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Nachrichten zu Versicherungen

Übersicht unserer Versicherungsnachrichten

Schnäppchen adé: Hälfte der Versicherungstarife ist für E-Autos teurer als für Verbrenner
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27.01.2026
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Kfz-Rabatt-Illusion: Diese vermeintlichen Kostensenker bringen keinen echten Preisvorteil
21.01.2026
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Geldverschwendung: Überflüssige Leistungen verteuern Kfz-Versicherung um das Doppelte
15.01.2026
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Beitragssteigerungen für Millionen Versicherte: 31 Krankenkassen werden teurer
23.12.2025
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2.099 Euro im Jahr: Diese Versicherungen retten dem Weihnachtsmann die Bescherung
23.12.2025
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Kfz-Versicherung: So senken Autofahrer ihre Beiträge sofort um bis zu 42 Prozent
02.12.2025
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Kfz-Versicherung: Sonderkündigungsrecht bei Eingang einer Preiserhöhung im November
28.11.2025
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Hohe Typklassen verteuern Kfz-Versicherung auf bis zu das 19-Fache
14.11.2025
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Jennifer-Dilemma: Bis zu 86 Prozent mehr für die Kfz-Versicherung als Martina
29.10.2025
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Mehr rund um Versicherungen

  • Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.

    Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.

  • Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten veranlassen.

  • Wer krank ist, hat in Deutschland Anspruch auf eine ärztliche Versorgung, um wieder gesund zu werden. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang gesetzlich festgeschrieben – und zwar im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Damit unterscheiden sich die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen kaum. So übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für:

    • ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
    • die Versorgung mit Medikamenten, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
    • die häusliche Krankenpflege
    • Behandlungen im Krankenhaus
    • Maßnahmen zur Rehabilitation

    Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen an. Zu diesen kassenindividuellen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen (Prävention), Bonusprogramme und Wahltarife.

  • Außerhalb Ihres Hauses sind folgende Rohre auf dem versicherten Grundstück durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert:

    • Wasserzuleitungsrohre
    • Heizungsrohre (Warmwasser-, Wärmepumpen-, Dampf- oder Solarheizung, Klimaanlage)

    Erstattet werden frostbedingte und sonstige Bruchschäden. Die Rohre müssen zur Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und Ihrer Verantwortung unterliegen.

    In leistungsstarken Tarifen sind die genannten Rohre auch außerhalb des Gebäudes versichert, zum Beispiel bis zur Straßenmitte.

    Für Ableitungsrohre, die sich außerhalb des Hauses auf Ihrem Grundstück oder außerhalb Ihres Grundstücks befinden, brauchen Sie ebenfalls eine zusätzliche Klausel im Vertrag, damit der Versicherer bei Schäden an den Rohren durch Bruch oder Frost zahlt.

    Bedingung ist auch hier, dass Sie für die Rohre verantwortlich sind (zum Beispiel keine ausschließlich gewerblich genutzten Rohre) und diese der Entsorgung Ihres Hauses dienen.

    Über unseren Verivox-Vergleichsrechner können Sie genau die Leistungen für Rohrleitungen auswählen, die Sie benötigen.