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Kfz-Versicherung kündigt nach Schaden: Was ist jetzt zu tun?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Kfz-Versicherer dürfen dem Versicherungsnehmer im Schadensfall kündigen. Dem Versicherten stehen unterschiedliche Optionen offen, um die Folgen abzumildern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Innerhalb eines Monats nach Feststellung der Schadenhöhe darf der Kfz-Versicherer den Vertrag mit einmonatiger Frist kündigen.
  • Nach einer Kündigung durch den Versicherer ist die Suche nach einem neuen Teil- oder Vollkaskoschutz meist schwierig, weil Versicherer Neukunden ablehnen, denen von der Assekuranz gekündigt worden ist.
  • Wer auch künftig eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für sein Fahrzeug benötigt, sollte im Kündigungsfall eine Kündigungsumkehr, einen Schadenrückkauf oder eine Vertragssanierung in Erwägung ziehen.

Darf die Kfz-Versicherung aufgrund eines Schadens kündigen?

Bei einem Kfz-Versicherungsvertrag hat nicht nur der Kunde ein Kündigungsrecht, sondern auch der Versicherer. Die Versicherung darf den Vertrag nicht nur dann kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten verletzt, indem er beispielsweise seine Beiträge nicht pünktlich bezahlt oder falsche Angaben zum versicherten Fahrzeug gemacht hat. Auch im Schadensfall steht dem Versicherungsanbieter ein Kündigungsrecht zu.

Wenn der versicherte Kunde einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden meldet, kann die Assekuranz prüfen, ob daraus eine Vertragskündigung resultiert. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die Versicherung zuvor schon mehrere Schäden reguliert hat oder der Schaden höher ist als die Summe der bisher gezahlten Versicherungsbeiträge.

Ab welcher Schadenshöhe die Versicherung den Kfz-Versicherungsvertrag im Schadensfall kündigen darf, ist gesetzlich nicht geregelt. Das Vorgehen bestimmt jeder Anbieter auf Basis seiner internen betriebswirtschaftlichen Berechnungen selbst.

Wie läuft die Kündigung der Kfz-Versicherung nach einem Schaden ab?

Entscheidet sich der Versicherer für eine Vertragskündigung, teilt er dies dem Versicherungsnehmer im Zuge der Schadensregulierung mit. Ab dem Zeitpunkt, an dem der Versicherer über seine Leistung entschieden hat, hat er einen Monat Zeit für das Aussprechen einer Kündigung. Wenn er kündigt, endet der Vertrag nach einer Kündigungsfrist von einem Monat.

Dabei gilt jedoch: Unabhängig davon, ob die Assekuranz den Vertrag kündigt, muss sie den gemeldeten Schaden noch regulieren.

Wie finde ich nach der Kündigung einen neuen Kfz-Versicherer?

Wenn der Vertrag gekündigt ist, hat der Versicherungsnehmer einen Monat Zeit, um eine neue Autoversicherung für sein Kraftfahrzeug zu suchen. Allerdings muss er im Regelfall beim Stellen eines Versicherungsantrags angeben, ob er selbst oder der Versicherer den vorherigen Vertrag gekündigt hat. Je nach Versicherungsart hat dies unterschiedliche Auswirkungen.

Teil- und Vollkaskoversicherung

Hat der vorherige Versicherer den Kfz-Versicherungsvertrag aufgrund eines Schadens gekündigt, kann der neue Versicherer den Kunden ablehnen. Dies ist in der Praxis auch häufig der Fall, so dass es für Kfz-Halter schwierig ist, nach einer Kündigung durch den Versicherer eine neue Kasko-Police zu finden. Die wenigen Anbieter, die ein Fahrzeug in solchen Fällen trotzdem versichern, verlangen meist recht hohe Prämien.

Wichtig: Beim Ausfüllen des Antrags sollten Versicherungsnehmer auf keinen Fall schummeln, da die Versicherung mit dem Vorversicherer die wichtigsten Daten abgleicht. Dazu zählt auch die Frage, wer den Vertrag gekündigt hat. Eine falsche Angabe würde dazu führen, dass der neue Versicherer den Antrag erst gar nicht annimmt.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Weniger problematisch ist die Suche nach einem neuen Versicherer für diejenigen, die nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen. Einen Antrag auf Haftpflichtversicherung darf nämlich die Versicherung auch dann nicht ablehnen, wenn dem Antragsteller zuvor gekündigt worden ist.

Was bringt mir eine Kündigungsumkehr?

Manchmal ist die Versicherung bereit, auf die Kündigung zu verzichten, wenn der Versicherungsnehmer selbst den Vertrag kündigt. Diesen Vorgang bezeichnet man auch als Kündigungsumkehr.

Vorteilhaft ist, dass dann die Kündigung durch den Versicherungsnehmer erfolgt. Dann kann er bei seinem neuen Versicherer guten Gewissens angeben, dass er den vorherigen Vertrag selbst gekündigt hat. Insbesondere bei der Suche nach einem neuen Kasko-Schutz lässt sich mit der Kündigungsumkehr das Risiko vermeiden, dass ein neuer Versicherer den Antrag wegen Kündigung durch den Vorversicherer ablehnt.

Allerdings liegt es im Ermessen der Versicherung, ob sie einer Kündigungsumkehr zustimmt oder nicht. Wer im Anschluss an eine Kündigung wieder eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen möchte, sollte jedoch auf jeden Fall nachfragen, ob eine Kündigungsumkehr möglich ist.

Mit welchen Maßnahmen kann ich eine Kündigung der Kfz-Versicherung vermeiden?

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Kfz-Versicherer zuweilen bereit, die Kündigung im Schadensfall rückgängig zu machen und den Vertrag weiterzuführen. Dabei ist es in der Regel erforderlich, dass der Kunde einem Schadenrückkauf oder einer Vertragssanierung zustimmt.

Schadenrückkauf

Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden ist oft nicht gleich ersichtlich, wie hoch der tatsächlich entstandene Schaden ist. Daher bieten Versicherer nach der Feststellung der Schadenshöhe dem Versicherungsnehmer oft an, den Schaden zurückzukaufen. Der Kunde bezahlt dann den Haftpflichtschaden aus eigener Tasche, und im Gegenzug verliert er keinen Schadenfreiheitsrabatt.

Falls eine Kündigung durch den Versicherer aus einem Bagatellschaden von weniger als 1.000 Euro resultiert, ist es oft sinnvoll, die Rückkaufsoption in Anspruch zu nehmen. Dann droht keine Kündigung mehr, und auch ein eventuell noch bestehender Teil- oder Vollkaskoschutz bleibt erhalten.

Vertragssanierung

Bietet der Versicherer dem Kunden eine Vertragssanierung an, bedeutet dies meist, dass der Versicherungsnehmer die Rücknahme der Kündigung mit einem Aufschlag auf die Versicherungsprämie erkaufen muss.

Das führt zunächst zu Mehrkosten. Allerdings ist damit der Vorteil verbunden, dass Teil- oder Vollkaskoschutz erhalten bleiben. Unter diesem Gesichtspunkt kann es sinnvoll sein, zunächst die höheren Kosten zu tragen. Später kann dann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des Versicherungsjahres selbst kündigen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.