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Nachrichten zu Versicherungen

Übersicht unserer Versicherungsnachrichten

Rentner zahlen bis zu 150 Euro mehr für die gesetzliche Krankenversicherung
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08.03.2023
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Saisonkennzeichen: Mehr als ein Drittel Ersparnis in der Kfz-Versicherung
27.02.2023
Saisonkennzeichen
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Testsieger: Verivox-Kfz-Versicherungsvergleich überzeugt Deutsches Institut für Service-Qualität
03.02.2023
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Drei Versicherungen, die zum neuen Jahr teurer wurden: Bis zu 908 Euro Sparpotenzial
23.01.2023
Schufa-Bonitaetsauskunft
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Steigende Krankenkassenbeiträge: Fast jeder Zweite für höhere Steuern auf Tabak und Alkohol
29.12.2022
Kellner serviert Bier in einer Bar
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Brückentage 2023: Mehr Erholung durch schlaues Planen
12.12.2022
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Kratzerpolituren im Test: Gute Mittel müssen nicht teuer sein
09.12.2022
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Elementarschaden-Pflichtversicherung: Bund und Länder uneins
09.12.2022
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Senioren zahlen für die Kfz-Versicherung bis zu 145 Prozent mehr
08.12.2022
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Mehr rund um Versicherungen

  • Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.

  • Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.

    Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.

  • Für die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs benötigt die Zulassungsbehörde folgende Unterlagen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugbrief)
    • Kennzeichenschilder
    • ggf. Verbleib- bzw. Verwertungsnachweis
  • Mit der Forderungsausfalldeckung sichern Sie sich gegen Schäden ab, die andere Ihnen zufügen.

    Eigentlich müsste hier die Privathaftpflicht des Verursachers zahlen. Hat dieser aber selbst keine Privathaftpflicht und auch keine ausreichenden finanziellen Mittel, um den entstandenen Schaden zu begleichen, dann springt Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung für Sie ein und übernimmt die Kosten. Voraussetzung hierfür ist üblicherweise, dass ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil gegen den Schadenverursacher vorliegt.

    Die Ausfalldeckung ist in vielen Tarifen der Privathaftpflicht enthalten. Für die Erstattung gilt oft eine Mindestschadenhöhe, zum Beispiel 2.500 Euro. Besonders empfehlenswert sind Tarife, die gänzlich auf eine Mindestschadenhöhe verzichten.