Unfall mit finanziertem Auto: Wie ist die Abwicklung?
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Das Wichtigste in Kürze
- Wer bei einem Unfall mit einem finanzierten Auto die Reparaturkosten trägt, hängt davon ab, ob es sich um einen selbst- oder fremdverschuldeten Unfall handelt.
- Bei einem Totalschaden kann die Bank die Auflösung des Kreditvertrags verlangen, wenn das Auto als Kreditsicherheit gedient hat.
- Um bei einem selbstverschuldeten Unfall finanzielle Engpässe zu vermeiden, sollten Sie für ein finanziertes Auto eine Vollkaskoversicherung abschließen.
Unfall mit finanziertem Auto: Wer zahlt die Reparatur?
Wer die Kosten für die Reparatur nach einem Unfall begleichen muss, hängt davon ab, ob der Fahrer des Fahrzeugs oder eine andere Person den Unfall verschuldet hat.
Unverschuldeter Unfall mit finanziertem Auto
Bei einem unverschuldeten Unfall ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug oder um einen Wildunfall handelt:
- Hat der Fahrer eines anderen Fahrzeugs den Unfall verursacht, dann muss der Unfallverursacher beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung für den Schaden haften und die Reparaturkosten begleichen.
- Bei einem unverschuldeten Wildunfall kommt die Teilkaskoversicherung des Fahrzeugs für die Reparatur auf. Wenn keine Teilkaskoversicherung besteht, muss der Fahrzeughalter die Kosten selbst tragen.
Selbst verschuldeter Unfall mit finanziertem Auto
Selbst verschuldete Unfälle können hohe Reparaturkosten verursachen. Ist das Auto kreditfinanziert, kommen die Kosten zur Rückzahlungsrate noch hinzu. Als Schutz vor finanzieller Überforderung in dieser Situation ist es dringend ratsam, für ein finanziertes Auto eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Viele Banken machen den Abschluss dieser Police zur Bedingung für die Genehmigung eines Autokredites.
Je nach Schadenhöhe können Sie entscheiden, ob Sie die Reparatur von der Versicherung bezahlen lassen oder nicht. Bei Bagatellschäden ist es oft sinnvoller, die Rechnung aus eigener Tasche zu bezahlen. Grund dafür ist, dass die Versicherungskosten nach einer Schadenregulierung steigen, weil die Versicherung den Schadenfreiheitsrabatt kürzt.
Welchen Anteil zahlt die Versicherung?
Wenn Sie nach einem Unfall eine Reparaturrechnung bei Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung einreichen, übernimmt die Versicherung die Kosten abzüglich der im Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbeteiligung. Hier bieten die Versicherer meist verschiedene Optionen an, die bei der Teilkaskoversicherung im Regel bei 150 oder 300 Euro und bei der Vollkaskoversicherung zwischen 150 und mehr als 1.000 Euro Selbstbeteiligung liegen.
Dabei gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, umso günstiger wird die Versicherungsprämie. Allerdings ist im Schadensfall das finanzielle Risiko für den Versicherungsnehmer dann auch entsprechend höher. Experten empfehlen für die ohnehin schon recht preisgünstige Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung von 150 Euro und für die Vollkaskoversicherung 300 bis 500 Euro.
Totalschaden: Muss ich den Kredit sofort zurückzahlen?
Wie es nach einem Totalschaden eines finanzierten Autos mit dem Kredit weitergeht, hängt von den Vertragsbedingungen ab.
Kreditauflösung wegen Wegfall der Sicherheit
Wenn das finanzierte Auto als Kreditsicherheit dient, indem die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II einbehält, hat die Bank nach einem Totalschaden keine Sicherheit mehr, weil das Fahrzeug wertlos geworden ist. Häufig ist im Darlehensvertrag vereinbart, dass in diesem Fall der Kreditnehmer den Kredit komplett vorzeitig zurückzahlen muss. Dies geschieht im Regelfall, indem er die Entschädigungszahlung des Unfallgegners bzw. der Vollkaskoversicherung für die Begleichung der Restschuld nutzt.
Unbesicherte Kredite laufen weiter
Bei unbesicherten Ratenkrediten ergibt sich aus Sicht der Bank durch einen Totalschaden des Fahrzeugs keine Änderung des Kreditvertrags. Damit haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie können den Ratenkredit weiterlaufen lassen und die Entschädigungszahlung der Versicherung für den Kauf eines neuen Autos verwenden oder
- Sie lösen mit der Entschädigungszahlung den Kredit ab und schließen für den Kauf des neuen Autos eine neue Finanzierung ab.
Wie ist die Abwicklung bei Leasing-Fahrzeugen?
Wenn das Unfallfahrzeug geleast ist, sind einige Besonderheiten zu beachten, weil es sich beim Leasing nicht um eine Kreditfinanzierung, sondern um einen Mietvertrag handelt.
Abwicklung einer Reparatur
Zwar ist die Leasinggesellschaft Halter des Autos, doch bei den Reparaturkosten nach einem Unfall gelten dieselben Regeln wie beim eigenen Auto: Bei Fremdverschulden zahlt der Unfallgegner, bei Eigenverschulden entweder Sie selbst oder Ihre Vollkaskoversicherung. Auf jeden Fall müssen Sie den Leasinggeber über den Unfall informieren.
Ein Knackpunkt ist hierbei die Wertminderung des Fahrzeugs, weil es nach der Reparatur als Unfallfahrzeug gilt. Bei der Rückgabe kann der Leasinggeber einen Ausgleich dafür verlangen. Ist der Unfall selbst verschuldet, müssen Sie diese Kosten selbst tragen. Bei Fremdverschulden zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Abwicklung eines Totalschadens
Bei einem Unfall mit Totalschaden ersetzt je nach Verursacher die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder die eigene Vollkaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Dieser kann jedoch niedriger sein als der vom Leasinggeber ermittelte aktuelle Leasing-Restwert. Um dieses Kostenrisiko zu vermeiden, ist es ratsam, beim Abschluss der Vollkaskoversicherung die sogenannte GAP-Deckung mit einzubauen. Dann kommt die Versicherung im Schadenfall für die Differenz auf.
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