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Stromanbieter wechseln im Mehrfamilienhaus

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Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.

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    So haben wir gerechnet

    Wohnort: Würzburg, 97084
    Jahresverbrauch: 3.500 kWh

    Günstigster Tarif: immergrün! Energie Spar Smart Premium B, Kosten im ersten Jahr: 765,05 Euro
    Grundversorgungstarif: Stadtwerke Würzburg AG Frankenstrom Komfort, Kosten: 1.660,88 Euro

    Einsparung: 895,83 Euro
    (Stand: 17.09.2024)

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Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger

Zum achten Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2024 die Nr. 1 der Vergleichsportale. Bereits in den Jahren 2017 bis 2023 haben die Heidelberger in der Gesamtwertung den bestmöglichen Status in Gold erreicht.

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So haben wir gerechnet

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Grundversorgungstarif: Stadtwerke Würzburg AG Frankenstrom Komfort, Kosten: 1.660,88 Euro

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(Stand: 17.09.2024)

Das sagen unsere Kunden über uns
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4.9 von 5

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4.8 von 5

Energievergleich

  • 2721 Bewertungen bei Trustpilot
  • seit Dezember 2022
Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Stromanbieterwechsel im Mehrfamilienhaus prinzipiell möglich
  3. Ohne eigenen Stromzähler kein Anbieterwechsel möglich
  4. Mietvertrag beachten
  5. Lohnt es sich zu wechseln?
  6. So geht der Wechsel
  7. Mithilfe von Verivox wechseln

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Normalfall können in einem Mehrfamilienhaus lebende Mieter problemlos den Stromversorger wechseln.
  • Der Abschluss eines Liefervertrags für elektrische Energie ist nur möglich, wenn die entsprechende Wohnung über einen Stromzähler verfügt.
  • Für gewöhnlich lässt sich im Mietvertrag nachlesen, ob der Mieter den Stromanbieter wechseln kann oder ob die Verantwortung dafür beim Vermieter liegt.
  • Um die Kündigung bei Ihrem alten Versorger kümmert sich im Regelfall der neue Stromlieferant.

Stromanbieterwechsel im Mehrfamilienhaus prinzipiell möglich

Dürfen Mieter in einem Mehrfamilienhaus den Stromanbieter wechseln? Diese Frage ist für viele Bürger in Deutschland von Bedeutung. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wohnen hierzulande nämlich mehr Menschen zur Miete. Grundsätzlich dürfen auch Mieter den Energielieferanten wechseln, um bei den Stromkosten zu sparen. Allerdings gibt es dafür zwei Voraussetzungen, sodass ein Wechsel nicht in jedem Fall möglich ist. Zum einen benötigen Verbraucher einen eigenen Stromzähler. Zum anderen bedingt der Mietvertrag, ob die Bewohner eines Mehrfamilienhauses den Stromanbieter wechseln dürfen.

Ohne eigenen Stromzähler kein Anbieterwechsel möglich

Die wichtigste Bedingung für einen Wechsel des Stromanbieters ist ein separater Stromzähler. Dieser ist erforderlich, damit der Energieversorger ermitteln kann, wie viel Strom ein Kunde in einer Abrechnungsperiode verbraucht hat. Schließlich basiert die Berechnung der Stromkosten auf den Messwerten des Geräts. Allerdings verfügen Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus fast immer über einen eigenen Stromzähler.

Doch wie gestaltet sich die Lage, wenn kein Zähler vorhanden ist? Im Allgemeinen muss der Vermieter lediglich sicherstellen, dass der Bezug von Strom im Mehrfamilienhaus möglich ist. Da dies prinzipiell auch ohne Zähler funktioniert, besteht für den Hauseigentümer keine Verpflichtung zur Montage eines entsprechenden Geräts. Eine Ausnahme liegt vor, wenn der Mietvertrag eine andere Regelung vorsieht.

Für gewöhnlich gestattet es der Vermieter den Bewohnern jedoch, auf eigene Kosten einen Stromzähler installieren zu lassen. Für die Mietpartei kann sich der Einbau unter Umständen lohnen, um durch eine exakte Verbrauchsabrechnung die Stromkosten zu senken.

Die Ausgestaltung des Mietvertrages beachten

Außerdem ist im Mietvertrag festgelegt, ob die Bewohner eines Mehrfamilienhauses den Stromanbieter wechseln können. Im Regelfall tritt der Mieter als Vertragspartner gegenüber dem Energieversorger in Erscheinung. In Wohnheimen und bei Untermietverträgen übernimmt der Vermieter diese Rolle hin und wieder. Ist der Mieter für den Vertragsabschluss verantwortlich, kann er den Anbieter ohne Probleme wechseln. Er muss weder den Vermieter darüber im Vorfeld informieren noch muss er ihn um Erlaubnis fragen.

Schließt allerdings der Vermieter den Vertrag mit dem Energieversorger ab, ist es dem Mieter nicht möglich, den Anbieter zu wechseln. In diesem Fall legt der Hauseigentümer die Stromkosten proportional auf die Wohnfläche der einzelnen Mietparteien um. Verbraucher haben jedoch die Möglichkeit, einen günstigeren Tarif auszuwählen und den Vermieter darüber in Kenntnis zu setzen.

Lohnt es sich, den Stromanbieter zu wechseln?

Zahlreiche Haushalte haben den Stromanbieter noch nie gewechselt. Sie beziehen Strom vom lokalen Grundversorger, bei dem die Preise häufig recht hoch ausfallen. Für einen Wechsel spricht aber, dass eine Vielzahl von günstigeren Anbietern existiert. Da diese sehr stark um die Gunst der Kunden buhlen, lassen sich immer wieder Tarife mit attraktiven Konditionen finden. Teilweise sparen Verbraucher durch einen Wechsel mehr als 100 Euro pro Jahr. Da die Preise sich von Anbieter zu Anbieter mitunter deutlich unterscheiden, sollten Verbraucher jedoch stets verschiedene Stromlieferanten miteinander vergleichen, bevor sie einen neuen Vertrag abschließen.

In einem Mehrfamilienhaus den Stromanbieter wechseln: So funktioniert’s

Im Normalfall ist es sinnvoll, einfach einen neuen Liefervertrag mit dem präferierten Anbieter abzuschließen. Dieser organisiert nämlich auch die Kündigung bei Ihrem alten Stromversorger. Gewährt Ihnen Ihr Energieanbieter aufgrund einer Tariferhöhung ein Sonderkündigungsrecht, sollten Sie sich dagegen lieber selbst um die Aufhebung des Altvertrags kümmern, denn in diesem Fall gilt eine begrenzte Kündigungsfrist. Die für den Anbieterwechsel erforderlichen Daten finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung. Dazu gehören vor allem:

  • Zählernummer und -stand
  • Kundennummer beim alten Versorger
  • Jahresverbrauch

Berücksichtigen Sie zudem die Kündigungsfrist. Es ist zwar jederzeit möglich, einen neuen Vertrag abzuschließen. Strom vom entsprechenden Anbieter beziehen Sie trotzdem erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Altvertrag ausläuft.

Mithilfe von Verivox im Mehrfamilienhaus den Stromanbieter wechseln

Sie suchen nach einem neuen Energieversorger, um Ihre Stromkosten zu senken? Mit dem Verivox-Vergleichsrechner finden Sie den passenden Anbieter einfach und schnell. Das gilt übrigens nicht nur für Bewohner eines Mehrfamilienhauses, sondern auch für diejenigen, die in einem Einfamilienhaus leben. Damit der Online-Rechner eine Tarifübersicht erstellen kann, müssen Sie lediglich ihre Postleitzahl und die Haushaltsgröße beziehungsweise den voraussichtlichen Strombedarf angeben. Dank verschiedener Filter lässt sich das Suchresultat weiter eingrenzen.

Jetzt Stromtarif sichern

Preisgarantie Siegel

Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.

Stromvergleich

  • Strom ab 0,25 Euro/kWh

  • Bis zu 850 Euro sparen

    So haben wir gerechnet

    Wohnort: Würzburg, 97084
    Jahresverbrauch: 3.500 kWh

    Günstigster Tarif: immergrün! Energie Spar Smart Premium B, Kosten im ersten Jahr: 765,05 Euro
    Grundversorgungstarif: Stadtwerke Würzburg AG Frankenstrom Komfort, Kosten: 1.660,88 Euro

    Einsparung: 895,83 Euro
    (Stand: 17.09.2024)

  • Schutz durch Preisgarantie

    Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.

Mehr rund um Strom

  • Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.

    Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.

    Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden.
  • 1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.

    Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.

  • Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.

    Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
    Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie.
  • Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.

Wir sind persönlich für Sie da!

06221 777 00 10

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Montag - Freitag 8:00 - 22:00 Uhr

Wochenende 9:00 - 22:00 Uhr

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