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Bei der GAP-Deckung handelt es sich um eine zusätzliche Versicherungsleistung für geleaste oder kreditfinanzierte Fahrzeuge. Der Name stammt von dem englischen Wort „gap“ und heißt übersetzt „Lücke“. Vollständig steht GAP allerdings für „Guaranteed Asset Protection“. Die GAP-Deckung schließt bei einem Totalschaden oder Diebstahl die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den noch anfallenden Leasing-Restbeträgen. Während die Versicherung nämlich den Wiederbeschaffungswert übernimmt, müssen Fahrzeughalter die aus dem Leasingvertrag hervorgehenden Restbeträge aus eigener Tasche bezahlen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Finanzielle Sicherheit im Schadenfall
  3. Berechnungsbeispiel für die GAP-Deckung
  4. GAP-Deckung vs. Neuwertentschädigung
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine GAP-Deckung ist eine zusätzliche Versicherungsleistung für geleaste oder kreditfinanzierte Fahrzeuge.
  • Nach einem Schaden oder Verlust eines Leasingfahrzeugs berechnet die jeweilige Vollkasko- oder Teilkasko-Versicherung den Wiederbeschaffungswert, also mögliche Reparatur- oder Erneuerungskosten.

Finanzielle Sicherheit im Schadenfall

Viele wünschen sich ein neues Auto, doch was dem im Weg steht, ist zumeist die Frage der Finanzierung. Das Kfz-Leasing ist daher eine beliebte Variante, aber auch mit einigen Risiken verbunden. Um im Schadenfall oder bei Diebstahl trotz vorzeitiger Auflösung des Leasingvertrags finanzielle Sicherheit zu besitzen, empfiehlt sich neben einer Vollkasko-Versicherung auch der Abschluss einer GAP-Deckung. Zudem fällt gerade bei Fahrzeugen ab der Mittelklasse die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restbetrag oft höher aus. Ohne GAP-Deckung würden Betroffene somit auf den Kosten sitzen bleiben.

Je nach Kfz-Versicherung sind diese Zusatzleistung bereits enthalten - bei einigen Tarifen müssen Verbraucher die GAP-Deckung zusätzlich abschließen.

Berechnungsbeispiel für die GAP-Deckung

Nach einem Schaden oder Verlust eines Leasingfahrzeugs berechnet die jeweilige Vollkaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert, also mögliche Reparatur- oder Erneuerungskosten. Der Betrag orientiert sich an dem aktuellen Wert eines äquivalenten Fahrzeugs, das die gleiche Kilometer-Laufleistung und eine ähnliche Ausstattung aufweist. Der Leasingrestbetrag wiederum setzt sich aus den Raten zusammen, die für den geleasten Wagen noch fällig sind. Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restbetrag ist nun entscheidend. Fällt der Restbetrag geringer aus, bekommt der Versicherungsnehmer die Differenz erstattet. In den meisten Fällen ist aber das Gegenteil der Fall, so auch in unserem Berechnungsbeispiel:

  • Wiederbeschaffungswert: 12.000 Euro
  • Leasingwert: 16.000 Euro
  • Differenz: 4.000 Euro (GAP-Deckung)

Da der Leasingrestbetrag im Beispiel um 4.000 Euro höher ist als der Wiederbeschaffungswert, bekommt der Versicherte 4.000 Euro ausgezahlt, um die letzten Raten bezahlen zu können – natürlich nur unter der Voraussetzung, dass er eine GAP-Deckung im Versicherungsvertrag abgeschlossen hat.

GAP-Deckung vs. Neuwertentschädigung

Hat der Versicherungsnehmer im Vertrag seiner Autoversicherung eine Neuwertentschädigung vereinbart, ist eine GAP-Deckung nicht vonnöten. Allerdings greift die Neuwertentschädigung in der Regel nur innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeugs. Danach ist es sinnvoll, den Versicherungsschutz um die GAP-Deckung zu ergänzen.

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