Themenwelt Versicherungen
Mehr rund um Versicherungen
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Privat versichern können sich alle Personen, die nach SGB 5 §6 freiwillig versichert sind. Das sind u.a. Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, beihilfeberechtige Personen (Beamte), Freiberufler und selbständige Personen. Zusätzlich gibt noch Empfänger von freier Heilfürsorge (z.B. Soldaten), die sich nur pflegeversichern müssen und denen das Wahlrecht offen steht, sich in der privaten Pflegepflichtversicherung zu versichern.
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Bei Verivox können Sie von dem 1-Klick-Kündigungsservice Gebrauch machen. Nutzen Sie dafür unseren Online-Service und kündigen Sie Ihre Autoversicherung direkt online – ganz ohne lästigen Papierkram.
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Bei Rechtsstreitigkeiten können die Kosten und Gebühren für Rechtsanwälte, Gericht, Sachverständige und Zeugen schnell den ursprünglichen Streitwert übersteigen. Bei 5.000 Euro Streitwert zahlt die unterlegene Partei 5.500 Euro für Anwälte und Gerichte, wenn es über zwei Instanzen geht. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, verzichtet deshalb häufig darauf, sein „gutes Recht“ geltend zu machen, um dieses finanzielle Risiko zu vermeiden.
Wichtig ist, dass Sie den Rechtsschutz beantragen, bevor sich ein Rechtsstreit abzeichnet. Ansonsten besteht kein Versicherungsschutz für diesen konkreten Fall.
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Sie können einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter schließen. Dabei regeln Sie heute den Umfang (Bestattung, Sarg, Grab, Trauerfeier, Grabpflege) und hinterlegen das Geld auf einem Treuhandkonto. Diese Treuhandgesellschaften sichern das Geld sowohl bei Insolvenz des Bestatters als auch bei Insolvenz der Treuhandgesellschaft selbst. Nach dem Tod erfüllt der Bestatter seinen Teil des Vorsorgevertrages. Er richtet die Bestattung gemäß den Bestimmungen aus und erhält dafür das hinterlegte Geld.
Eine weitere Möglichkeit ist ein Tagesgeldkonto. Auf den am besten verzinsten Konten erhalten die Sparer eine deutlich höhere Rendite als bei einem Sparbuch. Außerdem muss das Geld nicht in einem Schritt angelegt werden, sondern es kann schrittweise angespart werden. Wer sichergehen möchte, dass das Geld von den Erben tatsächlich für die Beerdigung verwendet wird, kann es mit einem Sperrvermerk belegen. Ein derartiges Sperrkonto bietet aber nicht jede Bank an. Das Sperrkonto beinhaltet eine Abtretungserklärung zugunsten des Bestatters.