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Das Baukindergeld wurde im September 2018 eingeführt. Anspruch darauf haben nur Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind im selben Haushalt. Die öffentlich-rechtliche Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt sie beim Erwerb von Wohneigentum mit insgesamt 12.000 Euro Baukindergeld pro Kind. Allerdings gilt die Förderung nur für Kaufverträge, die bis Ende März 2021 abgeschlossen worden sind. Die Fördermittel sind mittlerweise ausgeschöpft.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Baufinanzierungen vergleichen
  3. Baukindergeld ist eine KfW-Förderung
  4. Voraussetzungen für die Förderung
  5. Einkommensgrenzen
  6. Höhe des Baukindergelds
  7. Frist für die Antragstellung
  8. Diese Nachweise braucht die KfW
  9. So wird das Baukindergeld ausgezahlt
  10. Verwandte Themen
  11. Weiterführende Links
  12. Baufinanzierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Pro Kind zahlt die KfW 10 Jahre lang einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr.
  • Das Haushaltseinkommen einer Familie mit einem Kind darf nicht mehr als 90.000 Euro betragen, wobei die Einkommensgrenze mit jedem weiteren Kind um 15.000 Euro steigt.
  • Um eine Förderung erhalten zu können, muss bis zum 31. März 2021 ein notarieller Kaufvertrag für ein Objekt unterschrieben worden sein oder eine Baugenehmigung vorliegen.
  • Seit Januar 2023 sind keine Neuanträge mehr möglich.

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Baufinanzierungen vergleichen

Baukindergeld ist eine KfW-Förderung

Für das Baukindergeld wurde bei der KfW das Förderprogramm KfW 424 aufgelegt. Insgesamt hat die Bundesregierung dafür knapp 10 Milliarden Euro bereitgestellt. Den Antrag für die Förderung stellen Familien über das Zuschussportal der KfW. Diese prüft, ob ein berechtigter Anspruch auf Baukindergeld besteht und übernimmt gegebenenfalls auch die Auszahlung. Das Baukindergeld ist mit vielen anderen Förderprogrammen der KfW kombinierbar. Ursprünglich sollte das Programm bereits Ende 2020 auslaufen; Im Zuge der Corona-Pandemie wurde dieses aber um drei Monate verlängert. Wenn Sie bis zum 31. März 2021 einen notariellen Kaufvertrag für ein Objekt unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten haben, konnten Sie bei der KfW noch Baukindergeld beantragen.

Mittlerweile sind die Fördermittel ausgeschöpft. Neuanträge sind somit keine mehr möglich.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Baukindergeld ist als Eigenheimzulage für Familien konzipiert. Es soll Familien und Alleinerziehenden mit mindestens einem Kind die Finanzierung einer Wohnimmobilie erleichtern. Deshalb ist der Anspruch auf Baukindergeld an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Baukindergeld gibt es nicht für jede Immobilie

Förderfähig sind nur Immobilien in Deutschland, die Staatsangehörigkeit der Antragsteller spielt hingegen keine Rolle. Gefördert werden sowohl der Bau als auch der Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie – ob Haus oder Eigentumswohnung spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass der Kaufvertrag nach dem 1. Januar 2018 und bis zum 31. März 2021 geschlossen beziehungsweise die Baugenehmigung erteilt worden ist.

Einkommensgrenzen

Ebenfalls keinen Anspruch auf die Förderung haben Familien, deren Haushaltseinkommen oberhalb bestimmter Grenzen liegt. Für eine Familie mit einem Kind liegt die Grenze bei 90.000 Euro im Jahr. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Grenze um 15.000 Euro. Für eine Familie mit drei minderjährigen Kindern im Haushalt beträgt das maximale Haushaltseinkommen also beispielsweise 120.000 Euro.

Das Haushaltseinkommen errechnet sich aus den zu versteuernden Einkommen der Antragsteller und ihrer Ehe- oder Lebenspartner. Berücksichtigt werden die Einkommen aus dem vorletzten und dem vorvorletzten Jahr vor der Antragstellung. Für Anträge im Jahr 2020 wären also die erzielten Einkommen in 2018 und 2017 maßgeblich.

Mindestens ein Kind muss mit im Haushalt leben

Nur Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind erhalten Baukindergeld. Hinsichtlich der Kinder müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Antrag auf Baukindergeld bewilligt wird:

  1. Ein Kind, für das Baukindergeld gezahlt wird, muss bereits geboren und jünger als 18 Jahre alt sein.
  2. Es muss im Haushalt des Antragstellers leben.
  3. Der Antragsteller oder dessen Partner müssen Kindergeld für das Kind erhalten.

Nur wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind, besteht auch Anspruch auf Baukindergeld. Der entscheidende Stichtag ist der Tag, an dem der Antrag gestellt wird. Wird das Kind einen Tag später volljährig, wird trotzdem volle zehn Jahre lang Baukindergeld bezahlt. Umgekehrt zahlt die KfW für ein Kind, das kurz nach der Antragstellung geboren wird, überhaupt keine Förderung.

Höhe des Baukindergelds

Wie viel Baukindergeld Familien erhalten, hängt davon ab, wie viele Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben. Pro Kind beteiligt sich die KfW mit insgesamt 12.000 Euro an der Baufinanzierung. Das Geld wird über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt. Familien, die vom Baukindergeld profitieren, erhalten also einmal im Jahr 1.200 Euro pro Kind von der KfW.

Die Anzahl der Kinder, für die Baukindergeld gezahlt wird, ist nicht begrenzt. Mit jedem Kind steigt die Auszahlung um 1.200 Euro pro Jahr. Entscheidend ist allein, dass die Kinder sowie die erworbene Immobilie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen und dass der Haushalt die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über das maximale Haushaltseinkommen und die Höhe des Baukindergelds je nach Anzahl der Kinder:

Anzahl Kinder
Einkommensgrenze
Baukindergeld pro Jahr
Baukindergeld insgesamt (in 10 Jahren)
1 90.000 Euro 1.200 Euro 12.000 Euro
2 105.000 Euro 2.400 Euro 24.000 Euro
3 120.000 Euro 3.600 Euro 36.000 Euro
... + 15.000 Euro pro weiterem Kind +1.200 Euro pro weiterem Kind +12.000 Euro pro weiterem Kind

Baukindergeld Plus in Bayern

Das Baukindergeld der KfW ist eine staatliche Förderung, die alle Familien in ganz Deutschland in Anspruch nehmen können, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. In Bayern allerdings profitieren Familien beim Neubau oder Kauf von Wohneigentum von einem noch höheren Zuschuss – dem sogenannten Baukindergeld Plus. Dafür stockt die Landesregierung die Förderung noch einmal um zusätzliche 300 Euro pro Kind und Jahr auf. Über die vollen 10 Jahre erhalten Familien in Bayern also insgesamt 3.000 Euro mehr Förderung pro Kind. Hinzu kommt noch eine Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 Euro als Einmalzahlung, die von der Bayern Labo (Bayerische Landesbodenkreditanstalt) ausgezahlt wird.

In den Genuss des bayerischen Baukindergelds Plus kommen Personen, die:

  • bereits das Baukindergeld der KfW erhalten
  • ihren Wohnsitz seit mindestens einem Jahr im Freistaat Bayern haben oder seit mindestens einem Jahr durchgehend in Bayern erwerbstätig sind.

Besonderer Hinweis: Das Bayerische Baukindergeld Plus wurde zum 31.12.2020 eingestellt. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Frist für die Antragstellung

Im Zuge der Corona-Pandemie wurde das Baukindergeld im Jahr 2020 um drei Monate bis zum 31.03.2021 verlängert. Um die Frist einzuhalten, muss bis zum Stichtag die Baugenehmigung ausgestellt oder der Kaufvertrag unterschrieben und notariell beurkundet worden sein. Ein Antrag auf das Baukindergeld kann allerdings auch noch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden – und zwar spätestens sechs Monate nach dem Einzug in die neue Immobilie und spätestens bis zum 31. Dezember 2023.

Diese Nachweise braucht die KfW

Um ihren Anspruch auf Baukindergeld zu belegen, müssen Förderberechtigte die folgenden Nachweise im KfW-Zuschussportal hochladen:

  • Die Meldebestätigung weist zum einen das Einzugsdatum nach. Zum anderen geht aus ihr hervor, dass das Haus oder die Wohnung tatsächlich der neue Hauptwohnsitz ist – für den Antragsteller selbst, aber auch für alle Kinder, für die Wohnkindergeld beantragt wurde.
  • Die Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor dem Jahr der Antragstellung dienen als Nachweis, dass das Haushaltseinkommen unterhalb der Einkommensgrenze liegt. In einem Doppelverdiener-Haushalt werden dafür die Steuerbescheide beider Partner benötigt.
  • Ein aktueller Grundbuchauszug belegt die Eigentumsrechte an der Immobilie.

So wird das Baukindergeld ausgezahlt

Wer Anspruch auf Baukindergeld hat, erhält die Förderung für einen Zeitraum von zehn Jahren. Voraussetzung ist, dass Eigenheimbesitzer über den gesamten Zeitraum in ihrer Immobilie wohnen. Wann genau Antragsteller mit der ersten Auszahlung rechnen können, teilt die KfW ihnen mit, nachdem der Antrag bewilligt wurde. Es kann einige Monate dauern, bis die Förderung zum ersten Mal ausgezahlt wird.

Danach bekommen Förderberechtigte einmal im Jahr 1.200 Euro pro Kind. Wenn der Kreditvertrag der Baufinanzierung es erlaubt, kann das Geld beispielsweise für jährliche Sondertilgungen verwendet werden. Eine Familie mit zwei Kindern könnte ihre Restschuld nach 10 Jahren damit um über 25.000 Euro reduzieren. Das Baukindergeld kann die Tilgung der Baufinanzierung also erheblich erleichtern. Trotzdem sollte eine Finanzierung immer so großzügig kalkuliert werden, dass sie grundsätzlich auch ohne Baukindergeld funktionieren würde.

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