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Nachrichten zu Versicherungen

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Typklassen 2024: Kfz-Versicherung bis zu 34 Prozent teurer
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21.09.2023
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Versicherung zu teuer? Diese Fristen müssen Sie kennen
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20.09.2023
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Modellrechnungen: Kfz-Unfallschäden selbst zahlen lohnt sich bis 3.400 Euro
08.09.2023
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Doppelsieg für Verivox: Handytarif- und Versicherungsvergleich überzeugen Deutsches Kundeninstitut
05.09.2023
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24.08.2023
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14 Prozent mehr Fahrraddiebstähle als im Vorjahr – Fahrradstadt Münster führt
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Marktkommentar: Kfz-Versicherung aktuell 8,8 Prozent über dem Vorjahresniveau
26.07.2023
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Zwei Jahre nach der Jahrhundertflut: Zwei-Drittel-Mehrheit für Pflichtversicherung gegen Elementarschäden
16.07.2023
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    Mehr dazu

  • Für die Zulassung eines Neufahrzeugs benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugbrief)
    • elektronische Versicherungsbestätigung Ihres Versicherungsunternehmens (vormals Deckungskarte)
    • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (nicht bei allen Zulassungsstellen notwendig)

    Für die Zulassung eines Gebrauchtwagens benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein)
    • Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung
    • für abgemeldete Fahrzeuge: Abmelde- und Stilllegungsbescheinigung

    Sie können auch eine andere Person mit der Fahrzeugzulassung beauftragen. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Vollmacht des Fahrzeughalters. Die mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragte Person muss neben dem eigenen Personalausweis auch den Personalausweis des Halters bzw. dessen Reisepass mit Meldebestätigung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen.

    Weitere Informationen: Kfz-Zulassung, elektronische Versicherungsbestätigung

  • Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.

  • Die private Krankenversicherung ist eine Rückversicherung für Selbstzahler. Selbstzahler sind Personen, die ein direktes Vertragsverhältnis mit dem Arzt oder anderen Erbringern medizinischer Leistungen (z.B. Physiotherapeuten oder Heilpraktiker) eigehen und diesen direkt bezahlen. Die (bezahlten) Rechnungen werden dann von der privaten Versicherung nach Tarifleistung erstattet.