Nachrichten zu Versicherungen
Mehr rund um Versicherungen
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Privat versichern können sich alle Personen, die nach SGB 5 §6 freiwillig versichert sind. Das sind u.a. Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, beihilfeberechtige Personen (Beamte), Freiberufler und selbständige Personen. Zusätzlich gibt noch Empfänger von freier Heilfürsorge (z.B. Soldaten), die sich nur pflegeversichern müssen und denen das Wahlrecht offen steht, sich in der privaten Pflegepflichtversicherung zu versichern.
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Bei Verivox können Sie von dem 1-Klick-Kündigungsservice Gebrauch machen. Nutzen Sie dafür unseren Online-Service und kündigen Sie Ihre Autoversicherung direkt online – ganz ohne lästigen Papierkram.
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Vor dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung wollen sich manche Versicherungen über den Gesundheitszustand des Versicherten informieren – normalerweise per Fragenkatalog. Diese Fragen müssen ehrlich und richtig beantwortet werden.
Wer auf eine solche Prüfung verzichten will, muss im Gegenzug entsprechende Wartezeiten in Kauf nehmen. Das bedeutet: Der Versicherte muss nach Vertragsabschluss noch mindestens 12 Monate gelebt haben, bevor die Versicherung im Todesfall zahlt. Bei einigen Verträgen sind es sogar bis zu 36 Monate Wartezeit.
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Die Sterbegeldversicherung zahlt, wenn die versicherte Person stirbt. Die volle Höhe der Versicherungssumme erhalten die Hinterbliebenen aber in der Regel erst nach einer Karenzzeit von 12 bis 36 Monaten – abhängig von der Beantwortung von Gesundheitsfragen.
Verstirbt der Versicherte früher, haben die Hinterbliebenen möglicherweise nur Anspruch auf die bis dahin eingezahlten Beiträge – abzüglich anfallender Kosten seitens der Versicherung.