Nachrichten zu Versicherungen
Mehr rund um Versicherungen
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Das kostet eine private Krankenversicherung für gesunde 35-Jährige (unverbindliche Preisbeispiele):
- Beamte mit 50 Prozent Beihilfeanspruch zahlen durchschnittlich 200 Euro im Monat (Leistungsstufe: Komfort- bis Premiumtarife).
- Für Angestellte liegen die durchschnittlichen PKV-Tarife bei etwa 400 Euro pro Monat, durch den Arbeitgeberzuschuss zahlen Angestellte in der Regel jedoch nur 200 Euro davon selbst (Leistungsstufe: Komfort- bis Premiumtarife).
- Selbstständige zahlen im Schnitt etwa 430 Euro im Monat (Leistungsstufe: Einsteiger- bis Komforttarife).
Zur Einordnung der Leistungsstufen: Einsteigertarife = mittleres Leistungsniveau, entspricht in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Komforttarife = hohes Leistungsniveau, liegt deutlich über dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Premiumtarife = sehr hohes Leistungsniveau.
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Kinder und Ehe- oder Lebenspartner sind in der privaten Krankenversicherung nicht kostenlos mitversichert (anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung). So erhöhen sich die Beiträge für jedes zusätzlich versicherte Kind um etwa 100 Euro im Monat. Pro Erwachsenen sind rund 350 bis 500 Euro monatlich mehr einzurechnen. Angestellte erhalten zu den Beiträgen für Kinder und Ehepartner einen Arbeitgeberzuschuss bis zu 50% des Beitrages.
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Äquivalenzprinzip heißt, dass ein privat Versicherter bei Vertragsabschluss die Beitragshöhe seiner Krankenversicherung zum Teil selbst bestimmt – durch individuelle Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand. Wer einmal versichert ist, zahlt aber keine höheren Beiträge nur deswegen, weil sich sein individueller Gesundheitszustand verschlechtert.
Hingegen bemisst sich in der gesetzlichen Krankenversicherung der Beitrag am Einkommen.