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Stromanbieter wechseln im Mehrfamilienhaus

Preisgarantie Siegel

Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.

Stromvergleich
  • Tarife unterhalb der Strompreisbremse

    Seit dem 01.03.2023 greift die Strompreisbremse bei teuren Stromtarifen, in denen über 40 Cent pro Kilowattstunde fällig werden. Stromtarife für Neukunden sind mittlerweile oft deutlich günstiger und kommen ohne die Preisbremse aus. Darum sollte sich niemand auf der Strompreisbremse ausruhen – wer jetzt vergleicht und in einen günstigeren Stromtarif wechselt, kann bis zu 800 Euro sparen.

  • Bis zu 800 Euro sparen

    So haben wir gerechnet

    Wohnort: Meinerzhagen, 58540
    Jahresverbrauch: 4.000 kWh

    Günstigster Tarif: ENSTROGA Vollstrom flexi, Kosten im ersten Jahr: 1.144,11 Euro
    Grundversorgungstarif: Mark-E Komfort, Kosten: 1.946,15 Euro

    Einsparung: 802,04 Euro
    (Stand: 11.08.2023)

  • Sicherheit durch Preisgarantie

    Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.

TÜV Saarland geprüftes Vergleichsportal Preisvergleich Strom-Gas

Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger

Zum fünften Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2022 die Nr. 1 der Vergleichsportale. Bereits in den Jahren 2017 bis 2021 hat Verivox in der Gesamtwertung den bestmöglichen Status in Gold erreicht. Hinter der breit angelegten Kundenbefragung zur Preisbegeisterung stehen insgesamt rund 1 Mio. Kundenurteile zu 3.000 Unternehmen und 270 Branchen.

Stoerer bis zu 800 Euro sparen

So haben wir gerechnet

Wohnort: Meinerzhagen, 58540
Jahresverbrauch: 4.000 kWh

Günstigster Tarif: ENSTROGA Vollstrom flexi, Kosten im ersten Jahr: 1.144,11 Euro
Grundversorgungstarif: Mark-E Komfort, Kosten: 1.946,15 Euro

Einsparung: 802,04 Euro
(Stand: 11.08.2023)

Das sagen unsere Kunden
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4.9 von 5

  • 260923

    Bewertungen

  • 96% zufriedene Kunden

  • 100% neutrale Bewertungen

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4.8 von 5

Energievergleich

  • 1299 Bewertungen bei Trustpilot
  • seit Dezember 2022
Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Stromanbieterwechsel im Mehrfamilienhaus prinzipiell möglich
  3. Ohne eigenen Stromzähler kein Anbieterwechsel möglich
  4. Mietvertrag beachten
  5. Lohnt es sich zu wechseln?
  6. So geht der Wechsel
  7. Mithilfe von Verivox wechseln

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Normalfall können in einem Mehrfamilienhaus lebende Mieter problemlos den Stromversorger wechseln.
  • Der Abschluss eines Liefervertrags für elektrische Energie ist nur möglich, wenn die entsprechende Wohnung über einen Stromzähler verfügt.
  • Für gewöhnlich lässt sich im Mietvertrag nachlesen, ob der Mieter den Stromanbieter wechseln kann oder ob die Verantwortung dafür beim Vermieter liegt.
  • Um die Kündigung bei Ihrem alten Versorger kümmert sich im Regelfall der neue Stromlieferant.

Stromanbieterwechsel im Mehrfamilienhaus prinzipiell möglich

Dürfen Mieter in einem Mehrfamilienhaus den Stromanbieter wechseln? Diese Frage ist für viele Bürger in Deutschland von Bedeutung. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wohnen hierzulande nämlich mehr Menschen zur Miete. Grundsätzlich dürfen auch Mieter den Energielieferanten wechseln, um bei den Stromkosten zu sparen. Allerdings gibt es dafür zwei Voraussetzungen, sodass ein Wechsel nicht in jedem Fall möglich ist. Zum einen benötigen Verbraucher einen eigenen Stromzähler. Zum anderen bedingt der Mietvertrag, ob die Bewohner eines Mehrfamilienhauses den Stromanbieter wechseln dürfen.

Ohne eigenen Stromzähler kein Anbieterwechsel möglich

Die wichtigste Bedingung für einen Wechsel des Stromanbieters ist ein separater Stromzähler. Dieser ist erforderlich, damit der Energieversorger ermitteln kann, wie viel Strom ein Kunde in einer Abrechnungsperiode verbraucht hat. Schließlich basiert die Berechnung der Stromkosten auf den Messwerten des Geräts. Allerdings verfügen Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus fast immer über einen eigenen Stromzähler.

Doch wie gestaltet sich die Lage, wenn kein Zähler vorhanden ist? Im Allgemeinen muss der Vermieter lediglich sicherstellen, dass der Bezug von Strom im Mehrfamilienhaus möglich ist. Da dies prinzipiell auch ohne Zähler funktioniert, besteht für den Hauseigentümer keine Verpflichtung zur Montage eines entsprechenden Geräts. Eine Ausnahme liegt vor, wenn der Mietvertrag eine andere Regelung vorsieht.

Für gewöhnlich gestattet es der Vermieter den Bewohnern jedoch, auf eigene Kosten einen Stromzähler installieren zu lassen. Für die Mietpartei kann sich der Einbau unter Umständen lohnen, um durch eine exakte Verbrauchsabrechnung die Stromkosten zu senken.

Die Ausgestaltung des Mietvertrages beachten

Außerdem ist im Mietvertrag festgelegt, ob die Bewohner eines Mehrfamilienhauses den Stromanbieter wechseln können. Im Regelfall tritt der Mieter als Vertragspartner gegenüber dem Energieversorger in Erscheinung. In Wohnheimen und bei Untermietverträgen übernimmt der Vermieter diese Rolle hin und wieder. Ist der Mieter für den Vertragsabschluss verantwortlich, kann er den Anbieter ohne Probleme wechseln. Er muss weder den Vermieter darüber im Vorfeld informieren noch muss er ihn um Erlaubnis fragen.

Schließt allerdings der Vermieter den Vertrag mit dem Energieversorger ab, ist es dem Mieter nicht möglich, den Anbieter zu wechseln. In diesem Fall legt der Hauseigentümer die Stromkosten proportional auf die Wohnfläche der einzelnen Mietparteien um. Verbraucher haben jedoch die Möglichkeit, einen günstigeren Tarif auszuwählen und den Vermieter darüber in Kenntnis zu setzen.

Lohnt es sich, den Stromanbieter zu wechseln?

Zahlreiche Haushalte haben den Stromanbieter noch nie gewechselt. Sie beziehen Strom vom lokalen Grundversorger, bei dem die Preise häufig recht hoch ausfallen. Für einen Wechsel spricht aber, dass eine Vielzahl von günstigeren Anbietern existiert. Da diese sehr stark um die Gunst der Kunden buhlen, lassen sich immer wieder Tarife mit attraktiven Konditionen finden. Teilweise sparen Verbraucher durch einen Wechsel mehr als 100 Euro pro Jahr. Da die Preise sich von Anbieter zu Anbieter mitunter deutlich unterscheiden, sollten Verbraucher jedoch stets verschiedene Stromlieferanten miteinander vergleichen, bevor sie einen neuen Vertrag abschließen.

In einem Mehrfamilienhaus den Stromanbieter wechseln: So funktioniert’s

Im Normalfall ist es sinnvoll, einfach einen neuen Liefervertrag mit dem präferierten Anbieter abzuschließen. Dieser organisiert nämlich auch die Kündigung bei Ihrem alten Stromversorger. Gewährt Ihnen Ihr Energieanbieter aufgrund einer Tariferhöhung ein Sonderkündigungsrecht, sollten Sie sich dagegen lieber selbst um die Aufhebung des Altvertrags kümmern, denn in diesem Fall gilt eine begrenzte Kündigungsfrist. Die für den Anbieterwechsel erforderlichen Daten finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung. Dazu gehören vor allem:

  • Zählernummer und -stand
  • Kundennummer beim alten Versorger
  • Jahresverbrauch

Berücksichtigen Sie zudem die Kündigungsfrist. Es ist zwar jederzeit möglich, einen neuen Vertrag abzuschließen. Strom vom entsprechenden Anbieter beziehen Sie trotzdem erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Altvertrag ausläuft.

Mithilfe von Verivox im Mehrfamilienhaus den Stromanbieter wechseln

Sie suchen nach einem neuen Energieversorger, um Ihre Stromkosten zu senken? Mit dem Verivox-Vergleichsrechner finden Sie den passenden Anbieter einfach und schnell. Das gilt übrigens nicht nur für Bewohner eines Mehrfamilienhauses, sondern auch für diejenigen, die in einem Einfamilienhaus leben. Damit der Online-Rechner eine Tarifübersicht erstellen kann, müssen Sie lediglich ihre Postleitzahl und die Haushaltsgröße beziehungsweise den voraussichtlichen Strombedarf angeben. Dank verschiedener Filter lässt sich das Suchresultat weiter eingrenzen.

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Preisgarantie Siegel

Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.

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  • Tarife unterhalb der Strompreisbremse

    Seit dem 01.03.2023 greift die Strompreisbremse bei teuren Stromtarifen, in denen über 40 Cent pro Kilowattstunde fällig werden. Stromtarife für Neukunden sind mittlerweile oft deutlich günstiger und kommen ohne die Preisbremse aus. Darum sollte sich niemand auf der Strompreisbremse ausruhen – wer jetzt vergleicht und in einen günstigeren Stromtarif wechselt, kann bis zu 800 Euro sparen.

  • Bis zu 800 Euro sparen

    So haben wir gerechnet

    Wohnort: Meinerzhagen, 58540
    Jahresverbrauch: 4.000 kWh

    Günstigster Tarif: ENSTROGA Vollstrom flexi, Kosten im ersten Jahr: 1.144,11 Euro
    Grundversorgungstarif: Mark-E Komfort, Kosten: 1.946,15 Euro

    Einsparung: 802,04 Euro
    (Stand: 11.08.2023)

  • Sicherheit durch Preisgarantie

    Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.

Mehr rund um Strom

  • Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.

  • 1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 30 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.

    Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.

  • Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.

    Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
    Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie.
  • Beim Wechsel des Stromanbieters sollten Sie auf einen günstigen Preis und faire Tarifbedingungen achten.

    Laufzeiten und Kündigungsfrist: Je kürzer, desto besser. Erstvertragslaufzeit und Vertragsverlängerung sollten maximal 12 Monate betragen, die Kündigungsfrist nicht länger als 6 Wochen sein. Wer auf kurze Laufzeiten und Fristen achtet, kann schnell auf flexibler auf Marktveränderungen reagieren.

    Preisgarantie: Preisgarantien schützen vor Preiserhöhungen und geben Kostensicherheit. Im Energiemarkt sind in vielen Fällen „eingeschränkte Preisgarantien“ in den Verträgen festgehalten. Der Anbieter gibt dann lediglich Erhöhungen weiter, die er nicht selbst beeinflussen kann, wie z.B. Steuern, Abgaben und Umlagen.

    Bonuszahlungen: Boni machen Tarife für die Dauer der Erstvertragslaufzeit sehr günstig. Wer längerfristig sparen will, sollte einmal im Jahr seinen Stromtarif überprüfen.

    Was sagen andere Kunden: Wer sich ein umfassendes Bild über seinen Wunschanbieter machen möchte, sollte auch die Bewertungen und Erfahrungsberichte anderer Kunden lesen.

    Kündigung: In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung beim bisherigen Versorger. Mit zwei Ausnahmen: Läuft der Vertrag in Kürze aus, sollten Sie besser selbst kündigen. Auch wenn Sie eine Preiserhöhung erhalten haben und von Ihren Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, sollten Sie die Kündigung in die eigene Hand nehmen.

    Wechsel findet nur auf dem Papier statt: Der Anbieterwechsel selbst dauert drei bis sechs Wochen. Die Leitungen und Zähler bleiben im Besitz des örtlichen Netzbetreibers, der bei Störungen auch weiterhin der Ansprechpartner vor Ort bleibt. Die ununterbrochene Versorgung mit Strom ist gesetzlich garantiert.

Wir sind persönlich für Sie da!

06221 777 00 10

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Montag - Freitag 8-22 Uhr

Wochenende 9-22 Uhr

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