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Versicherungs-Ratgeber: Hilfreiche Verbrauchertipps

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Diese Versicherungen zahlen für Schäden durch Grill-Unfälle
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Mehr rund um Versicherungen

  • Privat versichern können sich alle Personen, die nach SGB 5 §6 freiwillig versichert sind. Das sind u.a. Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, beihilfeberechtige Personen (Beamte), Freiberufler und selbständige Personen. Zusätzlich gibt noch Empfänger von freier Heilfürsorge (z.B. Soldaten), die sich nur pflegeversichern müssen und denen das Wahlrecht offen steht, sich in der privaten Pflegepflichtversicherung zu versichern.

  • Bei Verivox können Sie von dem 1-Klick-Kündigungsservice Gebrauch machen. Nutzen Sie dafür unseren Online-Service und kündigen Sie Ihre Autoversicherung direkt online – ganz ohne lästigen Papierkram.

    Mehr dazu

  • Bei Rechtsstreitigkeiten können die Kosten und Gebühren für Rechtsanwälte, Gericht, Sachverständige und Zeugen schnell den ursprünglichen Streitwert übersteigen. Bei 5.000 Euro Streitwert zahlt die unterlegene Partei 5.500 Euro für Anwälte und Gerichte, wenn es über zwei Instanzen geht. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, verzichtet deshalb häufig darauf, sein „gutes Recht“ geltend zu machen, um dieses finanzielle Risiko zu vermeiden.

    Wichtig ist, dass Sie den Rechtsschutz beantragen, bevor sich ein Rechtsstreit abzeichnet. Ansonsten besteht kein Versicherungsschutz für diesen konkreten Fall.

  • Kfz-Versicherungen unterscheiden sich nicht nur beim Preis, sondern auch bei den Leistungen. Hier kommen einige Tipps, die Sie bei der Wahl der Versicherung beachten sollten.

    Kfz-Haftpflicht: Deckungssumme
    Für die Entschädigung von Unfallopfern sieht das Gesetz eine Mindestdeckung von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden vor. Ein Unfall mit kann hohe Kosten nach sich ziehen, die leicht die gesetzlichen Deckungsgrenzen überschreiten. Deshalb finden Sie in Vergleichsergebnis von Verivox ausschließlich Tarife mit höheren Versicherungssummen. Für nur wenige Euro mehr können Sie Sachschäden bis zu 100 Millionen Euro und Personenschäden bis 10 oder 15 Millionen Euro je geschädigter Person versichern.

    Teil- oder Vollkasko
    Die Kaskoversicherung reguliert Schäden am eigenen Fahrzeug. Unterschieden wird zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung reguliert Fahrzeugschäden, die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Haarwild, Marderbisse, Glasbruch, Kurzschluss und höhere Gewalt verursacht wurden. Die Vollkaskoversicherung übernimmt zusätzlich die Absicherung von Schäden, die durch Vandalismus, Fahrerflucht oder einen selbstverschuldeten Unfall an Ihrem Fahrzeug entstehen.

    Grundsätzlich sollte der Umfang Ihres Versicherungsschutzes in einer vernünftigen Relation zu Alter und Wert des Fahrzeugs stehen. Experten raten, ab einem Fahrzeugalter von fünf oder sechs Jahren die Vollkasko- in eine Teilkaskoversicherung umzuwandeln. In der Regel nehmen die Kosten für einen Teilkaskoversicherungsschutz spürbar ab.
    Aber oft hat ein Fahrzeug nach fünf bis sechs Jahren noch immer einen hohen Zeitwert. Auch in diesem Fall lohnt sich die Weiterversicherung Ihres Fahrzeugs in der Vollkaskoversicherung. Mindestens wenn Sie auf das Auto angewiesen sind und bei einem Totalschaden kein neues Auto finanzieren könnten, dann benötigen Sie weiterhin Vollkaskoschutz.

    Werkstattbindung – Ja oder nein?
    Mit einer Werkstattbindung erklären Sie sich dazu bereit, Kaskoschäden in einer Partnerwerkstatt Ihres Versicherers reparieren zu lassen. Der Versicherer honoriert die Werkstattbindung mit Rabatten zwischen fünf und 20 Prozent auf die Versicherungsprämie. Zusätzlich bieten Versicherer bis zu drei Jahre Garantie auf die Reparatur. Trotz der Prämienersparnis kann eine Werkstattbindung auch Risiken bergen – insbesondere bei Neu- und Leasingfahrzeugen. Der Grund: Mancher Autohersteller verwehrt Kulanzleistungen, wenn im Schadensfall keine Vertragswerkstatt aufgesucht wird. Neuwagengarantien sind nach Angaben des ADACs jedoch nicht gefährdet.Beachten Sie aber, dass Ihre Versicherung Leistungen kürzen kann, wenn Sie Ihr Fahrzeug eigenmächtig bei einer anderen Werkstatt in Reparatur geben.

    Selbstbeteiligung
    Ist ein Versicherungsnehmer im Schadensfall bereit, einen Teil der Kosten zu übernehmen, d. h. eine Selbstbeteiligung zu zahlen, dann senkt er seinen Versicherungsbeitrag.
    Eine Selbstbeteiligung kann sowohl für die Teil- als auch für die Vollkaskoversicherung vereinbart werden. Oft empfehlenswert sind eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkasko- und 300 Euro in der Vollkaskoversicherung.

    Zusätzlicher Versicherungsschutz
    Wer häufig im Auto unterwegs ist, sollte überlegen, inwieweit für ihn zusätzliche Versicherungsleistungen sinnvoll sind. Zu empfehlen ist beispielsweise ein Schutzbrief, der Hilfeleistungen bei Pannen, Unfällen oder Diebstählen im In- und europäischen Ausland einschließt. Daneben gibt es die Mallorca-Police, die Insassenunfallversicherung und weitere.

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