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Einmalig anderer Fahrer: Folgen für die Kfz-Versicherung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

„Kann ich mal gerade dein Auto haben?“ Diese Frage ist nicht unüblich und hatte bis vor einigen Jahren keinerlei Konsequenzen. Seit die Versicherer die Kfz-Prämien jedoch auch an Hand der Größe des Fahrerkreises kalkulieren, kann das Verleihen des Autos an einen Dritten bei einem Unfall gravierende Folgen haben. Wann ist das Verleihen gefahrlos und welche Möglichkeiten bieten sich?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anzahl der berechtigten Fahrer wirkt sich auf die Prämie aus.
  • Wer nicht gemeldeten Personen sein Fahrzeug überlässt, ohne die Versicherung zu informieren, riskiert hohe Zusatzprämien.
  • Ausnahmen stellen Notfälle dar, oder wenn eine Person den Versicherungsnehmer aus Gründen fährt, die ausschließlich dessen Unterstützung dienen.
  • Der Fahrerkreis lässt sich zeitlich befristet gegen einen geringen Mehrbeitrag erweitern.

Kinder haben jetzt den Führerschein – der Klassiker bei der Fahrererweiterung

Als die Autoversicherung abgeschlossen wurde, war der Nachwuchs noch weit vom Führerscheinalter entfernt, als Nutzer des Autos standen die Eltern in der Police. Die Nutzung ändert sich jedoch schlagartig, nachdem die Kinder ebenfalls den Führerschein haben. Unterlassen die Eltern die Nachmeldung an den Versicherer, kann es im verschuldeten Schadensfall teuer werden. Zum einen wird die Prämie rückwirkend heraufgesetzt. Bei Fahrern unter 23 Jahren und ohne begleitetes Fahren um bis zu dem doppelten Beitrag. Dazu kommt, dass in der Vollkaskoversicherung eine höhere Selbstbeteiligung greifen kann. Einige Versicherer veranschlagen hier bis zu 2.500 Euro. Darüber hinaus kann es passieren, dass der Versicherer den Vertrag kündigt.

Fahrerkreis temporär erweitern

Während ein einzelner Fahrer die günstigste Konstellation darstellt, ist die Variante ohne Einschränkung des Fahrerkreises die teuerste Option. Es besteht bei einigen Versicherern allerdings die Möglichkeit, den Fahrerkreis temporär zu erweitern.

Leiht sich der Enkel vom Opa für eine Woche das Auto, um in Urlaub zu fahren, wird für diese Woche der Versicherungsbeitrag neu kalkuliert. Einige Versicherer sehen dies allerdings als Bagatelle und verzichten auf eine Zusatzprämie.

Die Kalkulation der Zusatzprämie hängt vom jeweiligen Unternehmen ab. Während einige Versicherer diese auf den Tag genau berechnen, verlangen andere einen Pauschalbetrag.

Arztbesuche und ähnliches – die Ausnahme

Nutzt die jüngere Generation regelmäßig das Fahrzeug, um die ältere Generation zum Einkaufen oder zum Arzt zu fahren, entfällt bei einigen Versicherungsunternehmen der Passus des erweiterten Personenkreises. Dies ist allerdings nur gegeben, wenn der Versicherungsnehmer auch jedes Mal mit im Auto sitzt.

Ein Notfall tritt ein – wie steht es um den Schutz bei Fahrerwechsel?

Es ist nie auszuschließen, dass ein Versicherungsnehmer, der im eigenen Auto selbst am Steuer sitzt, nicht mehr weiterfahren kann. Ein Herzanfall hat schon manche Fahrt vorzeitig abgebrochen. Gallenkoliken treten unvermittelt auf und sind so schmerzhaft, dass an ein Weiterfahren nicht mehr zu denken ist. Übernimmt der Beifahrer in einer solchen Situation das Steuer und bringt den Versicherungsnehmer schnellstmöglich zu einer medizinischen Behandlung, besteht Versicherungsschutz ohne Einschränkung in Bezug auf den zulässigen Fahrerkreis. Notfälle sind von dieser Regelung grundsätzlich ausgenommen.

Optionale Optimierung des Versicherungsschutzes bei Verleih

Angenommen, eine nachgemeldete Person verursacht mit dem geliehenen Fahrzeug einen Unfall. Rechtlich gibt es keine Komplikationen, da sie aus Sicht des Versicherers legitimiert war, das Fahrzeug zu benutzen. Ärgerlich für den Versicherungsnehmer bleibt jedoch, dass er in der Schadensfreiheitsklasse heraufgestuft wird.

Einige Privathaftpflichtversicherer bieten hier mittlerweile Schutz. Die private Haftpflichtversicherung kommt für den künftigen Mehrbeitrag des Fahrzeughalters auf, wenn der Versicherungsnehmer mit dem geliehenen Auto einen Unfall verursacht.