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Häufig gestellte Fragen:

Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.

Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.

Beim Rabattretter kann der Versicherte einen „Freischaden“ pro Kalenderjahr ohne Rabattverlust regulieren lassen. Die Kfz-Prämie steigt im Folgejahr nicht. Anders als der Rabattschutz kommt der Rabattretter ohne Prämienaufschlag daher. Allerdings ist die Hürde, einen Rabattretter vom Versicherer zu erhalten, um einiges höher. So kann er erst ab Schadenfreiheitsklasse 25 vereinbart werden. Der Rabattretter schützt zwar nicht vor einer Zurückstufung im System der Schadenfreiheitsklassen. Der Versicherte wird jedoch nur soweit zurückgestuft, dass sein Prämienrabatt unverändert bleibt.
Im Zuge der Einführung neuer Rabattstaffeln haben viele Versicherer diese Regelung jedoch ersatzlos aus ihrem Leistungsportfolio gestrichen. Rabattretter gibt es somit nur noch in Altverträgen.

Der Rabattschutz ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung in der Kfz-Versicherung und verhindert die Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse. In Abhängigkeit vom Versicherer können der Rabattschutz sowie die zu erfüllenden Bedingungen unterschiedlich ausfallen, normalerweise sind jedoch ein bis drei Schadensfälle pro Kalenderjahr abgedeckt. Im Schadensfall erfolgt im darauffolgenden Kalenderjahr weder eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse noch eine Weiterstufung. Der Rabattschutz kann im Gegensatz zum Rabattretter ab der Schadenfreiheitsklasse 4 abgeschlossen werden. Bei einem Wechsel der Versicherung wird der Rabattschutz gegenüber dem Nachversicherer nicht bestätigt. Die Einstufung des neuen Versicherers erfolgt unter Berücksichtigung aller Schäden. Somit bindet ein vereinbarter Rabattschutz an die bisherige Versicherungsgesellschaft.

Für die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs benötigt die Zulassungsbehörde folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder
  • ggf. Verbleib- bzw. Verwertungsnachweis

Der Autoschutzbrief bietet über die Kfz-Versicherung hinaus Schutz bei Pannen, Diebstählen oder Unfällen. Die Schutzbrief-Leistungen gelten gewöhnlich in ganz Europa und in den außereuropäischen Ländern, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, sowie in den Mittelmeeranrainerstaaten. Der Leistungsumfang eines Schutzbriefs variiert von Versicherer zu Versicherer. Zu den Leistungen gehören beispielsweise:

  • Pannen- und Unfallhilfe
  • Abschleppen des Kfz
  • Arzneimittelversand
  • Kinderrückholung
  • Krankenrücktransport
  • Reiserückrufservice
  • Hilfe im Todesfall
  • Vermittlung ärztlicher Betreuung im Ausland
  • Übernachtungskosten bei Panne / Unfall
  • Mietwagen bei Panne / Unfall
  • Ersatzteilversand
  • Fahrzeugabholung bei Fahrerausfall
  • Krankenbesuch
  • Fahrzeugunterstellung im europäischen Ausland
  • Verzollung oder Verschrottung des Fahrzeugs nach Unfall im europäischen Ausland
  • Beschaffung von Ersatz-Reisedokumenten
  • Beschaffung von Ersatz-Autoschlüsseln
  • Hilfeleistungen in besonderen Notfällen
  • Reparaturen vor Ort

Darüber hinaus bieten einige Versicherer auch dann einen Versicherungsschutz an, wenn Sie eine Reise mit Bahn, Bus, Schiff, Flugzeug oder einem Fremdfahrzeug antreten. Die Leistungen beschränken sich jedoch auf Krankenrücktransport, Hilfe im Todesfall, Krankenbesuch und Kinderrückholung.
Die Kosten für den Schutzbrief sind im Verhältnis zum Umfang der Leistungen gering. Der Abschluss ist deshalb ratsam. Informieren Sie sich vorab über eventuelle Versicherungsausschlüsse. So sind beispielsweise im Umkreis von 50 Kilometern zur Heimatadresse in der Regel nur die Basisleistungen (Pannenhilfe, Abschleppdienst) gedeckt.

Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.

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Kfz-Versicherung

06221 777 00 40

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Wochenende 9-22 Uhr

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