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Inhalt dieser Seite
  1. Stromanbieter wechseln lohnt sich
  2. Wie kann ich den Stromanbieter wechseln?
  3. Was beachten?
  4. Tipps für Erst- & Mehrwechsler
  5. Wer kann den Stromanbieter wechseln?
  6. Wann den Stromanbieter wechseln?
  7. Wie geht es nach dem Wechsel weiter?
  8. FAQ

Stromanbieter wechseln lohnt sich

Es gibt viele Gründe, den Stromanbieter zu wechseln. Haben Sie noch nie den Versorger gewechselt, befinden Sie sich in der Grundversorgung – einem meist vergleichsweise teuren Tarif, für den Sie bestimmt eine günstigere Alternative finden. Doch auch, wenn Sie bereits den Stromtarif gewechselt haben, lohnt sich oft ein erneuter Wechsel.

Durch einen Stromvergleich können Sie feststellen, ob es günstigere Tarife in Ihrer Region gibt. Auch der Wunsch nach klimafreundlichem Ökostrom oder besseren Vertragsbedingungen, eine Preiserhöhung des bisherigen Anbieters oder ein Umzug können Gründe dafür sein, sich einen neuen Stromanbieter zu suchen. Der Wechsel ist ganz einfach und dauert nur wenige Minuten – wir erklären, wie er funktioniert.

Wie kann ich den Stromanbieter wechseln?

  1. Stromvergleich durchführen
    Um den Stromvergleich zu starten, geben Sie einfach Ihre Postleitzahl (dabei gegebenenfalls den passenden Stadtteil auswählen) und Ihren jährlichen Stromverbrauch in den Stromrechner ein. Diesen finden Sie auf der letzten Stromrechnung Ihres aktuellen Stromanbieters. Ansonsten können Sie Ihren Verbrauch einfach schätzen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, einen möglichst genauen Wert für Ihren Verbrauch im Stromrechner anzugeben, damit Sie bei Mehrverbrauch am Jahresende keine hohe Nachzahlung erwartet.
  2. Tarif auswählen
    Anhand Ihrer Daten erhalten Sie eine Tarifliste, die Ihnen einen Überblick über die günstigen Stromanbieter für Ihr Postleitzahlgebiet gibt. Unsere Vorfilterung Verivox-Empfehlungen listet nur verbraucherfreundliche Tarife auf. Nutzen Sie die Filter nach Ihren Wünschen und finden Sie so den Stromtarif, der zu Ihnen passt.
  3. Persönliche Daten für den Wechsel eingeben
    Jetzt müssen Sie nur noch ein paar Daten eingeben, etwa Ihre E-Mail-Adresse, die Lieferanschrift sowie Ihr Geburtsdatum.
  4. Zahlungsvereinbarung treffen
    Im nächsten Schritt können Sie eine Zahlungsweise auswählen und gegebenenfalls dem Stromversorger eine Einzugsermächtigung erteilen. Diese erhält erst Gültigkeit, wenn der Anbieter Ihren Antrag annimmt und Sie mit Strom versorgt. Der Wechsel selbst ist selbstverständlich kostenfrei!
  5. Anschlussdaten eingeben
    Jetzt benötigen wir noch Angaben zu Ihrem bisherigen Stromanbieter sowie Ihre Kunden- und Zählernummer. Sie können diese Felder auch freilassen, wenn Sie die Daten gerade nicht zur Hand haben. Wir kontaktieren Sie per E-Mail, damit Sie die Nummern nachreichen können. Falls Sie aufgrund eines Umzugs den Stromanbieter wechseln, geben Sie dies hier an.
  6. Vollmacht für die Kündigung des alten Vertrags erteilen
    In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung des alten Vertrags. Hierfür genügt es, wenn Sie im Formular das entsprechende Feld anklicken.
  7. Wechselformular abschicken
    Zuletzt wählen Sie den gewünschten Zeitpunkt für den Wechsel aus und bestätigen den Auftrag, indem Sie das Wechselformular abschicken. Beachten Sie, dass der Wechseltermin drei bis sechs Wochen in der Zukunft liegen sollte. Natürlich erhalten Sie noch einmal eine Übersicht über Ihre Angaben, eine ausführliche Preisaufstellung sowie die Möglichkeit zum Download Ihres Antrags.

Stromanbieter wechseln

Garantierte Versorgungssicherheit

Möchte man den Stromanbieter wechseln, braucht man keine Angst vor einer Unterbrechung der Stromversorgung zu haben – der örtliche Grundversorger ist zur lückenlosen Belieferung mit Strom gesetzlich verpflichtet. Auch bei technischen Störungen ist der regionale Netzbetreiber nach wie vor der Ansprechpartner vor Ort.

Was sollte ich beim Stromanbieterwechsel beachten?

Restlaufzeit Ihres Vertrags und Kündigungsfrist

Bevor Sie den Stromanbieter wechseln, sollten Sie die Länge der restlichen Vertragslaufzeit und Ihre Kündigungsfrist überprüfen. Bleiben bis zum Ende der Kündigungsfrist noch mindestens sechs Wochen, können Sie problemlos den Stromanbieter wechseln.

Kündigung Ihres alten Vertrags

Wie oben beschrieben, übernimmt in aller Regel der neue Versorger bei einem Stromanbieterwechsel die Kündigung Ihres bisherigen Vertrags. Selbst kündigen sollten Sie nur in folgenden Fällen:

  • Ihnen bleiben aufgrund der Kündigungsfrist weniger als vier Wochen Zeit für die Kündigung.
  • Sie wechseln den Stromanbieter aufgrund eines Umzugs.
  • Sie möchten ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Strompreiserhöhung nutzen.

Falls Sie den alten Vertrag selbst gekündigt haben, sollten Sie den neuen Anbieter beim Stromanbieterwechsel ausdrücklich darüber informieren. Dies geht ganz leicht, indem Sie in Ihrem Verivox Wechselantrag das entsprechende Feld auswählen. So sorgen Sie für einen möglichst reibungslosen Wechsel.

Tarifdetails Ihres neuen Vertrags

Der Preis sollte beim Wechsel nicht allein das ausschlaggebende Kriterium sein. Wenn Sie den Stromanbieter wechseln, dann sollten Sie auch die Vertragskonditionen beachten. Tarife mit längerer Vertragslaufzeit können vermeintlich günstiger sein, dafür sind Sie als Kunde weniger flexibel. Mit einer kurzen Vertragslaufzeit können Sie auf die Änderungen im dynamischen Strommarkt reagieren.

Wer sich zu lange bindet, kann nicht flexibel reagieren und bei günstigeren Angeboten nicht erneut den Stromanbieter wechseln. Eine Preisgarantie kann da von Vorteil sein, gerade wenn die Preise während der Laufzeit wieder erhöht werden. Wer seinen aktuellen Stromanbieter wechseln möchte, sollte also einen Mittelweg zwischen Preisgarantie und Vertragslaufzeit wählen oder sich für ein Angebot mit sehr kurzer Laufzeit des Vertrags entscheiden.

Vertragskonditionen

Wir empfehlen Ihnen für die erste Berechnung keine maximale Laufzeit einzustellen, um sich zunächst einen allgemeinen Überblick zu verschaffen. Je kürzer die Vertragslaufzeit ist, desto flexibler sind Sie als Kunde.

Diese Frist müssen Sie beachten, wenn Sie den Vertrag kündigen möchten. Halten Sie die Frist nicht ein, verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch. Nach der Mindestlaufzeit beträgt die Kündigungsfrist für Verträge, die seit dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, jedoch maximal vier Wochen. Für ältere Verträge gilt immer die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist.

Nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um den vorgegebenen Zeitraum.

Preisgarantien schreiben den Preis für eine bestimmte Laufzeit oder bis zu einem bestimmten Datum fest. Es gibt sowohl Tarife mit "Preisgarantie" als auch mit "eingeschränkter Preisgarantie". Gemäß unseren Richtlinien umfasst eine "Preisgarantie" alle Preiskomponenten des Angebots, gegebenenfalls mit Ausnahme der Mehrwertsteuer, langfristiger Energiesteuern und eventuell neu eingeführter, zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannter gesetzlicher Abgaben. Bei Tarifen mit "eingeschränkter Preisgarantie" werden alle Bestandteile mit Ausnahme sämtlicher Steuern, Abgaben und Umlagen garantiert.

Den angegebenen Neukundenbonus gewährt der Anbieter einmalig für den Anbieterwechsel. Der Bonus wird in der Regel nach einem vollen Belieferungsjahr auf der Jahresrechnung gutgeschrieben. Etwaige Vorauszahlungen werden durch Bonuszahlungen nicht gemindert.

Den angegebenen Sofortbonus gewährt der Anbieter einmalig für den Anbieterwechsel. Der Bonus wird innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn überwiesen. Etwaige Vorauszahlungen werden durch Bonuszahlungen nicht gemindert.

"öko" zeigt Ihnen alle Produkte an, die 100% Ökostrom beinhalten. Mit "ökoPLUS" gekennzeichneter Strom kommt zu 100% aus erneuerbaren Energien und der Versorger ist nicht wesentlich an Atom- oder Kohlekraftwerken beteiligt und fördert aktiv den Ausbau der Ökostromproduktion.

Damit Sie einen besonders verbraucherfreundlichen Stromvertrag finden, empfehlen wir Tarife, die den Verivox-Empfehlungen entsprechen:

  • Die Vertragslaufzeit beträgt nicht mehr als zwölf Monate.
  • Die Kündigungsfrist beträgt nicht mehr als einen Monat. Stromverträge von Privatkundinnen und Privatkunden, die nach dem 1. März 2022 geschlossen wurden, können nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
  • Die Preisgarantie gilt mindestens für die Mindestvertragslaufzeit und enthält alle Preisbestandteile außer staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen.
  • Vorauskasse- und Pakettarife sowie Tarife mit Kaution werden nicht angezeigt.
  • Der Neukundenbonus beträgt maximal 15 Prozent der Gesamtkosten und wird nur einberechnet, wenn er spätestens mit der ersten Jahresrechnung gezahlt wird und nicht an überraschende Bedingungen (zum Beispiel zweites Belieferungsjahr) geknüpft ist.
  • Je Anbieter werden maximal zwei Tarife dargestellt. So ermöglichen wir, dass Anbieter ihre Tarife voneinander unterscheiden und verhindern, dass Versorger viele gleichartige Tarife mit dem Ziel auf den Markt bringen, die ersten Plätze in der Tarifrechner-Ergebnisliste zu belegen.

Tipps für Erstwechsler

Wenn Sie zum ersten Mal den Stromanbieter wechseln, dann sind Sie aktuell Kundin beziehungsweise Kunde bei Ihrem örtlichen Grundversorger. Für Erstwechslerinnen und -wechsler haben wir folgende Tipps:

  • Sie können jederzeit wechseln: In der Grundversorgung haben Sie eine kurze Kündigungsfrist von nur zwei Wochen und sind an keine Vertragslaufzeit gebunden.
  • Wenn Sie Ihren ersten Wechsel abgeschlossen haben, sollten Sie gegen Ende der Mindestvertragslaufzeit erneut vergleichen.
  • Um jedes Jahr zu sparen, macht der Wechsel zu einem Stromtarif mit einer zwölfmonatigen Laufzeit Sinn. Beachten Sie beim Wechsel, dass der Neukundenbonus nur am Jahresende verrechnet und nur einmalig gezahlt wird.
  • Bei Ökostromtarifen sollten Sie sich über Gütesiegel und Ökostromzertifikate beim Anbieter informieren.

Tipps für Mehrwechsler

Auch wenn Sie bereits den Anbieter gewechselt haben, lohnt sich ein regelmäßiger Vergleich und Wechsel des Stromanbieters. Denn viele Angebote bieten Ihnen durch den Bonus eine deutliche Ersparnis im ersten Jahr. Allerdings müssen Sie beachten, dass Sie zu einem Stromanbieter einer anderen Marke wechseln, da der Neukundenbonus nur einmalig gezahlt wird.

Oftmals können auch die Kosten im zweiten Jahr geringer sein als beim aktuellen Stromanbieter. Wählen Sie am besten Tarife mit zwölf Monaten Vertragslaufzeit, um so jährlich den Stromanbieter wechseln zu können. Zusätzlich können Sie zu einem zu 100 Prozent nachhaltigen Stromanbieter wechseln und dabei sparen. Diese Tarife erkennen Sie im Stromtarifvergleich an der Markierung ökoPlus.

Wer kann den Stromanbieter wechseln?

Nicht alle Verbraucherinnen und Verbraucher können den Stromanbieter wechseln. Sollten Sie einen eigenen Stromanschluss mit einem Stromzähler für das Haus oder die Wohnung haben und in einem direkten Vertragsverhältnis zu einem Stromanbieter stehen (also direkt die Rechnungen erhalten und den Strom bezahlen), dann können Sie den Stromanbieter wechseln.

Mieterinnen und Mieter von Wohnungen, deren Stromkosten von der Vermieterin beziehungsweise dem Vermieter auf die Mietenden umgelegt werden, können nicht wechseln. In diesem Fall können Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter aber auf einen möglichen Stromanbieterwechsel aufmerksam machen.

Wann sollte ich den Stromanbieter wechseln?

Der beste Zeitpunkt, um den Stromanbieter zu wechseln, hängt von der Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist des aktuellen Stromtarifes ab. Diese finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder durch einen Anruf beim bisherigen Stromanbieter. So können Sie in der Regel zum Ende der Vertragslaufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist Ihren Stromanbieter wechseln.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können Sie jederzeit mit einer Frist von maximal vier Wochen den Stromanbieter wechseln, sofern Sie Ihren Vertrag nach dem 1. März 2022 abgeschlossen haben. Wenn Sie sich noch nie um einen günstigeren Anbieter gekümmert haben und zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert werden, können Sie jederzeit wechseln.

Generell empfiehlt es sich, regelmäßig die Strompreise zu vergleichen und den Anbieter zu wechseln, wenn Sie für Ihr Postleitzahlgebiet einen günstigeren Versorger mit verbraucherfreundlichen Vertragsbedingungen finden. Wenn Ihr aktueller Stromanbieter die Preise erhöht, lohnt sich ein Wechsel natürlich ebenfalls, denn es findet sich in der Regel immer ein günstigerer Anbieter. In diesem Fall haben Sie sogar ein Sonderkündigungsrecht.

Wie geht es nach dem Wechsel weiter?

Wenn Sie einen Strompreisvergleich durchgeführt und das Wechselformular abgeschickt haben, meldet sich Ihr neuer Versorger in der Regel innerhalb weniger Tage bei Ihnen. Er bestätigt den Stromanbieterwechsel und teilt Ihnen den exakten Lieferbeginn mit. Am besten notieren Sie sich diesen Termin. Denn Sie sollten an diesem Tag Ihren Zählerstand ablesen.

Verbraucherschützer empfehlen, den Zählerstand sowohl dem örtlichen Netzbetreiber als auch dem alten und dem neuen Versorger mitzuteilen, um Missverständnisse zu vermeiden. In der Regel können Sie das online über das jeweilige Kundenportal erledigen.

Wenn der neue Versorger den Vertrag bestätigt hat, schickt Ihnen Ihr alter Stromanbieter automatisch eine Abschlussrechnung zu und bestätigt die Kündigung des bisherigen Stromvertrags. Zu viel gezahlte Abschläge werden verrechnet. Die nächste Abrechnung erhalten Sie dann schon von Ihrem neuen Stromanbieter.

FAQ: Stromanbieter wechseln

Jeder private Haushalt mit eigenem Stromzähler kann den Stromanbieter wechseln. Am einfachsten wählt man einen neuen Stromanbieter aus und beauftragt diesen mit der Kündigung beim bisherigen Stromanbieter. Alle nötigen Angaben für den Stromanbieterwechsel (Kundennummer, Zählernummer, Jahresverbrauch, etc.) finden sich auf der letzten Stromrechnung.

Der Wechsel selbst dauert nur wenige Minuten. Technische Änderungen an den Stromleitungen oder dem Stromzähler sind nicht notwendig. In Zukunft kommt die Stromrechnung einfach von einem neuen Anbieter.

Jetzt Stromanbieter wechseln

Prinzipiell dürfen Verbraucher den Stromanbieter so oft wechseln, wie sie möchten. Dabei ist jedoch sowohl die Laufzeit als auch die Kündigungsfrist zu beachten. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt meist zwölf Monate. Falls es keinen Grund für ein Sonderkündigungsrecht gibt, ist in diesem Fall ein Anbieterwechsel erst nach einem Jahr möglich. Ältere Verträge haben für gewöhnlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Stromverträge, die nach dem 1. März 2022 geschlossen wurden, können nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt maximal einen Monat. Im Allgemeinen empfiehlt es sich, den Stromanbieter jedes Jahr zu wechseln, um regelmäßig von einem Neukundenbonus zu profitieren.

Wenn Sie neu bauen, benötigen Sie zunächst einen Baustromanschluss für die Baustelle. Dieser muss beim örtlichen Netzbetreiber beantragt werden, der Strom wird dann vom örtlichen Grundversorger geliefert. Für den Stromanschluss des Hauses muss ein Stromanschlussvertrag mit dem jeweiligen Netzbetreiber geschlossen werden. Zunächst werden Sie dann vom örtlichen Grundversorger mit Strom beliefert. Sobald Sie in Ihr Haus eingezogen sind, können Sie den Stromanbieter problemlos wechseln.

Nach dem Wechsel zahlen Sie Ihre Abschläge an den neuen Versorger und erhalten von diesem auch die Abrechnung. An den Leitungen und am Zähler ändert sich nichts. Für die Wartung ist nach wie vor der örtliche Netzbetreiber zuständig. Er ist auch der Ansprechpartner bei technischen Störungen.

Die unterbrechungsfreie Versorgung während des Anbieterwechsels ist gesetzlich garantiert!

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Mehr rund um Strom

  • Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.

    Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.

    Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden.
  • 1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.

    Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.

  • Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.

    Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
    Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie.
  • Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.

Wir sind persönlich für Sie da!

06221 777 00 10

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Montag - Freitag 8:00 - 22:00 Uhr

Wochenende 9:00 - 22:00 Uhr

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