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Kataster, Katasteramt, Katasterplan (Flurkarte)

Das Katasteramt – auch unter den Bezeichnungen Vermessungsamt und Amt für Bodenmanagement bekannt – ist eine staatliche Behörde, die Grund- sowie Flurstücke vermisst und Land- sowie Seegebiete kartografiert. Ein Kataster bzw. Liegenschaftskataster beinhaltet Informationen zu einer bestimmten Liegenschaft – also zu einem Grundstück oder einer Immobilie. Ein fundamentaler Bestandteil des Katasters ist der Katasterplan – auch Flurkarte oder Liegenschaftskarte genannt –, der den darstellenden Teil bildet. Vor allem potenzielle Immobilienkäufer, Bauherren und Kreditinstitute greifen darauf zurück, aber auch Behörden nutzen Katasterpläne – beispielsweise zur genauen Berechnung der Grundsteuer.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist ein Kataster?
  2. Was ist ein Katasterplan (Flurkarte bzw. Liegenschaftskarte)?
  3. Was steht auf einem Katasterplan?
  4. Eine Flurkarte beantragen
  5. ALKIS
  6. Katasterplan und amtlicher Lageplan: Worin bestehen die Unterschiede?
  7. Was ist das Katasteramt?
  8. Die Aufgaben des Katasteramts
  9. Die Historie des Katasters

Das Wichtigste in Kürze

  • Da die Zuständigkeit für das Vermessungsrecht hierzulande bei den Bundesländern liegt, ist das Katasteramt eine auf Landes- beziehungsweise Kommunalebene geführte Behörde.
  • Interessierte Parteien können beim Katasteramt sowohl Liegenschaftskarten und Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch als auch Grundbuchauszüge und Bebauungspläne anfordern.
  • Dafür fällt jedoch eine Gebühr an. Wer zum Beispiel eine Flurkarte beantragt, muss dafür eine Gebühr zwischen 15 und 60 Euro entrichten.

  • Weitere Informationen dazu finden Sie unter Katasterauszug.

Was ist ein Kataster?

Im Allgemeinen stellt ein Kataster ein Register beziehungsweise eine Sammlung von Sachverhalten mit Raumbezug dar. Traditionellerweise bezeichnet der Begriff das sogenannte Liegenschaftskataster, welches beispielsweise beim Kauf oder der Veräußerung von Immobilien relevant ist. Die Behörden führen jedoch noch weitere Kataster, etwa ein Straßen- und ein Baumkataster.

Was ist ein Liegenschaftskataster?

Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis in Form eines flächendeckenden Registers, welches Informationen zu sämtlichen in der Bundesrepublik vorhandenen Flurstücken und Gebäuden enthält. Demnach handelt es sich um ein auf Vermessungsdaten basierendes Grundstücksverzeichnis, welches dazu dient, Eigentum zu gewährleisten (siehe Paragraf 2 der Grundbuchordnung). Das Kataster unterliegt einer ständigen Datenpflege. Für die Führung und Pflege des Verzeichnisses ist das Kataster- und Vermessungsamt zuständig.

Das Liegenschaftskataster stellt außerdem die Grundlage für die Einrichtung eines Grundbuchs dar. Es ist ein Objekt öffentlichen Glaubens. Demnach unterliegen Katastereintragungen der gesetzlichen Vermutung der Richtigkeit. Allerdings umfasst dies nicht die Daten über die Größe, Lage und Nutzung, die das Kataster lediglich nachrichtlich aufführt.

Die Struktur des Liegenschaftskatasters

Die Ausgestaltung des Vermessungsrechts liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Doch auch wenn je nach Land unterschiedliche Bestimmungen gelten, wie das Kataster im Detail zu führen ist, setzt sich das Verzeichnis überall aus den gleichen Komponenten zusammen. Zu den Hauptteilen gehören:

  • Katasterbuchwerk: Dieser Teil widmet sich der Beschreibung der Flurstücke nach Gemarkung, Flurstücknummer, Lage, Größe, Bebauung, Eigentümer und Nutzungsart.
  • Katasterkartenwerk: Der darstellende Teil des Katasters umfasst die sogenannte Flur- beziehungsweise Liegenschaftskarte (Katasterplan) und, falls Agrarflächen vorhanden sind, zusätzlich eine Schätzungskarte.
  • Katasterzahlenwerk: Dieses Element führt sämtliche Nachweise zur Flächenermittlung auf, unter anderem Vermessungsrisse, Koordinaten und Koordinatenermittlungen aller im Verzeichnis aufgeführten Grenz- sowie topografischen Messungspunkte.
  • Zusätzliche beschreibende Informationen: Dazu gehören zum Beispiel Grenzniederschriften (Anerkennungen der Flurstückgrenze durch den Eigentümer) und Verhandlungsprotokolle.

Was ist ein Katasterplan (Flurkarte bzw. Liegenschaftskarte)?

Der Katasterplan, welcher auch unter den Synonymen Katastermappe, Liegenschaftskarte, Flurkarte oder Katasterkartenwerk bekannt ist, ist ein fundamentaler Bestandteil eines Katasters. Er dient als Unterstützung bei der Wertermittlung von Immobilien und bildet den darstellenden Teil des Katasters.

Bei einem Katasterplan handelt es sich also um eine durch die öffentliche Hand erstellte Karte, die sämtliche Liegenschaften (Flurstücke, Grundstücke und Gebäude) eines spezifischen Gebiets maßstabsgetreu darstellt. Die Karte bildet nicht nur die genaue Lage und Größe eines Flurstücks ab, sondern beispielsweise auch dessen Nutzungsart.

Der für die Karten verwendete Maßstab kann je nach Region unterschiedlich ausfallen. In städtischen Gebieten gelten die Maße 1:500 und 1:1.000 als gebräuchlich. Da die Liegenschaften im ländlichen Raum für gewöhnlich größer ausfallen, findet hier meist ein Maßstab von 1:1.500 oder 1:2.000 Verwendung.

Was steht auf einem Katasterplan?

Ein Katasterplan zeigt nicht nur die Größe und Lage eines Flurstücks sowie dessen Bebauung. Er beinhaltet:

  • Flurstücke inklusive ihrer Begrenzung
  • Flurstücksnummern
  • Gemeindegrenzen
  • Gemarkungsgrenzen
  • Gebäude mit Hausnummer und Nutzungsart
  • Nutzungsart des Bodens
  • Gewässer
  • Blattrahmen inklusive Flurnummer, Bezeichnung der Gemarkung, Maßstab sowie Herkunft

In manchen Fällen enthält die Karte zusätzlich Daten zu Grenz- und Vermessungspunkten, Angaben zur Topografie und Böschungen sowie Mauern, Zäune und Hecken.

Eine Flurkarte beantragen

Eine Liegenschaftskarte anzufordern ist in verschiedenen Situationen notwendig. Gutachter und Banken benötigen das Dokument beispielsweise für die korrekte Bewertung von Immobilien. Wer Baumaßnahmen plant oder ein Grundstück erwerben oder veräußern möchte, benötigt ebenfalls eine Katasterkarte. Behörden ziehen Liegenschaftskarten dagegen zur Berechnung der Grundsteuer heran.

So funktioniert es

Wenn Sie eine Liegenschaftskarte benötigen, müssen Sie sich an das zuständige Kataster- beziehungsweise Vermessungsamt der Kommune oder des Landes wenden. Dieses stellt die Karten flächendeckend für sämtliche Bundesländer in aktueller Form zur Verfügung. Einen entsprechenden Auszug zu beantragen ist meist sowohl via E-Mail und Fax als auch postalisch sowie persönlich möglich.

Wie hoch die Bearbeitungsgebühr ausfällt, variiert von Amt zu Amt. Für gewöhnlich liegen die Kosten zwischen 15 und 60 Euro. Auch die Bearbeitungsdauer kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Immobilieninteressenten und Bauherren müssen mit fünf bis acht Werktagen rechnen.

Dokument online anfordern

Wenn Sie Zeit und gegebenenfalls auch Geld sparen möchten, sollten Sie sich vor der Beantragung der Flurkarte darüber informieren, welches Format Sie benötigen und ob die Möglichkeit besteht, das Dokument online anzufordern.

Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS)

Mittlerweile arbeiten die Behörden mit dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem – kurz ALKIS, welches sämtliche Flurkarten in digitaler Form beinhaltet. Das bundesweit einheitliche System ersetzt die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) und das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB), indem es die einzelnen Datensätze vereint. Infolgedessen sind Flurkarten in der heutigen Zeit sowohl als digitaler Auszug als auch als Ausdruck erhältlich. Das digitale System vereinfacht zudem die Aktualisierung der Karten.

Katasterplan und amtlicher Lageplan: Worin bestehen die Unterschiede?

Während die Behörden den Katasterplan flächendeckend für jedes Bundesland in aktueller Form zur Verfügung stellen, wird ein amtlicher Lageplan von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur individuell für eine spezifische Liegenschaft erstellt.

Aus inhaltlicher Sicht geht der Lageplan weit über die Katasterkarte hinaus. Neben Eigentümer- und Grundbuchangaben umfasst das Dokument beispielsweise auch Daten zu Geländehöhen, zur Bebauung inklusive der First- und Traufhöhen sowie zur Festsetzung des Bebauungsplans. Auch der verwendete Maßstab unterscheidet sich, denn bei einem amtlichen Lageplan liegt dieser für gewöhnlich bei 1:200.

Was ist das Katasteramt?

Das Katasteramt – auch unter den Bezeichnungen Vermessungsamt und Amt für Bodenmanagement bekannt – ist eine staatliche Behörde, die Grund- sowie Flurstücke vermisst und Land- sowie Seegebiete kartografiert. Für Verbraucher ist das Katasteramt vor allem von Bedeutung, wenn sie Bauland erschließen möchten oder Informationen zu einem bestimmten Flurstück benötigen.

Die Aufgaben des Katasteramts

Die nachfolgende Liste gibt einen Überblick über den Aufgabenbereich des Katasteramtes:

  • Vermessung: Die Behörde vermisst sowohl Grundstücke als auch die darauf errichteten Gebäude.
  • Bearbeitung der Bodenordnungsverfahren: Im Falle der Zusammenlegung eines zersplitterten forst- oder landwirtschaftlichen Grundbesitzes (auch als Flurbereinigung oder Umlegung bekannt) bearbeitet das Amt die Ergebnisse.
  • Auswertungen: Das Katasteramt wertet sämtliche Vermessungen aus, um das angelegte Verzeichnis aktuell zu halten – beispielsweise, indem es Grundstücksgrenzen neu kartografiert.
  • Kartierung: Das Amt ist dafür verantwortlich, die Messdaten und Eigenschaften der erfassten Flurstücke und Gebäude in Landkarten zu übertragen, aus denen sich die Katasterkarte ergibt.
  • Auskunft/Urkundenerstellung: Zusätzlich stellen die Ämter wichtige Auskunftsstellen dar. Grundstücks- beziehungsweise Immobilienbesitzer können verschiedene Informationen zu dem jeweiligen Flurstück einholen. Gegen eine Gebühr lassen sich vom Katasteramt Grundbuchauszüge, Bebauungspläne, Liegenschaftskarten und Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch anfordern.

Recht auf Vermessung seiner Liegenschaft

Prinzipiell hat jeder Eigentümer das Recht, die Vermessung seiner Liegenschaft zu veranlassen. Dazu ist es notwendig, über öffentliche Stellen einen Vermessungsingenieur oder privat ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Je nach den gesetzlichen Regelungen ist es mitunter auch möglich, dass die Baufirma die Aufgabe übernimmt. Die anfallenden Kosten muss der Besitzer des Grundstücks/der Immobilie selbst tragen. Falls eine Gemeinde neues Bauland erschließt, legt sie den finanziellen Aufwand in der Regel auf die Grundstückspreise um.

Die Historie des Katasters

Erste Grundstücksverzeichnisse – wenn auch in einer weniger komplexen Form – gab es bereits in der Antike. Aufzeichnungen lassen vermuten, dass Lagepläne zu Ländereien in Altmesopotamien schon circa 3.000 vor Christus erstellt wurden. Zur Berechnung der Grundsteuer angefertigte Kataster stellen dagegen ein Novum des 19. Jahrhunderts dar. Nachdem Frankreich ab 1798 damit begann, sämtliche Flächen seines Staatsgebiets zu vermessen, entstanden nur wenige Jahre später auch in Deutschland die ersten Katasterpläne.

Ein Konzept zu einer digitalen Version des Katasterkartenwerks – Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) genannt – stellte die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) bereits in den 1970er-Jahren auf. Teilweise realisierten die Vermessungsverwaltungen der beteiligten Bundesländer das Projekt. Einige Aufgaben vergaben die Behörden jedoch auch an externe Unternehmen. Von 2010 bis 2015 führte die Verwaltung das bundesweit einheitliche Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) ein, welches die digitale Liegenschaftskarte mit den Daten aus dem Automatisiertem Liegenschaftsbuch (ALB) verknüpft.

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