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Förderung für Heizungen: Zuschüsse von KfW und BAFA

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Mit der staatlichen Förderung der Heizung möchte der Gesetzgeber die Energiewende vorantreiben. Wer eine alte Heizungsanlage gegen eine moderne austauscht, muss die Anschaffungskosten –mitunter mehr als 30.000 Euro – also nicht gänzlich selbst tragen. Der Staat unterstützt Heizungsmodernisierungen mit verschiedenen Programmen. Doch welche Heizungen werden überhaupt gefördert? Und welche Zuschüsse gibt es für die Heizung?

Das Wichtigste in Kürze

  • Durch eine Anpassung der Richtlinien ist die Förderung von Einzelmaßnahmen zur Heizungsmodernisierung mittlerweile fast nur noch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich.
  • Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten Sie für ein neues Heizungssystem in der Regel nur dann Fördermittel, wenn Sie eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus durchführen.
  • Um beim Ausfüllen des Förderantrags keine Fehler zu machen, empfiehlt es sich, auf eine Energieberatung zurückzugreifen.

Warum ist es sinnvoll, eine alte Heizung auszutauschen?

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer ersetzen ein Heizsystem erst, wenn die alte Anlage erste Funktionsstörungen aufweist. Es ist jedoch ratsam, die Modernisierung der Heizung nicht so lange aufzuschieben. Dafür sprechen vor allem folgende Gründe:

  • Höhere Effizienz: Ältere Heizungsanlagen arbeiten in der Regel deutlich ineffizienter als moderne Systeme, wodurch unnötig hohe Kosten entstehen.
  • Steigende Preise für fossile Brennstoffe: Die Energiepreise für Heizöl und Erdgas haben sich seit dem Sommer 2021 deutlich erhöht. Auf eine andere Heiztechnologie umzusteigen, lohnt sich daher auch wirtschaftlich.
  • CO2-Steuer: Auf Heizöl und Erdgas fällt seit 2021 eine Klimasteuer an, die noch bis mindestens 2026 steigen wird. Wer mit fossilen Brennstoffen heizt, muss demnach selbst ohne Inflation mit steigenden Kosten rechnen.
  • Beitrag zur Energiewende: Das Heizen mit Erdgas oder Öl verursacht Treibhausgasemissionen. Wer auf regenerative Energien umsteigt, trägt damit zur Senkung des CO2-Ausstoßes bei.

Hinweis

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Heizungsanlagen für Erdgas oder Heizöl mit wenigen Ausnahmen nach spätestens 30 Jahren im Betrieb ausgetauscht oder stillgelegt werden.

Mögliche Alternativen zu Öl- und Gasheizungen

In den meisten Eigenheimen wird auch heute noch entweder mit Öl oder Gas geheizt. Mittlerweile gibt es jedoch zahlreiche Alternativen. Zu den gängigsten Optionen gehören:

  • Pelletheizung: Das Heizen mit Holz gilt als klimaneutral, da bei seiner Verbrennung nur so viel CO2 freigesetzt wird, wie die Bäume vorher aufgenommen haben. Darüber hinaus kostet Holz als Brennstoff weniger als Gas oder Öl.
  • Wärmepumpe: Ein solches Heizsystem nutzt die in der Luft, im Wasser oder im Erdreich gespeicherte Energie, um Heizwärme zu erzeugen. Wer eine Wärmepumpe mit Ökostrom betreibt, heizt ebenfalls emissionsfrei.
  • Solarthermie-Anlage: Hier wandeln Solarkollektoren Sonnenenergie in Wärme um. Allerdings lässt sich mit einer Solarthermie-Anlage meist nicht der komplette Heizbedarf abdecken.

Welche Förderungen gibt es vom BAFA?

Die Grundlage für die BAFA-Förderung der Heizung stellt die "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" (kurz BEG EM) dar, über die Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien unterstützt werden. Das Bundesamt übernimmt bis zu 40 Prozent der Kosten für den Austausch der alten Heizung und für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung. Da als Höchstbetrag eine Investitionssumme von 60.000 Euro festgelegt wurde, ist für die Modernisierung der Heizung eine Förderung von bis zu 24.000 Euro möglich. Wie hoch die Basisfördersätze ausfallen, können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:

  • Wärmepumpen: 25 Prozent
  • Solarthermie-Anlagen: 25 Prozent
  • Brennstoffzellenheizungen: 25 Prozent
  • Biomasseheizungen: 10 Prozent
  • Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien: 25 Prozent
  • Innovative Heizungstechnik: 25 Prozent
  • Wärmenetzanschluss: 30 Prozent

Wenn Sie eine Öl-, Gas- beziehungsweise Kohleheizung oder eine Nachtspeicherheizung ersetzen lassen, steigt die Förderung für die Heizung um zehn Prozent. Den Bonus erhalten Sie allerdings nur, wenn die Anlage noch funktionstüchtig und mindestens 20 Jahre alt ist. Außerdem muss nach der Sanierung vollständig mit erneuerbaren Energien geheizt werden.

Wer sich für den Einbau einer Wärmepumpe entscheidet, kann von einem zusätzlichen Bonus profitieren. Handelt es sich um eine Erdwärme-, Abwasser- oder Wasser-Wärmepumpe, steigt der Fördersatz um fünf Prozent. Kommt ein natürliches Kältemittel zum Einsatz, gibt es ebenfalls einen Bonus in Höhe von fünf Prozent. Allerdings lassen sich die beiden Boni nicht miteinander kombinieren, weshalb der Förderprozentsatz maximal bei 40 Prozent liegt.

Schon gewusst?

  • Seit August 2022 fördert der Staat keine "Renewable Ready" Gas-Brennwertheizungen und keine Gas-Hybridheizungen mehr.
  • Seit Januar 2023 sind nur noch diejenigen Brennstoffzellenheizungen förderfähig, die mit Biogas betrieben werden.
  • Biomasseheizungen müssen seit Anfang 2023 mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie kombiniert werden, um für die Heizung eine Förderung zu erhalten.

Welche Bedingungen gelten für die BAFA-Förderung der Heizung?

Einen Förderantrag zu stellen ist neben Privatpersonen auch selbstständig tätigen Personen, Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen möglich. Ob Sie selbst in dem Gebäude wohnen, spielt keine Rolle. Wenn Sie beim BAFA eine Förderung für Ihre Heizung beantragen möchten, ist es notwendig, verschiedene Dinge zu beachten. Zu den wichtigsten Fördervoraussetzungen gehören:

  • Das Alter der Immobilie muss bei mindestens fünf Jahren liegen.
  • Die Heizung muss bereits seit mindestens zwei Jahren in Betrieb sein.
  • Es wurde in den letzten zwei Jahren keine Förderung über das BAFA in Anspruch genommen.
  • Der Antrag für die Förderung der Heizung muss vor dem Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gestellt werden.

Welche KfW-Förderung gibt es für eine neue Heizung?

Die KfW ist für verschiedene Teilprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude verantwortlich. In ihren Aufgabenbereich fallen sowohl der Neubau und die Sanierung von Wohngebäuden (BEG WG) und Nichtwohngebäuden (BEG NWG) als auch das seit März 2023 verfügbare Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau". In der Regel erhalten Sie von der KfW als Heizungsförderung einen zinsgünstigen Kredit, teilweise in Kombination mit einem attraktiven Tilgungszuschuss.

Eine direkte KfW-Förderung für die Heizung als Einzelmaßnahme zu beantragen ist jedoch nicht möglich. Die staatliche Förderung erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer nur, wenn ein festgelegter KfW-Effizienzhausstandard erreicht wird – zu dem die Heizungsanlage aber beiträgt. Förderkredite vergibt die KfW vor allem über das Programm 261 "Wohngebäude – Kredit". Die maximale Kreditsumme liegt bei 150.000 Euro pro Wohneinheit, der Tilgungszuschuss mit Boni bei bis zu 45 Prozent. Fördermittel sind aber mitunter ebenso über das Programm 270 "Erneuerbare Energien – Standard" verfügbar.

Welche Bedingungen gelten für KfW-Förderungen?

Um eine KfW-Förderung für die Heizung zu erhalten, sollten Sie einige Aspekte beachten. Grundsätzlich müssen Sie den Antrag einreichen, bevor die entsprechenden Arbeiten beginnen. Die KfW prüft, ob Sie alle Voraussetzungen für den Zuschuss oder Kredit erfüllen.

Eine wichtige Voraussetzung ist außerdem, dass Sie sich von qualifiziertem Fachpersonal für Energieeffizienz beraten lassen. Berücksichtigen Sie dabei unbedingt, dass die KfW lediglich Sachverständige akzeptiert, die auf der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) für die Förderprogramme des Bundes stehen. Die Kosten für die Energieberatung lassen sich sogar über das Programm 261 absetzen.

Wer einen KfW-Kredit für die Heizungsfinanzierung beantragt, sollte zudem beachten, dass der Antrag nicht direkt bei der KfW eingereicht wird, sondern über die Hausbank. Weitere Informationen finden Sie unter KfW-Kredit.

Weitere Förderungen für Heizungsmodernisierungen verfügbar

Neben dem Bund gibt es auch zahlreiche Länder, Städte und Kommunen, die regionale Förderprogramme für die Heizungsmodernisierung auf die Beine gestellt haben. Das Stadt Hannover fördert beispielsweise Wärmepumpen, die Städte München und Köln dagegen Solarthermie-Anlagen. Die Höhe der Förderung kann aber je nach Programm sehr unterschiedlich ausfallen.

Darüber hinaus besteht mittlerweile die Option, auf eine steuerliche Förderung zurückzugreifen. Das ist allerdings nur möglich, wenn keine BAFA- oder KfW-Förderung genutzt wurde. Verteilt über drei Jahre lassen sich 20 Prozent der Sanierungskosten – maximal 40.000 Euro – absetzen. Dabei gelten die gleichen technischen Vorgaben wie bei der BEG-Förderung.

Eine Heizungsförderung beantragen: Worauf muss ich achten?

Bei der Antragsstellung sollten Sie Fehler unbedingt vermeiden. Diese können nämlich dazu führen, dass Sie keine Förderung für Ihre Heizung erhalten. Achten Sie insbesondere darauf, dass Sie alles korrekt ausfüllen und alle erforderlichen Dokumente und Nachweise einreichen.

Für die Antragstellung bei der KfW ist es zudem erforderlich, dass Sie sich von einer Fachkraft beraten lassen. Diese wird sie beim Ausfüllen des Antrages unterstützen und herausfinden, welche Fördermaßnahme sich für Ihr Vorhaben am ehesten anbietet. Bei den BAFA-Fördermitteln besteht zwar keine Verpflichtung, eine Energieberaterin oder einen -berater für die Antragstellung hinzuzuziehen. Dennoch empfiehlt es sich, auf die Expertise eines Profis zurückzugreifen. Dies erspart Ihnen nicht nur einigen Aufwand, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Stress.