Mobilfunk-Ratgeber: Hilfreiche Verbrauchertipps
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Ein Handyvertrag hat in der Regel eine Laufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Diese Verträge können nur vorzeitig gekündigt werden, wenn die Konditionen zum Nachteil des Kunden geändert wurden.
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Bei den sogenannten "SIM-only"-Verträgen erhält der Kunde lediglich eine SIM-Karte, die dann in ein bereits vorhandenes Handy eingelegt wird. Der Anbieter hat dadurch geringere Kosten, was für den Kunden in den meisten Fällen eine niedrigere monatliche Grundgebühr bedeutet.
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Ja. Wer seinen Anbieter wechselt, kann seine Rufnummer in der Regel problemlos mitnehmen. Das gilt für Handy- wie auch für Festnetztarife. Seit 1. Dezember 2021 dürfen keine Entgelte mehr für die Mitnahme der Rufnummer berechnet werden. 2020 wurde die Gebühr auf maximal 6,82 Euro gedeckelt, vorher waren etwa 30 Euro üblich.
Tipp: Für eine erfolgreiche Rufnummernportierung sollten Sie den Wunsch zur Mitnahme bereits bei der Kündigung des alten Vertrags vermerken. Weitere Hinweise und eine Musterkündigung mit Vermerk zur Übertragung der Handynummer finden Sie auf unserer Themenseite zur Rufnummernmitnahme.
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Zunächst sollte man versuchen, sich selbst anzurufen, um sicherzustellen, dass das Gerät nicht nur verlegt wurde. Vielleicht ist das Handy auch in den Händen eines ehrlichen Finders. Taucht das Handy nicht auf, sollte umgehend der Mobilfunkanbieter informiert und die SIM-Karte gesperrt werden. Dazu benötigt man die Handynummer und die Kundennummer beim Mobilfunkanbieter. Die Sperrung sollte man sich möglichst schriftlich bestätigen lassen. Innerhalb Deutschlands wird von den Mobilfunkanbietern meistens sehr schnell eine neue SIM-Karte zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die neue Karte und eventuell ein neues Handy unterscheiden sich je nach Anbieter.
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