Abteilung II.
  • Der Antrag auf Löschung setzt die notarielle Form voraus.

Was ist eine Löschungsbewilligung?

Angenommen, der Bauherr bzw. Hauskäufer möchte die Immobilie über eine Bank finanzieren. Da die Bank bei einer Baufinanzierung eine Sicherheit benötigt, wird eine Grundschuld zu ihren Gunsten im Grundbuch eingetragen. Nach zehn Jahren möchte der Eigentümer die Immobilie wieder verkaufen. Damit der Käufer zugunsten seiner Bank eine Grundschuld eintragen lassen kann, muss die Grundschuld der ersten Bank gelöscht werden. Dafür bedarf es der Löschungsbewilligung.

Der Ablauf

Als erstes muss der Gläubiger einer Grundschuld die Löschungsbewilligung betragen. Sie muss von einem Notar bestätigt werden. Andernfalls wird das Grundbuchamt nicht tätig.

Das Grundbuchamt prüft nach Eingang der Urkunde, ob die formalen Kriterien für eine Löschung erfüllt sind. Ist dem der Fall, wird die Löschung im Grundbuch eingetragen. In diesem Fall wird das Pfandrecht nicht gestrichen. Es erfolgt vielmehr in der dafür vorgesehenen Spalte im Grundbuch der Hinweis, dass das Pfandrecht gelöscht wurde.

Üblicherweise wird das gelöschte Recht auch noch mit einem roten Stift unterstrichen. Im Zuge der Digitalisierung der deutschen Grundbücher erscheint die Rötung heute als schwarzer Strich.

Diente die Grundschuld der Besicherung eines Darlehens, hat der Schuldner nach Tilgung des Darlehens einen unverzüglichen Rückgewährungsanspruch der Grundschuld. Liegt die Löschungsbewilligung vor, kann er die Grundschuld entweder löschen lassen oder in eine Eigentümergrundschuld umwandeln.

Wie viel kann eine Löschungsbewilligung kosten?

Banken dürfen für die Ausstellung einer Löschungsbewilligung keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen. Notar und Grundbuchamt schlagen mit rund 0,2 Prozent des Grundschuldgegenwertes zu Buche.

Der juristische Aspekt

Eintragung und Löschung von Grundpfandrechten sind streng formaljuristisch geregelt. Für die Löschungsbewilligung muss die Aufhebungserklärung des Begünstigten des Grundpfandrechtes gemäß Paragraf 875 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorliegen.

Darüber hinaus bedarf es auch noch der Zustimmung, formaljuristisch der Bewilligung, des Gläubigers nach Paragraf 19 und Paragraf 29 Abs. 1 Grundbuchordnung (GBO).

Löschungsbewilligungen stehen aber nicht nur im Zusammenhang mit Sicherheiten bei Baufinanzierungen. Sie greifen grundsätzlich, wenn ein dingliches Recht, welches im Grundbuch in Abteilung II oder Abteilung III eingetragen ist, aufgehoben werden soll.

In Abteilung II geht es dabei um Dinge wie Wegerechte, Vormerkungen oder andere Dienstbarkeiten. In Abteilung III werden Hypotheken, Grundschulden oder Rentenschulden eingetragen.

Die Löschungsbewilligung stellt eine abstrakte Aufgabeerklärung dar. In Zusammenhang mit einer Grundschuld handelt es sich um eine Willenserklärung, die jedoch nicht kongruent zum Grundbuchrecht ausfällt. Die Löschung und die damit verbundene Löschungsbewilligung sind juristisch gesehen zwei unterschiedliche Dinge.

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